Internationale Klimafinanzierung für Länder des Globalen Südens und das Sechs-Milliarden-Versprechen der Bundesregierung

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

In der Vergangenheit war Deutschland beim Einhalten gemachter Finanzierungsversprechen ein durchaus verlässlicher Akteur bei der finanziellen Unterstützung von einkommensschwachen Ländern des Globalen Südens für Energiewende und Anpassung an die Folgen der sich verschärfenden Klimakrise, auch wenn dieser Beitrag nach einer von den Fragestellenden geteilten Auffassung gemessen an seiner historischen Verantwortung und Wirtschaftskraft viel zu gering ist (www.germanwatch.org/sites/default/files/2025-02/Germanwatc h_Sechs%20Argumente%20f%C3%BCr%20mehr%20internationale%20Klim afinanzierung_2025.pdf). Beim G7-Gipfel 2021 versprach die damalige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, dass Deutschland als eines der einkommensstärksten Länder der Welt und historisch einer der größten Verursacher des klimazerstörenden CO jedes Jahr 6 Mrd. Euro an internationaler Klimafinanzierung aus Haushaltmitteln bereitstellt. Beim G7-Gipfel 2022 bestätigte der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz diese Zusage. Die letzte UN-Weltklimakonferenz COP29 hat für Industrieländer eine Verdreifachung des bisherigen 100-Milliarden-Versprechens beschlossen, die Unterstützung soll bis 2035 auf jährlich mindestens 300 Mrd. US-Dollar angehoben werden (www.deutschekli mafinanzierung.de/blog/2025/05/klimafinanzierung-im-bundeshaushalt-2025kommt-wortbruch/).

Text vor der ersten Frage

Maßnahmen zur Bewältigung klimabedingter Schäden (Fragen 6 und 7) werden analog zum Berichterstattungssystem des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UN-FCCC) nicht gesondert ausgewiesen, sondern als Anpassungsfinanzierung erfasst.

Nicht alle der vorliegenden Fragen sind mit zumutbarem Aufwand zu beantworten. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit (BVerfGE 147, 50, 249). Aus Sicht der Bundesregierung sind vorliegend die Nennung von Einzelmaßnahmen zur Bewältigung klimabedingter Schäden (Fragen 6 und 7), eine Aufstellung der wichtigsten Empfängerländer nach Titel (Fragen 3, 5 und 9) und eine Aufstellung des Anteils von Minderung und Anpassung nach Titel (Frage 15) mit unzumutbarem Arbeitsaufwand verbunden. Die angefragten detaillierten Informationen liegen nicht maschinell oder automatisiert vor und würden die händische Durchsicht und Zusammenfassung des gesamten Klimafinanzierungsportfolios über mehrere Ressorts der Bundesregierung hinweg erfordern. In den Jahren 2022 und 2023 wurden jeweils über 4 000 Maßnahmen der bilateralen Klimafinanzierung erfasst. Der vorsichtig geschätzte Aufwand für die Bereitstellung der abgefragten Details betrüge insgesamt mehr als 320 Arbeitsstunden und damit mehr als acht Arbeitswochen. Die Beantwortung der betreffenden Fragen würde also auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer weiteren Fristverlängerung über einen längeren Zeitraum in erheblichem Maße Arbeitskräfte binden und damit die Erfüllung der sonstigen administrativen Aufgaben zum Erliegen bringen. Aus Sicht der Bundesregierung ist daher bei der Beantwortung der betreffenden Fragen die Grenze der Zumutbarkeit überschritten.

Frage 1 Seite 2

Geht die Bundesregierung davon aus, dass sie die deutsche Sechs-Milliarden-Zusage der Klimafinanzierung in diesem Jahr erfüllen würde, wenn ihr Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 und 2026 unverändert wie vorgelegt beschlossen würde, und wie begründet sich diese Zuversicht angesichts der vorgesehenen Kürzungen in den für die Klimafinanzierung relevanten Etats bzw. Haushaltstiteln?

Antwort

Gemäß Koalitionsvertrag wird Deutschland weiterhin seinen fairen Anteil an der internationalen Klimafinanzierung leisten und setzt dabei verstärkt auch auf die Mobilisierung von privaten Mitteln sowie Beiträge nicht-traditioneller Geber.

Frage 2 Seite 2

Mittel in welcher Höhe aus jeweils welchen Titeln des Bundeshaushalts wurden laut Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren von 2022 bis 2024 für den deutschen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung zur Verfügung gestellt (bitte tabellarisch nach den einzelnen Haushaltstiteln für 2024, 2025, 2026 nach derzeitigem, ggf. vorläufigem Kenntnisstand auflisten)?

