Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Fragesteller haben bereits mit den Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 19/14549 und 20/6967 die Verwaltungskosten der gesetzlichen Rentenversicherung thematisiert. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7429 wies für das Jahr 2022 Netto-Verwaltungs- und Verfahrenskosten der Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) von insgesamt rund 4,58 Mrd. Euro aus, gegenüber rund 4,08 Mrd. Euro im Jahr 2019. Der Anteil an den Gesamtausgaben blieb im selben Zeitraum mit rund 1,3 Prozent bei den Regionalträgern nahezu konstant. Die Kosten je Versicherten stiegen bei der DRV Bund von 65 Euro (2018) auf 74 Euro (2021), ein Anstieg um rund 13,8 Prozent, während sie bei den Regionalträgern im selben Zeitraum nur von 73 Euro auf 77 Euro und damit um rund 5,5 Prozent zunahmen. Zugleich teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort mit, dass die geltende Haushaltssystematik der Rentenversicherungsträger eine Zuordnung von Verwaltungskosten zu einzelnen Leistungskomponenten – etwa der Grundrente – nicht zulassen.
Die Deutsche Rentenversicherung beschäftigte nach eigenen Angaben zum 30. Juni 2024 insgesamt 62 400 Mitarbeiter und verwaltete zum 1. Juli 2023 Leistungen für 21,2 Millionen Rentner (Deutsche Rentenversicherung Bund, Statistik der Deutschen Rentenversicherung). Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung stellte in ihrem Bericht vom Juni 2026 fest, die Steuerung der Deutschen Rentenversicherung sei „schwerfällig und langsam“, Entscheidungen fielen häufig auf dem „kleinsten gemeinsamen Nenner“; die historisch gewachsene Struktur aus 16 rechtlich selbstständigen Trägern mit doppelter Selbstverwaltung erzeuge erheblichen Abstimmungsaufwand und lasse vorhandene Größenvorteile ungenutzt (www.bundesregierung.de/resource/blob/975228/2444780/0fcbf810775351c64007ee6cb2c7cad9/2026-06-24-bericht-alterssicherungskommission-data.pdf?download=1). Der Bundesrechnungshof kritisierte in einem Bericht aus dem Jahr 2026 zudem, dass die DRV Bund seit dem Jahr 2019 rund 8,6 Mio. Euro sowie seit dem Jahr 2022 weitere rund 2,9 Mio. Euro an externe Beratungsunternehmen für die Digitalstrategie und den Aufbau einer trägerübergreifenden Stabsstelle gezahlt habe (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2026/drv-externe-beratung-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=3**).
Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines solchen Verwaltungsapparats gehört jedoch nicht nur die Erfassung des finanziellen Aufwands, sondern auch dessen Verhältnis zur tatsächlichen Service- und Bearbeitungsqualität für die Versicherten. Hierzu besitzt die Bundesregierung nach eigenen Angaben jedoch nicht einmal Erkenntnisse über die durchschnittliche Dauer von Widerspruchsverfahren gegen Rentenbescheide (vgl. Bundestagsdrucksache 21/1792).
Im internationalen Vergleich weisen andere staatliche Alterssicherungssysteme nach amtlichen Angaben deutlich abweichende Personal- und Kostenstrukturen aus. Die US-amerikanische Social Security Administration weist nach eigenen Angaben seit dem Jahr 1989 durchgehend Verwaltungskosten von nicht mehr als 1 Prozent der Gesamtausgaben aus (www.ssa.gov/oact/STATS/admin.html). Die schwedische Pensionsmyndigheten beschäftigte zum Jahresende 2024 nach eigenen Angaben 1 639 Mitarbeiter und betreute damit rund 2,3 Millionen Pensionäre – rechnerisch entfielen somit rund 1 400 Pensionäre auf einen Mitarbeiter (www.pensionsmyndigheten.se/). Bei der Deutschen Rentenversicherung entfielen demgegenüber bei 21,2 Millionen Rentnern und 62 400 Mitarbeitern rechnerisch rund 340 Rentner auf einen Mitarbeiter (Deutsche Rentenversicherung Bund, Statistik der Deutschen Rentenversicherung).
