Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Postversorgung und Zukunft der Postfilialen und Poststandorte

Drucksache 21/5376Antwortauf die Kleine Anfrage 21/512613.04.20268 Seiten13 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium für Wirtschaft und EnergieMedien, Kommunikation und Informationstechnik
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Das seit dem 1. Januar 2025 geltende Postgesetz regelt Inhalt und Umfang der Grundversorgung mit postalischen Leistungen (Universaldienst). Neben diesen Leistungen der Grundversorgung sind dort bestimmte Qualitätsmerkmale für die Brief- und Paketbeförderung festgelegt. Damit regelt das Postgesetz insbesondere die Frequenz und die Modalitäten der Zustellung, die Zahl und die Verteilung von Filialen, Automaten und Briefkästen sowie die durchschnittlichen Brief- und Paketlaufzeiten. Demnach müssen im Jahresdurchschnitt mindestens 95 Prozent der Briefe und Pakete in Deutschland innerhalb von drei Werktagen ausgeliefert werden und 99 Prozent müssen nach vier Werktagen ankommen. Zeitungen und Zeitschriften, die täglich oder wöchentlich erscheinen, sollen in der Regel am Erscheinungstag zugestellt werden. Damit eine flächendeckende Grundversorgung gewährleistet ist, müssen bundesweit mindestens 12 000 Postfilialen vorhanden sein, wobei es in Gemeinden und Wohngebieten mit mehr als 2 000 Einwohnern mindestens eine Filiale geben muss. Außerdem muss in Gemeinden ab 4 000 Einwohnern eine Filiale in zusammenhängend bebauten Gebieten in maximal 2 000 Metern erreichbar sein. Dort darf der Weg zum nächsten Briefkasten 1 000 Meter nicht überschreiten. Anstelle einer Filiale kann die Deutsche Post AG an einzelnen Orten, nach Zustimmung der Bundesnetzagentur und Anhörung der betroffenen Gemeinde, auch nur noch einen Automaten, der dann als „Filiale“ gilt, betreiben. Davon macht sie zunehmend Gebrauch und baut ihr Netz automatisierter Kleinfilialen in dünner besiedelten Gebieten aus. Die Bundesnetzagentur registrierte nach Medienberichten im vergangenen Jahr einen starken Anstieg der Beschwerden gegen die Post und drohte mit Strafgeldern (vgl. www. zeit.de/gesellschaft/2025-11/deutsche-post-filialnetz-automaten-land-stadt rand).

In Haldensleben, einer Stadt mit rund 19 000 Einwohnern in Sachsen-Anhalt, sorgt der mangelhafte Postservice seit längerem für Unmut. Die einzige Postfiliale im Stadtzentrum ist häufig nur stundenweise geöffnet oder bleibt ganz geschlossen. Der Bürgermeister hat daher bereits offiziell Beschwerde eingelegt (vgl. www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/boerde/haldens leben-post-beschwerden-104.html). Haldensleben steht mit diesem Problem nicht allein da, auch aus vielen anderen Städten und Gemeinden in Sachsen-Anhalt (siehe u. a. www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/salzla nd/bernburg-post-verspaetung-zustellung-krankenstand-100.html) und anderen Bundesländern werden ähnliche Missstände gemeldet. Kritische Stimmen beklagen, dass die flächendeckende postalische Grundversorgung nicht mehr gewährleistet ist.

Frage 1 Seite 2

Wie hat sich die Anzahl der Postfilialen bzw. Poststandorte in Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahr, Bundesland und Filialtyp [Postfilialen, Abholstationen, Paketautomaten, Paketshops] aufschlüsseln)?

