Rechtsextreme Vorfälle in der Bundeswehr 2024

Drucksache 21/1321Antwortauf die Kleine Anfrage 21/71920.08.202531 Seiten38 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium der VerteidigungVerteidigung1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Wie schon in den letzten Jahren ist das Niveau rechtsextremer Straftaten weiter auf hohem Niveau. Nach den Zahlen des Berichts der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages Dr. Eva Högl für das Jahr 2024 auf Bundestagsdrucksache 20/15060 erreichten sie innerhalb der letzten fünf Jahre einen Höchststand. Die Ereignisse mit Bezügen zum Extremismus, welche hauptsächlich auf den Phänomenbereich Rechtextremismus entfallen, stiegen im Jahr 2024 von 177 (2023) um 42,37 Prozent auf 252 Vorfälle von Volksverhetzungen, extremistischen Verhaltensweisen und Verstößen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Diese Zahlen haben somit seit 2016 einen Höchststand erreicht. Man mag dies auf das gestiegene Vertrauen in das Amt des Wehrbeauftragten und eine höhere Sensibilität in der Truppe zurückführen, es könnte jedoch ebenfalls ein Zeichen dafür sein, dass die Normalisierung rechtsextremen Verhaltens nicht spurlos an der Bundeswehr vorübergegangen ist. Auch die vom Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) bearbeiteten Fälle zum Phänomenbereich Rechtsextremismus stiegen nach dem Wehrbericht im Jahr 2024 von 178 auf 219 Fälle an. Lediglich die neu aufgenommenen Sachverhalte mit Extremismusbezug, mit denen sich die gemeinsame Arbeitsgemeinschaft Reservistinnen und Reservisten im letzten Jahr beschäftigte, sanken schwach auf 1 028 Vorfälle.

Insgesamt scheinen die Probleme der Bundeswehr mit rechtsextremem Gedankengut nach wie vor zu existieren, auch wenn zuletzt große Skandale wie beim Kommando Spezialkräfte (KSK) im Jahr 2017 und 2020 ausblieben. Dass, wie im Wehrbericht beschrieben, ein Soldat bei einem rechtsextremen Aufmarsch in Budapest mitlief, bei dem der Nationalsozialismus und die Wehrmacht glorifiziert wurden, lässt an der Verfassungstreue einiger Soldatinnen und Soldaten zweifeln und schadet so dem Image der gesamten Bundeswehr. Es steht somit schon jetzt fest, dass rechtsextremistische Einstellungen und Vorfälle die Bundeswehr als Parlamentsarmee weiterhin schwer belasten. Dabei stehen über den jeweiligen Fall der betreffenden Soldatinnen und Soldaten hinaus insbesondere der Umgang der Dienstvorgesetzten mit derartigen Vorfällen und die Qualität der sogenannten Inneren Führung auf dem Prüfstand. Mit der vorliegenden Kleinen Anfrage sollen die weitere Entwicklung sowie der aktuelle Stand der Problematik erneut erfragt werden.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.

Die Bundesregierung ist sich einig darin, den Kampf gegen den Rechtsextremismus, der eine der größten Bedrohungen für unsere Demokratie darstellt, entschlossen fortzuführen. Daher gilt es, Rechtsextremismus ganzheitlich und frühzeitig zu bekämpfen – mit Prävention und Härte. Für Verfassungsfeinde gibt es keinen Platz im öffentlichen Dienst und damit auch nicht in der Bundeswehr. Wer den Staat ablehnt, kann ihm nicht dienen. Auch wenn es sich gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten nur um ganz wenige Fälle handelt, ist jeder Fall von Extremismus einer zu viel und darf nicht toleriert werden. Die Bekämpfung von Extremismus in der Bundeswehr hat daher unverändert höchste Priorität.

Extremismusabwehr innerhalb der Bundeswehr ist eine ganzheitliche Aufgabe, die unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche betrifft und bindet. Sämtliche Stellen dieses Wirkverbundes – bestehend aus dem Militärischen Abschirmdienst (MAD), der Personalführung und den Disziplinarvorgesetzten/Dienstvorgesetzten sowie den Rechtsberaterinnen und Rechtsberatern und Wehrdisziplinaranwaltschaften – arbeiten zu diesem Zweck zusammen und stimmen ihre Maßnahmen aufeinander ab, welche im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben auch die Entfernung aus dem Dienstverhältnis zur Folge haben können.

