Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Im Jahr 2024 hat die Bundesregierung Rüstungsexportgenehmigungen im Rahmen von rund 12,8 Mrd. Euro erteilt. Im Jahr 2025 wurden nach vorläufigen Zahlen immer noch Rüstungsgüter im Wert von 8,4 Mrd. Euro exportiert. Sofern für das Berichtsjahr 2025 noch keine endgültige Auswertung vorliegt, werden jeweils die vorläufigen Zahlen erbeten.
Positionen erfasst bzw. unterschiedlichen Rüstungsgüterklassen zugeordnet sind.
Der Wert der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen wird durch das Statistische Bundesamt erhoben. Dazu verwendet das Statistische Bundesamt Anmeldungen von Unternehmen zur Außenhandelsstatistik (Zoll- und Intrastat-Anmeldungen). Es ist davon auszugehen, dass diese Anmeldungen – z. B. im Zusammenhang mit der Lieferung von Materialpaketen – auch Waren umfassen, denen keine Kriegswaffeneigenschaft zukommt.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Erteilung einer Genehmigung und die tatsächliche Ausfuhr der Güter aufgrund der Laufzeiten der Genehmigungen in unterschiedliche Kalenderjahre und damit auch in unterschiedliche Berichtszeiträume fallen können. Sie weist zudem darauf hin, dass eine zahlenbasierte Pauschalbetrachtung allein aufgrund von Genehmigungswerten bzw. hier der gemeldeten Werte von tatsächlichen Ausfuhren eines Berichtszeitraums kein taugliches Mittel für die Beurteilung der Rüstungsexportpolitik ist.
Wie hoch war der Gesamtwert der im Jahr 2025 erteilten Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern im Vergleich zu den Jahren 2023 und 2024 (bitte die jeweiligen Gesamtwerte in Euro für die Jahre 2023, 2024 und 2025 tabellarisch darstellen)?
Der kumulierte Gesamtwert der im Jahr 2025 erteilten Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern belief sich auf 13 112 208 613 Euro. Hinsichtlich der Genehmigungswerte für die Jahre 2023 und 2024 wird auf die Berichte der Bunderegierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter für die Jahre 2023 und 2024 verwiesen.
Wie hoch ist der prozentuale Anstieg bzw. Rückgang des Gesamtwerts der im Jahr 2025 erteilten Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern im Vergleich zu den Jahren 2023 und 2024 (bitte getrennt für 2023/2024 und 2024/2025 angeben)?
Es wird auf die Angaben in der Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Wie viele Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern insgesamt hat die Bundesregierung im Jahr 2025 erteilt (bitte die Gesamtanzahl der Genehmigungen und den Gesamtwert in Euro sowie die jeweilige Anzahl der Genehmigungen und die jeweiligen Gesamtwerte in Euro getrennt nach Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern angeben)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Angaben ergeben sich aus nachfolgender Tabelle.
| Anzahl der Einzelgenehmigungen | Wert der Einzelgenehmigungen in Euro | AGG Meldewerte in Euro | Gesamtwert in Euro (kumuliert, d. h. Werte der Einzelgenehmigungen und Meldewerte der Allgemeingenehmigungen) | |
|---|---|---|---|---|
| Gesamt | 4 095 | 8 575 036 690 | 4 537 171 923 | 13 112 208 613 |
| – davon Kriegswaffen | 445 | 5 623 861 381 | 0 | 5 623 861 381 |
| – davon Sonstige Rüstungsgüter | 3 716 | 2 951 175 309 | 4 537 171 923 | 7 488 347 232 |
Wie viele der für den Export von Rüstungsgütern insgesamt erteilten Einzelgenehmigungen entfielen im Jahr 2025 auf die 20 Hauptempfängerländer (bitte getrennt die Anzahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der jeweiligen Gesamtwerte auflisten)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Angaben ergeben sich aus nachfolgender Tabelle.