Vor diesem Hintergrund knüpfen die Fragesteller an die vorgenannten Bundestagsdrucksachen an, um die dortigen Datenreihen zu aktualisieren, und erweitern die Abfrage um Fragen zur Trägerstruktur, zum internen Benchmarking sowie zum internationalen Vergleich.
1Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Personalbestand der Deutschen Rentenversicherung insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach DRV Bund, DRV Knappschaft-Bahn-See und Regionalträgern jeweils zum 30. Juni und zum 31. Dezember der Jahre 2019 bis 2025 (bitte in Vollzeitäquivalenten und in Köpfen sowie getrennt nach Verwaltungspersonal und Personal der Eigenbetriebe bzw. Rehabilitationskliniken angeben)?
2Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) nach Kenntnis der Bundesregierung in den Verwaltungsbereichen der Deutschen Rentenversicherung seit dem Jahr 2019 entwickelt, und welche Gründe nennt die Bundesregierung für die Entwicklung des Personalbestandes seit dem Jahr 2021?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Analog zu den Antworten der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/15107 und zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/7429 wird das Personal ab 2019 der Regionalträger, der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) (in Vollzeitäquivalenten) dargestellt.
Die Daten sind der Personalstatistik nach § 11 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung (RSVwV) entnommen. Sie werden einmal jährlich zum Stichtag 30. Juni erhoben. Daten zum 31. Dezember sind nicht verfügbar.
Tabelle 1: Personal (in Vollzeitäquivalenten)*
| Personal ohne Eigenbetriebe | Personal in Eigenbetrieben | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Jahr | Regional träger | DRV Bund | DRV KBS | Summe | Regional träger | DRV Bund | DRV KBS | Summe |
| 2019 | 26 614 | 18 151 | 4 546 | 49 311 | 6 221 | 3 244 | 715 | 10 180 |
| 2020 | 26 367 | 18 439 | 4 461 | 49 267 | 6 234 | 3 179 | 733 | 10 146 |
| 2021 | 27 179 | 19 547 | 4 331 | 51 057 | 6 119 | 3 165 | 733 | 10 017 |
| 2022 | 27 348 | 19 645 | 4 309 | 51 302 | 5 989 | 3 187 | 729 | 9 905 |
| 2023 | 27 349 | 19 976 | 4 183 | 51 508 | 6 017 | 3 184 | 758 | 9 959 |
| 2024 | 27 519 | 20 761 | 4 194 | 52 474 | 5 795 | 3 264 | 795 | 9 854 |
| 2025 | 27 812 | 21 294 | 4 287 | 53 393 | 6 025 | 3 121 | 804 | 9 950 |
*)Personal am Stichtag 30. Juni des jeweiligen Jahres
Zudem wird die Anzahl der Personen in Köpfen dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass beim Personal ohne Eigenbetriebe für die DRV KBS kein gesonderter Ausweis der für den Bereich Rentenversicherung Tätigen möglich ist.
Tabelle 2: Personal (in Köpfen)*
| Personal ohne Eigenbetriebe | Personal in Eigenbetrieben | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Jahr | Regionalträger | DRV Bund | Regionalträger | DRV Bund | DRV KBS | Summe |
| 2019 | 29 971 | 20 032 | 7 652 | 3 855 | 875 | 12 382 |
| 2020 | 29 674 | 20 200 | 7 685 | 3 783 | 896 | 12 364 |
| 2021 | 30 514 | 21 259 | 7 573 | 3 778 | 891 | 12 242 |
| 2022 | 30 676 | 21 326 | 7 438 | 3 812 | 889 | 12 139 |
| 2023 | 30 635 | 21 638 | 7 456 | 3 815 | 918 | 12 189 |
| 2024 | 30 768 | 22 396 | 7 182 | 3 924 | 954 | 12 060 |
| 2025 | 30 998 | 22 900 | 7 428 | 3 763 | 987 | 12 178 |
*)Personal am Stichtag 30. Juni des jeweiligen Jahres
Die Entwicklung ist geprägt von der demografisch bedingten Zunahme der Anträge im Rentenbereich über den gesamten Betrachtungszeitraum, neuen Aufgaben wie dem Grundrentenzuschlag und der fortschreitenden Transformation in ein digitales Zeitalter. Der Anstieg seit 2021 steht im Zusammenhang mit den erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen in der IT der Rentenversicherung und ihrer Einordnung als kritische Infrastruktur.