Frage 1 + 1a + 1b + 1c + 1d + 1e + 1f + 1g + 1h + 1i + 1j + 2 Seite 2

1Welche Meldungen zu rechtsextremistischen Vorfällen und Vorfällen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sind den Dienststellen der Bundeswehr im Jahr 2024 bekannt geworden (bitte alle dem Wehrbeauftragten gemeldeten Fälle inklusive etwaiger Nachmeldungen für die Vorjahre einzeln darstellen)?

1aSind die Sachverhalte bestätigt (bitte nach ja, nein, offen aufgliedern)?

1bWelchen Status hatten die beschuldigten Soldatinnen und Soldaten (Berufssoldat, Soldat auf Zeit, freiwillig Wehrdienstleistender), und welche Dienstgrade bekleideten sie (bitte nach Mannschaften, Unteroffizieren mit und ohne Portepee, Leutnants und Hauptleuten, Stabsoffizieren, Generälen unterscheiden)?

1cIn welchen Fällen waren Zivilbeschäftigte der Bundeswehr oder anderer Behörden in die Vorfälle involviert, und wie viele jeweils?

1dWann, und wo fanden die Vorfälle statt?

1eWie wurden die Sachverhalte beschrieben (bitte den Inhalt der Meldung bzw. des Vorfalls kurz wiedergeben)?

1fWelche disziplinarischen und strafrechtlichen Maßnahmen wurden gegen die betroffenen Soldatinnen und Soldaten eingeleitet?

1gHaben die beschuldigten Soldatinnen und Soldaten weiterhin Zugang zu Waffen?

1hWerden die beschuldigten Soldatinnen und Soldaten (ggf. weiterhin) als Ausbilderinnen und Ausbilder eingesetzt?

1iErteilen die beschuldigten Soldatinnen und Soldaten (ggf. weiterhin) als Vorgesetzte Befehle?

1jWelche Maßnahmen wurden gegen die beteiligten Zivilangestellten eingeleitet?

2Bei wie vielen Soldatinnen bzw. Soldaten oder Zivilangestellten, die Gegenstand von Meldungen aus dem Jahr 2024 sind, wurde eine vorzeitige Entlassung vorgenommen bzw. in die Wege geleitet oder das Beschäftigungsverhältnis beendet (bitte den Vorfällen in der Antwort zu Frage 1 zuordnen)?

Antwort

Die Fragen 1 bis 2 werden zusammen beantwortet.

Die Informationen sind der Anlage 1 zu entnehmen.*

AnlageAnlage (Tabelle: Vorfälle in der Bundeswehr)

PDF-Seiten 9–30 (22 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 3 Seite 3

Welche weiteren Aktualisierungen, Korrekturen und Ergänzungen kann die Bundesregierung zu den Angaben in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/14002 vornehmen (bitte vollständig angeben)?

Antwort

Die Angaben sind der Anlage 2 zu entnehmen.*

Frage 4 Seite 3

Wie viele und welche der im Jahr 2024 vom BAMAD neu eingeleiteten Verdachtsfälle sind mit den von der Wehrbeauftragten genannten Verdachtsfällen identisch?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/14002 verwiesen.

Frage 5 Seite 3

Wie viele und welche nicht der Wehrbeauftragten Dr. Eva Högl gemeldeten Vorfälle mit rechtsextremistischem, rassistischem oder antisemitischem Hintergrund oder politisch rechts konnotierte Fälle fehlender Verfassungstreue sind dem BAMAD oder anderen Dienststellen der Bundeswehr bekannt geworden?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/14002 verwiesen.

Frage 6 Seite 3

In wie vielen und welchen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fälle kamen die Hinweise von anderen Behörden, Einzelpersonen bzw. Dritten (bitte den Vorfällen in der Antwort zu Frage 1 zuordnen)?

