Mehrgenerationenhäuser in Deutschland

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Im Jahr 2006 wurden die ersten Mehrgenerationenhäuser (MGH) im Rahmen des „Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser I“ ins Leben gerufen. Seitdem haben sie sich für die Kommunen zu einer wichtigen Säule im generationsübergreifenden Dialog und bürgerschaftlichen Engagement entwickelt.

In den ersten Jahren wurden die MGH für jeweils fünf Jahre mit 40 000 Euro jährlich finanziert. Dabei wurden 200 der damals 500 Häuser aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert. Die damalige gemeinsame Förderung betrug insgesamt 100 Mio. Euro.

Im Jahr 2012 wurde im Anschluss ein zweites Aktionsprogramm ins Leben gerufen mit einer nur zweijährigen Laufzeit, welches dann bis 2016 verlängert wurde. Ab 2017 wurde dann ein weiteres Bundesprogramm gestartet, um die MGH bis 2020 zu finanzieren. Am 1. Januar 2021 startete erneut ein Bundesprogramm für die MGH unter dem Titel „Miteinander – Füreinander“. Dieses Bundesprogramm soll bis zum Jahr 2028 den Bestand der MGH sichern.

Im Jahr 2022 stellte die Fraktion DIE LINKE. bereits eine Kleine Anfrage zu Mehrgenerationenhäusern (siehe Bundestagsdrucksache 20/1422). Die Antwort der Bundesregierung verwies unter anderem auf zu diesem Zeitpunkt angestoßene Review-Verfahren zur Umsetzung von neu auferlegten Qualitätskriterien der Mehrgenerationenhäuser.

Eine verlässliche Datenlage zur Entwicklung der Mehrgenerationenhäuser ist nach Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller hinsichtlich der sich verändernden finanziellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie insbesondere der derzeit prekären Lage aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung von hoher Relevanz. Dies gilt insbesondere mit Blick auf das Auslaufen des aktuellen Bundesprogramms im Jahr 2028, weil eine dauerhafte Verstetigung der Finanzierung über diesen Zeitpunkt hinaus weiterhin nicht absehbar ist.

Frage 1 Seite 2

Wie viele Mehrgenerationenhäuser werden momentan in Deutschland gefördert (bitte nach Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten)?

Antwort

Aktuell werden 527 Mehrgenerationenhäuser (MGH) in Deutschland gefördert. Zur Auflistung der Fördervorhaben wird auf die gemeinsame tabellarische Anlage* zu den Fragen 1, 2, 6 und 7 verwiesen.

Frage 2 Seite 2

Wie viele MGH waren schon Teil der vorherigen Aktionsprogramme (bitte nach Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten)?

Antwort

Zur Auflistung der Fördervorhaben wird auf die gemeinsame tabellarische Anlage* zu den Fragen 1, 2, 6 und 7 verwiesen.

Frage 3 Seite 2

Sind in der aktuellen Förderung MGH neu hinzugekommen, und wenn ja, wie viele (bitte nach Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten)?

Antwort

In der aktuellen Förderung sind keine MGH neu hinzugekommen.

Frage 4 Seite 2

Wie hoch ist der Anteil von barrierefreien MGH, und wie hoch ist die Steigerung gegenüber den vorherigen Aktionsprogrammen?

Antwort

Der Anteil der vollständig barrierefreien MGH lag im Jahr 2024 bei 58 Prozent. Zusätzlich dazu waren 37,5 Prozent der MGH teilweise barrierefrei, inklusive des Offenen Treffs. Zusätzliche 2,5 Prozent waren teilweise, aber exklusive des Offenen Treffs, barrierefrei und 2,1 Prozent waren nicht barrierefrei.

