Klimaanpassung in Kommunen

Drucksache 21/8655Antwortauf die Kleine Anfrage 21/819915.10.202623 Seiten26 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitStaat und VerwaltungUmwelt1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Hitzeperioden, extreme Trockenheit, erhöhte Waldbrandgefahr und Starkregen nehmen spürbar zu und werden wegen der menschengemachten globalen Erwärmung künftig weiter an Intensität gewinnen. Für Klimaanpassungsmaßnahmen sind in erster Linie die Kommunen verantwortlich. Diese stehen ohnehin schon vor enormen finanziellen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund drohen dringend notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen nicht oder in nicht ausreichendem Maße stattzufinden.

Laut aktuellen Daten der Europäischen Wetteragentur ist der europäische Kontinent momentan am stärksten von der Erderwärmung betroffen (www.tag esschau.de/wissen/klima/negativ-rekord-klima-zustand-100.html). Bereits jetzt sind die durchschnittlichen Temperaturen in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber vorindustrieller Zeit um fast 2,5 Grad gestiegen. Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zeigen nun mit einer Gitterweite von 12 Kilometern genau, wo welche Folgen der Erderwärmung zu erwarten sind (www.dwd.de/DE/presse/pressemitteilungen/DE/2026/20260331_pressemittei lung_klima_pk_news.html=). In Deutschland wird es bis zum Ende des 21. Jahrhunderts deutlich wärmer. Diese Entwicklung fällt besonders stark in Ost- und Süddeutschland aus – Tropennächte, eine insgesamt höhere Hitzebelastung und maximale Waldbrandgefahren sind die Folgen (www.mdr.de/wiss en/umwelt-klima/klima-bilanz-deutschland-zwanzigfuenfundzwanzig-dwd-10 0.html). Mittlerweile ist auch belegt, dass in Deutschland die Hitze mehr Tote fordert als der Straßenverkehr (https://taz.de/Mehr-Tote-durch-Hitze-als-durc h-Verkehr/!6192822/).

Mithilfe der Klimadaten des DWD lassen sich für Kommunen zielgenaue Maßnahmen umsetzen: Wasserrückhaltung, Kühlungsstrategien für Pflegeheime, Kitas, Schulen und Krankenhäuser sowie Waldbrandprävention. Gleichzeitig schieben die Kommunen einen nie dagewesenen Investitionsstau vor sich her. Dieser liegt mittlerweile bei über 231 Mrd. Euro (www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Kommun alpanel/KfW-Kommunalpanel-2026.pdf). Zugleich nehmen die Schuldenstände der Kommunen neue Rekordwerte an. 2025 haben die Kommunen zusammen ein Finanzierungsdefizit von fast 32 Mrd. Euro ausgewiesen (www.destat is.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/04/PD26_114_71137.html), was zu einem neuen kommunalen Gesamtschuldenstand von fast 200 Mrd. Euro führte (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/04/PD26_125_71 3.html).

Frage 1 Seite 2

Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahren durch erhöhte Durchschnittstemperaturen allgemein, und was sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die Kommunen die größten Gefahren durch eine erhöhte Durchschnittstemperatur?

Antwort

Regional differenzierte Erkenntnisse zum Klimaanpassungsbedarf auf Ebene der Landkreise und Kommunen lassen sich insbesondere aus der aktuellen „Kommunalbefragung Klimaanpassung“ (2023) des Umweltbundesamts ableiten. Die Studie zeichnet den aktuellen Stand und Fortschritt der kommunalen Klimaanpassung in Deutschland. Im Rahmen der aktuellen Klimawirkungs- und Risikoanalyse (zuletzt im Jahr 2021, nächster Bericht im Jahr 2028) wurden zudem regional differenzierte Klimaraumtypen und klimatische Hotspots analysiert. Diese ermöglichen zwar keine direkte Ableitung des Klimaanpassungsbedarfs, zeigen aber, welche Regionen besonders durch den Klimawandel infolge von Wetterextremen oder starken Klimaänderungen betroffen sind. Grundsätzlich kann jede Region in Deutschland von den Folgen des Klimawandels betroffen sein, wenn auch jeweils in unterschiedlicher Art und Weise.

Die letzte Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 (KWRA) identifizierte insgesamt 31 sehr dringende und 23 dringende Handlungsbedarfe.

Für Kommunen ist das in der KWRA 2021 sowie im Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) 2023 bereits gegenwärtig als hoch bewertete Risiko der Hitzebelastung für die menschliche Gesundheit hervorzuheben, welches durch städtische Wärmeinseln in Verdichtungsräumen verstärkt wird. Steigende Temperaturen, zusammen mit ausbleibendem Niederschlag, verstärken die Verdunstung und Trockenheit. Dadurch entstehen Risiken für Trinkwasserversorgung, Landwirtschaft, Wälder, Gewässer und andere wasserabhängige Systeme. Hinzu kommen Belastungen für die Infrastruktur wie beispielsweise Stadtgrün, Straßen, Gebäude und technische Infrastrukturen. Die Belastungen der Ökosysteme infolge der steigenden Temperaturen können sich in Kaskadeneffekten letztlich wieder auf die menschliche Gesundheit auswirken.

