Militärische Unterstützung der Ukraine über die sogenannte Europäische Friedensfazilität

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

„Im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität (EFF) werden Missionen und Operationen sowie Unterstützungsmaßnahmen zugunsten von Partnerländern und regionalen und internationalen Organisationen durchgeführt“ (vgl. www.c onsilium.europa.eu/de/policies/european-peace-facility/). Im Rahmen dieser Maßnahmen können militärische und verteidigungsbezogene Ausrüstung, Infrastruktur sowie technische Hilfe bereitgestellt werden. Zudem erfolgt durch die EFF seit Beginn des Ukraine-Krieges im Jahr 2022 die Bereitstellung „letaler und nichtletaler militärischer Ausrüstung sowie von Hilfsgütern“ für die Ukraine (ebd.).

Die Konstruktion der EFF erscheint den Fragestellern als problematisch. Die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union ist nicht vergemeinschaftet. Die gemeinschaftliche Finanzierung von Waffenlieferungen über die Europäische Friedensfazilität (EFF) widerspricht daher nach Ansicht der Fragesteller diesem Prinzip und schmälert die Eigenverantwortlichkeit der Mitgliedstaaten in ihrer Entscheidung für oder gegen Waffenlieferungen.

Frage 1 + 2 Seite 2

1Wie viele Angehörige der ukrainischen Streitkräfte wurden seit Beginn der European Union Military Assistance Mission (EUMAM) in Deutschland bis zum aktuellen Stichtag ausgebildet (bitte nach Anzahl und Liegenschaft der Ausbildung aufschlüsseln, vgl. www.eeas.europa.eu/euma m-ukraine_en?s=410260)?

2Wie viele Angehörige der ukrainischen Streitkräfte sollen bis zum Ende des EUMAM-Mandats in Deutschland ausgebildet werden (bitte nach Anzahl, Waffengattungen und Liegenschaft der Ausbildung aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.

Seit Beginn der Mission wurden rund 20 000 ukrainische Soldatinnen und Soldaten (Stand: 26. Mai 2025) durch die EUMAM UKR in Deutschland ausgebildet.

Es ist nach gegenwärtigem Stand beabsichtigt, in den Jahren 2025 und 2026 ukrainische Kräfte in Verantwortung des multinationalen Special Training Command in Deutschland in ähnlicher Größenordnung auszubilden.

Im Übrigen ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung der Auffassung, dass der Frageanteil zu konkreten Ausbildungszahlen in bestimmten Liegenschaften sowie zu konkreten Waffengattungen aus Gründen des Staatswohls nicht, auch nicht in eingestufter Form, beantwortet werden kann.

Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlgefährdungen zählen. Eine Offenlegung der angeforderten Informationen und Auskünfte würde die Ausbildungsorte und -inhalte so detailliert beschreiben, dass daraus unmittelbar oder mittelbar Rückschlüsse auf künftige Aktivitäten und Schwerpunktsetzungen der ukrainischen Streitkräfte gezogen werden können. Zudem könnte der Schutz der an den Ausbildungsmaßnahmen beteiligten deutschen und ukrainischen Soldatinnen und Soldaten gefährdet werden.

Aus der sorgfältigen Abwägung der verfassungsrechtlich verbrieften Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die Ausbildungsaktivitäten und die Sicherheit der Soldatinnen und Soldaten folgt, dass auch eine Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Dies gilt umso mehr, als dass die Gefahr besteht, dass durch die Offenlegung der angefragten Informationen Rückschlüsse auf laufende Ausbildungsaktivitäten und operative Maßnahmen der ukrainischen Streitkräfte gezogen werden können.

Dieses Risiko kann nicht in Kauf genommen werden. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.

Frage 3 + 4 Seite 3

3Wie viele ukrainische Soldaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausbildung im Rahmen von EUMAM vorzeitig beendet, und wie hoch war der Anteil an Deserteuren (bitte nach Liegenschaft und Grund der Beendigung auflisten)?