Antwort
Tabelle auf Seite 2, 3 · 13 Zeilen × 5 Spalten
Relevante Haushaltstitel/ Kategorie (BMZ)Kapitel, Titelklimarelevante Zu­ sage/Auszahlung2022 (in Mio. Euro)2023 (in Mio. Euro)
Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) Darlehen2301 86611Zusagen353,5196,0
FZ Zuschüsse2301 89611Zusagen1 230,31 044,7
FZ mit Regionen (FZR)2301 89601Zusagen419,0226,0
Technische Zusammenarbeit2301 89603Zusagen615,6629,8
Summe Bilaterale EZ (ZG)Zusagen2 618,42 096,5
Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft2302 68701Zusagen2,724,9
Zivilgesellschaft – Förderung der Sozialstruktur2302 68703Zusagen15,010,8
Zivilgesellschaft – Politische Stiftungen2302 68704Zusagen58,245,3
Zivilgesellschaft – Kirchen2302 89604Zusagen120,0109,0
Zivilgesellschaft – Private deutsche Träger2302 68776Zusagen27,942,9
Förderung langfristiger Vorhaben der Zivilgesellschaft2302 68771Zusagen14,511,4
Zivilgesellschaft – Förderung des kommunalen Engagements2302 68571Zusagen0,00,1
Summe nichtstaatliche TrägerZusagen238,3244,4
Tabelle auf Seite 3 · 6 Zeilen × 5 Spalten
Sonderinitiative „Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme“2310 Tgr. 03-89631Zusagen444,999,1
Sonderinitiative „Geflüchtete und Aufnahmeländer“2310 Tgr. 03-89632Zusagen43,034,7
Sonderinitiative „Stabilisierung und Entwicklung Nordafrika-Nahost“2310 Tgr. 03-89633Zusagen0,00,0
Sonderinitiative Gute Beschäftigung für sozial-gerechten Wandel2310 Tgr. 03-896 34Zusagen5,26,5
Sonderinitiative Pandemie und Globale Gesundheit2310 Tgr. 03-896 35Zusagen0,00,0
Summe SonderinitiativenZusagen493,2140,2
Tabelle auf Seite 3 · 9 Zeilen × 5 Spalten
Medien2301 68705Zusagen0,10,1
Berufliche Aus-/Fortbildung2301 685 01Zusagen0,00,0
Krisenbewältigung, Wiederaufbau, Infrastruktur (vormals ESÜH)2301 68706Zusagen333,3319,7
VN-Organisationen u. a.2303 68701Zusagen3,78,3
Forschung2305 54401Zusagen0,40,0
Beigeordnete Sachverständige2305 68603Zusagen0,00,0
Förderung der internationalen Agrarforschung2303 68703Zusagen17,511,0
Konferenzen2311 54501Zusagen0,00,1
Summe andere klimarelevante TitelZusagen355,0339,3
Tabelle auf Seite 3 · 9 Zeilen × 5 Spalten
VN-Organisationen u. a.2303 68701Auszahlungen1,31,0
Multilaterale Fondsleistungen2303 896 09Auszahlungen765,0783,8
Internationaler Fond für landwirtschaftliche Entwicklung2303 687 04Auszahlungen8,39,2
Weltbank2304 68701Auszahlungen192,4209,8
Asiatische Entwicklungsbank2304 68702Auszahlungen6,84,4
Afrikanische Entwicklungsbank2304 68703Auszahlungen99,983,5
Inter-Amerikanische Entwicklungsbank2304 68704Auszahlungen0,00,0
Karibische Entwicklungsbank2304 68705Auszahlungen0,00,4
Summe Multilaterale BeiträgeAuszahlungen1 073,71 092,2
Tabelle auf Seite 4 · 3 Zeilen × 5 Spalten
Relevante Haushaltstitel/ Kategorie (BMZ)Kapitel, Titelklimarelevante Zu­ sage/Auszahlung2022 (in Mio. Euro)2023 (in Mio. Euro)
Internationaler Klima- und Umweltschutz (aus EKF in Epl. 23 überführt)2310 68701Zusagen51,469,3
Schenkungsäquivalent von KfW-Entwicklungskrediten2301 86611Zusagen651,8440,6
Gesamtsumme BMZSummeZusagen und Auszahlungen5 481,74 422,5
Tabelle auf Seite 4, 5 · 46 Zeilen × 5 Spalten
Haushaltstitel, Kategorie (andere Ressorts)Kapitel, Titelklimarelevante Zu­ sage/Auszahlung2022 (in Mio. Euro)2023 (in Mio. Euro)
AA
AA0501 687 122,1
AA0501 687 14Zusagen20,031,8
AA0501 687 23Zusagen0,04
AA0501 687 24, 0501 687 14Auszahlungen2,22,2
AA0501 687 32Zusagen21,3
AA0501 687 34Zusagen7,1
Maßnahmen der regionalen Zusammenarbeit0501 687 40Zusagen1,7
Energie-, Klima- und Umweltaußenpolitik0501 687 43Zusagen2,6
AA0502 546 22Zusagen0,002
AA0502 896 12Zusagen0,2
AA0504 546 11Zusagen0,09
AA0504 687 13Zusagen0,2
AA0504 687 18Zusagen0,2
Internationale Klimaschutzinitiative (IKI)0903 896 411Zusagen und Auszahlungen (Anpassungsfonds)98,196,2
Gesamt AA120,4135,8
BMEL
BMEL1005 687 31Zusagen0,3
BMEL Bilaterales Kooperationsprogramm Agrar1006 687 02Zusagen4,65,2
BMEL Zusammenarbeit mit der FAO und anderen internationalen Organisationen im Agrar- und Ernährungsbereich1006 687 04Zusagen1,8
BMEL Forst1006 687 06Zusagen1,24,5
Gesamt BMEL5,911,8
BMBF
BMBF Klimaforschung, Biodiversität und Globalisierte Lebensräume – FuE-Vorhaben3004 685 40Zusagen41,836,3
BMBF Energietechnologien und effiziente Energienutzung- Forschung- und Entwicklungsvorhaben3004 685 41Zusagen31,9
Gesamt BMBF41,868,4
BMUV
Internationale Klimaschutzinitiative (IKI)0903 896 41Zusagen und Auszahlungen (Anpassungsfonds)294,8420,7
BMUV1601 532 05Zusagen0,05
BMUV1601 687 01Auszahlungen0,2
Internationaler Umweltschutz - Export von Technologien gegen die Vermüllung der Meere1601 687 06Zusagen12,3
BMUV – BHP1601 687 87Zusagen0,37
BMUV1604 532 05Zusagen0,04
BMUV1604 687 01Zusagen und Auszahlungen2,29
Gesamt BMUV294,8435,9
BMWK
BMWK – Maßnahmen zur Klimaneutralisierung von Dienstreisen und Dienstfahrten der Bundesregierung und der Bundesverwaltung0903 531 42Zusagen5,32
BMWK Internationale Zusammenarbeit0903 532 45Zusagen4,79,3
BMWK – Leistung an die Internationale Organisation für Erneuerbare Energien (IRENA)0903 687 33Zusagen und Auszahlungen7,26,9
Klimaclub – Multilaterale Initiativen zum Klimaschutz0903 687 41Zusagen0,5
Internationale Klimaschutzinitiative (IKI)0903 896 41Zusagen339498
BMWK – Erschließung von Auslandsmärkten0904 687 05Zusagen8,49,6
BMWK – Wasserstoffstrategie Außenwirtschaft – Internationale Kooperation Wasserstoff0904 896 02Zusagen34,450,9
BMWK Internationale Energiezusammenarbeit, Rohstoffpartnerschaft sowie Technologiezusammenarbeit6092 687 02Zusagen42,46,2
Gesamt BMWK441,4583,5
Gesamtergebnis904,21 235

¹ In der letzten Legislaturperiode wurde die Internationale Klimaschutzinitiative im Einzelplan 09 verankert, Maßnahmen aber über AA, BMWE und BMUV umgesetzt.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 3 Seite 5

Welche sind die wichtigsten Empfängerländer der in Frage 2 erfragten Mittel (bitte tabellarisch nach den einzelnen Haushaltstiteln für die Jahre 2024, 2025, 2026 nach derzeitigem, ggf. vorläufigem Kenntnisstand auflisten)?

Antwort

Im Folgenden sind die wichtigsten drei Empfängerländer von Mitteln der Bundesregierung mit ihrem jeweiligen Volumen für die Jahre 2022 bis 2023 aufgelistet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Tabelle auf Seite 5 · 4 Zeilen × 3 Spalten
Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln und Schenkungsäquivalenten (in Mio. Euro)
20222023
1Indien (381,7)Indien (313,6)
2Südafrika (204,8)Brasilien (200,4)
3Peru (172,9)Ukraine (109,9)
Frage 4 Seite 6

Mittel in welcher Höhe aus jeweils welchen Titeln des Bundeshaushalts wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren von 2022 bis 2024 für den deutschen Beitrag zum internationalen Arten- und Biodiversitätsschutz zur Verfügung gestellt, und Mittel in welcher Höhe wurden davon jeweils auch der Klimafinanzierung zugerechnet (bitte tabellarisch nach den einzelnen Haushaltstiteln für die Jahre 2024, 2025, 2026 nach derzeitigem, ggf. vorläufigem Kenntnisstand auflisten)?

Antwort
Tabelle auf Seite 6 · 5 Zeilen × 5 Spalten
Relevante Haushaltstitel/ Kategorie (BMZ)Kapitel, Titelbiodiversitäts­ relevante Zusage/ Auszahlung2022 Ist (in Mio. Euro)2023 Ist (in Mio. Euro)
FZ Darlehen2301 86611Zusagen3,2-
FZ Zuschüsse2301 89611Zusagen159,8284,3
FZ mit Regionen (FZR)2301 89601Zusagen23,042,0
Technische Zusammenarbeit2301 89603Zusagen107,4175,8
Summe Bilaterale EZ (ZG)Zusagen293,4502,1
Tabelle auf Seite 6 · 6 Zeilen × 5 Spalten
Zivilgesellschaft – Förderung der Sozialstruktur2302 68703Zusagen3,20,6
Zivilgesellschaft – Politische Stiftungen2302 68704Zusagen5,126,1
Zivilgesellschaft – Kirchen2302 89604Zusagen26,753,7
Zivilgesellschaft – Private deutsche Träger2302 68776Zusagen4,49,9
Förderung langfristiger Vorhaben der Zivilgesellschaft2302 68771Zusagen1,94,1
Summe nichtstaatliche TrägerZusagen41,394,4
Tabelle auf Seite 6 · 3 Zeilen × 5 Spalten
Sonderinitiative „Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme“2310 Tgr. 03-89631Zusagen60,647,7
Sonderinitiative „Geflüchtete und Aufnahmeländer“2310 Tgr. 03-89632Zusagen5,50,1
Summe SonderinitiativenZusagen66,147,8
Tabelle auf Seite 6 · 2 Zeilen × 5 Spalten
Krisenbewältigung, Wiederaufbau, Infrastruktur (vormals ESÜH)2301 68706Zusagen0,93,0
Summe andere biodiversitätsrelevante TitelZusagen0,93,0
Tabelle auf Seite 6 · 7 Zeilen × 5 Spalten
VN-Organisationen u. a.2303 68701Auszahlungen-2,8
Multilaterale Fondsleistungen2303 896 09Auszahlungen227,3301,6
Förderung der internationalen Agrarforschung2303 68703Auszahlungen-4,0
Weltbank2304 68701Auszahlungen-38,9
Asiatische Entwicklungsbank2304 68702Auszahlungen-0,2
Afrikanische Entwicklungsbank2304 68703Auszahlungen-1,0
Summe Multilaterale BeiträgeAuszahlungen227,3348,5
Tabelle auf Seite 6 · 3 Zeilen × 5 Spalten
Internationaler Klima- und Umweltschutz (aus EKF in Einzelplan 23 überführt)2310 68701Zusagen7,129,5
Schenkungsäquivalent von KfW-Entwicklungskrediten2301 86611Zusagen64,215,9
Gesamtsumme BMZSummeZusagen und Auszahlungen700,41 041,2
Tabelle auf Seite 7 · 1 Zeilen × 5 Spalten
BMWK
HaushaltstitelKapitel, Titelbiodiversitäts­ relevante Zusage/ Auszahlung2022 (in Mio. Euro)2023 (in Mio. Euro)
Internationale Klimaschutzinitiative (IKI, umgesetzt gemeinsam mit BMUV und AA)0903 896 41Zusagen205312,7
Tabelle auf Seite 7 · 6 Zeilen × 5 Spalten
BMUV
HaushaltstitelKapitel, Titelbiodiversitäts­ relevante Zusage/ Auszahlung2022 (in Mio. Euro)2023 (in Mio. Euro)
Beiträge an internationale Organisationen1601 687 01Zusagen0,28
Internationaler Umweltschutz – Export von Technologien gegen die Vermüllung der Meere1601 687 06Zusagen6,555,32
Beratungshilfe für den Umweltschutz in den Staaten Mittel- und Osteuropas sowie den Neuen Unabhängigen Staaten (NUS) sowie den weiteren an die Europäische1601 687 87Zusagen0,401,35
Internationale Zusammenarbeit1604 532 05Zusagen1,152,04
Beiträge an internationale Organisationen1604 687 01Zusagen0,550,50
Gesamt BMUV8,659,49

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 5 Seite 7

Welche sind die wichtigsten Empfängerländer der in Frage 4 erfragten Mittel (bitte tabellarisch nach den einzelnen Haushaltstiteln für die Jahre 2024, 2025, 2026 nach derzeitigem, ggf. vorläufigem Kenntnisstand auflisten)?

Antwort

Im Folgenden sind die wichtigsten drei Empfängerländer von Mitteln aus dem Einzelplan 23 (BMZ) sowie für die IKI mit ihrem jeweiligen Volumen für die Jahre 2022 bis 2023 aufgelistet.

Tabelle auf Seite 7 · 4 Zeilen × 3 Spalten
Biodiversitätsfinanzierung aus Haushaltsmitteln des BMZ (in Mio. Euro)
20222023
1Ecuador (39,0)Elfenbeinküste (55,7)
2Kolumbien (28,1)Pakistan (40,2)
3Indien (26,2)Brasilien (39,2)
Tabelle auf Seite 7 · 4 Zeilen × 3 Spalten
Biodiversitätsfinanzierung aus Haushaltsmitteln der IKI (in Mio. Euro)
20222023
1Peru (24,0)Philippinen (19,6)
2Mexiko (22,2)Brasilien (18,4)
3Indien (20,6)Kolumbien (16,3)

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 6 + 7 Seite 8

6Für welche Einzelmaßnahmen zur Bewältigung von Folgen, Verlusten und Schäden durch klimatische Extremwetterlagen und Extremwetterereignisse in den Ländern des Globalen Südens hat die Bundesregierung jeweils in den Jahren von 2022 bis 2024 Mittel in welcher Höhe bereitgestellt (bitte Einzelmaßnahmen tabellarisch mit Maßnahmentitel, Empfängerland, Sektor, Jahr, Betrag etc., für die Jahre 2024, 2025, 2026 nach derzeitigem Kenntnisstand aufführen)?

7Welche sind die wichtigsten Empfängerländer der in Frage 6 erfragten Mittel (bitte tabellarisch nach den einzelnen Haushaltstiteln für die Jahre 2024, 2025, 2026 nach derzeitigem, ggf. vorläufigem Kenntnisstand auflisten)?

Antwort

Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.

Über den multilateralen Titel 2303 896 09 im Einzelplan 23 fördert die Bundesregierung den Fonds zum Umgang mit Verlusten und Schäden und den Globalen Schutzschirm gegen Klimarisiken. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 8 Seite 8

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der bisherige finanzielle Beitrag Deutschlands zur internationalen Klimaschutzfinanzierung (bitte jeweils für die Jahre von 2019 bis 2025 nach geplanten Beiträgen und erfolgten Beiträgen aufschlüsseln)?

Antwort

Der deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung setzt sich zusammen aus Haushaltsmitteln, mobilisierten Marktmitteln (insbesondere KfW-Kredite) und mobilisierten privaten Investitionen. Die folgende Tabelle beinhaltet Projekte zur Minderung von Treibhausgasen und zur Anpassung an den Klimawandel.

Tabelle auf Seite 8 · 5 Zeilen × 3 Spalten
Deutscher Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung (in Mrd. Euro)
GesamtHaushaltsmittel
20197,64,3
20207,85,1
20218,15,3
2022106,4
20239,95,7

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 9 Seite 8

Welche sind die wichtigsten Empfängerländer der in Frage 8 erfragten Mittel (bitte tabellarisch nach den einzelnen Haushaltstiteln für die Jahre 2024, 2025, 2026 nach derzeitigem, ggf. vorläufigem Kenntnisstand auflisten)?

Antwort

Im Folgenden sind die wichtigsten drei Empfängerländer der Bundesregierung mit ihrem jeweiligen Volumen für die Jahre 2019 bis 2023 aufgelistet.

Tabelle auf Seite 8 · 6 Zeilen × 4 Spalten
Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln (in Mio. Euro)
Jahr123
2019Indien (432,3)Jordanien (161,2)Côte d'Ivoire (92,1)
2020Indien (288,5)Marokko (228,9)Indonesien (117,5)
2021Indien (454,8)Brasilien (111,9)Côte d'Ivoire (107,9)
2022Indien (381,7)Südafrika (204,8)Peru (172,9)
2023Indien (313,6)Brasilien (200,4)Ukraine (109,9)

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 10 Seite 9

In welcher Höhe konnte nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2019 bereits privatwirtschaftliches Kapital in Deutschland für die internationale Klimaschutzfinanzierung mobilisiert werden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort
Tabelle auf Seite 9 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Privatsektormobilisierung durch KfW, DEG und IKI (in Mio. Euro)
JahrGesamt
2019770
2020192
2021170
2022479
2023475

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 11 Seite 9

Welche sind die wichtigsten Empfängerländer der in Frage 10 erfragten Mittel (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort
Tabelle auf Seite 9 · 6 Zeilen × 4 Spalten
Privatsektormobilisierung (in Mio. Euro)
123
2019Pakistan (43,6)Südafrika (39,1)Paraguay (38,4)
2020Côte d'Ivoire (35,5)VR China (35,4)Indonesien (30,7)
2021Chile (70,1)Nicaragua (7,7)-
2022Südafrika (80)Ruanda (38,3)Indien (26,3)
2023Brasilien (77,5)Indien (55,2)Türkei (50)
Frage 12 Seite 9

Welche Mittel der in den Fragen 2, 4, 6 erfragten Beiträge werden doppelt für Klima und Biodiversität gezählt (tabellarisch die doppelt gezählten Haushaltstitel nach Jahren und prozentualem Anteil der doppelt gezählten Mittel an den Gesamtmitteln darstellen), und wie werden Doppelzählungen verhindert?

Antwort

Im Rahmen seiner Verpflichtungen als Vertragsstaat des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) und des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UN-FCCC) berichtet Deutschland seinen jeweiligen Finanzierungsbeitrag getrennt nach unterschiedlichen international vereinbarten Kriterien. Auch als OECD DAC-Mitglied berichtet Deutschland transparent seine Finanzierungsbeiträge. Klima und Biodiversität sind gerade in den notwendigen Lösungen eng miteinander verbunden. Vorhaben wirken sich häufig gleichzeitig positiv auf den Klimaschutz und die Biodiversität aus. Daher sind auch die internationale Klima- und Biodiversitätsfinanzierung eng miteinander verzahnt. Eine Doppelzählung erfolgt nicht.

Frage 13 Seite 10

Welche Mittel der in den Fragen 2, 4, 6 erfragten Beiträge der internationalen Klimafinanzierung werden auf die deutsche ODA-Quote (ODA = Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) angerechnet (tabellarisch die auf die ODA-Quote angerechneten Haushaltstitel nach Jahren und prozentualem Anteil der auf die ODA-Quote angerechneten Mittel an den Gesamtmitteln für internationale Klimafinanzierung darstellen), und warum sind die Mittel der internationalen Klimafinanzierung nicht zusätzlich zu den bestehenden ODA-Mitteln?

