Zivile Weiterverwendung einsatzgeschädigter Soldaten, Inklusionsdienstposten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung und tiergestützte Therapie bei Posttraumatischer Belastungsstörung

Drucksache 21/8454Antwortauf die Kleine Anfrage 21/814208.10.20268 Seiten14 FragenFraktion der AfDBundesministerium der VerteidigungArbeit und BeschäftigungVerteidigung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundeswehr ist gegenüber einsatzgeschädigten Soldaten in besonderer Weise zur Fürsorge verpflichtet. Das gilt sowohl für die medizinische und psychotherapeutische Versorgung als auch für die berufliche Weiterverwendung innerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg; vgl. www.buzer.de/EinsatzWVG.htm). Gerade bei einsatzbedingten psychischen Erkrankungen wie der Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) sowie bei sonstigen dauerhaften Einsatzschädigungen stellt sich den Fragestellern die Frage, ob die bestehenden Strukturen der Weiterverwendung und Reintegration in der Praxis ausreichen.

Die Evaluierung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVG) durch das Bundesministerium der Verteidigung aus dem Jahr 2025 benennt selbst, dass die zivile Weiterverwendung stärker in den Fokus gerückt und unterstützt werden sollte. Zugleich wird dort empfohlen, die zivile Weiterverwendung künftig unabhängig vom Erreichen oder Überschreiten soldatischer Altersgrenzen auszugestalten (vgl. www.bmvg.de/resource/blob/6038372/e67 35a120f70a9eb6f58bf5861a9b811/evaluierung-des-einsatz-weiterverwendung sgesetzes-2025-data.pdf). Nach dem derzeit abrufbaren Gesetzesstand ist eine entsprechende gesetzliche Änderung bislang nicht erfolgt.

Daneben bestehen im öffentlichen Dienst und auch im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung allgemeine Inklusionsstrukturen für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Beschäftigte. Unklar ist den Fragestellern jedoch, in welchem Umfang darüber hinaus besondere organisatorische Modelle, Dienststellen, Dienstposten oder Verwendungsbereiche für einsatzgeschädigte Soldaten mit dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen bestehen oder geprüft werden (vgl. www.dbwv.de/fileadmin/user_upload/Do wnloads/Multimediareportage/Veteranen/Positionspapier_Mission_Seele_202 3.pdf).

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.

Die optimale Versorgung von einsatzgeschädigten Bundeswehrangehörigen ist ein besonderes Anliegen des Bundesministeriums der Verteidigung. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, werden die bestehenden Regelwerke beständig geprüft und weiterentwickelt.

Frage 1 Seite 2

In wie vielen Fällen scheiterte seit Inkrafttreten des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes eine zivile Weiterverwendung nach § 8 EinsatzWVG ganz oder teilweise daran, dass der Betroffene die für ihn geltende soldatische Altersgrenze erreicht oder überschritten hatte?

Antwort

Es wird keine Statistik im Sinne der Fragestellung geführt.

Frage 2 Seite 2

Welche konkreten Folgerungen hat die Bundesregierung bislang aus der Evaluierung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes von 2025 hinsichtlich der dort empfohlenen Entkopplung der zivilen Weiterverwendung von soldatischen Altersgrenzen gezogen?

Antwort

Die Bundesregierung prüft derzeit eine gesetzliche Änderung.

Frage 3 Seite 2

Beabsichtigt die Bundesregierung, § 8 EinsatzWVG dahingehend zu ändern, dass eine zivile Weiterverwendung als Beamter oder Arbeitnehmer künftig nicht mehr an soldatischen Altersgrenzen scheitert, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Ja.

Frage 4 Seite 2

Welche Inklusionsdienstposten bestehen derzeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung für schwerbehinderte, und einsatzgeschädigte Soldaten und zivile Beschäftigte?

Antwort

Inklusionsdienstposten werden außerhalb der Sollorganisation eingerichtet und sind personengebunden. Scheidet der schwerbehinderte Mensch aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung aus, fällt der Dienstposten wieder weg. Derzeit sind im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 120 Inklusionsdienstposten für schwerbehinderte Zivilbeschäftigte und 16 für schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten eingerichtet.

Frage 5 Seite 2

In welchem Umfang werden einsatzgeschädigte Soldaten, insbesondere mit PTBS oder vergleichbaren psychischen Einsatzfolgen, derzeit in zivile Verwendungen innerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung übernommen?

Antwort

Bislang wurden 30 einsatzgeschädigte Soldatinnen und Soldaten in ein Beamtenverhältnis und drei einsatzgeschädigte Soldatinnen und Soldaten in ein Arbeitnehmerverhältnis übernommen.

Frage 6 Seite 3

Welche Tätigkeitsfelder innerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung kommen nach Auffassung der Bundesregierung typischerweise für eine zivile Weiterverwendung einsatzgeschädigter Soldaten in Betracht?

Antwort

Für eine Weiterverwendung in einem Beamtenverhältnis hängt die Zuordnung zur Laufbahn vom Vorliegen der jeweiligen Laufbahnbefähigung ab, welche spätestens im Rahmen der beruflichen Qualifizierung innerhalb der Schutzzeit nach dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz erworben wurde. Bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis richtet sich die Art der zu übertragenden Tätigkeit nach der jeweiligen Eignung und den Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb des Geschäftsbereichs (vgl. Bundestagsdrucksache 16/6564, Seite 20).

Frage 7 Seite 3

Welche organisatorischen, personalwirtschaftlichen, laufbahnrechtlichen, haushalterischen oder sonstigen Hindernisse bestehen nach Auffassung der Bundesregierung derzeit für die Einrichtung spezieller Inklusionsdienstposten für einsatzgeschädigte Soldaten?

Antwort

Inklusionsdienstposten werden in der Regel bei Bedarf bei Vorliegen einer anerkannten Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 i. S. d. Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) eingerichtet.

Frage 8 Seite 3

Hält die Bundesregierung die bestehenden allgemeinen Inklusionsstrukturen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung für ausreichend, um die besonderen Erfordernisse einsatzgeschädigter Soldaten mit PTBS oder sonstigen dauerhaften Einsatzfolgen angemessen abzubilden, wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Ja. Den Belangen schwerbehinderter, auch einsatzgeschädigter Beschäftigter in der Bundeswehr wird vollumfänglich Rechnung getragen.

Frage 9 Seite 3

Welche organisatorischen, personalwirtschaftlichen, laufbahnrechtlichen oder haushalterischen Hindernisse bestehen nach Auffassung der Bundesregierung derzeit für eine stärkere zivile Weiterverwendung einsatzgeschädigter Soldaten?

Antwort

Keine.

Frage 10 Seite 3

Welche tiergestützten Therapieformen, insbesondere hundegestützte oder pferdegestützte Therapie- oder Interventionsansätze, werden derzeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung für PTBS-Erkrankte oder sonst psychisch einsatzgeschädigte Soldaten angeboten, erprobt oder wissenschaftlich begleitet?

Antwort

Der Versorgungsumfang der Soldatinnen und Soldaten richtet sich nach dem Leistungsumfang des Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Das SGB V bildet damit die Basis für den besoldungsrechtlichen Anspruch der medizinischen Versorgung im Rahmen der truppenärztlichen Versorgung (utV). Erst nach Aufnahme in den Leistungskatalog des SGB V ist eine Kostenübernahme im Rahmen der utV möglich.

Im Rahmen der utV aktiver Soldatinnen und Soldaten können sogenannte tiergestützte Therapieformen nicht gewährt werden, da hierfür derzeit keine Rechtsgrundlage besteht. Die utV umfasst grundsätzlich nur medizinisch notwendige und wirtschaftlich angemessene Leistungen. Dies sind Leistungen, deren therapeutischer Nutzen wissenschaftlich anerkannt ist.

Die Bundeswehr erprobt aber seit mehreren Jahren tiergestützte Ansätze zur Therapie psychisch erkrankter, insbesondere einsatzgeschädigter Soldatinnen und Soldaten im Rahmen eigener Forschungsvorhaben und Studien.

Mit ersten Ergebnissen einer Studie zur pferdegestützten Einzeltherapie von Einsatzgeschädigten mit psychischen Traumafolgen ist im Jahr 2027 zu rechnen. Im Psychotraumazentrum der Bundeswehr wird für psychisch Einsatzgeschädigte eine hundegestützte Psychotherapie als Pilotforschung im Rahmen des Forschungsschwerpunkts tiergestützte Therapien angewandt. Die Forschungsvorhaben und Studien sollen zum Nachweis der Wirksamkeit der Therapiemethode beitragen. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten.

Darüber hinaus bietet die Militärseelsorge (Arbeitsfeld Seelsorge für unter Einsatz- und Dienstfolgen leidende Menschen – ASEM) außerhalb der utV finanzielle Unterstützung für pferdegestützte Therapie für (einsatzgeschädigte) Paare mit Traumafolgestörungen an.

Frage 11 Seite 4

Seit wann bestehen die jeweiligen tiergestützten Therapie- oder Interventionsangebote, und wie viele Soldaten haben diese bislang in Anspruch genommen (vgl. Frage 10; bitte nach Jahren und Standorten aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird keine Statistik im Sinne der Fragestellung geführt.

Frage 12 Seite 4

Beabsichtigt die Bundesregierung, tiergestützte Therapieansätze bei PTBS oder sonstigen psychischen Einsatzfolgen in der Bundeswehr auszuweiten, zu verstetigen oder in eine Regelversorgung zu überführen, und wenn ja, in welcher Form?

Antwort

Für die Versorgung aktiver Soldatinnen und Soldaten im Rahmen der utV hängt die Einführung dieser Therapieansätze von der allgemeinen wissenschaftlichen Anerkennung und der Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses ab. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.

Frage 13 Seite 4

Welche Kosten sind seit dem Jahr 2015 im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung für tiergestützte Therapie- oder Interventionsangebote im Zusammenhang mit PTBS oder sonstigen psychischen Einsatzfolgen entstanden (bitte nach Jahren, Standorten und Maßnahmearten aufschlüsseln)?

Antwort

Keine. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.

Frage 14 Seite 4

Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um die medizinische, psychotherapeutische und berufliche Reintegration einsatzgeschädigter Soldaten, insbesondere mit PTBS, zu verbessern?

Antwort

Die Behandlung, Rehabilitation und Reintegration einsatzgeschädigter Soldatinnen und Soldaten hat einen erheblichen Stellenwert. Entsprechende Konzepte werden laufend weiterentwickelt.

Die bisher als Modellvorhaben aufgestellten Rehabilitationsstützpunkte, welche seit mehreren Jahren erfolgreich die Rehabilitation und Reintegration physisch und psychisch Erkrankter und Einsatzgeschädigter mit gezielten Programmen unterstützen, sollen verstetigt und ausgeweitet werden.

Die Bundeswehrkrankenhäuser (BwKrhs) haben ihre Behandlungskonzeptionen in den letzten Jahren zunehmend auf die Bedürfnisse Einsatzgeschädigter angepasst.

Als Ergebnis der Evaluation des EinsatzWVG wurde mit Beginn des Jahres 2026 an ausgewählten Standorten das Pilotprojekt „Einführung eines Reha-Managements für einsatzgeschädigte Soldatinnen und Soldaten in der Schutzzeit“ aufgesetzt. Ziel ist es, den medizinisch-beruflichen Reha-Prozess Einsatzgeschädigter zielgerichteter und verzahnter auszugestalten.