4Bei wie vielen ukrainischen Soldaten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen ihrer Ausbildung bis zum aktuellen Stichtag die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder Symbole festgestellt (bitte nach linksextremistischen und rechtsextremistischen aufschlüsseln), und wie viele Soldaten wurden aufgrund dessen aus dem Dienst entfernt?

Antwort

Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 5 Seite 3

Lehnt die Bundesregierung eine Ausbildung von ukrainischen Soldaten auf ukrainischem Staatsgebiet ab (bitte begründen), und wenn nein, wird sich die Bundesregierung an einer solchen Ausbildung beteiligen (vgl. www.german-foreign-policy.com/news/detail/9575)?

Antwort

Die Bundesregierung stimmt sich fortlaufend eng mit den europäischen Partnern und der Ukraine ab, auch zur Ausbildung von ukrainischen Soldatinnen und Soldaten.

Frage 6 + 6a + 6b + 6c + 6d Seite 3

6Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle finanzielle Obergrenze der sogenannten Europäischen Friedensfazilität (EFF)?

6aWie viel ist davon bereits verausgabt oder verplant, und wie viel steht dafür bis 2027 noch zur Verfügung?

6bIst nach Einschätzung der Bundesregierung bis 2027 eine weitere Erhöhung der finanziellen Obergrenze notwendig, und wenn ja, auf welche Höhe, und warum?

6cWie verteilt sich das gesamte Finanzvolumen der EFF bis 2027 auf militärische Operationen und nichtletale sowie letale Unterstützungsmaßnahmen?

6dWie verteilen sich die bisher verausgabten oder verplanten Finanzmittel aus der EFF auf militärische Operationen und nichtletale sowie letale Unterstützungsmaßnahmen (bitte jeweils separat aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 6 bis 6d werden zusammen beantwortet.

Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 1d der Kleinen Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/15076 wird verwiesen.

Frage 7 + 8 Seite 4

7In welcher Höhe haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und ggf. Drittstaaten jeweils Beiträge für die EFF geleistet bzw. zugesagt (bitte jeweils in absoluten Zahlen in Euro und den Anteil am Gesamtbudget angeben)?

8Haben EU-Mitgliedstaaten und ggf. Drittstaaten bisher nach Kenntnis der Bundesregierung zweckgebundene Beiträge zur EFF geleistet, und wenn ja, welche Staaten haben in welcher Höhe zweckgebundene Beiträge zur EFF geleistet?

Antwort

Die Fragen 7 und 8 werden zusammen beantwortet.

Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 bis 4 der Kleinen Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/15076 wird verwiesen.

Frage 9 Seite 4

Welche Militäroperationen wurden bzw. werden bisher nach Kenntnis der Bundesregierung aus der EFF finanziert oder teilfinanziert (bitte jeweils die Höhe der Finanzmittel aus der EFF, aufgeschlüsselt nach SOLL/IST, angeben)?

Antwort

Die durch die Europäische Friedensfazilität finanzierten Militäroperationen und die Höhe der jeweiligen Finanzmittel können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 4 · 11 Zeilen × 3 Spalten
Ausgaben (IST) 2024 in Mio. EuroBudgetansatz (SOLL) 2025 in Mio. Euro
EUFOR ALTHEA14,5322,20
EUNAVFOR ATALANTA5,196,13
EUTM SOMALIA13,4214,83
EUTM MALI9.950,14
EUTM RCA5,495,39
EUNAVFOR MED IRINI6,398,09
EUMAM MOZAMBIQUE7,646,18
EUMAM UKRAINE97,61245,00
EUMPM NIGER0,067-
EUSDI GULF OF GUINEA1,084,29
EUNAVFOR ASPIDES4,7716,72

Bezüglich der Jahre 2021 bis 2023 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/15076 verwiesen.

Frage 10 Seite 4

Wird die Bundesregierung beim NSATU (NATO’s Security Assistance and Training for Ukraine) Trust Fund for rapid procurement mitmachen, und wenn ja, mit finanziellen Beiträgen in welcher Höhe, für welchen Zeitraum, und für welche Zwecke (vgl. www.gov.uk/government/news/4 50m-surge-of-military-support-to-boost-ukraines-armed-forces-as-uk-an d-germany-chair-meeting-of-50-nations)?