Antwort

Die Informationen sind der Anlage 1 zu entnehmen.*

Frage 7 Seite 3

Wie viele der vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) im Jahr 2024 abgeschlossenen Prüfverfahren endeten mit einer Einstufung als „rot“, „orange“ oder „grün“ (bitte jeweils die Bedeutung dieser Kategorien erläutern), und welche Schritte wurden hinsichtlich der als „rot“ oder „orange“ (www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/mad-geht-gege n-extremisten-vor-ueberblick-42992) eingestuften Bundeswehrangehörigen unternommen (bitte analog zum Schema in der Antwort zu Frage 1 darstellen)?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 20/14002 und den Sechsten Bericht der Koordinierungsstelle für Extremismusverdachtsfälle (KfE)-Bericht 2024) verwiesen.

Frage 8 Seite 4

Wie viele rechtsextreme Netzwerke oder Gruppierungen in der Bundeswehr sind dem MAD, Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) oder Bundeskriminalamt (BKA) bekannt?

Antwort

Der Bundesregierung sind keine rechtsextremen Netzwerke innerhalb der Bundeswehr bekannt.

Frage 8a Seite 4

Wie viele Personen in der Bundeswehr wurden als sogenannte Gefährder oder Relevante Personen mit rechtsextremem Hintergrund eingestuft?

Antwort

Der parlamentarische Informationsanspruch erstreckt sich nicht auf Gegenstände, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag haben, weil sie außerhalb der Zuständigkeit der Bundesregierung liegen (Entscheidungen Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) 124, 161 [189, 196]; 139, 194 [227]).

„Gefährder“ oder „Relevante Personen“ sind Begrifflichkeiten bzw. Kategorien der Gefahrenabwehr- bzw. Strafverfolgungsbehörden. Der Bereich der Gefahrenabwehr obliegt grundsätzlich den Ländern.

Frage 8b Seite 4

Welche Rolle spielt die Bundeswehr in der rechtsextremen Szene außerhalb der Truppe (z. B. bei paramilitärischen Trainings, Milizbildung, Vernetzung in Chatgruppen wie „Nordkreuz“)?

Antwort

Für eine Bewertung der Rolle der Bundeswehr im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung keine hinreichenden Erkenntnisse vor.

Frage 9 Seite 4

In wie vielen Fällen führten welche Sicherheitsüberprüfungen im Jahr 2024 zur Ablehnung von Bewerbern bzw. zur Entlassung von Soldaten, weil ein Sicherheitsrisiko aus dem Bereich des Rechtsextremismus festgestellt wurde?

Antwort

Keine.

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/14002 und den KfE-Bericht 2024 verwiesen.

Frage 10 Seite 4

In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in den Jahren 2023 und 2024 an Protesten oder Demonstrationen gegen die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie oder an Protesten gegen die Unterstützung der Ukraine teilgenommen und dabei Zweifel an ihrer Haltung und ihrem Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung erkennen lassen, beispielsweise aufgrund fehlender Distanzierung von antisemitischen oder menschenverachtenden Einstellungen auch anderer Versammlungsteilnehmenden (bitte einzeln nach Datum, Ort, Bundesland, Dienstgrad der betreffenden Soldatinnen und Soldaten, Einleitung etwaiger disziplinar- oder strafrechtlicher Verfahren etc. auflisten)?

Antwort

Eine statistische Erhebung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Vor diesem Hintergrund ist eine Beantwortung der Frage nicht möglich.

Frage 11 Seite 5

Wie viele nachrichtendienstliche Prüfoperationen hat das BAMAD in den Jahren 2023 und 2024 durchgeführt (bitte nach Jahren aufgliedern)?

Antwort

Im Jahr 2024 wurden insgesamt 222 Prüfoperationen durchgeführt. Im Übrigen wird auf den Bericht des Militärischen Abschirmdienstes für das Jahr 2023 verwiesen.

Frage 11a Seite 5

Welche Kriterien hat das BAMAD zur Prüfung der Zuständigkeit herangezogen?

Antwort

Es wird auf § 1 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über den militärischen Abschirmdienst (MADG) verwiesen.

Frage 11b + 11c Seite 5

11bIn wie vielen Fällen lehnte das BAMAD trotz des Vorliegens ausreichender Anhaltspunkte für extremistisches Verhalten die Bearbeitung des Falls aufgrund mangelnder Zuständigkeit ab?