Die Risikoanalysen auf Ebene der Länder und Kommunen geben im Übrigen Auskunft über Gefahren durch erhöhte Temperaturen vor Ort.

Frage 2 + 3 + 4 + 5 Seite 2

2Wie bewertet die Bundesregierung die Situation der Länder hinsichtlich deren Möglichkeiten zur Klimaanpassung und der Unterstützungsmöglichkeiten für die Kommunen (bitte nach finanziellen Ressourcen, Personal in der Verwaltung, technischen Ressourcen, Katastrophenprävention und Katastrophenabwehr aufschlüsseln)?

3Sieht die Bundesregierung Unterschiede in der Aufgabenlast zur Klimaanpassung in den einzelnen Bundesländern, und wenn ja, welche?

4Wie bewertet die Bundesregierung die verschiedenen Anforderungen verschiedener Regionen an die Klimaanpassung hinsichtlich ihrer ökologischen Systemleistungen, und zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen hieraus über die Notwendigkeit, bestimmte Klimaanpassungsmaßnahmen als Gemeinschaftsaufgabe oder gar als Bundesaufgabe zu etablieren?

5Wie bewertet die Bundesregierung die Situation der Kommunen hinsichtlich deren finanziellen, materiellen und personellen Möglichkeiten zur Klimaanpassung?

Antwort

Die Fragen 2 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.

Eine belastbare bundesweite Bewertung der finanziellen, personellen und technischen Ressourcen der Länder hinsichtlich deren Möglichkeiten zur Klimaanpassung und der Unterstützungsmöglichkeiten für die Kommunen liegt der Bundesregierung nicht vor.

Dem Bund sind beim Umgang mit Klimawandelfolgen derzeit enge Grenzen gesetzt, da der Vollzug und die Finanzierung der Maßnahmen zur Klimaanpassung in der Zuständigkeit der Länder liegen (gemäß Artikel 104a Absatz 1, Artikel 30, Artikel 83 des Grundgesetzes (GG)). Daher sieht der Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien über die bisherigen, eingeschränkt bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten hinaus vor, dass ein Sonderrahmenplan Naturschutz und Klimaanpassung eingerichtet und die Einführung einer diesbezüglichen Gemeinschaftsaufgabe geprüft werden soll.

Ein konkreter Vorschlag, sowie Aussagen zu möglichen Finanzierungsgegenständen und der Mittelausstattung können erst nach Abschluss der laufenden Bund-Länder-Beratungen getroffen werden, vgl. auch Antwort zu Fragen 16 und 17 auf Bundestagsdrucksache 21/8259.

Auch der Katastrophenschutz ist grundsätzlich Aufgabe der Länder. Der Bund ist für den Zivilschutz zuständig und unterstützt Länder und Kommunen im Rahmen seiner Zuständigkeiten und Möglichkeiten. Hierzu zählen insbesondere die Fähigkeiten des THW und der Bundespolizei im Rahmen der Amtshilfe. Zudem stellt der Bund mit dem Modularen Warnsystem (MoWaS) eine bundesweite Warninfrastruktur bereit, die auch von Ländern und Kommunen genutzt werden kann.

Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 4 bis 6 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 21/6227) verwiesen.

Frage 6 Seite 3

Wie viel von den in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 (voraussichtlicher Mittelabfluss) bereitgestellten Mitteln zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sind abgeflossen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln und die begünstigten Kommunen auch unter Nennung der konkreten Projekte und Fördersummen angeben)?

Antwort

In der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ (DAS‑FRL) richtet sich der Förderschwerpunkt A mit dem „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ explizit an Kommunen. Im Rahmen dieses Förderschwerpunkts sind im Jahr 2025 Mittel in Höhe von 15.270.969,10 Euro abgeflossen. Der voraussichtliche Mittelabfluss für das Jahr 2026 beträgt 19.390.603,78 Euro. Hierbei wurden auch die beiden gesonderten Förderaufrufe unter dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz berücksichtigt.

Die Mittel verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Bundesländer.

Tabelle auf Seite 3, 4 · 17 Zeilen × 2 Spalten
BundeslandMittelabfluss '25 und '26 (vorauss.)
Baden-Württemberg3.087.623,05 Euro
Bayern1.759.984,58 Euro
Berlin520.632,19 Euro
Brandenburg772.231,01 Euro
Bremen40.625,00 Euro
Hamburg940.730,83 Euro
Hessen5.646.899,92 Euro
Mecklenburg-Vorpommern469.598,27 Euro
Niedersachsen4.447.543,77 Euro
Nordrhein-Westfalen8.840.440,08 Euro
Rheinland-Pfalz5.039.566,61 Euro
Saarland729.549,92 Euro
Sachsen432.363,88 Euro
Sachsen-Anhalt106.617,77 Euro
Schleswig-Holstein1.424.423,40 Euro
Thüringen402.742,60 Euro
Gesamt34.661.572,88 Euro

Eine Auflistung der begünstigten Kommunen unter Nennung der konkreten Projekte und Fördersummen ist in der Anlage beigefügt.