| Land/Gebiet | Anzahl der Einzelgenehmigungen | Gesamtwert in Euro (kumuliert) |
|---|---|---|
| Ukraine | 219 | 2 273 732 889 |
| Norwegen | 47 | 1 419 472 925 |
| Schweden | 44 | 1 043 707 439 |
| Türkei | 93 | 744 003 840 |
| Singapur | 12 | 736 037 578 |
| Vereinigtes Königreich | 404 | 685 931 864 |
| Vereinigte Staaten | 483 | 681 356 282 |
| Rumänien | 36 | 347 339 342 |
| Italien | 164 | 318 264 604 |
| Österreich | 46 | 294 614 584 |
| Niederlande | 71 | 283 034 001 |
| Korea, Republik | 29 | 281 237 065 |
| Spanien | 130 | 255 839 089 |
| Dänemark | 25 | 255 235 568 |
| Schweiz | 86 | 252 565 066 |
| Frankreich | 133 | 221 952 529 |
| Tschechien | 53 | 217 027 169 |
| Israel | 175 | 201 218 688 |
| Lettland | 7 | 200 220 511 |
| Katar | 46 | 193 733 158 |
Wie viele der für den Export von Rüstungsgütern insgesamt erteilten Einzelgenehmigungen entfielen im Jahr 2025 auf die Ländergruppen EU-, NATO- und der NATO gleichgestellte Staaten, Drittstaaten sowie Entwicklungsländer (bitte getrennt die Anzahl der Genehmigungen einschließlich der jeweiligen Werte in Euro auflisten)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Angaben ergeben sich aus nachfolgender Tabelle.
| Ländergruppe | Anzahl der Einzelgenehmigungen | Wert der Einzelgenehmigungen in Euro | AGG Meldewerte in Euro | Gesamtwert in Euro (kumuliert) |
|---|---|---|---|---|
| EU-Länder | 923 | 2 678 871 289 | 1 841 929 212 | 4 520 800 501 |
| NATO- und NATO-gleichgestellte Länder | 1 441 | 3 035 639 410 | 1 018 824 367 | 4 054 463 777 |
| Drittländer | 1 731 | 2 860 525 991 | 1 676 418 344 | 4 536 944 335 |
| davon: | ||||
| Ukraine | 219 | 1 141 869 807 | 1 131 863 082 | 2 273 732 889 |
| Singapur und Republik Korea | 41 | 531 266 890 | 486 007 753 | 1 017 274 643 |
| Sonstige Drittländer | 1 471 | 1 187 389 294 | 58 547 509 | 1 245 936 803 |
| Gesamt | 4 095 | 8 575 036 690 | 4 537 171 923 | 13 112 208 613 |
| davon: | ||||
| Entwicklungsländer* | 634 | 1 448 714 358 | 1 163 442 161 | 2 612 156 519 |
| (im Wert für Drittländer bereits enthalten) | 219 | 1 141 869 807 | 1 131 863 082 | 2 273 732 889 |
| davon Ukraine | ||||
| davon sonstige Entwick- | ||||
| lungsländer | 415 | 306 844 551 | 31 579 079 | 338 423 630 |
* Entwicklungsländer und -gebiete entsprechend der Liste des Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee = DAC) der OECD ohne die Länder der mittleren Einkommensgruppe, oberer Bereich (vierte Spalte der genannten Liste).
* Entwicklungsländer und -gebiete entsprechend der Liste des Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee = DAC) der OECD ohne die Länder der mittleren Einkommensgruppe, oberer Bereich (vierte Spalte der genannten Liste).
Wie viele Ablehnungen endgültiger Ausfuhren von Rüstungsgütern nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) hat es seitens der Bundesregierung im Jahr 2025 gegeben (bitte einschließlich Genehmigungswert angeben)?
Im Jahr 2025 wurden 12 Einzelanträge auf endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern im Gesamtwert von 704 121 Euro abgelehnt.