Wie hoch waren die Netto-Verwaltungs- und Verfahrenskosten der Deutschen Rentenversicherung in den Jahren 2019 bis 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung, jeweils aufgeschlüsselt nach DRV Bund, DRV Knappschaft-Bahn-See und Regionalträgern, absolut und als Anteil an den jeweiligen Gesamtausgaben, sowie unter gesonderter Ausweisung der Personalkosten für Beamte und für Tarifbeschäftigte (bitte in der Systematik der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7429 fortschreiben)?
In den folgenden Tabellen wird die Entwicklung der Netto-Verwaltungs- und Verfahrenskosten sowie der Anteil an den Gesamtausgaben der Rentenversicherung dargestellt.
Tabelle 3: Netto-Verwaltungs- und Verfahrenskosten in Euro
| Jahr | Regionalträger | DRV Bund | DRV KBS |
|---|---|---|---|
| 2019 | 2 271 413 754 | 1 581 396 624 | 224 503 426 |
| 2020 | 2 298 443 593 | 1 647 964 715 | 237 069 747 |
| 2021 | 2 378 285 363 | 1 762 484 427 | 230 832 561 |
| 2022 | 2 465 737 954 | 1 870 638 038 | 239 415 164 |
| 2023 | 2 567 632 956 | 2 060 388 721 | 238 855 099 |
| 2024 | 2 762 933 830 | 2 301 391 931 | 252 287 266 |
| 2025 | 2 959 470 059 | 2 415 487 317 | 271 924 583 |
Tabelle 4: Anteil der Gesamtausgaben
| Jahr | Regionalträger | DRV Bund | DRV KBS |
|---|---|---|---|
| 2019 | 1,3 Prozent | 1,0 Prozent | 0,9 Prozent |
| 2020 | 1,3 Prozent | 1,1 Prozent | 0,9 Prozent |
| 2021 | 1,3 Prozent | 1,1 Prozent | 0,8 Prozent |
| 2022 | 1,3 Prozent | 1,1 Prozent | 0,9 Prozent |
| 2023 | 1,2 Prozent | 1,2 Prozent | 0,8 Prozent |
| 2024 | 1,3 Prozent | 1,3 Prozent | 0,8 Prozent |
| 2025 | 1,3 Prozent | 1,3 Prozent | 0,8 Prozent |
In den folgenden Tabellen werden die Personalkosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Beamten dargestellt.
Tabelle 5: Personalkosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Euro
| Jahr | Regionalträger | DRV Bund | DRV KBS |
|---|---|---|---|
| 2019 | 1 081 953 951 | 851 628 229 | 110 529 332 |
| 2020 | 1 102 042 143 | 902 138 170 | 113 318 097 |
| 2021 | 1 155 595 305 | 963 691 914 | 108 584 275 |
| 2022 | 1 187 512 048 | 993 891 037 | 108 429 190 |
| 2023 | 1 244 487 518 | 1 065 220 947 | 109 724 582 |
| 2024 | 1 336 823 902 | 1 180 003 118 | 117 943 853 |
| 2025 | 1 426 277 066 | 1 281 580 110 | 126 554 596 |
Tabelle 6: Personalkosten der Beamten in Euro
| Jahr | Regionalträger | DRV Bund | DRV KBS |
|---|---|---|---|
| 2019 | 670 363 757 | 352 821 631 | 73 741 387 |
| 2020 | 688 870 564 | 359 070 669 | 78 026 021 |
| 2021 | 721 389 761 | 364 687 406 | 75 639 618 |
| 2022 | 762 505 557 | 371 306 856 | 78 752 635 |
| 2023 | 783 958 782 | 386 209 309 | 79 640 686 |
| 2024 | 843 934 884 | 399 194 412 | 86 108 421 |
| 2025 | 917 224 989 | 409 860 664 | 93 453 895 |
Wie haben sich die Verwaltungs- und Verfahrenskosten je Versichertem und je Rentenempfänger bei der DRV Bund und bei den Regionalträgern seit dem Jahr 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils prozentual entwickelt, und wie erklärt die Bundesregierung die unterschiedliche relative Steigerungsrate zwischen diesen beiden Trägerarten?
In der folgenden Tabelle wird die Entwicklung der Netto-Verwaltungs- und Verfahrenskosten je Versicherten und je Rentenbeziehenden bei der DRV Bund und bei den Regionalträgern seit dem Jahr 2021 dargestellt. Die Steigerungsraten verlaufen in beiden Bereichen ähnlich und sind im Wesentlichen auf die Lohn- und Gehaltsanpassungen zurückzuführen.
Tabelle 7: Anstieg der Netto Verwaltungs- und Verfahrenskosten je Versicherten und Rentenbeziehenden gegenüber dem Gesamtbetrag des Vorjahrs
| Jahr | Anstieg Regionalträger (in Euro) | Anstieg Regionalträger (in Prozent) | Anstieg DRV Bund (in Euro) | Anstieg DRV Bund (in Prozent) |
|---|---|---|---|---|
| 2021 | 50 | - | 47 | - |
| 2022 | 60 | 3 Prozent | 48 | 1 Prozent |
| 2023 | 62 | 3 Prozent | 50 | 5 Prozent |
| 2024 | 66 | 7 Prozent | 55 | 9 Prozent |
| 2025 | 70 | 6 Prozent | 56 | 2 Prozent |
5Welcher Anteil der Verwaltungs- und Verfahrenskosten der DRV Bund entfiel in den Jahren 2021 bis 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils auf die Wahrnehmung von Grundsatz- und Querschnittsaufgaben (§ 138 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI)) sowie von Sonder- und Gemeinschaftsaufgaben für das Gesamtsystem und gesondert für
5aGrundsatz- und Querschnittsaufgaben nach § 138 SGB VI,
5bdie Datenstelle der Rentenversicherung nach § 145 SGB VI,
5cdie Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen nach § 81 des Einkommensteuergesetzes (EstG),
5ddie trägerübergreifende IT-Steuerung und Digitalisierung?
In der folgenden Tabelle wird die Entwicklung der Verwaltungs- und Verfahrenskosten für die in der Fragestellung genannten Bereiche dargestellt:
a) Grundsatz- und Querschnittsaufgaben nach § 138 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI)
b) die Datenstelle der Rentenversicherung nach § 145 SGB VI
c) die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen nach § 81 des Einkommensteuergesetzes (EStG)
d) die trägerübergreifende IT-Steuerung und Digitalisierung.
Tabelle 8: Entwicklung der Verwaltungs- und Verfahrenskosten
| 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
|---|---|---|---|---|---|
| in Euro | in Euro | in Euro | in Euro | in Euro | |
| a) | 161 787 186 | 236 083 932 | 278 373 607 | 411 146 895 | 471 792 312 |
| b) | 31 565 676 | 37 380 089 | 38 295 312 | 50 974 155 | 55 504 322 |
| c)* | 127 134 717 | 124 677 546 | 124 255 713 | 131 307 545 | 135 326 603 |
| d) | 7 911 983 | 14 020 551 | 16 534 078 | 15 501 095 | 29 188 780 |
* Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten der Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen werden vollumfänglich vom Bundesministerium der Finanzen erstattet. Der DRV Bund entstehen daher keine Verwaltungs- und Verfahrenskosten.
Wie viele Mitglieder von Geschäftsführungen, Vorständen und Vertreterversammlungen gibt es aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung bei den 16 Trägern der Deutschen Rentenversicherung insgesamt, wie hoch waren die hierfür insgesamt aufgewendeten Kosten (Aufwandsentschädigungen, Sitzungen, Geschäftsstellen) in den Jahren 2023 bis 2025, und welcher Anteil dieser Gesamtkosten entfiel dabei jeweils auf Aufwandsentschädigungen bzw. Vergütungen der Mitglieder selbst (bitte in Prozent angeben)?