Antwort

Der deutsche Beitrag zur internationalen Klima- und Biodiversitätsfinanzierung aus Haushaltsmitteln ist integraler Bestandteil der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit. Sie wird überwiegend in Form von Zuschüssen und konzessionären Darlehen bereitgestellt, die nach OECD-DAC-Kriterien als ODA anrechenbar sind. Damit sind nahezu alle Beiträge zugleich ODA-Mittel. Sie sind zusätzliche Klima- bzw. Biodiversitätsfinanzierung, da sie im jeweiligen Berichtsjahr bilateral neu zugesagt oder multilateral neu ausgezahlt wurden.

Die Klima- und Biodiversitätsfinanzierung erfolgt nicht separat zur ODA, sondern in Komplementarität: Entwicklungs-, Biodiversitäts- und Klimafinanzierung greifen ineinander, Klimaschutz- und Anpassungs-, und Biodiversitätsmaßnahmen werden so konzipiert, dass sie zugleich entwicklungspolitische Wirkungen entfalten und umgekehrt. So waren 100 Prozent der jeweiligen, oben ausgewiesenen Beiträge des BMZ aus dem Einzelplan 23 zur internationalen Biodiversitätsfinanzierung, und der Biodiversitätsmittel Mittel aus dem Einzelplan 16 des BMUKN sowie nahezu alle Biodiversitätsmittel aus der Internationalen Klimaschutzinitiative in den Jahren 2022 bis 2023 ODA-anrechenbar.

Frage 14 Seite 10

Nach welcher Methodik werden Beträge zur internationalen Klimafinanzierung ausgewiesen, und wie werden Overhead-, Zins- und Verwaltungskosten behandelt?

Antwort

Die Bundesregierung weist Klimafinanzierung nach den international anerkannten OECD-DAC-Kriterien aus. Bilaterale Projekte werden mit den sogenannten Rio-Markern bewertet: Ist Klimaschutz oder Anpassung Hauptziel eines Projekts oder ist beides ein Nebenziel, wird das gesamte Volumen angerechnet; bei einfachen Nebenzielen hälftig. Multilaterale Beiträge werden nach ihrer Klimarelevanz berücksichtigt, wo vorhanden über sogenannte Imputed Multilateral Shares der OECD. Entwicklungskredite der KfW werden in drei Teilen erfasst: Zinssubventionen und Schenkungsäquivalente als Haushaltsmittel und das verbleibende Kreditvolumen als mobilisierte Marktmittel. Overhead- und Verwaltungskosten werden nach OECD-DAC-Systematik anteilig den Projektkosten zugerechnet.

Frage 15 Seite 10

Wie hoch ist der Anteil von Mitigation, Adaptation und Loss and Damage bei der internationalen Klimafinanzierung von 2019 bis 2025 (tabellarisch nach Jahren, Haushaltstiteln, prozentualem Anteil darstellen), und wie begründet die Bundesregierung diese Verteilung konkret?

Antwort
Tabelle auf Seite 10 · 5 Zeilen × 4 Spalten
Klimafinanzierung aus Haushaltmitteln (gerundet in Prozent und Mrd. Euro)
MinderungAnpassungGesamt
20192,6 (59 %)1,8 (41 %)4,3 (100 %)
20203,0 (60 %)2,0 (40 %)5,1 (100 %)
20212,7 (51 %)2,6 (49 %)5,3 (100 %)
20223,5 (56 %)2,8 (44 %)6,4 (100 %)
20233,2 (57 %)2,4 (43 %)5,7 (100 %)

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 16 Seite 11

Hat die Bundesregierung für den Anteil von Mitigation, Adaption und Loss and Damage in der deutschen internationalen Klimafinanzierung bestimmte Ziele, wenn ja, welche, wie ist der erreichte Zielpfad, und wie sollen diese Ziele künftig erreicht werden?

Antwort

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, einen ausgewogenen Anteil der Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln für Anpassungsprojekte einzusetzen und hat dies zuletzt 2023 mit 43 Prozent Anpassungsfinanzierung annähernd erreicht.

Darüber hinaus trägt die Bundesregierung zum kollektiven Ziel der Industrieländer bei, die Anpassungsfinanzierung bis 2025 gegenüber 2019 zu verdoppeln.

Frage 17 Seite 11

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die seit Bestehen der Just Energy Transition Partnerships (JETP) von 2021 bis 2025 ausgegebenen KfW-Kredite (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau; bitte tabellarisch nach Haushaltsjahr, Höhe, Laufzeit, Verzinsung, Kreditnehmerland aufschlüsseln)?

Antwort

Bei Marktmitteldarlehen der KfW (Entwicklungs- und Förderkredite) werden die Konditionen individuell an das Partnerland und die jeweiligen Projektanforderungen angepasst. Der Zinssatz liegt bei den Entwicklungskrediten unter dem geltenden Durchschnittssatz für marktübliche Kredite. Bei Förderkrediten bildet KfW attraktive, aber marktmäßige Konditionen ab. Laufzeiten betragen üblicherweise zwischen 10 und 15 Jahren, können aber auch darunter oder darüber liegen.