AnlageAnlage (Tabelle ohne Überschrift: Förderkennzeichen, Bewilligungen, Mittelabfluss)

PDF-Seiten 13–22 (10 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 7 Seite 4

Wie wird bei den drei umfangreichsten Klimaanpassungsprojekten die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet?

Antwort

Die Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern ist elementarer Bestandteil der Förderprojekte zum Einstieg in die kommunale Klimaanpassung. Die Förderrichtlinie legt fest, dass Maßnahmen zur Beteiligung von Akteurinnen und Akteuren und zur begleitenden Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt werden und förderfähig sind.

Während die Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit darauf abzielen, die Bevölkerung über das Projekt zu informieren und für das Thema der Klimawandelanpassung zu sensibilisieren, dient die Beteiligung von Akteurinnen und Akteuren der Erstellung des nachhaltigen Anpassungskonzepts und umfasst Maßnahmen zur Organisation und Durchführung von Beteiligungsprozessen. Dies soll Akteurinnen und Akteuren ermöglichen, sich frühzeitig mit den Klimawandelfolgen zu befassen und geeignete Anpassungskonzepte, -maßnahmen und -strukturen zu entwickeln und umzusetzen. Beispiele für die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger, welche auch in den drei umfangreichsten Klimaanpassungsprojekten umgesetzt werden, sind z. B. online-Befragungen der Bürgerinnen und Bürgern (z. B. zu Betroffenheiten und Maßnahmenideen), diverse Veranstaltungen und Gesprächsrunden und ein online-Portal, in welchem Bürgerinnen und Bürgern mit Positionierung auf einer Landkarte Anpassungsbedarfe und -vorschläge melden können.

Frage 8 Seite 4

Welche konkreten Pläne hat die Bundesregierung, um die Möglichkeiten der Klimaanpassung in den Kommunen zu erweitern?

Antwort

Die Mittel für die Förderrichtlinien DAS und auch der „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) sollen ab dem Jahr 2027 im Klima- und Transformationsfonds (KTF) gebündelt werden. Die konkrete Ausgestaltung ist Gegenstand aktueller Beratungen.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Fragen 2 bis 5 verwiesen.

Frage 9 Seite 5

Wie soll aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass Kommunen trotz angespannter Haushaltslage ausreichend Klimaanpassungsmaßnahmen umsetzen können?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Fragen 2 bis 5 und zu Frage 8 verwiesen.

Frage 10 Seite 5

Führt die Bundesregierung volkswirtschaftliche Betrachtungen der Auswirkungen des Klimawandels auf Ökosystemleistungen, Infrastruktur und wirtschaftliche Wertschöpfung durch, und wenn ja, zu welchen Erkenntnissen ist sie gekommen?

Antwort

Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit zur Frage der wirtschaftlichen Auswirkungen des Klimawandels Studien in Auftrag gegeben. Im Rahmen eines vom damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Auftrag gegebenen Projekts „Kosten durch Klimawandelfolgen in Deutschland“ wurden die möglichen wirtschaftlichen Folgen physischer Klimarisiken für Deutschland untersucht (https://gws-os.com/de/publikationen/alle-p ublikationen/detail/volkswirtschaftliche-folgekosten-durch-klimawandel-szenar ioanalyse-bis-2050).

Eine weitere, im Jahr 2025 im Auftrag des BMWK veröffentlichte Szenarioanalyse (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-d er-Wirtschaftspolitik/2025/04/05-eine-modellbasierte-szenarienanalyse.html, https://gws-os.com/fileadmin/downloads/endbericht_bmwk_klima_fa025 5.pdf), nutzt denselben Modellrahmen und betrachtet die deutsche Wirtschaft bis zum Jahr 2045.

Die Studien sowie deren Erkenntnisse können unter den angegebenen Verlinkungen eingesehen werden. Bei den ermittelten Kosten handelt es sich um eine Untergrenze, da nur solche Klimawirkungen betrachtet wurden, die monetär zu erfassen sind und in ökonomischen Modellen abgebildet werden können. In dieser Studie nicht monetarisierte Schäden durch gesundheitliche Beeinträchtigungen, Todesfälle, die Belastung von Ökosystemen und Verlust an Artenvielfalt kommen noch hinzu.

Darüber hinaus leisten das Umweltbundesamt (UBA) sowie das Statistische Bundesamt mit konkreten Datenangeboten, etwa dem Handbuch Umweltkosten (www.umweltbundesamt.de/publikationen/handbuch-umweltkosten) und der Erfassung von Leistungen der Ökosysteme (www.destatis.de/DE/Themen/Gese llschaft-Umwelt/Umwelt/UGR/oekosystemgesamtrechnungen/_inhalt.html#spr g491460), einen wichtigen Beitrag.