Antwort

Die postrechtlichen Infrastrukturvorgaben zum Betrieb von 12.000 Universaldienstfilialen stellen im Rahmen der Gewährleistung einer postalischen Grundversorgung allein auf solche Einrichtungen ab, die das vollständige Leistungsangebot an definierten Universaldienstleistungen bereitstellen. Darüber hinaus stellen die verschiedenen Anbieter von Postdienstleistungen weitere Einrichtungen wie Filialen, Paketshops und Paketautomaten bereit. Die von der Bundesnetzagentur im Rahmen der jährlichen Markterhebung erhobene Gesamtanzahl von Universaldienstfilialen, Filialen, Paketshops sowie Paketstationen aller am Markt tätigen Anbieter hat sich seit 2018 wie folgt entwickelt.

Tabelle auf Seite 2 · 7 Zeilen × 3 Spalten
JahrUniversaldienstfilialen, Filialen und PaketshopsPaketstationen
201858.1403.725
201959.1116.154
202059.1988.454
202161.91112.322
202260.68615.277
202361.72916.941
202461.40719.803

Quelle: Markterhebung der Bundesnetzagentur; Zahlen zu Universaldienstfilialen, Filialen und Paketshops bzw. Paketstationen werden regelmäßig in den Tätigkeitsberichten der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Frühere sowie nach Bundesländern aufgeschlüsselte Zahlen zu Universaldienstfilialen, Filialen, Paketshops und Paketstationen aller Anbieter liegen der Bundesnetzagentur nicht vor. Für das Jahr 2025 hat die Bundesnetzagentur noch keine Daten erhoben.

Die von der Bundesnetzagentur gesondert erhobene Anzahl der Universaldienstfilialen der Deutschen Post AG hat sich in den Bundesländern seit 2016 wie folgt entwickelt.

Tabelle auf Seite 2, 3 · 17 Zeilen × 11 Spalten
2016201720182019202020212022202320242025
BW1.8371.8231.8191.8011.8081.8231.7971.8241.8151.785
BY2.2282.2152.2252.2192.2332.2572.2412.2822.2752.194
BE342344341342357363366365365357
BB475472464462462451446444435423
HB73747272757776757573
HH199207207212217225220229236233
HE1013995994987982985981982964941
MV350347344340336329312308301293
NI131913141305130913061.3111.3021.3111.2951.269
NW224022172204217622062.2102.1682.1742.1682.124
RP688675675664663664657667652638
SL202198198197192196191196192186
SN757749740732739737716717707685
ST435431417412402399395396395381
SH446447445447447446446442449440
TH419409402394395395395394379371
∑13.02312.91712.85212.76612.82012.86812.70912.80612.70312.393

Quelle: Qualitätsmonitoring der Bundesnetzagentur; Zahlen zu Universaldienstfilialen der Deutschen Post AG werden regelmäßig auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Zum Ende des Jahres 2025 betrieb die Deutsche Post AG zudem 89 automatisierte Stationen, die die Bundesnetzagentur anstelle von Universaldienstfilialen zugelassen hat. Diese verteilen sich wie folgt auf die Bundesländer.

Tabelle auf Seite 3 · 17 Zeilen × 2 Spalten
BundeslandErteilte Zulassungen 2025
Baden-Württemberg6
Bayern20
Berlin0
Brandenburg2
Bremen0
Hamburg0
Hessen7
Mecklenburg-Vorpommern2
Niedersachsen9
Nordrhein-Westfalen21
Rheinland-Pfalz7
Saarland2
Sachsen3
Sachsen-Anhalt3
Schleswig-Holstein5
Thüringen2
Gesamt89

Quelle: Qualitätsmonitoring Bundesnetzagentur; Zahlen zu zugelassenen automatisierten Stationen werden regelmäßig auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Frage 2 Seite 3

Wie hat sich die Anzahl der Postbeschäftigten in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahr, Bundesland und Anzahl der Beschäftigten aufschlüsseln)?

Antwort

Die Anzahl der Beschäftigten aller Anbieter im Postsektor hat sich nach Informationen der Bundesnetzagentur seit 2018 wie folgt entwickelt.

Tabelle auf Seite 3 · 7 Zeilen × 2 Spalten
JahrBeschäftigte
2018389.308
2019395.761
2020402.510
2021401.961
2022381.123
2023367.715
2024343.664

Quelle: Markterhebung der Bundesnetzagentur; Zahlen zu Beschäftigten im Postsektor sind im Datenportal auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Frühere sowie nach Bundesländern aufgeschlüsselte Zahlen liegen der Bundesnetzagentur nicht vor. Für das Jahr 2025 hat die Bundesnetzagentur noch keine Daten erhoben.

Frage 3 Seite 4

Kann die Bundesregierung in der bundesweiten Entwicklung der Anzahl von Postfilialen und Poststandorten in den letzten zehn Jahren Trends feststellen, wenn ja, welche sind dies, und wie bewertet sie diese bzw. welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

Antwort

Die Gesamtanzahl von Universaldienstfilialen, anderen Filialen und Paketshops aller Anbieter ist zwischen 2018 und 2024 (siehe Antwort zu Frage 1) um rund 5,6 Prozent gestiegen, wobei die darin enthaltene Zahl der Universaldienstfilialen der Deutschen Post AG um knapp 1,2 Prozent gesunken ist. Im selben Zeitraum hat sich die Zahl der Paketstationen aller Anbieter mehr als verfünffacht. Diese Entwicklungen spiegeln die gestiegene Bedeutung von Paketdienstleistungen (insbesondere im Online-Handel) und damit im Zusammenhang stehender Infrastrukturen sowie die fortschreitende Digitalisierung wider. Die Bundesregierung begrüßt den kontinuierlichen Ausbau und die Weiterentwicklung der postalischen Infrastruktur im Interesse einer bedarfsgerechten Versorgung der Nutzerinnen und Nutzer.

Frage 4 + 4a + 4b + 4c + 4d Seite 4

4Liegen bereits Berichte der Bundesnetzagentur vor, inwieweit und in welchem Umfang die seit dem 1. Januar 2025 geltenden Regeln für die postalische Grundsicherung eingehalten werden, und wenn ja,

4amit welchem Ergebnis?

4bwie viele Beanstandungen wurden festgestellt?

4cwurden Auflagen seitens der Bundesnetzagentur erteilt?

4dWenn nein, wann ist damit zu rechnen?

Antwort

Die Fragen 4a bis 4d werden gemeinsam beantwortet.

Das Postgesetz sieht verschiedene Regelungen zur Qualität der postalischen Grundversorgung vor:

Einhaltung von Laufzeitvorgaben: Das Postgesetz sieht vor, dass im Universaldienst im bundesweiten Jahresdurchschnitt 95 Prozent aller inländischen Briefe und Pakete innerhalb von drei Werktagen und 99 Prozent innerhalb von vier Werktagen zuzustellen sind. Ausweislich einer Laufzeitmessung im Auftrag der Deutsche Post AG wurden im Jahr 2025 im bundesweiten Durchschnitt 97,4 Prozent der Briefeinzelsendungen innerhalb von drei Werktagen und 99 Prozent innerhalb von vier Werktagen zugestellt. Von den Paketen im Universaldienst wurden nach Angaben der Deutsche Post AG 97,6 Prozent innerhalb von drei Werktagen und 99,1 Prozent innerhalb von vier Werktagen zugestellt.

Der Bundesnetzagentur obliegt nach dem im Jahr 2024 novellierten Postgesetz die Aufgabe, künftig eigene Laufzeitmessungen für inländische Briefsendungen zu beauftragen. Die entsprechenden Messungen wurden bereits im April 2025 ausgeschrieben. Aktuell ist ein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren beim Oberlandesgericht Düsseldorf anhängig. Die Bundesnetzagentur konnte den Zuschlag daher bislang nicht erteilen.