Der Anteil der vollständig barrierefreien MGH lag im Jahr 2021 bei 55,6 Prozent. Zusätzlich dazu waren 40,3 Prozent der MGH teilweise barrierefrei, inklusive des Offenen Treffs. Zusätzliche 1,7 Prozent waren teilweise, aber exklusive des Offenen Treffs, barrierefrei und 2,4 Prozent waren nicht barrierefrei. Zum Ende des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus (2017 bis 2020) waren 54,1 Prozent der MGH vollständig barrierefrei, weitere 42,1 Prozent teilweise.

Für die vorherigen Programme liegen keine entsprechenden Daten vor.

Frage 5 Seite 2

Wie sollen nach Ansicht der Bundesregierung die Mehrgenerationenhäuser ihre Ausgaben in Bezug auf den gestiegenen administrativen Aufwand und die Kostensteigerung (z. B. für Mieten, Sachkosten, Personalkosten, Energiekosten) begleichen, und ist angesichts dessen eine Erhöhung der Fördersumme über 40 000 Euro jährlich geplant?

Antwort

Die Förderung des Bundes für die MGH wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Aktuell beträgt der Zuschuss bis zu 40 000 Euro pro MGH und Jahr. Hinzu kommt die jährliche kommunale Kofinanzierung in Höhe von 10 000 Euro, sodass eine Gesamtfördersumme in Höhe von 50 000 Euro zur Verfügung steht. Eine Erhöhung des Zuschusses des Bundes ist aktuell nicht vorgesehen. Auch wenn die Förderung zweckgebunden für den Betrieb eines Mehrgenerationenhauses ist, kann sie flexibel für Personal- und Sachausgaben eingesetzt werden, sodass die Möglichkeit besteht, sich verändernden Bedarfen und finanziellen Rahmenbedingungen anzupassen. Zudem werden die MGH im Rahmen der fachlichen Begleitung und Beratung bei der Akquirierung von Drittmitteln sowie beim Ausbau von Kooperationen unterstützt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu den Mehrgenerationenhäusern in Deutschland auf Bundestagsdrucksache 20/1422 verwiesen.

Frage 6 + 7 Seite 3

6Wie viele Mittel sind seit 2022 bis heute für die Finanzierung von MGH ausgezahlt worden, und wie viele MGH wurden damit gefördert (bitte nach Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?

7Wie viele Mittel sind seit 2022 in die Finanzierung von MGH pro Landkreis und kreisfreie Stadt bundesweit geflossen (bitte getrennt nach Förderprogramm und insgesamt aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.

Zur Auflistung der Fördervorhaben wird auf die gemeinsame tabellarische Anlage* zu den Fragen 1, 2, 6 und 7 verwiesen.

Frage 8 Seite 3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur aktuellen Geschlechter- und Altersstruktur der Besucherinnen und Besucher der MGH (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Antwort

56 543 Nutzerinnen und Nutzer haben die MGH 2024 an einem durchschnittlichen Tag besucht. Davon waren 65,5 Prozent weiblich, 33,6 Prozent männlich und 1 Prozent divers. Zur Auflistung der Verteilung der Nutzerinnen und Nutzer nach Altersklassen bzw. zur Auflistung pro Bundesland wird auf die Anlage* zu Frage 8 verwiesen.

Frage 9 Seite 3

Wie viele der MGH verfügen über ein angegliedertes Wohnkonzept (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Frage 10 Seite 3

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den MGH hauptamtlich und wie viele ehrenamtlich tätig (bitte nach Bundesländern, Projekten, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?

Antwort

Bundesweit waren im Jahr 2024 in den MGH 3 085 Personen hauptamtlich und 29 688 ehrenamtlich tätig. Zur Auflistung der hauptamtlich und ehrenamtlich Tätigen in den Fördervorhaben wird auf die Anlage* zu Frage 10 verwiesen.

Frage 11 Seite 4

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das mittlere Stunden- und Monatsentgelt (Median) von Beschäftigten in den MGH entwickelt, und wie hoch war der Anteil der MGH, die tarifgebunden sind (bitte jeweils nach Beschäftigten in tarifgebundenen und nichttarifgebundenen Unternehmen sowie nach Bundesländern aufschlüsseln und die letzten verfügbaren Daten sowie die Jahreszahlen der letzten zehn Jahre angeben)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine auswertbaren Daten vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu den Mehrgenerationenhäusern in Deutschland auf Bundestagsdrucksache 20/1422 verwiesen.