Frage 11 Seite 5

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten durch fehlende und nicht ausreichende Klimaanpassungsmaßnahmen auf kommunaler Ebene, beispielsweise durch fehlenden Hochwasserschutz, Dürreanpassung, Wald- und Flächenschutz?

Antwort

Informationen zu nach Kommunen differenzierten Schadenskosten liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 sowie auf die Antwort zu Fragen 8 und 9 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 21/6227), verwiesen.

Frage 12 Seite 6

Wie weit ist die Entwicklung einer Methodik vorangeschritten, damit nach dem in der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 vorgesehenen Ziel „Ü-2“ künftig Schadenssummen, die auf Schäden durch Wetterextreme rückführbar sind, erhoben werden können bzw. wann ist mit dem erfolgreichen Abschluss zu rechnen?

Antwort

Eine Methodik zur Erhebung von Schadenssummen, die auf Schäden durch Wetterextreme zurückzuführen sind, wird derzeit am Umweltbundesamt entwickelt. Der entsprechende Indikator wird voraussichtlich mit dem nächsten Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels, geplant für das 4. Quartal 2027, veröffentlicht. Die dafür zugrundeliegende Methodik basiert auf dem gemeinsamen Projekt von Bundeswirtschafts- und -umweltministerium „Kosten durch Klimawandelfolgen“. Das Projekt publizierte anhand dieser Methodik bereits eine Übersicht vergangener Extremwetterschäden in Deutschland, siehe hier www.prognos.com/de/projekt/bezifferung-von-klimafolgekosten-deutschland%20 (Teilbericht 1).

Die Datenreihe wird derzeit aktualisiert und fortgeschrieben.

Es wurde außerdem ein Bericht zur Konzeption eines nationalen Schadenskatasters für Schäden des Klimawandels veröffentlicht, mit einer Übersicht der verfügbaren Datengrundlagen für die Abschätzung der Schäden in einzelnen Themenbereichen. www.umweltbundesamt.de/publikationen/schaeden-des-kli mawandels-schaetzen-konzept-fuer

Auch die Methodik zur Erhebung von Schadenssummen, die auf Schäden durch Wetterextreme zurückzuführen sind, wird im Rahmen der Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie fortlaufend weiterentwickelt.

Frage 13 Seite 6

Ist die Bundesregierung im Austausch mit besonders von der Klimakatastrophe gefährdeten Bundesländern und Kommunen, und spricht sie diesbezüglich mit den kommunalen Spitzenverbänden (bitte die einzelnen Treffen, die Teilnehmenden und die besprochenen Themen angeben)?

Antwort

Der Austausch und die Beratung zu Fragen der Klimafolgenanpassung zwischen Bund und Länder findet regelmäßig im Rahmen des Ständigen Ausschusses (StA) „Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ (AFK) statt, der der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft „Klima, Energie, Mobilität – Nachhaltigkeit“ (BLAG KliNa), einem Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK), zugeordnet ist. Der Ausschuss tagt in der Regel zwei Mal pro Jahr.

Auch in der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) finden regelmäßig Austausch und Beratung zu Klimafolgenanpassung – bezogen auf Wasserwirtschaft – statt, insbesondere im LAWA-Ausschuss für Klima-wandel. (LAWA‑AK), der in der Regel zwei Mal pro Jahr tagt.

Weiterhin tauscht sich das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), der Länder und der Ressortforschung des BMLEH in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Klimaschutz und Klimaanpassung in Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei und Aquakultur (BLAG ALFFA) zu gemeinsamen Lösungen für die vielfältigen Herausforderungen durch den Klimawandel in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft aus, die in der Regel zwei Mal pro Jahr tagt.

Darüber hinaus hat das BMUKN den „Runden Tisch Klimaanpassung“ im Juni 2025 eingerichtet, der dem regelmäßigen, informellen Austausch mit Verbänden und Institutionen zu Fragen der Klimaanpassung dient. An diesem Austauschformat nehmen auch die kommunalen Spitzenverbände teil. Der Runde Tisch tagt ebenfalls zwei Mal pro Jahr. Die Berichte aus den vergangenen Veranstaltungen sind öffentlich verfügbar.

Aufgrund der Vertraulichkeit der Beratungen können im Übrigen keine weiteren Einzelheiten aufgeführt werden.