11cWurden die in Frage 11b genannten Fälle an andere Behörden weitergegeben, und wenn ja, an welche (bitte den Sachverhalt kurz beschreiben und den Grund für die fehlende Zuständigkeit und die Behörde, an die weitergeleitet wurde, auflisten)?

Antwort

Die Fragen 11b und 11c werden zusammen beantwortet.

Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.

Frage 12 Seite 5

Wie viele Verdachtsfälle von Rechtsextremismus wurden seit 2015 in der Bundeswehr gemeldet?

Antwort

Es wurden 975 Verdachtsfälle im Sinne der Fragestellung gemeldet.

Frage 12a Seite 5

Wie viele dieser Fälle betreffen aktive Soldatinnen und Soldaten, Reservistinnen und Reservisten sowie Zivilangestellte?

Antwort

852 Meldungen im Sinne der Fragestellung betreffen Soldatinnen bzw. Soldaten und 54 Zivilbeschäftige der Bundeswehr.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.

Frage 12b Seite 5

Wie viele Fälle wurden bestätigt, und wie viele wurden eingestellt?

Antwort

Bestätigt wurden 401 Fälle. 305 Fälle wurden nicht bestätigt. Die Prüfung der übrigen Fälle dauert an.

Frage 12c Seite 5

In welchen Truppenteilen treten solche Fälle besonders häufig auf (z. B. Kommando Spezialkräfte, Feldjäger, Marine, weitere)?

Antwort

Eine besondere Häufung im Sinne der Fragestellung ist nicht ersichtlich.

Frage 13 Seite 5

Gibt es bestimmte Standorte, Truppenteile oder Ausbildungseinrichtungen mit auffällig vielen rechtsextremen Vorfällen?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 12c verwiesen.

Frage 13a Seite 6

Wie wird der Umgang mit Rechtsextremismus in der Ausbildung (z. B. an Offiziersschulen) thematisiert?

Antwort

Es werden regelmäßige Schulungen, Veranstaltungen der politischen und persönlichen Bildung sowie Rechtsunterricht durchgeführt, um das Bewusstsein für die Thematik zu schärfen.

Frage 13b Seite 6

Wie oft wurden Disziplinarmaßnahmen aufgrund rechtsextremer Äußerungen bzw. Handlungen verhängt?

Antwort

Seit 2015 wurde in 245 Fällen eine Disziplinarmaßnahme im Sinne der Fragestellung ausgesprochen.

Frage 14 Seite 6

Wie viele Waffen, Schusswaffen und Sprengmittel sind in den letzten zehn Jahren aus Beständen der Bundeswehr verschwunden?

Antwort

Im fragegegenständlichen Zeitraum sind 39 Waffen und Schusswaffen sowie 207 Sprengmittel aus Beständen der Bundeswehr verschwunden.

Frage 14a + 14b Seite 6

14aIn wie vielen Fällen wurde ein rechtsextremer Hintergrund bei diesen Verlusten vermutet oder nachgewiesen?

14bGibt es Erkenntnisse über die Weitergabe von Bundeswehrmaterial an rechtsextreme Kreise?

Antwort

Die Fragen 14a und 14b werden zusammen beantwortet.

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 15 Seite 6

Wie viele Angehörige der Bundeswehr mit Zugang zu Waffen oder Sprengstoff standen in den letzten fünf Jahren unter Verdacht, Teil rechtsextremer Chatgruppen, Netzwerke oder Umsturzpläne gewesen zu sein, und wie viele von ihnen sind weiterhin im Dienst?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.

Frage 16 Seite 6

Wie viele Rechtsextremismusfälle wurden seit 2015 im KSK registriert?

Antwort

Seit 2015 sind aus dem KSK insgesamt 20 Meldungen in der Kategorie 363, „Extremistische Verhaltensweisen, Volksverhetzung oder Verstoß gegen die Freiheitliche demokratische Grundordnung“ erfasst worden.

Frage 16a Seite 6

Wie ist der Stand der Umsetzung der Reformmaßnahmen im KSK, die nach den Enthüllungen 2020 beschlossen wurden?