Frage 12 Seite 4

Wie viele Menschen haben seit 2022 einen Bundesfreiwilligendienst in einem MGH gemacht (bitte nach Jahren, Bundesländern, Projekten, Landkreisen und kreisfreien Städten sowie nach Alter und Geschlecht aufschlüsseln)?

Antwort

Zur Auswertung, wie viele Freiwillige durchschnittlich einen Bundesfreiwilligendienst in einem MGH (aufgeschlüsselt nach Jahren, Bundesland, Alter und Geschlecht) geleistet haben bzw. leisten, wird auf die Anlage 1* zu Frage 12 verwiesen. Die Anlage 2* zu Frage 12 enthält eine Aufstellung, wie viele Freiwillige durchschnittlich einen Bundesfreiwilligendienst in einem MGH (aufgeschlüsselt nach Kreisen/Kreisfreien Städten und Jahren) geleistet haben bzw. leisten. Die mit Bundestagsdrucksache 20/1422 gemeldeten Zahlen für das Jahr 2022 wurden angepasst, da sie zum damaligen Fragezeitpunkt noch nicht vollständig waren.

Im Jahr 2025 werden sich die Zahlen durch weitere Dienstantritte erhöhen.

AnlageAnlage 1

PDF-Seiten 70–73 (4 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

AnlageAnlage 2

PDF-Seiten 74–232 (159 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 13 + 14 Seite 4

13Wie viele Jugendliche haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2022 in einem MGH ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr gemacht (bitte nach Jahren, Bundesländern, Projekten, Landkreisen und kreisfreien Städten sowie nach Alter und Geschlecht aufschlüsseln)?

14Wie viele Jugendliche haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2022 in einem MGH ein freiwilliges soziales Jahr – Digital gemacht (bitte nach Jahren, Bundesländern, Projekten, Landkreisen und kreisfreien Städten sowie nach Alter und Geschlecht aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.

In der nachstehenden Tabelle werden die Zahlen der Freiwilligen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, aufgeführt, die seit 2022 ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in einem MGH absolviert haben. Daten zum Bundesland, Projekt, Landkreis etc. werden für diese Personengruppe nicht separat erhoben.

Tabelle auf Seite 4 · 4 Zeilen × 4 Spalten
202220232024
Gesamtzahl Freiwillige im MGH211926
weiblich121119
männlich887
divers1--

Im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) gab es keine Freiwilligen in einem MGH.

Frage 15 Seite 5

Welche Aufgaben haben die Freiwilligen nach Kenntnis der Bundesregierung dort im Einzelnen übernommen (bitte je nach Dienst aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Frage 16 Seite 5

Wenn der Bundesregierung die Zahlen zu den Fragen 13 bis 15 nicht vorliegen, ist eine zentrale Erfassung der Freiwilligendienste in MGH geplant, um Wirkung und Reichweite besser zu erfassen?

Antwort

Eine zentrale Erfassung der Freiwilligendienste in MGH über die bereits bestehende Erfassung hinaus ist nicht geplant.

Frage 17 Seite 5

Welche Altersstruktur haben nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den MGH (bitte nach Bundesländern und Geschlecht aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Frage 18 Seite 5

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass sich aus bürgerschaftlichem Engagement in MGH sozialversicherungspflichtige „reguläre“ Arbeitsverhältnisse entwickelt haben?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Frage 19 Seite 5

Welche weiteren Marketingmaßnahmen wurden seit 2022 ergriffen, um die Bekanntheit von MGH zu erhöhen (bitte nach Jahren und ggf. Bundesländern und MGH aufschlüsseln), bzw. sind nach dem aktuellen Stand Marketingmaßnahmen geplant, um MGH bekannter zu machen, wenn ja, welche, wo, und wie viel kosten diese Maßnahmen?