Frage 14 + 14a + 14b + 14c + 14d Seite 7

14Beabsichtigt die Bundesregierung, analog zu ihren Hitzeschutzplänen und dem Hitzeservice für Kommunen bundesweite Beratungs-, Informations-, Frühwarn-, Planungs- oder Unterstützungsangebote für Kommunen im Bereich der Klimaanpassung für die Folgen von

14aStarkregen und Überschwemmungen,

14bDürren und Wasserknappheit,

14cStürmen und schweren Gewittern sowie

14dMeeresspiegelanstieg und Küstenhochwasser zu entwickeln oder auszubauen, wenn ja, welche jeweils, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA), das im Auftrag des BMUKN tätig ist, ist erster Ansprechpartner der Kommunen im Bereich der Klimaanpassung, informiert und unterstützt diese mit praxisgerechten Angeboten zur Beratung, Kompetenzaufbau, Vernetzung sowie der Aufbereitung von Beispielen erfolgreicher Maßnahmen („best practice cases“). Die Angebote des ZKA sind für Kommunen kostenlos und umfassen u. a. eine Beratungshotline, regelmäßige Online-Vorträge zu aktuellen Fragen der Klimaanpassung in Kommunen, Veranstaltungen zur Vernetzung von kommunalen Akteuren sowie umfassende Publikationen und Informationsmaterialien. Zum Auftrag des ZKA gehört auch gezielt die Ansprache von Kommunen in strukturschwachen Regionen.

Weiterhin stellen der vom BMUKN und Umweltbundesamt ausgerichtete Wettbewerb „Blauer Kompass“ oder die „Woche der Klimaanpassung“ Instrumente dar, um Aufmerksamkeit für das Thema Klimaanpassung bei Kommunen, weiteren relevanten Akteuren sowie der breiten Öffentlichkeit zu schaffen.

Die Bundesregierung betreibt darüber hinaus bundesweite Services, die die Bevölkerung und die Kommunen bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützen und zum Teil mit den Ländern erarbeitet worden sind:

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) betreibt Services, die verschiedene Gefahren abdecken. Dazu gehören die WarnWetter-App, das Naturgefahrenportal oder das Feuerwehr Informations-System (FEWIS). Die WarnWetter-App des DWD informiert über aktuelle Wetter- und Gefahrenlagen. Damit unterstützt der DWD sowohl die Bevölkerung als auch Kommunen, Einsatz- und Rettungskräfte im Katastrophen-, Bevölkerungs- und Umweltschutz. Das Naturgefahrenportal (NGP) bündelt alle wichtigen Informationen zu Naturgefahren in Deutschland. Nutzerinnen und Nutzer finden aktuelle Warnungen, fundiertes Hintergrundwissen und konkrete Handlungsempfehlungen. Es hilft, sich an einer zentralen Stelle gezielt auf Gefahren vorzubereiten und richtig zu handeln (www.naturgefahrenportal.de/de). Das Feuerwehr Informations-System FEWIS richtet sich gezielt an den Katastrophenschutz und bietet neben Warnungen vor extremen Wettereignissen auch Lageübersichten an. Speziell für die Landwirtschaft hat der DWD den Bodenfeuchteviewer entwickelt, der u. a. Informationen zur Entwicklung von Bodentrockenheit enthält (www.dwd.de/bodenfeucht eviewer). Rund um das Thema Wasser bietet der DAS-Basisdienst des BMV weitere Services und Daten an (www.das-basisdienst.de/DAS-Basisdienst/DE/h ome/home_node.html). Im Bereich Gesundheit betreibt der DWD ein Hitzewarnsystem (www.hitzewarnungen.de). Alle Services werden laufend nach aktuellem Wissenstand angepasst und bei Bedarf erweitert.

Darüber hinaus veröffentlich das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) die „Hinweiskarte Starkregengefahren“.

Die Länder sind verfassungsgemäß für den operativen Hochwasser- und Küstenschutz zuständig. Vor diesem Hintergrund obliegt es den zuständigen Landesbehörden, ein umfassendes Hochwasserrisikomanagement zu betreiben, dazu gehören beispielsweise auch die Hochwasserwarndienste. Informationen dazu hier: www.hochwasserzentralen.de/.

Bezüglich des Bevölkerungsschutzes baut der Bund bestehende Warnangebote zur Bewältigung von Ereignissen im Bevölkerungsschutz fortlaufend aus. Dies umfasst auch Informationen und Warnungen vor Starkregen, Überschwemmungen, Dürren, Stürmen und schweren Gewittern. Für die Warnung der Bevölkerung steht Ländern und Kommunen insbesondere MoWaS zur Verfügung. Die konkrete Vorsorge und Gefahrenabwehr bei diesen Ereignissen fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Der Bund unterstützt ergänzend im Rahmen seiner Zuständigkeiten, insbesondere durch Warnsysteme, die Warn-App NINA des BBK sowie die Einsatzmöglichkeiten des THW und der Bundespolizei im Rahmen der Amtshilfe.

Eine Vielzahl weiterer hilfreicher Angebote und Beispiele zur Klimaanpassung für Kommunen findet sich auf der Internetseite des Umweltbundesamtes.

Frage 15 + 16 Seite 8

15Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass ihre Modellvorhaben zur kommunalen Klimaanpassung keinen regionalen Zuschnitt haben, trotz ihrer Kenntnis darüber, welche Regionen in welchem Maße vom Klimawandel betroffen sind (vgl. Antwort zu Frage 12a auf Bundestagsdrucksache 21/6227)?