Eine Veröffentlichung von Kreditkonditionen einzelner KfW Marktmitteldarlehen kann nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Informationsanspruchs mit dem Interesse der Bundesregierung an einer funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung nicht erfolgen, denn die zwischen der KfW und den jeweiligen Partnern geschlossenen Vereinbarungen sind vertraulich zu behandeln. Diese Vertraulichkeit macht einen Vertragsschluss erst möglich und wird daher von der KfW bei Vertragsschluss zugesagt. Würde die KfW entgegen der vertraglichen Vertraulichkeitsanforderungen eine Veröffentlichung von vertraulichen Konditionen zulassen, könnte dies erhebliche negative Folgen für die Zusammenarbeit mit den Partnern haben. Der potentielle Vertrauensverlust in die KfW als Partner in der Entwicklungsfinanzierung im Auftrag des Bundes würde die Bundesregierung in der funktionsgerechten und adäquaten Wahrnehmung ihrer entwicklungspolitischen Aufgaben im Bereich der finanziellen Zusammenarbeit beeinträchtigen.

Für die erbetenen Informationen zu einer Einzelaufstellung der Kreditlaufzeiten wird für die Marktmittelkredite auf die gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung, VSA) als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestufte Anlage 1* verwiesen, die dem Deutschen Bundestag gesondert zugesandt wird.

Frage 18 Seite 12

An welche konkreten Auflagen sind etwaige „Policy-Based Loans“ im Rahmen der KfW-Kredite des Just Energy Transition Partnerships nach Kenntnis der Bundesregierung gebunden, wie zuletzt, sofern hier „Policy-Based Loans“ vergeben worden sind, in der von der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Reem Alabali Radovan bei ihrer Reise zum G20-Entwicklungsministertreffen bekanntgegebenen Vereinbarung vom 25. Juli 2025 über einen KfW-Kredit der JETP in Höhe von 500 Mio. Euro an Südafrika (www.bmz.de/de/aktuelle s/aktuelle-meldungen/kfw-kredit-hilft-deutschen-und-suedafrikanischenunternehmen-258516; bitte nach Haushaltsjahr, Höhe des vergebenen KfW-Kredits, Laufzeit, Verzinsung, Kreditnehmerland, konkreter Auflage wie Gesetzesvorhaben, Kohleausstieg, Erneuerbare-Energien-Ausbauzielen usw. aufschlüsseln)?

Antwort

Für den Einsatz von politikbasierten Finanzierungen (PBF) sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Dazu zählen Reform- und Entwicklungsorientierung auf Seiten der Partnerregierung, eine zufriedenstellende Regierungsführung sowie ein solides öffentliches Finanzwesen. Darüber hinaus ist ein bestehendes Reformprogramm mit leistungsfähigen Umsetzungsstrukturen notwendig. Es sollte zudem ein starkes Ownership und Eigeninitiative vorhanden sein, ergänzt durch eine positive Reformbilanz. Im Rahmen der Vorbereitung einer PBF werden außerdem die Gewährleistung von makroökonomischer Stabilität sowie die Kreditwürdigkeit und Schuldentragfähigkeit des Partnerlandes geprüft.

Die PBF koppeln Auszahlungen an die Umsetzung politischer und/oder institutioneller Reformen der Partnerregierung. Im Rahmen der Just Energy Transition Partnerships (JETP) setzt Deutschland politikbasierte Finanzierungen (PBF) ein, um Südafrika und Indonesien bei der Schaffung von Rahmenbedingungen für eine sozialverträgliche Energiewende zu unterstützen. Wirkungsvolle Reformmaßnahmen wurden von den Partnerregierungen identifiziert und in einer Reformmatrix festgehalten. Die nachweisliche Erfüllung der Reformmaßnahmen ist eine Voraussetzung für die Auszahlung der Kredite.

Im Rahmen der JETP PBF-Serie in Südafrika lag der Fokus auf der Unterstützung folgender Aspekte: 1. der Entwicklung einer kohärenten Klimapolitik, 2. der Restrukturierung des Energiesektors und der Reduzierung der Abhängigkeit von CO sowie 3. der Mobilisierung des Privatsektors und der Umsetzung 2 von Arbeitsmarktmaßnahmen. Beispiele für auszahlungsrelevante Reformmaßnahmen sind: ein neues Klimaschutzgesetz, die Regulierung erneuerbarer Energien, die Erhöhung der CO -Steuer, staatliche Förderprogramme für erneuer-2 bare Energien sowie soziale Abfederungsmaßnahmen durch Stromkostenzuschüsse und die Öffnung des Netzausbaus für den Privatsektor.

Zu den Kreditkonditionen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.

Frage 19 Seite 12

Anhand welcher Kriterien überprüft die Bundesregierung die Erfüllung der Bedingungen bei etwaigen „Policy-Based Loans“ im Rahmen der KfW-Kredite der Just Energy Transition Partnerships, und wie wird die Erfüllung der Bedingungen konkret und evidenzbasiert überprüft?