In der folgenden Tabelle werden die Aufwendungen für die Selbstverwaltung (der Vorstände und Vertreterversammlungen) auf Basis der Rechnungsergebnisse der Rentenversicherung dargestellt. Für die einzelnen Kontenarten sind die Anteile an den gesamten Aufwendungen für die Selbstverwaltung angegeben.
Tabelle 9: Aufwendungen für die Selbstverwaltung (Anteile gerundet)
| Kosten 2023 in Euro | Anteil 2023 an gesamt | Kosten 2024 in Euro | Anteil 2024 an gesamt | Kosten 2025 in Euro | Anteil 2025 an gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 760 Aufwendungen für die Wahl der Organe | 9 026 374 | 34 Prozent | 49 275 | 0 Prozent | 46 | 0 Prozent |
| 761 Aufwendungen für den Vorstand (ohne 765) | 999 471 | 4 Prozent | 896 367 | 5 Prozent | 1 012 745 | 5 Prozent |
| 762 Aufwendungen für die Vertreterversammlung (ohne 765) | 994 547 | 4 Prozent | 948 350 | 5 Prozent | 747 961 | 4 Prozent |
| 763 Aufwendungen für die Versichertenältesten, Versichertenberaterinnen und Versichertenberater sowie für die Vertrauenspersonen | 15 284 347 | 58 Prozent | 15 627 220 | 89 Prozent | 17 620 412 | 91 Prozent |
| 764 Aufwendungen für die Regionalausschüsse | 10 573 | 0 Prozent | 10 167 | 0 Prozent | 8 589 | 0 Prozent |
| 765 Außergewöhnliche Aufwendungen für die Organe | 86 499 | 0 Prozent | 44 776 | 0 Prozent | 50 964 | 0 Prozent |
| 76 Aufwendungen für die Selbstverwaltung | 26 401 811 | 100 Prozent | 17 576 155 | 100 Prozent* | 19 440 717 | 100 Prozent |
* unter Berücksichtigung von Rundungsdifferenzen
Die Anzahl der (ordentlichen) Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane (ohne stellvertretende Mitglieder) und der Geschäftsführungen (inklusive stellvertretende Mitglieder) je Träger sowie für die Rentenversicherung insgesamt (Träger- und Bundesebene) stellt sich wie folgt dar:
Tabelle 10: Anzahl der ordentlichen Mitglieder
| Rentenversicherungs träger | Ordentliche Mitglieder Vertreterver sammlung | Ordentliche Mitglieder Vorstand | Ordentliche Mitglieder Bun desvertreterver sammlung | Ordentliche Mitglieder Bundesvor stand | Geschäfts führung |
|---|---|---|---|---|---|
| DRV Bund | 30 | 8 | 60 | 22 | 3 |
| DRV KBS | 30 | 18 | 0 | 0 | 3 |
| DRV Baden-Württemberg | 30 | 16 | 0 | 0 | 3 |
| DRV Bayern Süd | 30 | 12 | 0 | 0 | 3 |
| DRV Berlin-Brandenburg | 30 | 8 | 0 | 0 | 2 |
| DRV Braunschweig- Hannover | 30 | 12 | 0 | 0 | 2 |
| DRV Hessen | 30 | 12 | 0 | 0 | 2 |
| DRV Mitteldeutschland | 30 | 18 | 0 | 0 | 2 |
| DRV Nord | 30 | 12 | 0 | 0 | 2 |
| DRV Nordbayern | 30 | 12 | 0 | 0 | 3 |
| DRV Oldenburg-Bremen | 30 | 12 | 0 | 0 | 2 |
| DRV Rheinland | 30 | 12 | 0 | 0 | 3 |
| DRV Rheinland-Pfalz | 30 | 12 | 0 | 0 | 2 |
| DRV Saarland | 30 | 10 | 0 | 0 | 2 |
| DRV Schwaben | 30 | 12 | 0 | 0 | 2 |
| DRV Westfalen | 30 | 12 | 0 | 0 | 3 |
| Summe | 480 | 198 | 60 | 22 | 39 |
7Inwieweit teilt die Bundesregierung gegebenenfalls die Feststellung der Alterssicherungskommission, dass die Struktur mit 16 rechtlich selbstständigen Trägern und doppelter Selbstverwaltung Größenvorteile ungenutzt lässt und zu erheblichem Abstimmungsaufwand führt, und welche Konsequenzen zieht sie hieraus (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
21Plant die Bundesregierung im Lichte der vorstehend genannten Feststellungen der Alterssicherungskommission und des Bundesrechnungshofs eine grundlegende Überprüfung der Personalausstattung, der Trägerstruktur und der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung mit dem Ziel einer Effizienzsteigerung und einer Absenkung der Verwaltungskostenquote?
Die Fragen 7 und 21 werden gemeinsam beantwortet.
Um das Alterssicherungssystem zukunftsfest zu machen, hat die Bundesregierung im Dezember 2025 die Alterssicherungskommission eingesetzt. Die Kommission hat der Bundesregierung am 23. Juni 2026 ihren Bericht vorgelegt, der eine Vielzahl an Empfehlungen dahingehend enthält, wie die Alterssicherung vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der sich fortwährend ändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen stabil und verlässlich gestaltet werden kann. Dazu gehört auch die Empfehlung, die Deutsche Rentenversicherung so weiterzuentwickeln, dass sie ihre Aufgaben künftig schneller, effizienter und bei gesicherter Flächenpräsenz zugleich bürgernäher erfüllen kann. Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD hat sich nach der Vorlage der Empfehlungen am 1. Juli 2026 auf deren Umsetzung verständigt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet derzeit die entsprechenden Regelungen.
8Existiert innerhalb der Deutschen Rentenversicherung nach Kenntnis der Bundesregierung ein systematisches Benchmarking der Verwaltungseffizienz zwischen den einzelnen Trägern, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist dieses Benchmarking in den letzten fünf Jahren gekommen?
9Wenn die Vorfrage bejaht wird, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus etwaigen im Rahmen dieses Benchmarkings festgestellten Effizienzunterschieden zwischen einzelnen Trägern mit vergleichbarem Versichertenbestand, und welche Maßnahmen wurden auf dieser Grundlage gegebenenfalls ergriffen?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Es besteht ein systematisches Benchmarking zwischen den Trägern der Rentenversicherung. Schlussfolgerungen aus dem Benchmarking, gegebenenfalls auch auf der Grundlage vergleichbarer Versichertenbestände, obliegen den selbständigen Trägern. Die Träger leiten aus einem Qualitäts- und Kostenvergleich trägerinterne Optimierungs- und Reorganisationsmaßnahmen sowie trägerübergreifende Benchmarkingprozesse ab.
Die Ergebnisse des systematischen Benchmarkings finden Eingang in die jährliche Berichterstattung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die Entwicklung und Optimierung der Verwaltungs- und Verfahrenskosten der Deutschen Rentenversicherung und ihrer Träger nach § 220 SGB VI. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales greift die Ergebnisse des Benchmarkings in den Beanstandungs- bzw. Genehmigungsverfahren zu den Haushalten der DRV Bund bzw. der DRV KBS auf. Die Rechtsaufsicht über die Regionalträger obliegt den jeweils zuständigen Landesministerien bzw. Senatsverwaltungen.
Hat die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Deutsche Rentenversicherung seit der Organisationsreform des Jahres 2005 Untersuchungen zu den Einsparpotenzialen einer weiteren Zusammenlegung von Trägern durchgeführt oder in Auftrag gegeben, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Im Zuge der Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2005 wurde der Rentenversicherung aufgegeben, ihre Verwaltungs- und Verfahrenskosten innerhalb von fünf Jahren um zehn Prozent zu senken, um ihre Wirtschaftlichkeit und Effektivität zu verbessern. Die Einsparvorgabe in Bezug auf die Verwaltungs- und Verfahrenskosten wurde erfüllt. Auch nach 2010 wurde der Prozess der Deckelung der Verwaltungs- und Verfahrenskosten – ohne gesetzliche Vorgabe – fortgeführt.
Im Übrigen wird auch auf die Antwort zu den Fragen 8 und 9 hingewiesen.
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Veröffentlichung des Berichts des Bundesrechnungshofs zu den Beraterverträgen der DRV Bund im Bereich der Digital- und Transformationsstrategie gegebenenfalls ergriffen?
Die DRV Bund hat sich mit den Feststellungen und Empfehlungen des Bundesrechnungshofs zum Einsatz externer Beratungsleistungen intensiv auseinandergesetzt und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der bestehenden Verfahren eingeleitet. Ziel der Maßnahmen ist es, einen wirtschaftlichen und transparenten Einsatz externer Beratungsleistungen für alle Bereiche der DRV Bund sicherzustellen und zugleich die erforderliche externe Expertise bedarfsgerecht einsetzen zu können. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesamt für Soziale Sicherung haben die von der DRV Bund ergriffenen Maßnahmen begleitet.
Wie hat sich der Umfang der von der Deutschen Rentenversicherung an externe Beratungsunternehmen vergebenen Aufträge im Bereich Digitalisierung, IT und Organisationsberatung nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019 bis 2025 wertmäßig entwickelt, und wie hat sich im selben Zeitraum der interne Personalbestand in den Digital- und Transformationsbereichen entwickelt?
Die Aufwendungen für externe Prüfungs- und Beratungsleistungen werden im Rechnungswesen der Deutschen Rentenversicherung entsprechend dem verbindlichen Kontenrahmen erfasst und unter dem Titel 796.01 geführt. Eine gesonderte haushaltsseitige Ausweisung der Beratungsleistungen nach den Bereichen Digitalisierung, IT und Organisationsberatung erfolgt dabei nicht.
Die DRV Bund hat im Jahr 2025 eine maßnahmenbezogene Erfassung der Beratungsleistungen aufgebaut. Damit wurden die Voraussetzungen für eine differenziertere Auswertung der entsprechenden Aufwendungen sowie eine verbesserte Transparenz und finanzielle Steuerung geschaffen.
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu dem vom Bundesrechnungshof kritisierten Modernisierungsbedarf der Datenstelle der Rentenversicherung vor, und welche Kostenrisiken sieht sie für den Weiterbetrieb bestehender Systeme sowie für notwendige Modernisierungsprojekte?
Das Verfahren des Bundesrechnungshofs wurde abgeschlossen. Die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung (DSRV) hat transparent nachgewiesen, dass der Modernisierungsbedarf wirksam mit dem Multiprojekt „DSRV.move“ bearbeitet wird. In diesem Multiprojekt werden die betreffenden Altsysteme bis Ende 2030 abgelöst. „DSRV.move“ berichtet quartalsweise den Projektfortschritt inklusive Budget an das Bundesamt für Soziale Sicherung als zuständige Rechtsaufsicht. Die Kosten für den Betrieb der abzulösenden Systeme sind ab 2027 im Projektbudget von „DSRV.move“ enthalten. Über ein effektives Risikomanagement und straffes Projektcontrolling in „DSRV.move“ ist laut der DRV Bund sichergestellt, dass die Risiken transparent sind sowie ihre Eintretenswahrscheinlichkeiten und Auswirkungen gemindert werden.
Wie hoch waren die zusätzlichen Verwaltungs- und Personalkosten nach Kenntnis der Bundesregierung, die durch die Einführung und laufende Bearbeitung des Grundrentenzuschlags in den Jahren 2021 bis 2025 entstanden sind, und wie verhält sich dies zu dem in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7429 genannten Budgetansatz von 204 Mio. Euro für das Jahr 2023, und falls die Haushaltssystematik eine solche Zuordnung weiterhin nicht zulässt, bis zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung deren Anpassung?
Die bei der gesetzlichen Rentenversicherung insgesamt entstandenen Verwaltungs- und Verfahrenskosten für die Einführung des Grundrentenzuschlags und die Bearbeitung aller Bestandsfälle und Zugangsrenten in den Jahren 2021 und 2022 beliefen sich auf insgesamt 465 Mio. Euro. Eine Differenzierung nach Personal und anderen Kosten ist nicht möglich. Der laufende Erfüllungsaufwand für das Jahr 2023 belief sich auf rund 90 Mio. Euro und lag auch in den Jahren 2024 und 2025 etwa in dieser Größenordnung.
Die Haushaltssystematik und in ihrer Folge der Kontenrahmen für die Träger der Deutschen Rentenversicherung folgt der Gliederung von Einnahmen und Ausgaben nach deren Art. Eine Gliederung nach dem Ort ihres Anfalls oder dem verursachenden Objekt bzw. Produkt könnte sämtliche Einnahmen- und Ausgabearten betreffen, die allerdings quer zur Haushaltssystematik liegen würden und daher aus Gründen einer dann entstehenden großen Unübersichtlichkeit nicht zielführend ist.
Hat die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Deutsche Rentenversicherung seit dem Jahr 2023 Anpassungen der Haushaltssystematik vorgenommen oder geprüft, um Verwaltungskosten künftig leistungsbezogen ausweisen zu können, und wenn nein, warum nicht?
Die Haushaltssystematik der Deutschen Rentenversicherung richtet sich nach den geltenden haushaltsrechtlichen Vorschriften und dem für die Rentenversicherung verbindlichen Kontenrahmen. Für eine darüberhinausgehende differenzierte Zuordnung der Verwaltungskosten steht mit der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) ein eigenständiges, gesetzlich vorgesehenes Instrument zur Verfügung, das bei der Deutschen Rentenversicherung eingesetzt wird.
Eine Anpassung der Haushaltssystematik ist für eine ergänzende leistungsbezogene Kostenbetrachtung daher nicht erforderlich.
16Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zur Personalausstattung und zur Verwaltungskostenquote der US-amerikanischen Social Security Administration im Verhältnis zur Zahl der von ihr betreuten Versicherten und Leistungsempfänger vor, und hat sie sich eine Auffassung erarbeitet zu diesen Daten im Vergleich zur Deutschen Rentenversicherung, und wenn ja, wie lautet diese gegebenenfalls (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
17Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zur Personalausstattung und zur Verwaltungskostenquote der schwedischen Pensionsmyndigheten im Verhältnis zur Zahl der von ihr betreuten Pensionäre vor, und hat sie sich zum Verhältnis von rund 1 400 Pensionären je Mitarbeiter in Schweden gegenüber rund 340 Rentnern je Mitarbeiter bei der Deutschen Rentenversicherung eigene Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese gegebenenfalls?
18Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die Verwaltungs- und Personalkostenquoten vergleichbarer gesetzlicher oder öffentlicher Rentenversicherungssysteme in anderen europäischen Staaten, insbesondere in Österreich, den Niederlanden, Dänemark, Frankreich und der Schweiz?
19Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob in den Verwaltungskosten der in den Fragen 16 bis 18 genannten ausländischen Träger Versorgungslasten für Beamte oder vergleichbares Personal enthalten sind, und wenn ja, inwieweit, und inwieweit schränkt dies nach Auffassung der Bundesregierung gegebenenfalls die Vergleichbarkeit mit den Verwaltungskosten der Deutschen Rentenversicherung ein?
Die Fragen 16 bis 19 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Fragen 16 bis 19 sowie der Feststellungen der Alterssicherungskommission (www.bundesregierung.de/resource/blob/975228/2444780/0fcbf810775351c64007ee6cb2c7cad9/2026-06-24-bericht-alterssicherungskommission-data.pdf?download=1) Anlass, eine vertiefte internationale Vergleichsuntersuchung zur Effizienz der Organisationsstruktur der Deutschen Rentenversicherung in Auftrag zu geben?
Nach Auffassung der Bundesregierung böten etwaige Ergebnisse einer internationalen Vergleichsuntersuchung zur Effizienz der Organisationsstruktur der Deutschen Rentenversicherung nur eine geringe Aussagekraft. Begründet liegt dies beispielweise in der unterschiedlichen Ausgestaltung ausländischer Alterssicherungssysteme. Die Struktur, die Versicherung sowie die Art der Absicherungen als auch deren historische Weiterentwicklungen unterscheiden sich teils stark.