Wie verteilen sich die AWG-Ablehnungen endgültiger Ausfuhren von Rüstungsgütern insgesamt im Jahr 2025 auf die Ländergruppen EU-, NATO- und der NATO gleichgestellte Staaten, Drittstaaten sowie Entwicklungsländer (bitte getrennt die Anzahl der Ablehnungen einschließlich der jeweiligen Gesamtwerte auflisten)?
Die Angaben ergeben sich aus nachfolgender Tabelle.
| Ländergruppe | Anzahl der Ablehnungen | Wert in Euro |
|---|---|---|
| EU-Länder | – | – |
| NATO- und NATO-gleichgestellte Länder | – | – |
| Drittländer | 12 | 704 121 |
| Entwicklungsländer* (im Wert für Drittländer bereits enthalten) | 3 | 578 981 |
* Entwicklungsländer und -gebiete entsprechend der Liste des Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee = DAC) der OECD ohne die Länder der mittleren Einkommensgruppe, oberer Bereich (vierte Spalte der genannten Liste).
* Entwicklungsländer und -gebiete entsprechend der Liste des Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee = DAC) der OECD ohne die Länder der mittleren Einkommensgruppe, oberer Bereich (vierte Spalte der genannten Liste).
Wie verteilen sich die AWG-Ablehnungen endgültiger Ausfuhren von Rüstungsgütern insgesamt im Jahr 2025 auf die 20 Länder mit den meisten entsprechenden Ablehnungen (bitte getrennt die Anzahl der Ablehnungen einschließlich der jeweiligen Gesamtwerte auflisten)?
Die Angaben zu den 12 Ablehnungen des Jahres 2025 ergeben sich aus nachfolgender Tabelle.
| Land/Gebiet | Anzahl der Ablehnungen | Wert in Euro |
|---|---|---|
| Armenien | 1 | 3 147 |
| Bosnien und Herzegowina | 1 | 17 800 |
| Georgien | 1 | 5 132 |
| Hongkong | 1 | 7 668 |
| Kasachstan | 1 | 4 000 |
| Saudi-Arabien | 1 | 13 563 |
| Serbien | 2 | 68 052 |
| Ukraine* | 2 | 4 404 |
| Usbekistan | 1 | 574 577 |
| Vereinigte Arabische Emirate | 1 | 5 778 |
* Betrifft private Empfänger, nicht die ukrainischen Streitkräfte oder Behörden.
* Betrifft private Empfänger, nicht die ukrainischen Streitkräfte oder Behörden.
Wie viele Einzelgenehmigungen für den Export von Kriegswaffen hat die Bundesregierung im Jahr 2025 erteilt (bitte die Gesamtanzahl der Genehmigungen und den Gesamtwert in Euro angeben)?
Im Jahr 2025 wurden 445 Einzelgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Kriegswaffen im Gesamtwert von 5 623 861 381 Euro erteilt.
Wie viele der für den Export von Kriegswaffen erteilten Einzelgenehmigungen entfielen im Jahr 2025 auf die Ländergruppen EU-, NATO- und der NATO gleichgestellte Staaten, Drittstaaten sowie Entwicklungsländer (bitte getrennt die Anzahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der jeweiligen Gesamtwerte auflisten)?
Die Angaben ergeben sich aus nachfolgender Tabelle.
| Ländergruppe | Anzahl der Einzelgenehmigungen | Wert in Euro |
|---|---|---|
| EU-Länder | 228 | 2 329 776 416 |
| NATO- und NATO-gleichgestellte Länder | 145 | 1 902 591 262 |
| Drittländer | 72 | 1 391 493 703 |
| davon: | ||
| Ukraine | 48 | 590 155 890 |
| Singapur und Republik Korea | 2 | 497 677 988 |
| Sonstige Drittländer | 22 | 303 659 825 |
| Entwicklungsländer* | 52 | 593 674 076 |
| (im Wert für Drittländer bereits enthalten) | ||
| davon Ukraine | 48 | 590 155 890 |
| davon sonstige Entwicklungsländer | 4 | 3 518 186 |
* Entwicklungsländer und -gebiete entsprechend der Liste des Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee = DAC) der OECD ohne die Länder der mittleren Einkommensgruppe, oberer Bereich (vierte Spalte der genannten Liste).