Antwort

Die oben genannten Voraussetzungen für den Einsatz von PBF werden während der Projektkonzeption von BMZ und KfW anhand vorhandener Evidenz überprüft. Die konkreten Reformschritte, die eine Partnerregierung vor Auszahlung der FZ-Mittel umsetzen muss, werden zusammen mit dem jeweiligen Verifikationsmechanismus in einer Reformmatrix festgelegt. Der Verifikationsmechanismus definiert, wie und auf welcher Datengrundlage die Umsetzung überprüft wird. Er wird spezifisch für den jeweiligen Reformschritt vereinbart. Beispielsweise wird häufig festgelegt, wo ein überarbeitetes und verabschiedetes Gesetz veröffentlicht wird.

Frage 20 Seite 13

Ist es bei etwaigen „Policy-Based Loans“ im Rahmen der KfW-Kredite der Just Energy Transition Partnerships nach Kenntnis der Bundesregierung bisher zu einer Nichterfüllung der Bedingungen durch die Kreditnehmer gekommen, und wenn ja, welche?

Antwort

Nein, die Auszahlung erfolgt erst nach der Umsetzung der vereinbarten Reformschritte, und bisher sind alle Gelder fristgerecht abgeflossen.

Frage 21 Seite 13

Welche „Policy-Based Loans“ im Rahmen von KfW-Krediten gibt es seit 2015 bis 2025 (bitte nach Haushaltsjahr, Höhe des vergebenen KfW-Kredits, Laufzeit, Verzinsung, Kreditnehmerland, konkreter Auflage aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die Daten der KfW in der als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuften Anlage 1* verwiesen, die dem Deutschen Bundestag gesondert übersandt wird.

Frage 22 Seite 13

Wie hoch ist der Anteil von „Policy-Based Loans“ im Rahmen von KfW-Krediten an der deutschen ODA-Quote seit 2015 bis 2025 (bitte nach Haushaltsjahr, Anteil KfW-Kredit an deutscher ODA, Höhe des vergebenen KfW-Kredits, Laufzeit, Verzinsung, Kreditnehmerland, konkreter Auflage aufschlüsseln)?

Antwort

Policy-Based Loans sind keine eigens definierte oder verschlüsselte Kategorie in der ODA-Meldung an die OECD, entsprechen dort aber weitgehend der Kooperationsart (Cooperation Modality) (A) Budgethilfe (Budget Support). Diese kann, ebenso wie die ODA und ODA-Quote eines Jahres, in der öffentlichen Datenbank der OECD in der Rubrik „Official Development Assistance“ eingesehen werden (https://data-explorer.oecd.org).

Die ODA wird seit 2018 auf Basis des Zuschussäquivalentsystems berichtet wird, vgl. Erläuterungen auf der Webseite des BMZ: www.bmz.de/de/ministeri um/zahlen-fakten/oda-zahlen/hintergrund/leitfaden-oda-19206. Es kann daher zu Abweichungen zwischen OECD-Daten und den KfW-Daten kommen, die der als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuften Anlage 1* zu entnehmen sind. ODA-Daten auf Basis des Zuschussäquivalentsystems sind nur für die Jahre 2018 bis 2023 verfügbar. Die Daten für 2024 sind voraussichtlich Ende 2025 verfügbar.

Die nach Kooperationsart „Budgethilfe“ vorgefilterte Tabelle der ODA im Zuschussäquivalentsystem der Jahre 2018 bis 2023 in Mio. USD ist abrufbar unter https://data-explorer.oecd.org/vis?fs%5b0%5d=Topic%2C1%7CDevelopment %23DEV%23%7COfficial%20Development%20Assistance%20%28ODA%29 %23DEV_ODA%23&pg=0&fc=Topic&bp=true&snb=27&df%5bds%5d=dsDi sseminateFinalCloud&df%5bid%5d=DSD_GREQ%40DF_CRS_GREQ&df%5 bag%5d=OECD.DCD.FSD&df%5bvs%5d=1.4&dq=DEU.DPGC.1000.100._T. A02%2BA01%2BA..V._T..&pd=%2C2023&to%5bTIME_PERIOD%5d=false &isAvailabilityDisabled=false&vw=tb&lb=nm. Informationen zu einzelnen Maßnahmen sind dort durch Klick auf die blau unterstrichenen Zahlen einsehbar.

Die absolute ODA in Mio. USD sowie die ODA-Quote von 2018 bis 2023 ist abrufbar unter https://data-explorer.oecd.org/vis?fs%5b0%5d=Topic%2C1%7C Development%23DEV%23%7COfficial%20Development%20Assistance%20 %28ODA%29%23DEV_ODA%23&pg=0&fc=Topic&bp=true&snb=27&vw=t b&df%5bds%5d=dsDisseminateFinalDMZ&df%5bid%5d=DSD_DAC1%40D F_DAC1&df%5bag%5d=OECD.DCD.FSD&df%5bvs%5d=1.5&dq=DEU.110 02%2B11010..1160.PT_B5G%2BUSD.V._Z&pd=2018%2C2023&to%5bTIM E_PERIOD%5d=false&isAvailabilityDisabled=false.