Antwort

Die Marketingmaßnahmen des Bundesprogramms richten sich grundsätzlich an alle Mehrgenerationenhäuser und unterscheiden sich nicht in den einzelnen Bundesländern.

Zur weiteren Beantwortung der Frage wird auf die Anlage* zu Frage 19 verwiesen.

Ziel dieser Maßnahmen ist es auch, die Vernetzung vor Ort zwischen Projektträgern in der Angebotslandschaft und der Kommune zu unterstützen. Dies soll Modellprojekten helfen, sich nachhaltig zu verstetigen.

Frage 20 Seite 5

Welche Auswirkungen hat die derzeitige vorläufige Haushaltsführung des Bundes auf die MGH?

Antwort

Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung stehen derzeit nicht alle Fördermittel für das Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ zur Verfügung. Daher wurden den MGH zunächst 25 000 Euro in zwei Schritten bewilligt. Nach Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung erfolgt voraussichtlich die Bewilligung der restlichen Fördermittel des Bundes (15 000 Euro).

Frage 21 Seite 6

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen MGH aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung in akute finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und daher ihr Angebot reduzieren und ggf. sogar Personal abbauen mussten, und wenn ja, welche Fälle (bitte entsprechend nach Bundesländern, Umfang des reduzierten Angebotes und abgebauten Personalstellen auflisten)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Frage 22 Seite 6

Mussten MGH ihre Arbeit wegen der derzeitigen vorläufigen Haushaltsführung einstellen, und wenn ja, wie viele (bitte entsprechend nach Bundesländern und Anzahl auflisten), und hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um mögliche negative Auswirkungen der vorläufigen Haushaltsführung auf die MGH zu verhindern oder abzumildern, bzw. wird sie entsprechende Maßnahmen zur Überbrückung ergreifen, wenn ja, welche waren dies bzw. werden dies sein, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Nach Kenntnis der Bundesregierung musste bisher kein MGH aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung seine Arbeit einstellen.

Frage 23 Seite 6

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ggf. treffen, um dauerhafte Schließungen von Mehrgenerationenhäusern zu verhindern?

Antwort

Die MGH sind angehalten, sich bei abzeichnenden finanziellen Schwierigkeiten, die gegebenenfalls die Fortführung eines MGH gefährden könnten, frühzeitig an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu wenden, um im Einzelfall Lösungsmöglichkeiten zu erörtern.

Frage 24 Seite 6

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Mehrgenerationenhäuser durch Vereine, Verbände, Stiftungen oder Unternehmen mischfinanziert werden und in welchem Umfang (bitte pro Mehrgenerationenhaus und in Prozent im Verhältnis zur Bundesförderung aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Frage 25 Seite 6

Wie viele der Mehrgenerationenhäuser haben einen der großen Wohlfahrtsverbände als Träger und bzw. oder Kooperationspartner?

Antwort

292 MGH haben einen Wohlfahrtsverband als Träger bzw. sind einem der Wohlfahrtsverbände als Mitglied angeschlossen.

Frage 26 Seite 6

Welche Handlungsfelder bedienen die Mehrgenerationenhäuser (Alter und Pflege, Integration und Bildung, haushaltsnahe Dienstleistungen, freiwilliges Engagement, Selbsthilfe) nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte pro Haus aufschlüsseln)?

