Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis 31. Dezember 2025

Drucksache 21/3817Antwortauf die Kleine Anfrage 21/352823.01.20267 Seiten2 FragenFraktion der AfDBundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzRechtStaat und Verwaltung1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Der Bundesrechnungshof hat in seinem jüngsten Bericht „Jährliche Berichterstattung über den Einsatz externer Berater“ (2023) deutlich hervorgehoben, dass die derzeitige Beraterberichterstattung der Bundesregierung (https://fragd enstaat.de/dokumente/256117-beraterbericht-2023/?page=1) nicht ausreicht, um dem Deutschen Bundestag eine klare und nachvollziehbare Grundlage für die Kontrolle externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu ermöglichen (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/202 3/externe-berater-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2). In seinem Bericht kritisiert der Bundesrechnungshof unter anderem fehlende oder unzureichende Angaben zu Projektzielen, Auftragsinhalten, beteiligten Auftragnehmern und Subunternehmern, Vergabeverfahren, Kostenstrukturen sowie Erfolgskontrollen (ebd.). Er weist ausdrücklich darauf hin, dass die Berichterstattung grundlegende Transparenzanforderungen verfehlt und fordert daher eine Reform dieser Berichterstattung, um deren Aussagekraft zu erhöhen (ebd.).

Aus Sicht der Fragesteller erzeugen die vom Bundesrechnungshof festgestellten Mängel ein deutliches Demokratie- und Kontrolldefizit. Eine Berichterstattung, die wesentliche Informationen über externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen nicht oder nur unzureichend enthält, beeinträchtigt die parlamentarische Kontrolle und verhindert eine transparente Bewertung des Einsatzes öffentlicher Mittel.

Zudem zeigen aktuelle Presseberichte eine deutliche Steigerung der Ausgaben für externe Beratungsleistungen in der Bundesverwaltung. Der „Tagesspiegel“ berichtet für das Jahr 2023 von rund 239 Mio. Euro, die von den Bundesministerien für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen aufgewendet wurden (www.tagesspiegel.de/politik/239-millionen-euro-bundesministerien-g eben-deutlich-mehr-fur-externe-berater-aus-12799040.html). Auch Heise Online weist für denselben Zeitraum Ausgaben von über 230 Mio. Euro aus und verweist auf den deutlichen Kostenanstieg insbesondere im Bereich digitaler Modernisierungsprojekte (www.heise.de/news/Bundesregierung-zahlte-2 023-ueber-230-Millionen-Euro-an-Beratungsfirmen-10186307.html). Ein Artikel des „Spiegels“ vom 19. Juni 2025 hebt zusätzlich hervor, dass die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen bislang nicht ausreichen, um die vom Bundesrechnungshof kritisierten strukturellen Probleme beim Beratereinsatz zu beheben (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bundesrechnungsho f-kritisiert-teure-berater-fuer-regierung-a-15a358c3-1259-440f-bdd6-670360a c79be).

Vor diesem Hintergrund halten die Fragesteller es für notwendig, für den Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025 eine klare und detaillierte Darstellung der externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu erhalten. Nur so lässt sich nachvollziehen, wie die neue Bundesregierung im genannten Zeitraum mit öffentlichen Mitteln im Bereich externer Beratung umgegangen ist und in welchem Umfang die vom Bundesrechnungshof aufgezeigten strukturellen Probleme fortbestehen.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Der Ermittlung und detaillierten Darstellung der angefragten umfangreichen Informationen im Zentral- und Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz waren in der Kürze der Zeit faktische Grenzen gesetzt. Der jährliche Bericht über die Erfassung der Zahlungen für externe Beratungsleistungen wird unter aufwendigen Beteiligungen, Abstimmungen und der Zusammenführung einer Vielzahl von Beiträgen über einen Zeitraum von mehreren Monaten erstellt. Auch wenn das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Daten mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengetragen hat, wird wegen des engen zeitlichen Rahmens ausdrücklich auf die Vorläufigkeit der Daten hingewiesen. Für vollständige Ausführungen gilt es den Bericht über die Erfassung der Zahlungen für externe Beratungsleistungen für das Haushaltsjahr 2025 abzuwarten. Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage wurde die hierfür maßgebliche Definition des Begriffs der „externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen“ zugrunde gelegt.

Frage 1 + 2 + 3 + 4 + 5 + 6 + 7 + 8 + 9 + 10 + 11 Seite 2

1Welche externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen wurden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025 vergeben oder fortgeführt (bitte für jedes Projekt beauftragende Stelle, Projektbezeichnung, Zielsetzung, Auftragswert, Leistungszeitraum angeben)?

2Welche dieser Leistungen (vgl. Frage 1) entfielen auf die Kategorien IT‑Beratung, Rechtsgutachten, Evaluationsleistungen, Organisations- und Prozessberatung oder sonstige Beratungs- bzw. Unterstützungsleistungen (bitte jeweils den konkreten Leistungsumfang darstellen)?

3Welche Projekte (vgl. Frage 1) wurden im genannten Zeitraum vollständig abgeschlossen, welche befinden sich weiterhin in Durchführung, und welche wurden neu begonnen?

4Welche Vergabeverfahren kamen bei der Beauftragung der externen Beratungs- oder Unterstützungsleistungen zum Einsatz (vgl. Frage 1, z. B. offene Verfahren, nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren, freihändige Vergaben, Direktvergaben)?

5Welche Auftragnehmer wurden im genannten Zeitraum (vgl. Frage 1) beauftragt, und welche Subunternehmer oder Partnerunternehmen waren jeweils beteiligt (bitte sämtliche beteiligten Unternehmen sowie ihre jeweiligen Leistungsanteile benennen)?

6In welchen Fällen kam es zu nachträglichen Änderungen der ursprünglichen Verträge – etwa zu Verlängerungen des Leistungszeitraums, Erweiterungen des Leistungsumfangs oder Erhöhungen des Auftragswertes –, und wie wurden diese Änderungen begründet (vgl. Frage 1)?

7Welche internen Steuerungs-, Monitoring- oder Controlling-Mechanismen wurden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im genannten Zeitraum angewandt, um die Durchführung der externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu begleiten und zu überwachen (vgl. Frage 1)?

8Welche der vergebenen externen Beratungsprojekte wurden mit messbaren Leistungskennzahlen (Key Performance Indicators – KPIs) hinterlegt, welche Kennzahlen wurden jeweils definiert, und in welchem Umfang wurden diese Ziele nach Einschätzung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz erreicht (vgl. Frage 1)?

9In welchen Fällen führten externe Beratungs- oder Unterstützungsleistungen im genannten Zeitraum zu nachweisbaren strukturellen, organisatorischen oder prozeduralen Veränderungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, und wie wurden diese Ergebnisse dokumentiert (vgl. Frage 1)?

10Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um das im Rahmen externer Beratungsprojekte gewonnene Fachwissen innerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu verstetigen (z. B. interne Schulungen, Dokumentationen, Prozesshandbücher, Personalentwicklungsmaßnahmen)?

11In welchen Fällen wurde externe Beratung beauftragt, obwohl die erforderliche Expertise grundsätzlich innerhalb des Geschäftsbereichs vorhanden gewesen wäre, und wie begründet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz diese Entscheidungen (vgl. Frage 1)?

Antwort

Die Fragen 1 bis 11 werden wegen des Sachzusammenhangs und entsprechend dem Vorgehen beim externen Beraterbericht in der nachfolgenden tabellarischen Übersicht zusammen beantwortet; die Fragen 2 bis 11 sind jeweils Folgefragen zu dem zu Frage 1 genannten Projekt, so dass die Antworten je Projekt in einer fortlaufenden Zeile dargestellt sind. Es sind insgesamt vier Projekte aufgeführt (siehe Anlage*).

AnlageAnlage zu den Fragen 1 bis 11 der Kleinen Anfrage 21/3528

PDF-Seiten 4–6 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 12 Seite 3

Welche externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen wurden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im genannten Zeitraum vorbereitet, jedoch noch nicht vergeben, und auf welche Themenbereiche entfielen diese Vorbereitungen (vgl. Frage 1)?

Antwort

Die Vorbemerkung der Bundesregierung gilt entsprechend. Bei dem Projekt des Bundesamtes für Justiz „Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung“ sollen ebendiese Unterstützungsleistungen nach dem Leistungszeitraum (siehe Antwort zu Frage 1) weitergeführt werden. Die Vergabe weiterer externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen wurde im Abfragezeitraum nicht vorbereitet.