16Wird die Bundesregierung Erkenntnisse aus den neuen Datensätzen des DWD, die mit einer Gitterweite von 12 Kilometern genau zeigen, wo welche Folgen des Klimawandels zu erwarten sind, in ihre Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen einfließen lassen?

Antwort

Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.

Der Klimawandel betrifft grundsätzlich alle Regionen, aber die lokalen Auswirkungen des Klimawandels sind sehr unterschiedlich. Um keine vom Klimawandel betroffenen Regionen auszuschließen, richtet sich die DAS-Förderrichtlinie an das gesamte Bundesgebiet ohne Schwerpunkte auf bestimmte Regionen.

Frage 17 Seite 8

Sind Datensätze von regionalen Klimaprojektionen des DWD für die Öffentlichkeit verfügbar, wenn ja, wo, und in welcher Form?

Antwort

Ja.

Der DWD stellt die Ergebnisse der regionalen Klimaprojektionen auf unterschiedlichen Wegen frei zur Verfügung. Daten können unter https://esgf-data.d wd.de/csys/project/climateprojectionsde/doi/10.5676-dwd-dwd-expn-bads-v20 24-0/ heruntergeladen werden.

Zudem sind Datensätze im csv-Format verfügbar (www.dwd.de/DE/leistungen/klimaprojektionsdaten/download_node.html). Karten und Zeitreihendiagramme der Daten sind im Deutschen Klimaatlas verfügbar (www.dwd.de/klimaatlas).

Frage 18 Seite 9

Hält die Bundesregierung die Verfügbarkeit von Datensätzen zu regionalen Klimamodellierungen für die Öffentlichkeit und insbesondere für die Länder, Kommunen, Behörden, Agrarbetriebe und Wissenschaft für ausreichend, und wenn nein, plant sie, entsprechende Plattformen zu schaffen?

Antwort

Ja.

Der DWD arbeitet ständig daran, Nutzeranforderungen zu regionalen Klimaprojektionsdaten umzusetzen und das Angebot zu verbessern. Neben Datensätzen gibt es auch weitere Services, die auch der Öffentlichkeit einen schnellen Überblick über das Klima geben sollen (z. B. Deutscher Klimaatlas (s. o.), Klimareports für verschiedene Bundesländer und ganz Deutschland https://dw d.de/DE/leistungen/nationalerklimareport/report.html oder www.dwd.de/DE/lei stungen/klimaprojektionsdaten/download_node.html).

So werden im Laufe des nächsten Jahres auch Klimafact-Sheets zu allen rund 150 klimatischen Naturräumen erstellt, die es der Öffentlichkeit und Kommunen erleichtern sollen, einen Überblick über zu erwartende Klimaänderungen zu bekommen. Bis Ende Oktober 2026 wird ein Klimabericht veröffentlicht, der anschaulich auf die erwarteten Änderungen eingehen wird.

Frage 19 Seite 9

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Ergebnisse der regionalen Klimamodellierungen des DWD für die interessierte Öffentlichkeit und die kommunalen Verwaltungen in einer geeigneten und verständlichen Form verfügbar sind, und wenn nein, plant sie, hier Abhilfe zu schaffen?

Antwort

Der DWD hält regelmäßig Rücksprache mit seinen Nutzerinnen und Nutzern und stimmt die Services – unter Berücksichtigung des aktuellen Wissensstandes – auf die Bedarfe ab. Der DWD ist bestrebt, transparent auf die in den Klimamodellen vorhandenen Unsicherheiten hinzuweisen.

Frage 20 Seite 9

Verfügt die Bundesregierung über standardisierte kommunale Risikoindikatoren auf Basis der neuen Rasterdaten des DWD?

Antwort

Die in der Frage genannten Risikoindikatoren liegen der Bundesregierung nicht vor.

Frage 21 Seite 9

Welche Schlussfolgerungen für ihre Förderpolitik hinsichtlich kommunaler Klimaanpassung zieht die Bundesregierung aus den neuen Datensätzen des DWD und aus der „Kommunalbefragung Klimaanpassung“ (2023) des Umweltbundesamts, aus der hervorgeht, dass 64 Prozent der befragten Kommunen einen „sehr hohen“ oder „hohen Handlungsbedarf“ im Bereich der Klimaanpassung sehen?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.

Frage 22 Seite 9

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über eine mögliche Veränderung von Dunkelflauten innerhalb der vergangenen 70 Jahre vor, und gibt es Kenntnisse darüber, ob sich hierbei für bestimmte Regionen Deutschlands unterschiedliche Entwicklungen abzeichnen?

Antwort

Die Großwetterlage „Hoch Mitteleuropa“ wird als typische Winterlage identifiziert, die mit wenig Sonneneinstrahlung und geringen Windgeschwindigkeiten einhergeht, der sogenannte Dunkelflaute). Eine Analyse des DWD von Zeitreihen seit 1940 lässt keinen Trend in der Häufigkeit oder maximale Andauer dieser Großwetterlage über Mitteleuropa erkennen (Kaspar et al, 2024, abrufbar unter https://dwd.de/DE/leistungen/besondereereignisse/verschiedenes/202412 17_Dunkelflaute_im_November.pdf?__blob=publicationFile&v=2).