Antwort

Folgende Handlungsfelder werden nach Kenntnis der Programmbegleitung von den MGH bedient:

• Vereinbarkeit von Familie und Beruf

• Vereinbarkeit von Familie und Pflege

• Selbstbestimmtes Leben im Alter • Jugendgerechte Gesellschaft

• Erhöhung der Arbeitsmarktnähe und Integration in Ausbildung und Beschäftigung

• Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte

• Partizipations- und Demokratieförderung

• Digitale Bildung

• Kooperation zwischen Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft

• Ökologische Nachhaltigkeit

• Sonstige Beratung und Unterstützung von Familien

• Unterstützung für Pflegebedürftige

• Generationenübergreifende Bildung

• Generationenübergreifende Freizeitgestaltung (inklusive Sport- und Bewegungsangebote)

• Inklusion, Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung

• Haushaltsnahe Dienstleistungen

• Stärkung von freiwilligem Engagement

• Verbesserung/Ergänzung der bestehenden Infrastruktur (Wohnraum, Nahverkehr etc.)

• Gesundheitsförderung und -prävention.

Es wird auf die Anlage* zu Frage 26 verwiesen. Diese enthält die Aufschlüsselung pro MGH. Für jedes MGH ist dort abgebildet, welche Handlungsfelder im Jahr 2024 umgesetzt wurden.

Frage 27 Seite 7

Welche der auf Bundestagsdrucksache 20/1422 erwähnten Handlungsfelder für Mehrgenerationenhäuser werden nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin bedient, und welche wurden ggf. inzwischen um zusätzliche Themenbereiche erweitert – etwa durch explizite Angebote für LSBTIQ-Personen?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

Frage 28 Seite 7

Wie haben sich die auf Bundestagsdrucksache 20/1422 erwähnten Angebote zur digitalen Bildung seit 2021 entwickelt, existieren nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich konkrete Wirkungsanalysen, und welche Umsetzung plant die Bundesregierung für den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD geschilderten „Digitalpakt Alter“ im Bereich der Mehrgenerationenhäuser?

Antwort

Im Rahmen des „DigitalPakt Alter“ wurden im Jahr 2021 10 Erfahrungsorte in Mehrgenerationenhäusern gefördert. Im Jahr 2022 kamen sieben hinzu, im Jahr 2023 drei, im Jahr 2024 vier und im Jahr 2025 drei, sodass die Gesamtzahl heute bei 27 liegt.

Derzeit laufen die Planungen für eine Fortsetzung des „DigitalPakt Alter“. Insofern kann zu einer künftigen Umsetzung von Maßnahmen mit Bezug zu den MGH noch keine Aussage getroffen werden.

Frage 29 Seite 8

Wie viele Anträge auf Förderung, die wegen fehlender Kofinanzierungserklärungen abgelehnt werden mussten, gab es seit 2012 (bitte pro Jahr und Bundesland auflisten)?

Antwort

Die Kofinanzierung ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus – Miteinander. Füreinander“. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu den Mehrgenerationenhäusern in Deutschland auf Bundestagsdrucksache 20/1422 verwiesen.

Frage 30 Seite 8

Wie werden die Ziele des Bundesprogramms, die Demokratieförderung, Erweiterung digitaler Kompetenzen und ein stärkeres Engagement für ökologische Nachhaltigkeit, in den MGH umgesetzt?

Antwort

Die Umsetzung der Ziele erfolgt im Rahmen und anhand der Handlungsfelder. Dazu wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.

Frage 31 Seite 8

Welche Ergebnisse liegen aus der auf Bundestagsdrucksache 20/1422 erwähnten verpflichtenden Review-Evaluation der MGH seit 2021 inzwischen vor, wie wurden diese genutzt, und welche konkreten Fortschritte wurden dadurch im Handlungsfeld ökologische Nachhaltigkeit erzielt (z. B. Zahl neuer Projekte, Reduktion CO )?

Antwort

2

Programmbegleitend Erkenntnisse zur Arbeit der Mehrgenerationenhäuser zu gewinnen, ist Aufgabe der Evaluation im Bundesprogramm. Zwischenergebnisse zu ausgewählten Themen werden in unregelmäßigen Abständen für die Öffentlichkeit aufbereitet und auf den Internetseiten des Bundesprogramms veröffentlicht (www.mehrgenerationenhaeuser.de/fachinformationen/evaluation). Im Übrigen finden sich die wichtigsten Kennzahlen auch in den ebenfalls veröffentlichten Benchmarkingberichten (www.mehrgenerationenhaeuser.de/fachi nformationen/monitoring/benchmarking-berichte-auf-bundesebene). Die Erkenntnisse fließen in die fachlich-inhaltliche Begleitung des Bundesprogramms ein.