Antwort

Die Bundesregierung wird sich mit 30 Mio. Euro am NSATU Trust Fund beteiligen.

Frage 11 Seite 5

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Umsetzung des Ukraine Assistance Fund (UAF) (vgl. Bundestagsdrucksache 20/15076)?

Antwort

Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/15076 wird verwiesen.

Frage 12 Seite 5

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Erhöhungen des UAF bis 2027 geplant, und wenn ja, in welcher Höhe (vgl. Frage 11)?

Antwort

Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/15076 wird verwiesen.

Frage 13 Seite 5

Welche Unterstützungsmaßnahmen für die Ukraine werden aus der EFF und dem UAF finanziert, und in welcher Höhe hat die Ukraine bisher Unterstützungsmaßnahmen aus der EFF und dem UAF erhalten (bitte jeweils aufschlüsseln)?

Antwort

Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 der Kleinen Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/15076 wird verwiesen.

Der über die Europäische Friedensfazilität bereitgestellte Anteil der sogenannten „windfall profits“ ist inzwischen auf 3,24 Mrd. Euro angestiegen.

Frage 14 Seite 5

Haben Ausbildungsmaßnahmen von Grenzschutz und Nationalgarde der Ukraine im Rahmen von EUMAM Ukraine stattgefunden bzw. sind welche geplant, und wenn ja, beteiligt sich Deutschland daran (wenn ja, in welcher Form, vgl. Bundestagsdrucksache 20/15076)?

Antwort

Auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 29 der Kleinen Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/15076 wird verwiesen.

Frage 15 Seite 5

In welcher Höhe wurde die Ausbildungsmission EUMAM Ukraine aus der EFF und dem UAF finanziert (vgl. ebd.)?

Antwort

Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 der Kleinen Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/15076 wird verwiesen.

Frage 16 + 16a + 16b + 16c + 16d Seite 5

16An wie vielen Reisen zur Informationsbeschaffung im Rahmen der Ausbildungsmission EUMAM Ukraine in die Ukraine und Moldau hat sich die Bundesregierung bisher beteiligt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Großen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14327)?

16aIn welchem Zeitraum fanden diese Reisen jeweils statt?

16bWelche Bundesministerien und Bundesbehörden waren jeweils vertreten?

16cWie viele Personen umfasste jeweils die deutsche Delegation?

16dWelchen Zwecken dienten die Reisen?

Antwort

Die Fragen 16 bis 16d werden zusammen beantwortet.

Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 31 und 31a der Kleinen Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/15076 wird verwiesen.

Frage 17 Seite 6

Wurden darüber hinaus weitere Finanzmittel aus der EFF und dem UAF für die Ukraine bereits zugesagt bzw. verplant, und wenn ja, für welche Zwecke, und in welcher Höhe?

Antwort

Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 32 der Kleinen Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/15076 wird verwiesen.

Frage 18 Seite 6

In welcher Höhe sind Finanzmittel in der EFF bis 2027 insgesamt für die Ukraine vorgesehen, und in welcher Höhe stehen Finanzmittel in der EFF und dem UAF insgesamt noch für die Ukraine zur Verfügung?

Antwort

Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 33 der Kleinen Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/15076 wird verwiesen.

Frage 19 Seite 6

In welcher Höhe wurde bilaterale militärische Unterstützung durch EU-Mitgliedstaaten an die Ukraine bisher insgesamt aus der EFF und ggf. aus dem UAF rückerstattet?

Antwort

Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 34 der Kleinen Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/15076 wird verwiesen.

Frage 20 + 20a + 20b + 20c + 20d Seite 6

20Wie viele Rückerstattungsrunden für durch EU-Mitgliedstaaten an die Ukraine geleistete militärische Unterstützung aus der EFF bzw. dem UAF wurden bisher durchgeführt?

20aWelche Zeiträume decken die einzelnen Rückerstattungsrunden jeweils ab?

20bIn welcher Gesamthöhe wurde jeweils militärische Unterstützung durch die EU-Mitgliedstaaten an die Ukraine gemeldet?

20cIn welcher Gesamthöhe erfolgte jeweils eine Rückerstattung?

20dWie hoch war jeweils die Rückerstattungsquote?

Antwort

Die Fragen 20 bis 20d werden zusammen beantwortet.

Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 35 bis 35d der Kleinen Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/15076 wird verwiesen.

Frage 21 Seite 6

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung neben Estland weitere EU-Mitgliedstaaten eine Erstattung der Lieferungen basierend auf dem Neuanschaffungspreis bzw. Neuwert beantragt (www.politico.eu/article/eu-es tonia-bumper-arms-reimbursement-ukraine-european-peace-facility/), und wenn ja, welche, und in welchem Umfang?

Antwort

Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 38 der Kleinen Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/15076 wird verwiesen.

Frage 22 Seite 6

Wird die Bundesregierung eine Erstattung der Lieferungen basierend auf dem Neuanschaffungspreis bzw. Neuwert beantragen (bitte begründen)?

Antwort

Die Bundesregierung wird Rückerstattungen gemäß den verbindlich vereinbarten Kriterien beantragen. Diese Kriterien sehen für Lieferungen aus Beständen ab dem 18. März 2025 vor, dass grundsätzlich der „inventory value“ angesetzt wird. Für Material, dessen „inventory value“ weniger als 15 Prozent des Anschaffungswerts beträgt, kann eine anteilige Rückerstattung von bis zu 25 Prozent des Anschaffungswerts beantragt werden.

Frage 23 Seite 7

In welcher Höhe haben die einzelnen EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils eine Rückerstattung beantragt?

Antwort

Zum Stichtag 2. Juni 2025 betrug die Höhe der beim EU-Militärstab eingereichten Rückerstattungsträge 28,476 Mrd. Euro. Eine Aufschlüsselung darüber, wie sich die Gesamthöhe der eingereichten Anträge auf die einzelnen Mitgliedstaaten verteilt, liegt der Bundesregierung nicht vor.

Frage 24 Seite 7

In welcher Höhe haben die einzelnen EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils eine Erstattung erhalten?

Antwort

Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 40 der Kleinen Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/15076 wird verwiesen.

Frage 25 Seite 7

Wird sich die Bundesregierung für eine Erstattung der Nebenkosten (z. B. Transportkosten) beim EFF und UAF einsetzen (bitte begründen, vgl. Bundestagsdrucksache 20/15076)?

Antwort

Die Erstattung von Nebenkosten einschließlich Transportkosten ist in den als Rückerstattungsmechanismus aufgesetzten Unterstützungsmaßnahmen ausgeschlossen. Eng begrenzte Ausnahmen gelten in der in Handlungsstrang 2 der EU-Munitionsinitiative eingerichteten Unterstützungsmaßnahme bei gemeinsamen Beschaffungen über die EDA für den Transport von beschaffter Munition von der Produktionsstätte bis zur Übergabe durch den jeweiligen Mitgliedstaat oder Sammelpunkt, sofern diese Transportkosten in der Rechnung aufgeführt sind.

Frage 26 Seite 7

Hat sich die Bundesregierung zu der Rolle der EFF und des Ukraine Assistance Funds bezüglich der Unterstützung der Ukraine eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, und existiert nach Einschätzung der Bundesregierung Änderungsbedarf an diesen Instrumenten (bitte begründen)?

Antwort

Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 45 der Kleinen Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/15076 wird verwiesen.

Frage 27 Seite 7

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand bei der Rechtssache T-457/24 (Ungarn vs. Europäischer Fazilitätsausschuss und Europäischer Rat, vgl. Bundestagsdrucksache 20/15076)?

Antwort

Nach Kenntnis der Bundesregierung ist das Verfahren gegenwärtig beim Gericht der Europäischen Union anhängig. Die Bundesregierung hat einen Antrag auf Zulassung als Streithelferin auf Seiten des Rates und des Europäischen Fazilitätsausschusses gestellt (Artikel 143 der Verfahrensordnung des Gerichts der Europäischen Union).