Frage 23 Seite 10

Inwiefern steht nach Auffassung der Bundesregierung die Praxis der Bundesregierung, wonach rund 60 Prozent der Kommunen für Maßnahmen zur Klimaanpassung Fördermittel des Bundes oder der Länder in Anspruch nehmen, im Widerspruch zu ihrer Auffassung, dass eine Breitenförderung des Bundes auf kommunaler Ebene verfassungsrechtlich nicht zulässig sei, und wie begründet die Bundesregierung diesen nach Ansicht der Fragestellenden offensichtlichen Widerspruch (vgl. www.um weltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikationen/34_2024_c c_kommunalbefragung.pdf, S. 54; Antwort zu den Fragen 4 bis 6 auf Bundestagsdrucksache 21/6227)?

Antwort

Der Bund muss sich bei der Förderung von Maßnahmen auf Ebene der Kommunen und der Länder an den zwingenden verfassungsrechtlichen Vorgaben orientieren. Daher kann der Bund keine systematische und dauerhafte Finanzierung von kommunalen Maßnahmen ermöglichen. Dennoch können Mittel des Bundes den Kommunen neben vereinzelten Modellprojekten auf verschiedenen Finanzierungswegen zukommen, unter anderem durch den Länderanteil des Sondervermögens gemäß Artikel 143h Absatz 2 des GG, soweit die Länder diesen an Kommunen weiterreichen, Finanzhilfen des Bundes, die an Kommunen weitergegeben werden, oder Förderprogramme der KfW.

Frage 24 Seite 10

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihrer Feststellung, dass die angespannte Haushaltslage der Kommunen die Umsetzungen von Maßnahmen zur Klimaanpassung erschwert (siehe Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 21/6227)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.

Frage 25 Seite 10

Unterscheidet sich die kommunale Wärmeplanung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen nach Meinung der Bundesregierung in der Priorität?

Antwort

Die Dringlichkeit der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung, von weiteren kommunalen Klimaschutzmaßnahmen und Klimaanpassungsmaßnahmen schließt sich nicht gegenseitig aus, alle drei Handlungsfelder müssen verfolgt und mögliche Synergien ausgeschöpft werden.

Frage 26 Seite 10

Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Bekanntheit und Nutzung von Programmen wie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS), Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo) und Waldklimafonds zu steigern, insbesondere bei Landkreisen, Gemeindeverbänden und kreisangehörigen Städten?

Antwort

Die Förderfenster der Förderrichtlinien „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ (DAS) und „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) werden jeweils im Rahmen einer Pressemitteilung des BMUKN bekanntgegeben. Ergänzend veröffentlicht die Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG gGmbH) eine Pressemeldung. Informationen zu neuen Förderfenstern werden außerdem über einen E-Mail-Verteiler der ZUG, den Newsletter des Zentrums KlimaAnpassung (ZKA) sowie den KomPass-Newsletter des Umweltbundesamts bekanntgegeben. Darüber hinaus werden in der Regel die Wohlfahrtsverbände (für AnpaSo) sowie die kommunalen Spitzenverbände informiert. Im Übrigen trägt das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) zur Information von Kommunen und sozialen Einrichtungen über die bestehenden Angebote bei (siehe hierzu oben, Antwort zu Frage 14). Der Waldklimafonds wurde vom Haushaltsgesetzgeber auslaufend gestellt. Die Bundesregierung unternimmt daher keine weiteren Maßnahmen zur Bekanntheitssteigerung des Waldklimafonds.

Frage 27 Seite 11

Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, damit Publikationen wie der „Hitzeknigge“ oder der Bericht zur „Versorgung gegen Starkregenereignisse und Maßnahmen zur wassersensiblen Stadtentwicklung“ häufigere Anwendung in Kommunen finden?

Antwort

Das BMUKN bewirbt seine und die Publikationen seines Geschäftsbereiches wie den Hitzeknigge über das Internet (z. B. unter www.bundesumweltminister ium.de/WS552 und www.klivoportal.de/DE/Home/home_node.html), Beratungen des Zentrum KlimaAnpassung, Austauschformate mit den Ländern wie dem Behördendialog „Gesundheit im Klimawandel“ und Publikationen wie den Handlungsempfehlungen zur Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit (www.bundesumweltministerium.de/WS4443).

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verbreitet Publikationen über seine Netzwerke (beispielsweise kommunale Spitzenverbände, www.gruen-in-der-stadt.de) und stellt den Kommunen auch Daten und Informationen zur Klimaanpassung bereit, beispielsweise auf stadtklimadashboard.de.

Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 14 in Bezug auf die Tätigkeit des ZKA als Ansprechpartner der Kommunen verwiesen.