Antwort

Die Maßnahmenumsetzung ist abgeschlossen. Alle Maßnahmen im Sinne der Fragestellung sind umgesetzt.

Frage 16b Seite 6

Welche Bewertung nimmt das Bundesministerium der Verteidigung zur Reformbereitschaft des KSK selbst vor?

Antwort

Das Bundesministerium der Verteidigung bewertet die Reformbereitschaft im Sinne der Fragestellung als sehr gut.

Frage 17 Seite 7

Wie viele interne Hinweise auf rechtsextreme Einstellungen kamen aus der Truppe selbst?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.

Frage 17a Seite 7

Welche Schutzmaßnahmen gibt es für die Hinweisgeberin oder den Hinweisgeber?

Antwort

Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen werden durch die bestehenden gesetzlichen Regelungen geschützt. Es gibt zudem die Möglichkeit, Meldungen anonym abzugeben.

Frage 17b Seite 7

In wie vielen Fällen kam es zu Repressalien gegen meldende Personen?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 14a und 14b verwiesen.

Frage 18 Seite 7

Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz des MAD in Bezug auf die Aufdeckung rechtsextremer Netzwerke?

Antwort

Es wird auf den KfE-Bericht 2024 verwiesen.

Frage 18a Seite 7

Wie viele Mitarbeitende des MAD wurden selbst wegen extremistischer Tendenzen überprüft?

Antwort

Eine Überprüfung von Mitarbeitenden im Sinne der Fragestellung erfolgt nur, sofern sich im Rahmen der regelmäßig erfolgenden Sicherheitsüberprüfung Anhaltspunkte ergeben.

Im Betrachtungszeitraum 2024 wurden keine „extremistischen Tendenzen“ bei MAD-Mitarbeitenden festgestellt. Dementsprechend wurden keine Mitarbeitenden des MAD diesbezüglich im Rahmen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes überprüft.

Eine Überprüfung von Mitarbeitenden im Sinne der Fragestellung erfolgt nur, sofern sich im Rahmen der regelmäßig erfolgenden Sicherheitsüberprüfung Anhaltspunkte ergeben.

Frage 18b Seite 7

Gibt es Kooperationen mit ausländischen Nachrichtendiensten zur Beobachtung rechtsextremer Bundeswehrangehöriger?

Antwort

Im Einzelfall findet eine Kooperation mit ausländischen Partnerdiensten im Sinne der Fragestellung unter Berücksichtigung von §§ 1 Absatz 1; 11 MADG in Verbindung mit § 25a des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) statt.

Frage 19 Seite 7

Gibt es Erkenntnisse über Kontakte von rechtsextremen Soldatinnen und Soldaten zu zivilen rechtsextremen Organisationen (z. B. Identitäre Bewegung, III. Weg)?

Antwort

Grundsätzlich liegen der Bundesregierung in einzelnen Fällen Erkenntnisse zu Verbindungen von Soldatinnen und Soldaten zu rechtsextremen Organisationen vor.

Frage 20 Seite 8

Gibt es Überschneidungen mit rechtsextremen Netzwerken in Polizei, Reservistenverbänden oder Schützenvereinen, und wenn ja, welche?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.

Frage 21a Seite 8

Gibt es Hinweise darauf, dass Soldatinnen und Soldaten mit rechtsextremen Einstellungen gezielt Auslandseinsätze nutzen, um Kampferfahrung zu sammeln?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 14a und 14b verwiesen.

Frage 21b Seite 8

Wie wird mit psychischen Belastungen umgegangen, die ggf. Radikalisierungen befördern?

Antwort

Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen psychischer Belastung von Soldatinnen bzw. Soldaten und Radikalisierung ist der Bundesregierung nicht bekannt.

Frage 22a + 22b Seite 8

22aWelche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2020 ergriffen, um Rechtsextremismus in der Bundeswehr zu bekämpfen?

22bWie bewertet die Bundesregierung selbst ihre Erfolge oder Misserfolge in diesem Bereich?

Antwort

Die Fragen 22a und 22b werden zusammen beantwortet.

Es wird auf den KfE-Bericht 2024 verwiesen.