Frage 32 Seite 8

Welche Rolle sollen die MGH bei der Bekämpfung von Isolierung bzw. Einsamkeit im Allgemeinen und insbesondere für Seniorinnen und Senioren spielen, welche Ziele verfolgt die Bundesregierung konkret, und welche Maßnahmen will sie hierbei unterstützen?

Antwort

Mit ihren niedrigschwelligen Angeboten stehen die MGH allen Menschen offen – unabhängig von Alter, Herkunft und persönlichem Hintergrund. Herzstück aller MGH ist der „Offene Treff“, erste Anlaufstelle und Ort der Begegnung. Unter Einbindung zahlreicher freiwillig Engagierter erbringen die MGH vielfältige Begegnungs-, Informations- und Unterstützungsangebote. In enger Zusammenarbeit mit ihren Standortkommunen und durch eine flexible und bedarfsorientierte Ausrichtung ihrer Angebote stärken die MGH so den gesellschaftlichen Zusammenhalt zwischen Menschen unterschiedlicher Generationen, Lebenssituationen und Kulturen und wirken Einsamkeit entgegen. Weitere Informationen diesbezüglich sind im Monitoring-Bericht aus Dezember 2024 zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit nachzulesen. Er wurde auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) veröffentlicht: www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/monitoring-berich t-2024-zur-umsetzung-und-weiterentwicklung-der-strategie-der-bundesregierun g-gegen-einsamkeit-253402.

Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3, 10 und 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zum Umsetzungsstand der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit auf Bundestagsdrucksache 20/12641 und auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu den Mehrgenerationenhäusern in Deutschland auf Bundestagsdrucksache 20/1422 verwiesen.

Frage 33 Seite 9

Ist eine erneute Online-Befragung – wie zuletzt 2018 – der Mehrgenerationenhäuser zu speziell konzipierten Maßnahmen und Angeboten gegen ungewollte Einsamkeit zur Aktualisierung der Daten geplant?

Antwort

Es ist keine erneute Online-Befragung geplant.

Frage 34 Seite 9

Wie viele MGH beteiligen sich am Kompetenznetz Einsamkeit (KNE), und welche Ergebnisse liegen dazu vor?

Antwort

Das vom BMBFSFJ geförderte Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) bündelt Wissen für konkrete Angebote und Orte gegen Einsamkeit. Zudem erforscht es Faktoren der aktiven Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit. Das KNE macht als offenes Netzwerk bestehendes Engagement sichtbar und bringt diejenigen zusammen, die sich gegen Einsamkeit einsetzen.

Unter „Angebote bei Einsamkeit“ (https://kompetenznetz-einsamkeit.de/ange bote) bietet das KNE einen Überblick zu überregionalen und deutschlandweiten Angeboten gegen Einsamkeit. Auf der digitalen Angebotslandkarte (https://ko mpetenznetz-einsamkeit.de/angebotslandkarte) sind zahlreiche Angebote hinterlegt, neue kommen stetig hinzu (u. a. von Mehrgenerationenhäusern).

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.

Frage 35 Seite 9

Sind seitens der Bundesregierung Maßnahmen zur Verstetigung der Finanzierung für die Zeit nach dem Auslauf des Bundesprogramms im Jahr 2028 in Planung, und wenn ja, welche?

Antwort

Im Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Fraktionen heißt es dazu: „Die Mehrgenerationenhäuser werden wir als wichtige generationenübergreifende Begegnungsorte weiter fördern.“

Anlage
AnlageAnlage zu BT.-Drs. 21/758 /Thema: Mehrgenerationenhäuser in Deutschland

PDF-Seiten 13–69 (57 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen