Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Hinsichtlich des Entwurfs zum Bundeshaushaltsplan 2026 des Auswärtigen Amts (Einzelplan 05 des Bundeshaushalts, vgl. Bundestagsdrucksache 21/600, ergeben sich nach Auffassung der Fragesteller Bedenken zur Transparenz und dem Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung (vgl. § 7 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung [BHO]: „Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten“; www.gesetze-im-internet.de/bho/BJNR012840 96 9.html). Zudem ergeben sich für sie Nachfragen hinsichtlich der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319.
Sollte der Bundesregierung die Beantwortung der Fragen aufgrund noch nicht vorliegender Daten innerhalb der Antwortfrist nicht möglich sein, gewähren die Fragesteller Antwortfrist bis zum Vorliegen der endgültigen Daten für den erfragten Zeitraum.
Für welche Sachverständige, Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen (Kapitel 05‑11, Titel: 526 02‑011, S. 69) sind Ausgaben in welcher Höhe im Jahr 2026 geplant?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Welche UN-Organisationen sollen im Jahr 2026 in Deutschland angesiedelt werden (bitte auch die hierfür anfallenden Ausgaben aus dem Haushalt aufführen, Kapitel 05‑01, Titel: 687 12‑022, S. 10)?
Im Rahmen der vom Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN) initiierten UN80-Reforminitiative gibt es Überlegungen zur Umsiedlung weiterer VN-Arbeitseinheiten nach Bonn. Finale Entscheidungen wurden noch nicht getroffen. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 63 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2319 sowie auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
Der Gesamtansatz des relevanten Haushaltstitels beträgt 6 000 000 Euro.
3Welche Maßnahmen bei der Jugendarbeit des Europarates sollen im Jahr 2026 aus dem Titel 05-01 687 14‑022 Nummer 2 finanziert werden (bitte jeweils auch die anfallenden Ausgaben angeben)?
4Für welche Maßnahmen sollen die freiwilligen Ausgaben Deutschlands im Jahr 2026 getätigt werden:
4afür den Europarat (10 Mio. Euro)?
4bfür die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) (10 Mio. Euro; vgl. Titel 05-01 687 14 Nummer 8 und 19 (S. 10 bis 11)?
Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Welche Maßnahmen sollen im Jahr 2026 aus den freiwilligen Ausgaben für das Hilfsprogramm der Vereinten Nationen für palästinensische Flüchtlinge (UNRWA) finanziert werden (vgl. Titel 05‑01 687 17-029, S. 12)?
Aus Kapitel 0501 Titel 687 17 werden freiwillige ungebundene Beiträge gezahlt. Die empfangenden Organisationen dürfen im laufenden Haushaltsjahr in der Regel frei über das Budget verfügen. Seit Juni 2025 ist die Verwendung der bereitgestellten Mittel aus Kapitel 0501 Titel 687 17 in den palästinensischen Gebieten vertraglich ausgeschlossen. Die restlichen Regelungen des Haushaltsgesetzes (HG, insbesondere § 10, ehemals § 8a HG 2024) werden entsprechend angewendet. Zuwendungsempfänger sind demnach zur umfassenden Kooperation verpflichtet, insbesondere Vermeidung von Terrorismusfinanzierung und -unterstützung durch Vertragsklauseln sicherzustellen.
Warum entfällt im Haushaltsplan 2026 der Titel 05‑01 687 21‑029 („Ta’ziz-Partnerschaft für Demokratie in den Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens“, S. 13)?
Der Ansatz des Kapitels 0501 Titel 687 21 wurde mit dem Haushalt 2025 zum Kapitel 0504 Titel 687 18 verlagert. Dadurch wurde im Auswärtigen Amt (AA) die Förderung von zivilgesellschaftlichen Projekten in der betreffenden Region bei einer Arbeitseinheit und damit auch bei einem Haushaltstitel gebündelt.
Welche „Veranstaltungen und Seminare in Deutschland“ sollen aus dem Titel 05 01 687 34‑029 („Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung, Klima- und Sicherheitspolitik“, S. 16–17) im Jahr 2026 finanziert werden (Nummer 10)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Welche Maßnahmen und Vorhaben des Frauennetzwerks UNIDAS sollen im Jahr 2026 finanziert werden, und mit welcher Begründung finanziert das Auswärtige Amt dieses Netzwerk (vgl. ebd., Nummer 11)?
Ziel von UNIDAS ist die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in allen Lebensbereichen. Dafür vernetzt UNIDAS Frauen in Lateinamerika, der Karibik und Deutschland.
Das UNIDAS wird seit dem Jahr 2024 noch bis Juni 2026 finanziert. Für das Jahr 2026 wird auf die Vorbemerkung der Bunderegierung verwiesen.
Welche Maßnahmen und Vorhaben des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina sollen im Jahr 2026 finanziert werden (vgl. ebd., Nummer 12)?
Das AA unterstützt den Hohen Repräsentanten in Bosnien und Herzegowina im Jahr 2026 personell und materiell. Dazu gehört die Finanzierung eines Liaison-Büros und eines Personenschutzkommandos.
Gibt es neben Deutschland andere Staaten, die den Hohen Repräsentanten (vgl. Frage 9) finanzieren, und wenn ja, welche, und an welcher Stelle liegt Deutschland, was die Finanzierung dieses Repräsentanten angeht?
Die finanzielle Unterstützung für den Hohen Repräsentanten und sein Büro (OHR) speist sich aus Zahlungen des Friedensimplementierungsrats (PIC) bzw. seiner Mitglieder. Das Budget der Jahre 2025/2026 liegt nach Kenntnis der Bundesregierung bei 5 857 618 Euro. Die Bundesregierung kann keine Aussage darüber treffen, an welcher Stelle Deutschland mit seinem Beitrag liegt.
Welche Vorhaben sollen aus den 1,8 Mio. materielle Hilfe für das ukrainische Parlament im Jahr 2026 finanziert werden (vgl. ebd., Nummer 14)?
Das AA prüft derzeit Möglichkeiten der materiellen Hilfe und steht dazu in Abstimmung mit dem ukrainischen Parlament („Werchowna Rada“) zu aktuellen Bedarfen für das Jahr 2026. Das AA unterstützt die „Werchowna Rada“ bereits durch das laufende Projekt „Die Ukraine auf dem Weg in die EU – und die Rolle Deutschlands“. Dieses endet am 30. Juni 2026. Das Budget für das Jahr 2026 beträgt 149 997,83 Euro.
12Welche Maßnahmen der „Energie-, Klima- und Umweltaußenpolitik“ sollen aus dem Titel 05 01 687‑43‑029 finanziert werden (S. 20)?
27Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. sollen im Jahr 2026 aus dem Haushaltstitel 05 01 687 43‑029 „Energie, Klima-, Umwelt- und Digitale Außenpolitik“ gefördert werden?
Die Fragen 12 und 27 werden zusammen beantwortet.
Folgende überjährige Projekte werden im Jahr 2026 fortgeführt und sind bereits mit Verpflichtungsermächtigungen unterlegt: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ): „Public Diplomacy on Energy Transition“; Agentur für Erneuerbare Energien e. V.: „Energiewende Partnerstadt 3.0 – Kommunaler Austausch zur Europäischen Energiewende“; Deutsche Energie-Agentur GmbH: „Vernetzte Stromwende Westbalkan“; Deutsche Energie-Agentur GmbH: „Deutsch-Polnische Energieplattform 2024-26“; Helmholtz Institut GFZ (Helmholtz-Zentrum für Geoforschung): „Nachhaltigkeitsgovernance in der internationalen Wasserstoffwirtschaft“; Deutsche Energie-Agentur GmbH: „Analysen und Gemeinsame Absichtserklärung zu grenzüberschreitenden Fernwärmeprojekten Deutschland-Polen“.
Welche Projekte des Akademischen Netzwerks Osteuropa (Akno e. V.) sollen aus dem Haushaltstitel 05 02 685 20 Nummer 2.10 im Jahr 2026 finanziert werden (S. 32; bitte nach Projekttitel, Zeitraum und Fördersumme aufgliedern)?
Im Jahr 2026 wird das Projekt mit dem Namen „For Resilience and Security against authoritarian Repression and Aggression – SCIENCE AT RISK Emergency Office by akno e. V.“ in Höhe von 555 000 Euro gefördert. Das Projekt begann am 29. Januar 2026 und endet am 31. Dezember 2026.
Welche Maßnahmen zur „Abwehr von Desinformation und weitere Querschnittsthemen“ sollen im Jahr 2026 finanziert werden (vgl. Titel 05 04 546 11‑029, S. 40)?
Aus Kapitel 0504 Titel 546 11 wurden für das Jahr 2026 bislang folgende Projekte im Sinne der Fragestellung bewilligt: „Disrupt Disinfo Networks“, „Lingua Sinica Interactive PRC Media Engagement Mapping“, „Bewusster Blick“ und „InfluencersAgainstDisinfo: Empowering Online Opinion Leaders to Enhance Democratic Resilience in the Age of Information Manipulation“.
An welchen „Symposien und Programmen der UNESCO“ wird sich Deutschland voraussichtlich im Jahr 2026 beteiligen (vgl. Titel 05 04 687 14‑024, S. 43)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Welche Maßnahmen der „Förderung der deutschen Sprache im Ausland sowie kultur- und bildungspolitische Förderung deutscher Minderheiten in MOE und GUS“ (Titel 05 04 687 16‑024) sind im Jahr 2026 geplant?
Für das Jahr 2026 wurde folgendes Projekt bewilligt: „Lehrwerk Ihr und wir“ sowie „Dhoch3“.
Seit wann wird „The female campaigning school middle east“ (sic!) vom Auswärtigen Amt finanziert (bitte nach Jahren aufschlüsseln), welche Evaluationen durch wen gab es, und zu welchen Ergebnissen sind diese gekommen (vgl. Titel 05 04 687 18‑024, S. 46)?
Die Förderung des Projekts erfolgte für den Zeitraum 1. April 2023 bis 31. Mai 2024 mit einem Gesamtbewilligungsbetrag von 260 000 Euro (Jahr 2023: 200 000 Euro/Jahr 2024: 60 000 Euro). Nach Abschluss der Maßnahme wurde vom AA standardmäßig eine Erfolgskontrolle in Form einer Zielerreichungskontrolle (vgl. VV Nr. 11a zu § 44 BHO) durchgeführt, in deren Rahmen festgestellt wurde, dass Zuwendungszweck und Förderziel erreicht wurden.
Wie hoch sind die Gesamtkosten für das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan sowie andere Programme zur Aufnahme von afghanischen Migranten unter Beteiligung des Bundes (vgl. Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Die voraussichtlichen Kosten zur Beendigung der Aufnahmeverfahren aus Afghanistan lassen sich weiterhin noch nicht konkret beziffern, da die voraussichtlichen Gesamtkosten maßgeblich von dem derzeit abzuwickelnden Verfahren abhängig sind.
Warum befinden sich aktuell keine Projekte zur Förderung des deutschen kulturellen Erbes im Ausland unter den im Titel 05 04 687 15‑024 geförderten Vorhaben (vgl. Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Im Jahr 2025 konnten Projektförderungen zum Erhalt des deutschen kulturellen Erbes im Ausland bewilligt werden: Sicherung des Brandenburgisch-Afrikanischen Erbes in Ghana und Restaurierung der Alten Feste Windhuk in Namibia. Für das Jahr 2026 wird auf Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Welche „hervorragenden Persönlichkeiten“ aus den USA sollen im Jahr 2026 eingeladen werden (vgl. Antwort zu Frage 39 auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
In welcher Höhe wurden Übergangsgelder für ehemalige Bundesminister des Auswärtigen sowie Staatssekretäre bzw. ehemalige Parlamentarische Staatssekretäre im Jahr 2025 gezahlt (vgl. Antwort zu Frage 54 auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Im Jahr 2025 wurden Übergangsgelder in Höhe von insgesamt 194 899,77 Euro gezahlt.
Anspruch auf die Zahlung von Übergangsgeld haben gemäß § 14 I BMinG ehemalige Mitglieder der Bundesregierung von dem Zeitpunkt an, in dem ihre Amtsbezüge aufhören. Nach § 6 ParlStG gelten diese Regelungen für Staatsministerinnen und Staatsminister entsprechend.
Welche Länder und Themen sollen im Jahr 2026 im Rahmen des Gästeprogramms der Bundesrepublik Deutschland behandelt werden (vgl. Antwort zu Frage 59 auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Der Auswahlausschuss des Deutschen Bundestages hat am 25. November 2025 auf Vorschlag des AA die folgende Planung für das Gästeprogramm der Bundesrepublik Deutschland für das Jahr 2026 beschlossen.
| Land/Region/ internationale Organisation | Thema Arbeitstitel |
|---|---|
| Vereinte Nationen | Im Multilateralismus verankert |
| Indonesien | Chancen für deutsche und europäische Wirtschaft durch das EU-Freihandelsabkommen CEPA mit Indonesien |
| Indien | Zukunft des Multilateralismus und Reform der Vereinten Nationen |
| Brasilien und Chile | Digitalisierung, Soziale Netzwerke und Künstliche Intelligenz |
| USA | USA und Deutschland: Gemeinsame Verantwortung für eine gute Zukunft im Nahen Osten |
| Westlicher Balkan | Rechtsstaatlichkeit als Schlüsselelement für die EU-Integration des Westlichen Balkans |
| Afrikanische Union | Frieden und Sicherheit in einer sich verändernden geopolitischen Ordnung: Auswirkungen auf Multilateralismus und regionale Zusammenarbeit |
| Großbritannien | Hybride Bedrohungen |
| Mexiko | Vertiefung der Zusammenarbeit in Fragen der inneren und äußeren Sicherheit |
| Ägypten | Ägypten und Deutschland: Zusammenarbeit in Nahost |
Wie hoch sind voraussichtlich die Kosten für die Ansiedlung „mehrerer Facheinheiten von UN-Frauen („United Nationsl Entitity for Gender Equality and the Empowerment of Women“, vgl. Antwort zu Frage 63 auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Die Kosten der bereits im Jahr 2025 erfolgten Ansiedlung von UN-Frauen (United Nations Entity for Gender Equality and the Empowerment of Women) in Bonn betragen für das Jahr 2026 voraussichtlich 1 000 000 Euro.
Welche UN-Organisationen sollen im Jahr 2026 neuangesiedelt bzw. personell verstärkt werden (vgl. ebd., siehe Frage 23)?
Im Jahr 2026 sollen rund 300 Mitarbeiter des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) nach Bonn versetzt werden. Es handelt sich dabei um eine personelle Verstärkung. Für Neuansiedlungen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. sollen im Jahr 2026 aus dem Titel 05 01 687 23‑029 finanziert werden?
Die erbetenen Informationen sind nachstehender Tabelle zu entnehmen. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
| Empfänger | Maßnahme | Fördermittel in Euro |
|---|---|---|
| Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) | Elisabeth-Selbert-Initiative für den Schutz von Menschenrechtsverteidigern | 2.676.063,64 |
| Independent Institution on Missing Persons in Syrian Arab Republic (IIMP) | Dokumentation, Aufbereiten und Weitergabe von Informationen zu und über vermisste Personen in Syrien | 1.000.000,00 |
| Stiftung Dr. Denis Mukwege | Psychosoziale und rechtliche Unterstützung von Überlebenden sexualisierter Gewalt in Syrien | 400.000,00 |
| Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR) | Wissenschaftliche Unterstützung für die deutsche Vertreterin im VN-Ausschuss gegen das gewaltsame Verschwindenlassen | 206.763,00 |
| Diverse | Förderung von Mädchen, Kindern mit Behinderungen und gefährdeten Jugendlichen in Afrika und Asien | 198.725,00 |
| Maßnahme Auslandsvertretung (AV) | Schutz von Menschenrechtsverteidigern | 150.000,00 |
| KOREA Future Initiative CIO | Bekämpfung der Straflosigkeit bei sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt und anderen Menschenrechtsverletzungen in Nordkorea | 99.928,86 |
| Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR) | Wissenschaftliche Unterstützung für den deutschen Vertreter im VN-Sozialpaktausschuss | 99.310,00 |
| Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR) | Wissenschaftliche Unterstützung für die unabhängige Expertin im VN-Ausschuss zu den Rechten Älterer | 24.700,00 |
| Maßnahme AV | Unterstützung der Menschenrechtskonferenz Asma Jahangir | 20.000,00 |
| Maßnahme AV | Beauftragung Menschenrechtsanwalt | 18.000,00 |
Wie hoch war die Fördersumme für die „Unterstützung „Equal Rights Coalition (ERC) Co-Chair“ der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans und Intersex Association (ILGA World, vgl. Antwort zu Frage 65 auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Der Co-Vorsitz der Equal Rights Coalition (ERC) wurde von 2022 bis 2024 gefördert. Die Kosten beliefen sich insgesamt auf 455 683 Euro.
Wurde mit dem German Marshall Funds eine Folgevereinbarung für den Zeitraum 2026 bis 2030 abgeschlossen, und wenn ja, wie viele Haushaltsmittel sollen hierfür aufgewendet werden (vgl. Antwort zu Frage 68 auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Es wurde eine Folgevereinbarung für den Zeitraum 2026 bis 2030 abgeschlossen. Die vereinbarte Zustiftung beträgt 10 000 000 Euro über fünf Jahre (2 000 000 Euro jährlich); entsprechende Verpflichtungsermächtigungen für die Haushaltsjahre 2026 bis 2030 sind im Haushalt 2025 veranschlagt.
Für welche Zwecke wurden die Fördersumme für die Anna-Lindh-Euromed-stiftung (freiwillige Beiträge für die „Zivilgesellschaft“) verwendet (vgl. Anlage 2 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Die freiwilligen Mittel sind ein Beitrag zum Gesamtbudget der Anna-Lindh-Euromed-Stiftung, die zur Stärkung des interkulturellen Dialogs im euro-mediterranen Raum beiträgt.
Für welche Zwecke wurden die Fördersumme für die Asia-Europe Foundation (freiwillige Beiträge für die „Zivilgesellschaft“) verwendet (vgl. Anlage 2 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2319 wird verwiesen.
Welche Aktionen für die Medienfreiheit in welchen Staaten sollen mit den deutschen Beiträgen für die Media Freedom Coalition der Thomson Reuters Foundation unterstützt werden (vgl. Anlage 2 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Die Media Freedom Coalition ist eine globale Koalition, die sich weltweit für die Förderung der Medienfreiheit einsetzt. Deutsche Beiträge unterstützen die Durchführung multilateraler Aktivitäten im Rahmen der Koalition, wie etwa die Abstimmung von gemeinsamen Stellungnahmen und die Durchführung relevanter Veranstaltungen.
Aus welchen Gründen wurden in der Programmlinie Ausland des Auswärtigen Amts Afghanistan, Belarus und Russland ausgewählt und nicht z. B. Saudi-Arabien, Katar oder der Iran (vgl. Anlage 4 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Die Hannah-Arendt-Initiative wurde im Jahr 2022 zunächst primär in den Kontexten Afghanistan sowie Ukraine/Russland/Belarus gegründet. Seit dem Jahr 2023 verfolgt sie aber auch das Ziel der Übertragung in andere Krisen- und Konfliktkontexte.
Welche Medien wurden durch die Voices of Ukraine unterstützt (vgl. Anlage 4 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Das Projekt „Voices of Ukraine“ unterstützt einzelne, unabhängige Journalistinnen und Journalisten und kleine lokale Redaktionsgruppen, z. B. durch Notfallstipendien, Übernahme von Versicherungsprämien, Sicherheitstrainings für die Kriegsberichterstattung und Ersatz von zerstörter Ausrüstung. Es wurden keine Medien im Sinne der Fragestellung unterstützt.
Wo fanden die „Recreation-Aufenthalte für ukrainische Jugendliche“ statt, und worin bestanden diese (vgl. Anlage 5 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Das Recreation-Projekt der Deutschen UNESCO-Kommission ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine dreiwöchige Erholungsaufenthalte an gastgebenden UNESCO-Projektschulen in Deutschland. Eine Übersicht über die im Jahr 2025 stattgefundenen Begegnungen ist einsehbar auf www.unesc o.de/orte/projektschulen/highlights-aus-dem-netzwerk/recreation-projekte/bege gnungen-2025/.
Aus welchem Grund wurde „Handball in Jordanien“ gefördert, und wurden daraus auch handballspielende Frauen in Jordanien unterstützt (vgl. Anlage 5 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Zur Relevanz der Sportdiplomatie als Instrument der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN auf Bundestagsdrucksache 21/3266 verwiesen.
Welche Projekte und Vorhaben welcher Organisationen wurden im Rahmen der Ta’ziz-Partnerschaft 2023–2025 wo und mit welchen Zuwendungssummen unterstützt (vgl. Anlage 6 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Die erbetene Aufschlüsselung ist aufgrund ihres Umfangs der Anlage 1* zu entnehmen.
PDF-Seiten 22–30 (9 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Welche Journalisten welcher Medien (bitte auch den Staat angeben) wurden im Rahmen des Projekts „The Green Panter: Supporting journalists in reporting about climate crisis“ unterstützt bzw. sollen im Jahr 2026 unterstützt werden (vgl. Anlage 6 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Das Projekt startete im Jahr 2025 und läuft bis zum Jahr 2026 weiter. Es nehmen Journalistinnen und Journalisten aus Ägypten, Algerien, dem Irak, Jordanien, Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Mauretanien, Oman, den Palästinensischen Gebieten, Saudi-Arabien, dem Sudan, Syrien, Tunesien und den Vereinigten Arabischen Emiraten teil. Die namentliche Nennung der Journalistinnen und Journalisten ist nach sorgfältiger Abwägung zwischen dem Informationsrecht der Abgeordneten und dem Schutz von Grundrechten der betroffenen Personen, insbesondere deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung, nicht möglich. Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind häufig freischaffend tätig („freelancer“).
Worin bestand die „zivilgesellschaftliche Begleitung der demokratischen Transformation in Tunesien und Marokko“, welche durch Bundesmittel gefördert wurde (Heinrich-Böll-Stiftung, vgl. Anlage 6 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Im Rahmen des Vorhabens wurden durch Fortbildungen, Konferenzen und Publikationen zivilgesellschaftliche und akademische Akteure in Tunesien und Marokko befähigt, gesellschaftliche Interessen durch Partizipation an politischer Entscheidungsfindung auf lokaler und nationaler Ebene wirksam zu vermitteln.
Wie wurden die „Demokratisierungs- und Reformprozesse in Nahost und Nordafrika“ durch die Friedrich-Naumann-Stiftung unterstützt (vgl. Anlage 6 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Zivilgesellschaftliche Akteure im Libanon und in Tunesien wurden durch Maßnahmen der politischen Bildung, Dialog- und Beratungsformate, Konferenzen, Schulungen sowie Publikationen unterstützt, um im Diskurs mit politischen Entscheidungsträgern pluralistische Meinungsbildung zu stärken.
Aus welchem Grund ist es im deutschen Interesse, den afrikanischen Feminismus zu fördern („African Feminisms Academy“, vgl. Anlage 6 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Die Bundesregierung setzt sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft im Einklang mit dem Grundgesetz, internationalen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland und internationalen Resolutionen ein.
Auf welche Weise wurde bzw. wird die „jordanische Zivilgesellschaft in der Bekämpfung von online-Gewalt gegen Frauen“ unterstützt, und worin besteht diese „online-Gewalt“ (vgl. Anlage 6 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Teilnehmerinnen wurden im Rahmen des Projekts in Schulungen zu einer wirksamen Bekämpfung von Online-Gewalt befähigt, die in Form von Verleumdungen und Drohungen im Internet angestiegen ist.
Existiert auch (vgl. Frage 41) „online-Gewalt“ gegen Frauen in Deutschland, und wenn ja, von wem wird sie ausgeübt, und was unternimmt die Bundesregierung dagegen?
Das Phänomen ist der Bundesregierung bekannt. Für eine bessere Datengrundlage hat die Bundesregierung das Projekt „Bekämpfung der Frauenfeindlichkeit im Internet“ (BFI) gefördert, welches die Relevanz gegen Frauen gerichteter Straftaten im Internet für den polizeilichen Staatsschutz evaluierte. Ziel war es, die Strafverfolgung von frauenfeindlichen Straftaten im Internet durch Unterstützung der Staatschutzdienststellen in Deutschland nachhaltig zu stärken. Das Projekt verzahnte die strategische Analyse kriminalitätsbelasteter, frauenfeindlicher Interneträume mit der Einleitung von Ermittlungsverfahren zu digitaler Hasskriminalität zum Nachteil von Frauen. Ein etwaiger Handlungsbedarf wird fortlaufend geprüft.
Worin besteht der Projektzweck von „Her turn Syria“, und wie soll vermieden werden, dass daraus auch islamistische Akteure gefördert werden (vgl. Anlage 6 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Ziel des Projekts ist es, den Beitrag von Journalistinnen zum Wiederaufbau der syrischen Medienlandschaft zu fördern.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3955 wird verwiesen.
Worin besteht die bundesgeförderte „Aufarbeitung der Kolonialgeschichte“ (Humboldt-Universität zu Berlin; bitte nach Einzelvorhaben und Maßnahmen aufgliedern, vgl. Anlage 9 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Die Projektförderung ist abgeschlossen. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1238 verwiesen. Mehr Informationen zu dem Projekt sind öffentlich zugänglich unter: https://fli.berli n/crimcol/ sowie www.rewi.hu-berlin.de/de/lf/ls/jbg/crimcol-1.
Wie hoch wird die Fördersumme für das Global Media Forum 2026 (vgl. Anlage 9 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Die Fördersumme für das „Global Media Forum 2026“ wird voraussichtlich 400 000 Euro betragen.
Welche Journalisten welcher Medien aus welchen Staaten nahmen an dem Projekt „Green Panter Amazonia – Climate Journalism and the COP 30“ teil (vgl. Anlage 9 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Am Projekt nahmen Journalistinnen und Journalisten aus Ecuador, Bolivien, Surinam, Brasilien, Venezuela, Guyana, Peru und Kolumbien teil. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen.
