Zurückweisungen an den deutschen Grenzen infolge der Weisung des Bundesministers des Innern Alexander Dobrindt

Drucksache 21/923Antwortauf die Kleine Anfrage 21/52417.07.202527 Seiten24 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernMigration und Aufenthaltsrecht1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Am 7. Mai 2025 erteilte der Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, die Weisung, dass Asylsuchende an den deutschen Grenzen zurückgewiesen werden können, sofern sie aus sicheren Drittstaaten einreisen. Ausnahmen gelten lediglich für vulnerable Gruppen wie Kinder und Schwangere. Obwohl damit dem § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG) nicht entsprochen wird – dieser sieht vor, dass diesen Personen die Einreise verweigert werden muss und nicht kann –, führte diese Weisung dennoch zu einer signifikanten Erhöhung der Zurückweisungen (vgl. www.tagesschau.de/inland/dobrindt-zurueck weisungen-102.html?utm_source=chatgpt.com).

In der Woche nach Inkrafttreten der Weisung wurden 739 Personen an der Grenze zurückgewiesen, was einem Anstieg von 45 Prozent im Vergleich zur Vorwoche entspricht. Unter den Zurückgewiesenen befanden sich auch Asylsuchende, von denen 32 trotz geäußerten Asylgesuchs zurückgewiesen wurden (vgl. www.spiegel.de/politik/deutschland/migration-zahl-der-zurueckweis ungen-laut-alexander-dobrindt-um-45-prozent-gestiegen-a-c26f4d0f-9045-49f 2-9d24-cffd205f96f1?utm_source=chatgpt.com).

Frage 1 Seite 1

Wie viele Personen wurden seit dem 7. Mai 2025 an den deutschen Grenzen zurückgewiesen (bitte nach Kalenderwochen, Grenzübergängen und Bundesländern aufschlüsseln)?

Antwort

Im Zeitraum vom 8. Mai bis zum 9. Juli 2025 wurden an den deutschen Landbinnengrenzen insgesamt 6 948 Personen zurückgewiesen. Eine Aufschlüsselung nach Grenzübergängen und Ländern lässt die statistische Erfassung der Bundespolizei nicht zu. Stattdessen wurden die Angaben nach Bundespolizeiin-

Tabelle auf Seite 2 · 30 Zeilen × 11 Spalten
2025
19. KW (Do.- Fr.)20. KW21. KW22. KW23. KW24. KW25. KW26. KW27. KW28. KW (Mo.- Mi.)
Gesamt522813856729828692713807686302
Aufschlüsselung nach Bundespolizeiinspektion
Aachen23796251543534423919
Angermünde921114331253
Bad Bentheim2715181013211318157
Berggießhübel129231515162415156
Chemnitz41325112
Dresden685523499
Ebersbach31281231152
Flensburg591331391489
Forst1614291864224337202
Frankfurt/Oder42606056666169747423
Freilassing40575964544541432918
Kaiserslautern3102435552
Karlsruhe1
Kempten17334117291417401210
Kleve1023322627181991512
Klingenthal1121211
Konstanz1426233821211324275
Ludwigsdorf14345435312829212412
Offenburg94136114971241069510710345
Pasewalk1831622529473836143
Passau623232226231921266
Rosenheim32343337203435493718
Saarbrücken26553942494039505230
Selb411327233
Trier725131187111796
Waidhaus121114951318884
Waldmünchen2126125
Weil am Rhein7611410711714410211314813572
Frage 2 Seite 2

Wie viele dieser Zurückweisungen (vgl. Frage 1) betrafen Personen, die ein Asylgesuch geäußert haben (bitte nach Kalenderwochen und Grenzübergängen aufschlüsseln)?

Antwort

Im Zeitraum vom 8. Mai bis zum 9. Juli 2025 wurden an den deutschen Landbinnengrenzen insgesamt 311 Personen zurückgewiesen, die zuvor ein Asylgesuch gegenüber der Bundespolizei äußerten. Eine Aufschlüsselung nach Grenzübergängen und Ländern lässt die statistische Erfassung der Bundespolizei nicht zu.

Stattdessen wurden die Angaben nach Bundespolizeiinspektionen aufgegliedert.

Tabelle auf Seite 3 · 19 Zeilen × 11 Spalten
2025
19. KW (Do.- Fr.)20. KW21. KW22. KW23. KW24. KW25. KW26. KW27. KW28. KW (Mo.- Mi.)
Gesamt2539402957154133293
Aufschlüsselung nach Bundespolizeiinspektion
Aachen212154543921
Bad Bentheim1
Berggießhübel2
Dresden1178
Flensburg111
Forst24222931953
Frankfurt/Oder57697387
Freilassing1163114221
Kaiserslautern11
Konstanz215
Ludwigsdorf113532
Offenburg213
Passau11131
Rosenheim42212111
Saarbrücken311
Trier41121
Weil am Rhein4661311
Frage 3 Seite 3

Wie viele der zurückgewiesenen Personen gehörten zu den als „vulnerabel“ definierten Gruppen (bitte nach Kalenderwochen und Grenzübergängen aufschlüsseln)?

Antwort

Statistische Daten im Sinne der Fragestellung werden im Sondermeldedienst der Bundespolizei (SMD) nicht erhoben. Im Übrigen werden als „vulnerabel“ eingestufte Personen, die ein Asylgesuch äußern, von der Bundespolizei im Sinne des Erlasses des Bundesministers des Innern vom 7. Mai 2025 grundsätzlich nicht zurückgewiesen.

Frage 4 Seite 3

Welche Kriterien legt die Bundesregierung bei der Definition von „vulnerablen Gruppen“ zugrunde?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/625 verwiesen.

Frage 5 Seite 3

Wie viele der zurückgewiesenen Personen wurden aufgrund fehlender Einreisedokumente abgewiesen (bitte nach Kalenderwochen und Grenzübergängen aufschlüsseln)?

Antwort

Im Zeitraum vom 8. Mai bis zum 31. Mai 2025 wurden insgesamt 2 290 Personen nach Grund A (ohne gültiges Reisedokument) bzw. nach Grund C (ohne gültiges Visum bzw. gültigen Aufenthaltstitel) des Schengener Grenzkodexes zurückgewiesen. Eine Aufschlüsselung nach Grenzübergängen und Ländern lässt die statistische Erfassung der Bundespolizei nicht zu. Stattdessen wurden die Angaben nach Bundespolizeiinspektionen aufgegliedert. Für den Zeitraum ab 1. Juni 2025 liegen noch keine Daten der Bundespolizei vor.

Tabelle auf Seite 4 · 30 Zeilen × 5 Spalten
2025
19. KW (Do.-Fr.)20. KW21. KW22. KW (Mo.-Sa.)
Gesamt436625705524
Aufschlüsselung nach Bundespolizeiinspektion
Aachen21564038
Angermünde811112
Bad Bentheim259176
Berggießhübel1182213
Chemnitz4121
Dresden3323
Ebersbach312
Flensburg57132
Forst1410277
Frankfurt/Oder24373520
Freilassing28293645
Kaiserslautern3524
Karlsruhe1
Kempten1225259
Kleve9172822
Klingenthal92
Konstanz11231733
Ludwigsdorf13335329
Offenburg841079760
Pasewalk18316225
Passau4142114
Rosenheim28252726
Saarbrücken17393233
Selb3112
Trier223115
Waidhaus1211107
Waldmünchen2126
Weil am Rhein72107101100
Frage 6 Seite 4

Wie viele der zurückgewiesenen Personen wurden aufgrund eines bereits in einem anderen EU-Staat gestellten Asylantrags abgewiesen (bitte nach Kalenderwochen und Grenzübergängen aufschlüsseln)?

Antwort

Statistische Daten im Sinne der Fragestellung werden von der Bundespolizei nicht erhoben.

Frage 7 Seite 5

Wie viele der zurückgewiesenen Personen wurden aufgrund anderer Gründe abgewiesen (bitte die Gründe spezifizieren und nach Kalenderwochen und Grenzübergängen aufschlüsseln)?

Antwort

Im Zeitraum vom 8. Mai bis zum 31. Mai 2025 wurden insgesamt 400 Personen nach anderen Gründen als in der Antwort zu den Fragen 2 und 5 zurückgewiesen. Eine Aufschlüsselung nach Grenzübergängen und Ländern lässt die statistische Erfassung der Bundespolizei nicht zu. Stattdessen wurden die Angaben nach Bundespolizeiinspektionen aufgegliedert. Für den Zeitraum ab 1. Juni 2025 liegen noch keine Daten der Bundespolizei vor.

Tabelle auf Seite 5, 6 · 83 Zeilen × 5 Spalten
2025
19. KW (Do.-Fr.)20. KW21. KW22. KW (Mo.-Sa.)
Gesamt6114911179
Zurückweisung AufenthG
(B) im Besitz eine falschen, ge- oder verfälschten Reisedokuments
Aachen12
Dresden1
Freilassing1
Kempten11
Kleve111
Konstanz1
Offenburg141
Rosenheim121
Saarbrücken1112
Selb1
(D) im Besitz eines falschen, ge- oder verfälschten Visums oder Aufenthaltstitels
Aachen12
Bad Bentheim2
Kempten5
Konstanz1
Saarbrücken1
Weil am Rhein1
(E) verfügt nicht über die erforderlichen Dokumente zum Nachweis von Aufenthaltszweck und -bedingungen
Bad Bentheim2
Dresden3
Freilassing21
(F) hat sich bereits 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen im Gebiet der Schengenstaaten aufgehalten
Aachen551
Bad Bentheim12
Frankfurt/Oder11111615
Freilassing91954
Kaiserslautern2
Kempten342
Kleve322
Konstanz22
Offenburg1632
Passau54
Rosenheim42
Saarbrücken3433
Trier1
(G) verfügt nicht über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts
Bad Bentheim1
Freilassing591
Kempten1
Offenburg11
(H2) Ausschreibung zur Einreiseverweigerung im nationalen/internationalen Verzeichnis
Angermünde11
Bad Bentheim211
Dresden331
Flensburg1
Frankfurt/Oder2315
Freilassing212
Kaiserslautern1
Kleve31
Konstanz12
Ludwigsdorf11
Offenburg41155
Passau121
Rosenheim121
Trier21
Saarbrücken522
Waidhaus31
(I) Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen
Aachen4
Dresden1
Frankfurt/Oder212
Kaiserslautern1
Kempten4561
Klingenthal2
Konstanz1
Offenburg3873
Passau1
Rosenheim1
Saarbrücken1
Waidhaus1
Zurückweisung FreizügG/EU
Berggießhübel111
Chemnitz1
Frankfurt/Oder1
Freilassing211
Offenburg4
Passau11
Rosenheim1
Saarbrücken5
Trier1
Frage 8 Seite 7

Wie viele der zurückgewiesenen Personen wurden nach ihrer Zurückweisung erneut an der Grenze aufgegriffen (bitte nach Kalenderwochen und Grenzübergängen aufschlüsseln)?

Antwort

Im Zeitraum vom 8. Mai bis zum 31. Mai 2025 wurden insgesamt 132 Personen zurückgewiesen, gegen die Personen im laufenden Jahr (Januar bis Mai) bereits aufenthaltsbeendende Maßnahmen initiiert wurden. Eine Aufschlüsselung nach Grenzübergängen und Ländern lässt die statistische Erfassung der Bundespolizei nicht zu. Stattdessen wurden die Angaben nach Bundespolizeiinspektionen aufgegliedert. Für den Zeitraum ab 1. Juni 2025 liegen noch keine Daten der Bundespolizei vor.

Tabelle auf Seite 7 · 14 Zeilen × 5 Spalten
2025
19. KW (Do.-Fr.)20. KW21. KW22. KW (Mo.-Sa.)
Gesamt31413030
Aufschlüsselung nach Bundespolizeiinspektion
Bad Bentheim211
Dresden32
Freilassing10548
Kempten11
Konstanz522
Offenburg81755
Pasewalk13
Passau21
Rosenheim11
Saarbrücken333
Trier1
Weil am Rhein47119
Frage 9 Seite 7

Welche rechtlichen Grundlagen wurden für die Weisung des Bundesinnenministers herangezogen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/625 verwiesen.

Frage 10 Seite 7

Wie viele Beschwerden oder Klagen wurden seit dem 7. Mai 2025 gegen Zurückweisungen an den deutschen Grenzen eingereicht (bitte nach Kalenderwochen und Gerichtsständen aufschlüsseln)?

Antwort
Tabelle auf Seite 7 · 4 Zeilen × 3 Spalten
19. KWDrei Eilverfahren (entschieden) und eine Hauptsache (laufend)VG Berlin
23. KWEin Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO, Hauptsacheverfahren laufendVG Aachen
24. KWEin Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO, Hauptsacheverfahren laufendVG Stuttgart
25. KWEin Eilverfahren (eingestellt), Hauptsacheverfahren laufendVG Schleswig
Ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO, Hauptsacheverfahren laufendVG München

Stand: 10. Juli 2025

Frage 11 Seite 8

Wie viele dieser Beschwerden oder Klagen (vgl. Frage 10) wurden zugunsten der Beschwerdeführer entschieden?

Antwort

In drei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wurde den Anträgen der Antragsteller teilweise stattgegeben.

Frage 12 Seite 8

Erhalten Bundespolizisten hinsichtlich der Umsetzung der Weisung des Bundesinnenministers Schulungen oder Anweisungen, und wenn ja, welche (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei erhalten die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben insgesamt gebotenen Anweisungen und Schulungen. Aus- und Fortbildung ist ein kontinuierlicher Prozess. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/820 verwiesen.

Frage 13 Seite 8

Wie wird die Einhaltung der Weisung durch die Bundespolizei kontrolliert und evaluiert?

Antwort

Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei unterliegen einer ständigen, allgemeinen Dienst- und Fachaufsicht von Seiten der jeweils Vorgesetzten. Diese umfasst auch Weisungen des Bundesministeriums des Innern (BMI).

Frage 14 Seite 8

Haben die Zurückweisungen Auswirkungen auf die Beziehungen zu den Nachbarstaaten, insbesondere hinsichtlich bilateraler Abkommen und der Zusammenarbeit im Bereich Migration, und wenn ja, welche?

Antwort

Die Zusammenarbeit ist weiterhin konstruktiv und zielorientiert. Bisher konnten bislang keine Auswirkungen aufgrund von Zurückweisungen festgestellt werden.

Frage 15 Seite 8

Wie viele Personen wurden seit dem 7. Mai 2025 im Rahmen bilateraler Abkommen mit Nachbarstaaten zurückgeführt (bitte nach Staaten und Kalenderwochen aufschlüsseln)?

Antwort

Statistische Daten im Sinne der Fragestellung werden von der Bundespolizei nicht erhoben.

Frage 16 Seite 8

Welche Kosten sind der Bundesrepublik Deutschland durch die Umsetzung der Weisung des Bundesinnenministers bisher entstanden (bitte nach Personal-, Sach- und sonstigen Kosten aufschlüsseln)?

Antwort

Die Bundespolizei erfasst seit Beginn der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an allen Landbinnengrenzen am 16. September 2024 systematisch ihre einsatzbedingten Mehrkosten.

In der folgenden Aufstellung sind die im Zeitraum vom 16. September 2024 bis 31. März 2025 an allen Landbinnengrenzen entstandenen Mehrkosten dargestellt.

Tabelle auf Seite 9 · 5 Zeilen × 2 Spalten
24,6 Mio. EuroMehrarbeitsvergütung
4,2 Mio. EuroZulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten
3,2 Mio. EuroUnterhalt der Kontrollstellen (Anmietung Container/Zelte/Toiletten; technische Ausstattung; Bewirtschaftung; Verkehrssicherung)
4,1 Mio. EuroFührungs- und Einsatzmittel (insb. Kraftstoffe für Kfz)
14,8 Mio. EuroHotelunterbringung, Verpflegung, Tagegelder
50,9 Mio. EuroSumme

Die entsprechende Kostenaufstellung für das zweite Quartal 2025 liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

Frage 17 Seite 9

Wie bewertet die Bundesregierung die Effektivität der Weisung des Bundesinnenministers hinsichtlich der Reduzierung unerlaubter Einreisen?

Antwort

Nach Auffassung des BMI sind die intensivierten Binnengrenzkontrollen und die in diesem Zusammenhang nunmehr vorgenommenen Zurückweisungen von Asylsuchenden als eine Maßnahme erforderlich, um der Belastung der Systeme in Deutschland durch das insgesamt hohe, stetige Migrationsgeschehen – einschließlich in den zurückliegenden Jahren – entgegenzuwirken und die Be- und teilweise Überlastungen des Bundes, der Länder und der Kommunen bei der Bewältigung des Migrationsgeschehens insgesamt zu dämpfen.

Frage 18 Seite 9

Plant die Bundesregierung, die Weisung des Bundesinnenministers zu modifizieren?

Antwort

Derzeit besteht nach Auffassung des BMI kein Grund, die gegenständliche Weisung des Bundesministers des Innern vom 7. Mai 2025 anzupassen.

Frage 19 Seite 9

Wie viele Personen wurden seit dem 1. Januar 2020 durch staatlich organisierte Maßnahmen (z. B. Charterflüge) nach Deutschland verbracht, ohne dass sie zuvor auf legalem Weg eingereist waren (bitte nach Herkunftsstaaten, Aufnahmeprogrammen, Transportmitteln und Kalenderjahren aufschlüsseln)?

Antwort

Seit dem 1. Januar 2020 reisten 58 724 Personen auf der Grundlage von verschiedenen Aufnahmeverfahren aus dem Ausland nach Deutschland ein (Stand: 1. Juli 2025). Darüber hinaus erfolgten über verschiedene Relocation-Verfahren 4 688 Übernahmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Eine Aufschlüsselung der Einreisen nach Herkunftsstaat, Verfahrensbezeichnung, Rechtsgrundlage und Kalenderjahr ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. Alle Einreisen erfolgten per Flugzeug.

AnlageAnlage zur Antwort zu Frage 19 zur Kleinen Anfrage 21/524

PDF-Seiten 15–26 (12 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 20 Seite 9

Wie viele dieser Personen (vgl. Frage 19) stammten aus Syrien, Afghanistan oder anderen außereuropäischen Staaten (bitte nach Staat, Jahr und Maßnahme aufschlüsseln)?

Antwort

In Summe stammten 39 228 Personen aus Afghanistan, 16 786 Personen aus Syrien und 7 398 Personen aus anderen außereuropäischen Staaten. Eine Aufschlüsselung kann der beigefügten Anlage* zur Antwort zu Frage 19 entnommen werden.

Frage 21 + 22 Seite 10

21In wie vielen Fällen (vgl. Frage 19) handelte es sich um humanitäre Aufnahmeprogramme, in wie vielen um Evakuierungen oder anderweitige Regierungsmaßnahmen?

22Welche rechtlichen Grundlagen nutzt die Bundesregierung für solche Rückhol- bzw. Einreiseaktionen aus Drittstaaten?

Antwort

Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet.

Die jeweilige Rechtsgrundlage kann der beigefügten Anlage zur Antwort zu Frage 19 entnommen werden.

Frage 23 Seite 10

Wie viele dieser Personen, die aufgrund von staatlich organisierten Maßnahmen nach Deutschland kamen, stellten nach ihrer Ankunft einen Asylantrag (bitte nach Jahr und Herkunftsland aufschlüsseln)?

Antwort

Bei Personen, die auf Grundlage von § 22 Satz 2, § 23 Absatz 2 oder § 23 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) aufgenommen werden, handelt es sich um Schutzberechtigte, die in Deutschland grundsätzlich kein Asylverfahren durchlaufen.

Seit dem Jahr 2019 haben 4 012 Personen, die über ein Relocation-Verfahren nach Artikel 17 Absatz 2 der Dublin-III-Verordnung aus anderen EU-Mitgliedstaaten übernommen wurden, einen Asylantrag gestellt. Eine Aufschlüsselung nach Jahren und Herkunftsländern kann den nachstehenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 10 · 1 Zeilen × 7 Spalten
Gesamt202020212022202320242025
4.0121.061872101.828559267
Tabelle auf Seite 10 · 16 Zeilen × 2 Spalten
StaatsangehörigkeitAnzahl
Afghanistan1.257
Syrien, Arabische Republik730
Elfenbeinküste430
Guinea231
Kamerun229
Somalia174
Nigeria148
Irak143
Kongo, Dem. Republik129
Mali89
Sierra Leone49
Eritrea45
Bangladesch42
Sudan (ohne Südsudan)39
Ungeklärt32
Gesamt4.012
Frage 24 Seite 11

Wie hoch waren die Kosten für diese Maßnahmen seit 2020 (vgl. Frage 23, bitte nach Jahr, Herkunftsland und Maßnahme aufschlüsseln)?

Antwort

Die Kosten für die Maßnahmen seit 2020, die aus dem Einzelplan 06 des BMI verausgabt wurden, können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Die Aufschlüsselung erfolgt grundsätzlich nicht nach Herkunftsländern, sondern nach Erstzufluchtsstaat.

Tabelle auf Seite 12 · 19 Zeilen × 9 Spalten
Verfahrendavon2020 in Euro2021 in Euro2022 in Euro2023 in Euro2024 in Euro2025 bis 24.06. in EuroGesamtkosten in Euro
Aufnahmeverfahren AFG (Aufnahmen nach § 22 S. 2 AufenthG und Aufnahmen nach § 23 Abs. 2 AufenthG)Ortskräfteverfahren, Aufnahme besonders gefährdeter Afghaninnen und Afghanen0,001.357.092,8314.524.922,681.805.212,880,00*0,00*17.687.228,39
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan0,000,002.176.765,529.596.880,1436.201.734,650,00*47.975.380,30
Aufnahme nach § 23 Abs. 2 AufenthG (humanitäre Aufnahme)Türkei2.905.130,983.570.206,217.043.638,226.875.924,678.110.381,524.942.614,2433.447.895,84
Aufnahme nach § 23 Abs. 4 AufenthG (Resettlement)Äthiopien18.213,740,000,000,000,000,0018.213,74
Ägypten773.615,88315.224,762.840.825,811.191.408,722.296.288,01414.170,557.831.533,73
Jordanien675.302,68565.990,08536.114,25717.219,701.475.408,48203.182,444.173.217,63
Kenia1.608.757,261.036.106,691.296.323,741.434.288,102.358.751,17408.686,718.142.913,67
Libanon1.918.405,091.491.750,902.085.005,991.949.502,642.056.004,0392,999.500.761,64
Libyen via ETM Niger711.208,40521.480,031.514.900,24410.274,626.851,390,003.164.714,68
Pakistan0,000,000,00187.927,632.088.833,830,002.276.761,46
Libyen via ETM Ruanda0,000,000,000,00998.522,2537.250,001.035.772,25
Unallocated Quota0,000,000,000,001.094,20941,172.035,37
NesT15.290,46129.988,77289.059,46755.945,50678.349,41180.861,492.049.495,09
Bootsaufnahmen/ Relocation/Freiwilliger SolidaritätsmechanismusGriechenland**191.283,291.219.612,101.980,000,000,000,001.412.875,39
Italien45.903,200,000,004.079,850,000,0049.983,05
Malta13.774,9045.718,130,000,000,000,0059.493,03
Spanien0,000,000,0084,280,000,0084,28
Zypern0,000,000,006.434,5911.284,712.721,5020.440,80
Gesamtkosten pro Jahr in Euro8.876.885,8810.253.170,5032.309.535,9124.935.183,3256.283.503,656.190.520,59

* Kosten für die Aufnahmen nach § 22 Satz 2 AufenthG werden ab 2024 über BAP AFG (nach § 23 Absatz 2 AufenthG) mitgezahlt; aktuelle Kosten für 2025 liegen aus buchhalterischen Gründen noch nicht vor. ** Kosten Relocation und Aufnahmeverfahren Griechenland (§ 23 Absatz 2 AufenthG, Art. 17 Absatz 2 Dublin III-VO) Die Kosten für die Maßnahmen seit 2021, die aus dem Einzelplan 05 des Auswärtigen Amtes verausgabt wurden, können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

* Kosten für die Aufnahmen nach § 22 Satz 2 AufenthG werden ab 2024 über BAP AFG (nach § 23 Absatz 2 AufenthG) mitgezahlt; aktuelle Kosten für 2025 liegen aus buchhalterischen Gründen noch nicht vor. ** Kosten Relocation und Aufnahmeverfahren Griechenland (§ 23 Absatz 2 AufenthG, Art. 17 Absatz 2 Dublin III-VO) Die Kosten für die Maßnahmen seit 2021, die aus dem Einzelplan 05 des Auswärtigen Amtes verausgabt wurden, können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 13 · 1 Zeilen × 7 Spalten
VerfahrenGesamtkosten in Euro20212022202320242025
Aufnahmeverfahren AFG (Aufnahmen nach § 22 S. 2 AufenthG MRL, UBL und OKV (AA, BMI, BMVg))80.174.892,911.213.367,1018.505.194,5930.814.275,7129.642.055,510,00
Frage 25 Seite 14

Wie viele der in Frage 23 erfragten Personen haben derzeit einen anerkannten Schutzstatus in Deutschland, und wie viele Verfahren sind noch anhängig?

Antwort

Von 4 012 Asylanträgen, die nach einer Relocation-Maßnahme gestellt wurden, sind noch 1 592 Verfahren anhängig. Ein Schutzstatus wurde bislang 1 070 Personen zugesprochen.