* Entwicklungsländer und -gebiete entsprechend der Liste des Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee = DAC) der OECD ohne die Länder der mittleren Einkommensgruppe, oberer Bereich (vierte Spalte der genannten Liste).
Wie viele der für den Export von Kriegswaffen erteilten Einzelgenehmigungen entfielen im Jahr 2025 auf die 20 Hauptempfängerländer (bitte getrennt die Anzahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der jeweiligen Gesamtwerte auflisten)?
Die 20 Hauptempfängerländer nach Genehmigungswerten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (alphabetisch).
| Land/Gebiet | Anzahl der Einzelgenehmigungen | Wert in Euro |
|---|---|---|
| Dänemark | 8 | 184 797 977 |
| Estland | 12 | 135 221 896 |
| Indonesien | 1 | * |
| Italien | 12 | 62 244 370 |
| Katar | 2 | 155 819 100 |
| Lettland | 5 | 173 263 531 |
| Niederlande | 19 | 79 765 560 |
| Norwegen | 23 | 1 261 006 723 |
| Österreich | 14 | 70 308 984 |
| Rumänien | 11 | 228 514 976 |
| Schweden | 17 | 866 083 106 |
| Schweiz | 29 | 89 053 930 |
| Singapur | 1 | * |
| Slowakei | 6 | 69 833 322 |
| Tschechien | 15 | 145 353 394 |
| Türkei | 2 | 82 681 604 |
| Ukraine | 48 | 590 155 890 |
| Ungarn | 2 | 86 964 180 |
| Vereinigte Staaten | 58 | 217 391 940 |
| Vereinigtes Königreich | 13 | 234 547 790 |
* Die Bundesregierung sieht von Angaben zu Werten oder Stückzahlen dann ab, wenn diese in Kombination miteinander Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (2 BvE 5/11) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa auf den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsguts, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit der Unternehmen eingreifen (vgl. die Randnummern 185, 192 und 219 des Urteils).
* Die Bundesregierung sieht von Angaben zu Werten oder Stückzahlen dann ab, wenn diese in Kombination miteinander Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (2 BvE 5/11) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa auf den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsguts, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit der Unternehmen eingreifen (vgl. die Randnummern 185, 192 und 219 des Urteils).
12In welcher Höhe hat die Bundesregierung im Jahr 2025 Kriegswaffen tatsächlich ausgeführt?
13In welcher Höhe hat die Bundesregierung im Jahr 2025 Kriegswaffen in die Ländergruppen EU-, NATO- und der NATO gleichgestellte Staaten sowie Drittstaaten tatsächlich ausgeführt (bitte getrennt mit dem jeweiligen Gesamtwert auflisten)?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Die Bundesregierung versteht die Frage so, dass nach dem Gesamtwert der tatsächlichen Ausfuhren gefragt ist, d. h. bei den im Folgenden dargestellten Werten zu Kriegswaffenausfuhren handelt es sich sowohl um tatsächliche Ausfuhren von Kriegswaffen aus dem freien Verkehr, d. h. kommerzielle Ausfuhren von in Deutschland ansässigen Rüstungsunternehmen, als auch um Ausfuhren des Bundesministeriums der Verteidigung.
Sofern NATO-Länder gleichzeitig EU-Mitgliedstaaten sind, werden deren Werte in der Tabelle ebenfalls unter EU-Länder erfasst und damit doppelt ausgewiesen.
Statistische Meldungen über tatsächliche Ausfuhren von Kriegswaffen aus dem freien Verkehr und durch das Bundesministerium der Verteidigung wurden im Jahr 2025 in folgendem Umfang abgegeben.
| Ländergruppe | Statistischer Wert in Tausend Euro |
|---|---|
| EU-Länder | 669 579 |
| NATO- und NATO-gleichgestellte Länder | 1 058 058 |
| Drittländer | 1 852 940 |
| – davon Ukraine | 1 607 207 |
| Gesamt: | 2 961 198 |
Welche Länder waren die jeweiligen 20 Hauptempfängerländer bezogen auf die tatsächliche Ausfuhr von Kriegswaffen im Jahr 2025 (bitte getrennt die Empfängerländer mit dem jeweiligen Gesamtwert auflisten)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 wird verwiesen.
Die 20 Hauptempfängerländer nach Werten bezogen auf die tatsächliche Ausfuhr von Kriegswaffen basierend auf Meldungen zur tatsächlichen Ausfuhr von Kriegswaffen aus dem freien Verkehr, d. h. kommerzielle Ausfuhren durch Unternehmen, als auch durch das Bundesministerium der Verteidigung im Jahr 2025 sind der nachfolgenden Tabelle entnehmen (alphabetisch).
| Land/Gebiet | Statistischer Wert in Tausend Euro |
|---|---|
| Ägypten | * |
| Belgien | * |
| Finnland | * |
| Frankreich | * |
| Indien | * |
| Katar | * |
| Niederlande | * |
| Norwegen | 80 261 |
| Österreich | * |
| Polen | 164 101 |
| Saudi-Arabien | * |
| Schweden | 49 916 |
| Schweiz | 37 307 |
| Serbien | * |
| Slowakei | * |
| Türkei | * |
| Ukraine | 1 607 207 |
| Ungarn | * |
| Vereinigtes Königreich | 216 762 |
| Zypern | * |
* Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass anhand der hier aufgelisteten Einzelangaben eine Re-Identifizierung betroffener Unternehmen möglich ist. Die Bundesregierung ist daher nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die erbetenen Auskünfte zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen geheimhaltungsbedürftig sind. Die entsprechenden Informationen sind als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und in der Anlage zu dieser Antwort enthalten.**
* Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass anhand der hier aufgelisteten Einzelangaben eine Re-Identifizierung betroffener Unternehmen möglich ist. Die Bundesregierung ist daher nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die erbetenen Auskünfte zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen geheimhaltungsbedürftig sind. Die entsprechenden Informationen sind als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und in der Anlage zu dieser Antwort enthalten.**
Wie viele der für den Export von sonstigen Rüstungsgütern erteilten Einzelgenehmigungen entfielen im Jahr 2025 auf die 20 Hauptempfängerländer (bitte getrennt die Anzahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der jeweiligen Gesamtwerte auflisten)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die 20 Hauptempfängerländer nach Genehmigungswerten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
| Land/Gebiet | Anzahl der Einzelgenehmigungen | Gesamtwert in Euro (kumuliert) |
|---|---|---|
| Ukraine | 184 | 1 683 576 999 |
| Türkei | 91 | 661 322 236 |
| Vereinigte Staaten | 426 | 463 964 342 |
| Vereinigtes Königreich | 394 | 451 384 074 |
| Korea, Republik | 29 | 265 995 095 |
| Italien | 155 | 256 020 234 |
| Singapur | 11 | 253 601 560 |
| Spanien | 115 | 220 645 636 |
| Frankreich | 107 | 203 959 330 |
| Israel | 175 | 201 218 688 |
| Schweden | 29 | 177 624 333 |
| Norwegen | 27 | 158 466 202 |
| Taiwan | 40 | 132 619 233 |
| Rumänien | 27 | 118 824 366 |
| Ägypten | 20 | 105 549 913 |
| Indien | 228 | 99 256 638 |
| Kanada | 90 | 84 635 560 |
| Japan | 84 | 71 792 990 |
| Tschechien | 41 | 71 673 775 |
| Dänemark | 18 | 70 437 591 |
Wie viele der für den Export von sonstigen Rüstungsgütern erteilten Einzelgenehmigungen entfielen im Jahr 2025 auf die Ländergruppen EU-, NATO- und der NATO gleichgestellte Staaten, Drittstaaten sowie Entwicklungsländer (bitte getrennt die Anzahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der jeweiligen Gesamtwerte auflisten)?
Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Die Angaben ergeben sich aus nachfolgender Tabelle.
| Ländergruppe | Anzahl der Einzelgenehmigungen | Gesamtwert in Euro (kumuliert) |
|---|---|---|
| EU-Länder | 725 | 2 191 024 085 |
| NATO- und NATOgleichgestellte Länder | 1 311 | 2 151 872 515 |
| Drittländer | 1 680 | 3 145 450 632 |
| davon: | ||
| Ukraine | 184 | 1 683 576 999 |
| Singapur und Republik Korea | 40 | 519 596 655 |
| Sonstige Drittländer | 1 456 | 942 276 978 |
| Entwicklungsländer* | 597 | 2 018 482 443 |
| (im Wert für Drittländer bereits enthalten) | 184 | 1 683 576 999 |
| davon Ukraine | ||
| davon sonstige Entwick- | ||
| lungsländer | 413 | 334 905 444 |
* Entwicklungsländer und -gebiete entsprechend der Liste des Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee = DAC) der OECD ohne die Länder der mittleren Einkommensgruppe, oberer Bereich (vierte Spalte der genannten Liste).
* Entwicklungsländer und -gebiete entsprechend der Liste des Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee = DAC) der OECD ohne die Länder der mittleren Einkommensgruppe, oberer Bereich (vierte Spalte der genannten Liste).
Wie viele Sammelausfuhrgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern insgesamt hat die Bundesregierung im Jahr 2025 erteilt (bitte die Gesamtanzahl der Genehmigungen und den Gesamtwert in Euro sowie die jeweilige Anzahl der Genehmigungen und der jeweiligen Gesamtwerte in Euro getrennt nach Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern angeben)?
Die Angaben ergeben sich aus nachfolgender Tabelle.
| Anzahl der Genehmigungen | Wert in Euro | |
|---|---|---|
| Gesamt | 140 | 5 361 873 406 |
| – davon Kriegswaffen | 1 | 500 000 000 |
| – davon Sonstige Rüstungsgüter | 139 | 4 861 873 406 |
Wie verteilt sich der Gesamtwert der von der Bundesregierung im Jahr 2025 erteilten Sammelausfuhrgenehmigungen auf die Ländergruppen EU-, NATO- und der NATO gleichgestellte Staaten, Drittstaaten sowie Entwicklungsländer (bitte getrennt die Anzahl der Genehmigungen einschließlich der jeweiligen Werte in Euro auflisten)?
Angaben zur Verteilung des Gesamtwertes von Sammelausfuhrgenehmigungen für bestimmte Ländergruppen im fragegegenständlichen Zeitraum sind nicht möglich, da Sammelausfuhrgenehmigungen eine Vielzahl von Ausfuhren oder Verbringungen an verschiedene Empfänger ermöglichen, die sich in mehreren Ländern befinden können.
19Bei welchen der von der Bundesregierung im Jahr 2025 erteilten Sammelausfuhrgenehmigungen handelt es sich jeweils um
19aGemeinschaftsprogramme, also bi-, tri- und multilaterale Entwicklungs- und Fertigungsprogramme für Dual-Use- und Rüstungsgüter, an denen die Bundesregierung beteiligt ist,
19bregierungsamtliche Kooperationen, also Entwicklungs- und Fertigungsprogramme, die unter staatlicher Beteiligung erfolgt sind,
19cTechnologietransfers für Studienzwecke außerhalb eines zugelassenen Gemeinschaftsprogramms,
19dAusfuhren im Rahmen von Studien der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) außerhalb eines zugelassenen Gemeinschaftsprogramms (vgl. Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 20/10993), und wie viele Genehmigungen und welcher jeweilige Gesamtwert in Euro entfielen auf jede dieser Kategorien?
Die Angaben zu den 140 im Jahr 2025 erteilten Sammelausfuhrgenehmigungen ergeben sich aus nachfolgender Tabelle.
| Anzahl der Genehmigungen | erfragte Kategorie von Sammelausfuhrgenehmigungen* | Wert in Euro |
|---|---|---|
| 61 | 5 138 109 500 | |
| 33 | 172 198 426 | |
| 32 | 45 803 598 | |
| 6 | 5 761 882 |
* Acht Sammelausfuhrgenehmigungen im Wert von jeweils Null Euro entsprechen keiner der genannten Kategorien.
* Acht Sammelausfuhrgenehmigungen im Wert von jeweils Null Euro entsprechen keiner der genannten Kategorien.
Wie viele Genehmigungen für Handels- und Vermittlungsgeschäfte (Teil I A – Rüstungsgüter; endgültige Ausfuhren) hat die Bundesregierung im Jahr 2025 erteilt (bitte nach Empfängerland unter Angabe der Anzahl der Genehmigungen, des Gesamtwerts, der Güterbeschreibung, der AL-Position [AL = Ausfuhrliste] und des Ursprungslands auflisten)?
Die Angaben zu den 12 im Jahr 2025 erteilten Genehmigungen ergeben sich aus nachfolgender Tabelle.
| Empfängerland | Anzahl der Genehmigungen | AL-Position | Wert in Euro | Ursprungsland |
|---|---|---|---|---|
| Georgien | 1 | A0017 | 1 625 860 | Vereinigtes Königreich |
| Haiti* | 1 | A0013 | 26 449 | Vereinigte Staaten |
| Japan | 2 | A0004 | 307 000 | Vereinigtes Königreich |
| Japan | 1 | A0009 | 150 000 | Vereinigtes Königreich |
| Japan | 1 | A0011 | 8 000 | Vereinigtes Königreich |
| Japan | 1 | A0022 | 400 | Vereinigtes Königreich |
| Norwegen | 3 | A0008 | 142 575 | Korea, Republik |
| Korea, Republik | 1 | A0008 | 149 900 | Norwegen |
| Südafrika | 1 | A0005 | 500 000 | Türkei |
| Türkei | 1 | A0010 | 8 263 | Vereinigtes Königreich |
| Vereinigtes Königreich | 1 | A0018 | 650 000 | Kanada |
* Die Genehmigung wurde im Zusammenhang mit der Belieferung einer Mission der Vereinten Nationen erteilt.
* Die Genehmigung wurde im Zusammenhang mit der Belieferung einer Mission der Vereinten Nationen erteilt.
Wie viele Anträge auf Genehmigung von Handels- und Vermittlungsgeschäften (Teil I A – Rüstungsgüter; endgültige Ausfuhren) hat die Bundesregierung im Jahr 2025 abgelehnt (bitte nach Empfängerland unter Angabe der Anzahl der abgelehnten Anträge, des beantragten Gesamtwerts, der Güterbeschreibung, der AL-Position und des Ursprungslands auflisten)?
Im Jahr 2025 wurden keine entsprechenden Anträge abgelehnt.
Für welche Rüstungsexporte und in welcher Höhe hat die Bundesregierung im Jahr 2025 Hermesbürgschaften bzw. Exportkreditgarantien erteilt (bitte nach Empfängerland unter Angabe der genauen Güterbeschreibung, der AL-Position bzw. KWL-Nummer [KWL =Kriegswaffenliste], des genehmigten Exportwerts sowie der jeweiligen Höhe der Hermesbürgschaft bzw. Exportkreditgarantie auflisten)?
Die AL-Position bzw. die KWL-Nummer für das jeweilige Geschäft werden unter dem Außenwirtschaftsförderinstrument der Exportkreditgarantien nicht erfasst. Im Jahr 2025 hat die Bundesregierung im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie eine Exportkreditgarantie in Höhe von 1,7 Mio. Euro übernommen für ein Geschäft zur Lieferung von Funkkommunikationssystemen nach Chile.
23In wie vielen und in welchen Fällen von im Jahr 2025 geplanten und bzw. oder beantragten Ausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter wurden seitens der Bundesregierung folgende Instrumente genutzt oder bereitgestellt, um Exportaktivitäten von in Deutschland ansässigen Unternehmen aus der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie zu unterstützen:
23aUnterstützungsschreiben,
23bRegierungskontakte,
23cBesuchsdiplomatie,
23dÜbernahme von Exportkreditgarantien,
23eBürgschaften,
23fMandatsverträge,
23gAgenturbeschaffungen,
23hRüstungskooperationen,
23iAusbildungsunterstützung,
23jmilitärische Güteprüfungen,
23kPreis- oder Mengengerüstprüfungen,
23lZertifizierungen sowie
23mAustausch von Informationen im Rahmen bestehender Geheimschutzvereinbarungen oder Forschungs- und Entwicklungskooperationen, und welche Kosten sind der Bundesregierung bzw. den zuständigen Bundesministerien dadurch im Jahr 2025 jeweils entstanden (bitte nach Empfängerland, genauer Güterbeschreibung, AL-Position bzw. KWL-Nummer, exportierendem Unternehmen, Art des „unterstützenden Instrumentes“, zuständigen Bundesministerien bzw. Behörden und den jeweils dadurch entstandenen bzw. entstehenden Kosten auflisten)?
Die Fragen 23a bis 23c betreffen den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Dieser zielt im Kern auf die Vorbereitung von Regierungsentscheidungen, die Aufschluss über den Prozess der Willensbildung geben und umfasst auch abgeschlossene Entscheidungen, die eine einengende Vorwirkung auf zukünftige Beratungsprozesse entstehen lassen können, wodurch die Freiheit und Offenheit der Willensbildung innerhalb der Regierung tangiert ist (vgl. BVerfGE 137, 185 [251, Rn. 172]; BVerfGE 147, 50, [140 f., Rn. 231 f.]). Die in diesem Kontext erfolgte Abwägung zwischen dem Informationsinteresse des Parlaments und der exekutiven Eigenverantwortung der Bundesregierung stützt dieses Ergebnis zumindest für die in Frage 23a bis 23c genannten Kontakte betreffend die Exportunterstützung von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern. Im Hinblick auf den Export von Rüstungsgütern sind die Instrumente vorrangig Bestandteil der Außen- und Sicherheitspolitik und dienen dem Schutz der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland und der Vertiefung von Partnerschaften. Kontakte im Sinne der Fragestellung stellen insofern Bausteine für in der Regel langfristig durchzuführende und Auswirkung entfaltende Projekte sowohl der Bundesregierung als auch der beteiligten Unternehmen dar.
Mit Blick auf die in Frage 23d angesprochene Übernahme von Exportkreditgarantien sind Kosten im Sinne von Entschädigungsleistungen aufgrund von Zahlungsausfällen der ausländischen Besteller für die in der Antwort zu Frage 22 genannten Geschäfte nicht entstanden. Im Übrigen wird in diesem Zusammenhang auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
Zu den Fragen 23f bis 23j, 23l und zum Aspekt der Forschungs- und Entwicklungskooperation unter Frage 23m wird wie folgt ausgeführt: Mandatsverträge lösen für sich keine Exportaktivitäten aus. Bei Agenturbeschaffungen ist eine Quantifizierung nicht möglich, da die Bundesregierung nicht zwangsläufig befasst ist. Der Begriff Rüstungskooperation ist der Oberbegriff für sämtliche zwischenstaatliche gemeinsame Rüstungsprojekte und -programme, von Informationsaustausch bis hin zu Entwicklungsprojekten. Diese Kooperationen dienen in erster Linie der Bedarfsdeckung der beteiligten Staaten, der Stärkung der verteidigungspolitischen Zusammenarbeit, der Realisierung von Synergieeffekten und der Erhöhung der Interoperabilität der Streitkräfte. Dasselbe gilt für die unter Frag 23m genannten Forschungs- und Entwicklungskooperationen und für zahlreiche Ausbildungsunterstützungen.
Zu den Fragen 23e, 23 k und 23m liegen der Bundesregierung keine weiteren Informationen vor.