Worin besteht der Projektzweck (bitte eine Inhaltsbeschreibung angeben) des Vorhabens „True Lies“ (Goethe Institut Belgrad) (vgl. Anlage 12 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Ziel des Projektes ist es, Studenten sowie Schülern mittels Szenarien Manipulationstechniken in Interessenkonflikten aufzuzeigen und so deren Umgang mit Interessenkonflikten zu fördern.
Worin besteht der Projektzweck (bitte eine Inhaltsbeschreibung angeben) des Vorhabens „Democracy Navigator – Focus on elections“ (Botschaft Skopje) (vgl. Anlage 12 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Das Projekt ist abgeschlossen. Es förderte die gesellschaftliche Widerstandsfähigkeit gegenüber Desinformation, u. a. durch Frühwarnmechanismen und Monitoring.
Worin besteht der Projektzweck (bitte eine Inhaltsbeschreibung angeben) des Vorhabens „Syria Media Literacy Lab“ (MiCT) (vgl. Anlage 12 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Das Projekt ist abgeschlossen. In dessen Rahmen wurden syrischen Journalistinnen und Journalisten Fähigkeiten in der Überprüfung von Fakten vermittelt. Das Projekt wurde von einer Studie zu Medienlandschaft und Desinformation in Syrien begleitet.
Worin besteht der Projektzweck (bitte eine Inhaltsbeschreibung angeben) des Vorhabens „Responding to Informational Disorder“ (Foundation Hirondelle) (vgl. Anlage 12 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Das Projekt ist abgeschlossen Es stärkte die Medienkompetenz und Resilienz der Bevölkerung in Niger gegenüber Fehl- und Desinformation, die von in- und ausländischen Akteuren verbreitet wird. Dafür wurden Radioprogramme sowie Beiträge in sozialen Medien in mehreren Sprachen produziert und verbreitet.
Welche Termine fanden im Rahmen der Staffer Reisen statt (vgl. Anlage 12 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Aufgrund der amerikanischen Haushaltssperre konnte die Reise nicht durchgeführt werden und soll zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Welche Influencer aus welchen Staaten wurden im Rahmen des Projekts „Influencer against Desinfo“ gefördert (vgl. Anlage 12 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Das Aspen Institut arbeitet mit Teilnehmern aus Mittel- und Osteuropa zusammen, die vom Aspen Institut ausgewählt wurden.
Welche Vorhaben und Veranstaltungen fanden im Rahmen des Transatlantic Outreach Programme statt, und welchem Zweck dient das Programm (vgl. Anlage 9 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Das Transatlantic Outreach Program (TOP) ermöglicht jährlich ca. 50 bis 100 US-Lehrkräften Kurzaufenthalte in Deutschland. Im Jahr 2025 fanden drei Reisen für Lehrkräfte über das TOP statt, darüber hinaus Alumni-Workshops und Vernetzungsveranstaltungen.
Worin bestand der Projektzweck (bitte eine Inhaltsbeschreibung angeben) des Vorhabens „Restoring Facter (!) – A collaborative fact-checking tool designed for newsrooms“ (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319, Anlage 12)?
Ziel des Projekts war die Weiterentwicklung des Faktencheck-Systems „Facter“ in Pakistan, das pakistanische Nachrichtenredaktionen bei der Erkennung von Desinformation unterstützt.
55Welche Personen, Organisationen und Orte mit welchen Teilnehmern aus welchen Staaten wurden im Rahmen der in Frage 51 genannten Reisen getroffen bzw. besucht:
55a„Deutschland stellt sich im Dialog mit der Zivilgesellschaft seiner Kolonialvergangenheit in Afrika“?
55b„Im Exil – unabhängige Medien aus dem Raum der ehemaligen Sowjetunion/Osteuropa“?
55c„Kampf gegen Desinformation und Fake News“?
55d„Koloniale Kontinuitäten überwinden und Partnerschaften stärken“?
55e„Meinungs-, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit in Deutschland“ (wurden hierbei auch alternative Medien besucht)?
55f„Resilienz angesichts russischer Desinformation“?
55g„Rolle und Verantwortung von Influencern und Medienschaffenden im Umgang mit Desinformation und FIMI (Foreign Information Manipulation and Interference I und II)“?
55h„Vielfalt leben und (in) Freiheit feiern – Regionale Vernetzung künftiger Vorbilder der süd/ostasiatischen Kreativwirtschaft in der Berliner Clubkultur unter dem Motto ‚Techno Diplomacy‘“ (vgl. Anlage 13 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2139)?
Mit Blick auf Personendaten wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen. Die erbetenen Angaben können der Tabelle in Anlage 2* entnommen werden.
PDF-Seiten 31–32 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Was versteht die Bundesregierung unter „Techno Diplomacy“ (vgl. Frage 55)?
Der Begriff war der Titel einer durch das Goethe-Institut durchgeführten Reise im Rahmen des Besucherprogramms der Bundesregierung. Es handelt sich um keinen Begriff der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik.
Was versteht die Bundesregierung unter „Foreign Information Manipulation and Interference“ (vgl. Frage 55)?
Ausländische Desinformation bzw. „Foreign Information Manipulation and Interference“ (FIMI) bezeichnet nachweislich falsche oder irreführende Informationen, die mit dem Ziel der vorsätzlichen Beeinflussung oder Täuschung der Öffentlichkeit verbreitet werden und gegebenenfalls die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich stören können. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1970 wird verwiesen.
Welchen Projektzweck hatte das Vorhaben „Energiewende-Kommunikation im Ausland“, und welche „Energiewende-Veranstaltungen“ fanden wann und wo zu welchen Themen statt (vgl. Anlage 15 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2139)?
Mit dem Vorhaben „Energiewende-Kommunikation“ unterstützte das AA seine Auslandsvertretungen bei der Vermittlung deutscher Energiepolitik im Ausland.
Die genannten Aufwendungen („Energiewende-Veranstaltungen“) betrafen im Jahr 2025 die Eröffnung der Energiewende-Wanderausstellung in Bogota (5. Juni 2025), Cali (1. Juli 2025), Rio de Janeiro (12. August 2025), Sao Paulo (23. Oktober 2025) sowie eine Paneldiskussion zur Energieeffizienz in Hanoi (22. Oktober 2025) und einen Beitrag zur Tagung „Hydrogen Days“ in Prag (19. bis 21. März 2025).
Welchen Projektzweck hatte das Vorhaben „Bring climate, peace and security to action“ (vgl. Anlage 15 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2139)?
Die sicherheitspolitischen Konsequenzen des Klimawandels sind komplex und vielfältig. Das Vorhaben unterstützt den Wissensaufbau zu Klimasicherheitsrisiken und trägt zur Formulierung von Lösungsansätzen bei. Durch Forschungsaufenthalte und wissenschaftliche Analysen werden die Auswirkungen des Klimawandels auf Sicherheit und Stabilität einzelner Länder untersucht. Die Erkenntnisse werden auf der frei zugänglichen Webseite https://climate-diplomac y.org/ veröffentlicht. Aus dem Vorhaben wird zudem die jährlich im AA stattfindende „Berlin Climate and Security Conference“ finanziert. Die Konferenz dient dem internationalen Austausch zwischen Akteuren aus den Bereichen Sicherheit, Friedensentwicklung und Klima.
Welche Entscheidungsträger nahmen am „Europe-India Strategic Dialogue“ teil (vgl. Anlage 16 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2139)?
Am „Europe-India Strategic Dialogue“ nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Außenministerien von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), der EU-Kommission, des Außenministeriums der Republik Indien, aus europäischen und indischen Think Tanks, Universitäten und der Wirtschaft teil.
Welche Organisationen aus welchen Staaten nahmen an dem „International Feminist Forum“ teil (vgl. Anlage 17 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2139)?
Es handelte sich um eine Veranstaltung des Europäischen Jugendparlaments in Deutschland e. V. (EJP).
Welchen Projektzweck soll das Projekt zu „essenziellen gesellschaftlichen Gelingensbedingungen für die deutsche Verteidigungsfähigkeit“ verfolgen, und bis wann soll es abgeschlossen sein (vgl. www.bundesta g.de/presse/hib/kurzmeldungen-1126850)?
Das Projekt wird weder aus dem Haushaltsplan 2025 oder 2026 des Auswärtigen Amts (Einzelplan 05) gefördert.
Welche Kosten wurden im Rahmen der Teilnahme der Delegation der Ukraine an der Sitzung der Kerngruppe des Sondertribunals für die Ukraine durch Bundesmittel beglichen (vgl. Anlage 20 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2139)?
Mit der Fördersumme in Höhe von 2 129,86 Euro wurden die Reisekosten für einen Teil der ukrainischen Delegation finanziert, die an der vom AA in Berlin ausgerichteten Sitzung der Kerngruppe des Sondertribunals für die Ukraine im November 2023 teilnahm.
Wie erklärt die Bundesregierung die Erhöhung der Fördermittel für die Gästeprogramme der Bundesrepublik Deutschland in den Haushaltsjahren 2025 (722 000 Euro) und 2026 (900 000 Euro) gegenüber dem Ansatz des Jahres 2024 (593 000 Euro), obwohl für das Jahr 2025 lediglich drei Projekte im Rahmen der Gästeprogramme vorgesehen sind, gegenüber neun Programmen im Jahr 2024 (vgl. Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 21/2319, S. 5; Haushaltsplan 2026, Einzelplan 05, 0502 531 14‑029)?
Im Jahr 2025 wurden im Rahmen des Gästeprogramms der Bundesrepublik Deutschland acht Reisen durchgeführt. Der erhöhte Haushaltsansatz erklärt sich durch den allgemeinen Preisanstieg. Die durchschnittlichen Gesamtkosten für eine Reise sind zwischen den Jahren 2019 und 2024 um 46 Prozent gestiegen. Die durchschnittlichen Flugkosten um 65 Prozent. Die Flugkosten machen ca. 50 Prozent der Gesamtkosten einer Reise aus.
65Zu welchen konkreten Terminen fand die im Jahr 2025 durchgeführte Reise im Rahmen der Gästeprogramme der Bundesrepublik Deutschland in den westlichen Balkan zum Thema „Bundestagswahl 2025“ statt (vgl. Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 21/2319, S. 5)?
65aWelche Inhalte wurden zu diesem Thema mit welchen Beteiligten aus dem politischen Umfeld erörtert?
65bWelche Ausschüsse und welche Fraktionen des Deutschen Bundestages waren an der Reise beteiligt?
Die Fragen 65 bis 65b werden zusammen beantwortet.
Die o. g. Reise fand im Zeitraum 18. bis 24. Februar 2025 statt. Anlässlich der Reise fanden Gespräche zum Thema Bundestagswahl 2025 mit folgenden Stellen aus dem politischen Umfeld statt;
– Auswärtiges Amt
– Bundesministerium des Innern und für Heimat
– Bundeszentrale für politische Bildung
– Zentrum für Internationale Friedenseinsätze
– Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SPD im Deutschen Bundestag
– Bundesgeschäftsstelle der CDU
– Heinrich-Böll-Stiftung
– Landeswahlleitung Berlin
– Landesfrauenrat Berlin e. V.
Am Wahltag fand ein Besuch in einem Wahllokal unter Teilnahme der Bundeswahlleiterin und in einem Briefwahlzentrum statt.
Ausschüsse des Deutschen Bundestags waren bei Durchführung der Reise nicht beteiligt. Dazu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9a der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2319 verwiesen.
66Wann fand die Reise nach New York zu den Vereinten Nationen im Jahr 2025 zum Thema „Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit“ statt (vgl. Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 21/2319, S. 5)?
66aWelche Inhalte wurden zu diesem Thema mit welchen Beteiligten aus dem politischen Umfeld erörtert?
66bWelche Ausschüsse und welche Fraktionen des Deutschen Bundestages waren an der Reise beteiligt?
Die Fragen 66 bis 66b werden zusammen beantwortet.
Die Reise vom 18. bis 24. Mai 2025 von Ständigen Vertreterinnen und Vertretern bei den Vereinten Nationen in New York fand nach Deutschland, nicht nach New York, statt.
Anlässlich der Reise zum Thema „Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit“ fanden politische Gespräche, die auch für die Unterstützung der deutschen Kandidatur für den VN-Sicherheitsrat 2027–2028 genutzt wurden, mit folgenden Stellen aus dem politischen Umfeld statt:
– Bundeskanzleramt
– Auswärtiges Amt
– Bundesministerium des Innern
– Bundesministerium der Verteidigung
– Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
– Zentrum für Internationale Friedenseinsätze
– Bayerische Landesregierung
– World Food Programme Innovation Accelerator
– Münchner Sicherheitskonferenz.
Da sich die Ausschüsse des Deutschen Bundestages noch nicht konstituiert hatten, wurde die Delegation in Einzelgesprächen durch zwei Abgeordnete wahrgenommen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 65 verwiesen.
Liegt die vom Personal mit der Stellenbezeichnung „Bewältigung der Flüchtlingslage“ im Auswärtigen Amt zu erstellende Berichterstattung über Flucht- und Migrationsentwicklungen der Öffentlichkeit vor (vgl. Haushaltsplan 2025, 0512 Bundesministerium, S. 126 des Einzelplans 05; Antwort zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 20/13819, S. 11)?
Die Berichterstattung über Flucht- und Migrationsentwicklungen wird nicht veröffentlicht, da eine Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Bundesländer nachteilig sein kann.
Welche Multiplikatoren aus welchen Staaten wurden im Rahmen des Besucherprogramms für „publizistisch und kulturpolitisch wichtige Persönlichkeiten des Auslandes“ zu den genannten Reisen jeweils eingeladen (vgl. Haushaltsplan 2025, Einzeltitel 05, 05 02 685 17‑029; Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319, Anlage 13:
Auf die Antwort zu Frage 37 wird zur Nennung von Personendaten verwiesen. An folgenden Reisen haben Multiplikatoren aus den jeweils darunter angegebenen Staaten teilgenommen:
„Desinformation, resiliente Öffentlichkeiten und Demokratie“?
Indien, Sri Lanka, Malaysia, Bangladesch.
„Erinnerungsorte an Terror und Diktatur“?
Die Reise wird 2026 mit Teilnehmern aus Syrien stattfinden.
„Finanzierung der Klimatransformation“?
Ägypten, Argentinien, Brasilien, China, Fidschi, Indonesien, Kasachstan, Kolumbien, Republik Korea, Seychellen, Mongolei, Ruanda, Somalia, Südafrika, die Türkei.
„Islam in Deutschland“?
Indien, Indonesien, Malaysia, Pakistan.
„Kampf gegen Desinformation und Fake News“?
Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger, Senegal, Tschad.
„Kampf gegen Korruption: Erfahrungen und best practice in Deutschland“?
Paraguay, Dominikanische Republik, Ecuador, Bolivien.
„Meinungs-, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit in Deutschland“?
Ägypten, Argentinien, Brasilien, Chile, Ghana, Indien, Indonesien, Jordanien, Kambodscha, Kasachstan, Mexiko, Montenegro, die Türkei.
„Rolle und Verantwortung von Influencern und Medienschaffenden im Umgang mit Desinformation und FIMI (Foreign Information Manipulation and Interference) I und II“?
Ägypten, Angola, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Botsuana, Burkina Faso, Fidschi, Georgien, Indonesien, Indien, der Irak, Kasachstan, Kirgisistan, Kolumbien, Kosovo, Lettland, Malaysia, Mali, Montenegro, Philippinen, Sambia, Serbien, Simbabwe, Slowakei, Südafrika, Tadschikistan, die Türkei, Uganda, Ukraine, Ungarn.
„Verfassungspolitik und -rechtsreformpolitik“?
Armenien.
Für welche Auslandsvertretungen wurden die zwölf sondergeschützten Fahrzeuge im Haushaltsjahr 2025 beschafft (vgl. Antwort zu Frage 79 auf Bundestagsdrucksache 21/2319, S. 28)?
Die Fahrzeuge wurden für die Auslandsvertretungen in Damaskus, Erbil, Islamabad, Kinshasa und Ramallah beschafft.
Für welche Auslandsvertretungen ist die Neubeschaffung von sechs Pkw im Haushaltsjahr 2026 vorgesehen (bitte nach Marke, Modell und Kosten aufschlüsseln; vgl. Haushaltsplan 2026, Einzelplan 05, Haushaltstitel 0512 F 811 31‑011)?
Es ist geplant, sechs sondergeschützte Fahrzeuge des Typs Toyota Land Cruiser 300 für die Auslandsvertretungen in Abuja, Beirut, Damaskus, N´Djamena und Tripolis (zwei Fahrzeuge) zu beschaffen. Die erwarteten Kosten je Fahrzeug belaufen sich auf ca. 370 000 Euro.
Wurden seit 2024 Evakuierungsmaßnahmen im Rahmen der „Hilfe für Deutsche im Ausland und für nicht vertretene Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Drittstaaten“ gefördert (wenn ja, bitte Zeitraum der Förderung, betroffene Staaten, Umfang der geförderten Evaluierungsmaßnahmen, Summe der Fördermittel bzw. einzelne Ausgaben aufschlüsseln; vgl. Haushaltsplan 2025, Einzelplan 05, Titel 05 02 687 01‑281)?
Nein.
Welche Ausgaben für Evaluierungsmaßnahmen sind seit 2024 im Haushaltsplan 05 vorgesehe,n und unter welchen Haushaltstiteln werden sie geführt (bitte Zeitraum der Förderung, betroffene Staaten, Umfang der geförderten Evaluierungsmaßnahmen, Summe der Fördermittel aufschlüsseln)?
Im Haushaltsplan 05 sind Ausgaben für Evaluierungsmaßnahmen nicht gesondert erfasst. Im Haushaltsplan wird darauf hingewiesen, dass Kosten der Vorbereitung, des Monitorings und der Evaluierung von Projekten in den Projektmitteln mitveranschlagt sind.
73Wird die Friedensmission der Vereinten Nationen MINUSMA im Haushaltsjahr 2026, wie bereits im Jahr 2025, weiterhin gefördert (vgl. www. bundeswehr.de/de/auftrag/einsaetze/missionen/abgeschlossene-einsaetzeder-bundeswehr/minusma;%20Haushaltsplan%202025,%20Einzelplan% 2005,%2005%2001%20687%2010-022)?
73aWenn ja, wie hoch sind die geplanten Fördermittel, für welchen Zweck sind sie vorgesehen, und aus welchen Gründen ist die Förderung im Haushaltsplan 05 unter dem Haushaltstitel 05 01 687 10‑022 nicht ausgewiesen?
73bWenn nein, zu welchem Zweck erfolgte die Förderung Deutschlands von 2023 bis 2025, obwohl der Abzug aller militärischen und polizeilichen Kräfte bis Ende 2023 abgeschlossen war?
Die Fragen 73 bis 73b werden zusammen beantwortet.
Bei dem in der Frage in Bezug genommenen Sollansatz für das Jahr 2025 aus dem Kapitel 0501 Titel 687 10 für die VN-Mission MINUSMA handelt es sich um den Anteil für diese Mission am Pflichtbeitrag Deutschlands zum Haushalt der Vereinten Nationen.
Auch nach dem Ende von Friedensmissionen können finanzielle Verbindlichkeiten unter anderem für abschließende Verwaltungsaufgaben, die Rückführung von Personal und Ausrüstung bestehen. Im Rahmen der jährlichen Haushalte beschließt die Generalversammlung der Vereinten Nationen demnach vorübergehend auch für abgeschlossene Friedensmissionen Mittel. Dies galt auch für MINUSMA.
Für das Jahr 2026 sind für diesen Zweck keine Mittel vorgesehen.
74Wie bewertet die Bundesregierung das im Haushaltsjahr 2025 unter dem Titel 05 01 687 21 geförderte Projekt „Demokratie braucht politische Bildung“ im Irak (vgl. Haushaltsplan 2026, 05 01 687 21‑029; Antwort zu Frage 65 auf Bundestagsdrucksache 21/2319, S. 23)?
74aSind die Ergebnisse, Auswertungen und Inhalte dieses Projekts sowie die bezogene Zielsetzung öffentlich zugänglich?
74bAus welchen Gründen ist geplant, das Projekt im Jahr 2026 nicht weiter zu fördern?
Die Fragen 74 bis 74b werden zusammen beantwortet.
Es wird auf im Zuge des Projekts veröffentlicht Informationen verwiesen (abrufbar unter: https://elbarlament.org/projects/democracy-needs-civic-educationa-civic-education-platform-for-iraq/). Darüber hinausgehende Informationen im Sinne der Fragestellung sind nicht öffentlich zugänglich.
Der Bewilligungszeitraum der Projektförderung, deren Ergebnisse im Rahmen einer Zielerreichungskontrolle teilweise erfolgreich bewertet wurden, endete planmäßig am 15. Februar 2025. Für das Jahr 2026 wurde kein Antrag auf Fortsetzung der Förderung gestellt. Eine weitere Förderabsicht seitens des AA besteht nicht.
Für welche konkreten Zuwendungszwecke (z. B. Projekte, Themen, Konferenzen, Dienstleistungen) wird das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) seit 2024 durch die Bundesregierung gefördert? (vgl. Haushaltsplan 2026, 05 01 685 30-165)
Das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) wurde im Jahr 2002 als gGmbH gegründet. Einziger Gesellschafter ist das AA.
• Zur Erfüllung seines Auftrags nutzt das ZIF die ihm zur Verfügung gestellte institutionelle Förderung sowie Projektmittel, was insbesondere folgende Maßnahmen umfasst: Entsendung: Die Sekundierung von Expertinnen und Experten für Friedenseinsätze und Wahlbeobachtungsmissionen stellt ein zentrales Instrument der zivilen Krisenprävention dar und dient der operativen Flankierung deutscher Außenpolitik unter Berücksichtigung politischer Prioritäten.
• ZIF Expert Pool: Zur Besetzung internationaler Friedenseinsätze im deutschen Interesse hält das ZIF einen Pool von über 1 500 zivilen Expertinnen und Experten bereit, deren Expertise an den politischen Prioritäten der Bundesregierung ausgerichtet ist.
• Qualifizierung: Das ZIF richtet Trainingskurse (z. B. ZIF Comprehensive Core Course) zur Vorbereitung auf Friedenseinsätze sowie zur Stärkung der einsatzspezifischen Resilienz aus.
• Wahlbeobachtungsmissionen: Das ZIF stellt Kurz- und Langzeitbeobachter sowie die zur Durchführung erforderlichen Trainingskurse bereit.
Mit der Entsendung deutscher ziviler Expertinnen und Experten in internationale Friedensmissionen und Wahlbeobachtungsmissionen u. a. der Europäischen Union, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, der NATO und der Vereinten Nationen leistet Deutschland mittels des ZIF einen konkreten Beitrag zum internationalen Krisenmanagement entlang deutscher außenpolitischer Interessen und Prioritäten.
Wie viele Mitarbeiter aus dem Auswärtigen Amt wurden als Experten an das ZIF seit 2023 sekundiert?
Es wurden keine Mitarbeiter aus dem AA als Experten an das ZIF seit dem Jahr 2023 sekundiert.
Aus welchen Institutionen, Verbänden oder NGOs wurden seit 2023 die meisten Experten an das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) sekundiert (bitte jeweils jährlich aufschlüsseln)?
Es wurden keine Experten aus Institutionen, Verbänden oder Nichtregierungsorganisation seit dem Jahr 2023 an das ZIF sekundiert.
Welche Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der Erwachsenenbildung werden seit 2025 gefördert, unter Berücksichtigung welcher kommunalen Austauschprogramme, und welche Förderungen sind für das Jahr 2026 geplant (vgl. Haushaltsplan 2026, 05 04 687 17‑024, Titelgruppe 5)?
Die Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden, wobei die Planung für das Haushaltsjahr 2026 noch nicht abgeschlossen sind.
| Jahr der Förderung | Betroffene Staaten | Maßnahme |
|---|---|---|
| 2025 | Armenien | IT-Ausbildung für Erwachsene über Association of the European and Armenian Experts e. V. |
| 2025 | Guatemala | Projekt Horizonte |
| 2025 | Hongkong, Sonderverwaltung der Volksrepublik China | Anschubfinanzierung Berufsschule Hongkong |
| 2025 | Israel/Deutschland | Brücken bauen für die Zukunft |
| 2025 | Mexiko | Berufsbrücke |
| 2025 | USA | German Vocational Training Center über Goethe-Institut (DIAG USA Foundation) |
| 2025 | Vietnam | Projekt Karriere-/Fachkräftebus in Vietnam |
| 2026 | Israel/Deutschland | Brücken bauen für die Zukunft |
Für welche konkrete Zuwendungszwecke (z. B. Projekte, Themen, Konferenzen, Dienstleistungen) und für welchen Zeitraum fördert die Bundesregierung seit 2026 das Kompetenz- und Koordinationszentrum Polnisch (vgl. Haushaltsplan 2026, 05 04 687 27‑024, Titelgruppe 6.1.3)?
Es wird davon ausgegangen, dass der Kapitel 0504 Titel 687 17 gemeint ist.
Das Kompetenz- und Koordinationszentrum Polnisch (KoKoPol) mit Sitz in Ostritz ist für die Umsetzung der Förderung des herkunftssprachlichen, außerschulischen Polnischunterrichts in Deutschland zuständig. Gefördert werden Projekte, Themen, Konferenzen, Werbemaßnahmen, Socialmedia-Kampagnen, wissenschaftliche Fachtagungen, Veranstaltungen zu Polnisch als Herkunftssprache und der Aufbau eines Bildungsportals. Das KoKoPol betreibt zwei Außenstellen in Nordrhein-Westfalen und Berlin.
Wie hoch war seit 2023 der Anteil der Ausgaben aus dem Bereich Aus- und Fortbildung für die Teilnahme von Ehepartnern an Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen, und unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen ist eine Genehmigung für die Teilnahme von Ehepartnern erforderlich (vgl. Haushaltplan 2026, 05 12 F525 11‑011)?
Die Ausgaben im Bereich Aus- und Fortbildung für die Teilnahme von Ehepartnern an Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen betrugen im erfragten Zeitraum jeweils weniger als 1 Prozent der Gesamtausgaben.
Eine Genehmigung für die Teilnahme ist in jedem Einzelfall erforderlich. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Mitausreise im Rahmen der Rotation.