Frage 28 Seite 11

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um bei regionaler Wasserknappheit zwischen betroffenen Kommunen und Bundesländern zu vermitteln?

Antwort

Das BMUKN hat gemeinsam mit den Ländern in der Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) die „Leitlinien zum Umgang mit Nutzungskonkurrenzen bei Wasserknappheit“ erarbeitet. Der finale Entwurf der Leitlinien lag der LAWA Vollversammlung in ihrer Sitzung am 22./23. September 2026 vor und wurde dort einstimmig beschlossen.

Die Leitlinien sind kein neues materielles Bundesgesetz, sondern Handlungsempfehlungen auf Grundlage des geltenden Rechts. Die Länder werden die Leitlinien über entsprechende Erlasse für den wasserrechtlichen Vollzug verbindlich machen können. Ein begleitendes Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes wird Ende des Jahres 2026 zum Abschluss kommen und künftigen Handlungsbedarf identifizieren.

Mit der Veröffentlichung und Einführung der Leitlinien zum Umgang mit Nutzungskonkurrenzen bei Wasserknappheit ist eine zentrale und priorisierte Maßnahme aus dem Aktionsprogramm Wasser der Nationalen Wasserstrategie umgesetzt (Aktion 6).

Frage 29 Seite 12

Wie vermittelt die Bundesregierung bei Zielkonflikten, z. B. bei der Wasserzufuhr zur Spree, und wie bereitet sich die Bundesregierung darauf vor, dass nach dem Kohleausstieg die Spree keinen zusätzlichen Wasserzufluss bekommt?

Antwort

Hinsichtlich der Zielkonflikte wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen.

Mit Blick auf den Kohleausstieg unterstützt die Bundesregierung die betroffenen Länder bei Forschung und Entwicklung der nötigen Wissensgrundlagen für ein angepasstes Wassermanagement in der Lausitz. Als wesentliche Beispiele sind hier die Studie „Wasserwirtschaftliche Folgen des Braunkohleausstiegs in der Lausitz“ (www.umweltbundesamt.de/publikationen/wasserwirtschaftliche-f olgen-des) sowie das laufende Projekt „Grundwassermodell Lausitz“ (www.gw m-lausitz.de/GWMLausitz/DE/Home/home_node.html) zu nennen.

Um notwendige länderübergreifende wasserwirtschaftliche Maßnahmen gegen Wassermangel für betroffene Flüsse (wie zum Beispiel die Spree) vorzubereiten, laufen vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrags der die Bundesregierung tragenden Parteien Gespräche mit den Ländern, um ein gemeinsames Verständnis zur konkreten Zielstellung und dem Handlungsrahmen eines Bund-Länder-Gremiums zum Wassermanagement zu entwickeln.

Die Umsetzung konkreter wasserwirtschaftlicher Maßnahmen liegt in der Vollzugszuständigkeit der betroffenen Länder.

Frage 30 Seite 12

Beabsichtigt die Bundesregierung, auf die Bundesländer einzuwirken, damit diese ihre Kommunen zur Erstellung und Umsetzung von Hitzeschutzkonzepten verpflichten?

Antwort

Die Verwaltungs- und Finanzierungskompetenz für den Schutz der Gesundheit vor Hitze liegt bei den Ländern und ihren Kommunen.

Da Hitzewellen sich regional unterschiedlich auswirken, müssen sich Maßnahmen und Pläne zum Schutz vor Hitze an den lokalen Gegebenheiten orientieren. Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich, dass die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) bereits im September 2020 beschlossen hat, eine flächendeckende Erstellung von Hitzeaktionsplänen in Kommunen voranzutreiben.

Zur Unterstützung der Länder und Kommunen hat das BMUKN bereits 2017 Handlungsempfehlungen zur Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit herausgegeben (www.bundesumweltministeriu m.de/WS4443), die auch die Synergien mit dem Schutz vor UV-Belastung adressieren (z. B. Schattenplätze). Sie wurden gemeinsam von Bund und Ländern erarbeitet. Die Empfehlungen dienen den kommunalen Behörden dazu, regional bzw. lokal angepasste Aktionspläne zu entwickeln.

Auch der rechtliche Rahmen des Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) trägt zu einer breiteren Auseinandersetzung mit dem Thema Hitze bei: Nach § 12 des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) bestimmen die Länder im Rahmen der Grenzen von Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes diejenigen Stellen, die für die Gebiete von Gemeinden und Kreisen jeweils ein Klimaanpassungskonzept – soweit nicht bereits vorhanden – aufstellen, und bestimmen die wesentlichen Inhalte der Klimaanpassungskonzepte (§ 12 Absätze 1 und 4 des KAnG). Der im Rahmen des Klimaanpassungskonzepts zu entwickelnde Maßnahmenkatalog zur Umsetzung sollte möglichst auch Maßnahmen enthalten, mit denen Vorsorge insbesondere unter anderem in extremen Hitzelagen getroffen werden kann (§ 12 Absatz 2 des KAnG).