Einhaltung von Filialvorgaben: Die Bundesnetzagentur erfasst regelmäßig die ihr bekannten Standorte, an denen die Deutsche Post AG entgegen den gesetzlichen Vorgaben keine Universaldienstfiliale bzw. keine zugelassene automatisierte Station betreibt (sog. unbesetzte Pflichtstandorte). Zum 30. September 2025 waren insgesamt 160 Pflichtstandorte unbesetzt. Viele der Pflichtstandorte sind jedoch erfahrungsgemäß im Rahmen der üblichen und zu erwartenden Fluktuation bei Filialpartnern nur vorübergehend unbesetzt. Die Liste der unbesetzten Pflichtstandorte ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur abrufbar.

Bezüglich der in der Einleitung der Anfrage angeführten Universaldienstfiliale in Haldensleben hat die Bundesnetzagentur im Oktober 2025 festgestellt, dass diese nur stundenweise geöffnet oder an einzelnen Werktagen vollständig geschlossen war. Die Deutsche Post AG wurde daraufhin zur Abhilfe aufgefordert. Die betroffene Universaldienstfiliale wurde noch im November 2025 von einem neuen Filialpartner übernommen. Werktägliche und nachfragegerechte Öffnungszeiten sind dort nach Auffassung der Bundesnetzagentur zwischenzeitlich wieder gewährleistet.

Anlassprüfungen: Aufgrund lokaler Beschwerdehäufungen führte die Bundesnetzagentur im Jahr 2025 insgesamt 19 Anlassprüfungen im Hinblick auf die Gewährleistung des Universaldienstes durch die Deutsche Post AG durch. Zudem hat sich die Bundesnetzagentur infolge hoher Beschwerdezahlen zur Briefzustellung im Sommer 2025 kontinuierlich von der Deutschen Post AG über die Entwicklung der betrieblichen Lage in Teilen des Landes Schleswig-Holstein und der Region Berlin-Brandenburg unterrichten lassen. Im Herbst 2025 konnte die Bundesnetzagentur insoweit einen Rückgang der Beschwerdezahlen in den genannten Regionen feststellen.

Eine förmliche Anordnung von Durchsetzungsmaßnahmen durch die Bundesnetzagentur auf Grundlage des neuen Postgesetzes ist bislang nicht erfolgt. Diese würde im Falle schwerwiegender, andauernder oder wiederholter Verstöße gegen gesetzliche Qualitätsvorgaben in Betracht kommen, wenn mildere Mittel nicht zum Erfolg führen.

Frage 5 Seite 5

Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung konkrete Pläne zur Standortsicherung oder zum Standortabbau in den kommenden fünf Jahren, und welche Kriterien liegen diesen Plänen zugrunde (z. B. Rentabilität, Kundennutzen, Mobilitätszugang)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Der Betrieb von postalischen Einrichtungen liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Anbieter. Die Bundesnetzagentur überwacht in diesem Zusammenhang die Einhaltung der gesetzlichen Mindestvorgaben zur Universaldienstinfrastruktur nach den Vorgaben des Postgesetzes.

Frage 6 Seite 5

Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der Standort- bzw. Filialschließungen auf sozial benachteiligte Gruppen sowie auf eine älter werdende Bevölkerung mit eingeschränkter Mobilität ein (z. B. Barrierefreiheit, Erreichbarkeit, Versorgungssicherheit), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

Antwort

Die gesetzlichen Infrastrukturvorgaben für den postalischen Universaldienst stellen sicher, dass für alle Menschen in Deutschland ein ausreichender und angemessener Zugang zu grundlegenden Postdienstleistungen und -infrastrukturen verfügbar und erreichbar ist. Konkret zur Frage der Barrierefreiheit des Zugangs zu Postdienstleistungen und -infrastrukturen ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesnetzagentur automatisierte Stationen anstelle von Universaldienstfilialen nur dann zulässt, wenn die Stationen den gesetzlichen Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes genügen. Im Hinblick auf die Hinterlegung von unzustellbaren Postsendungen in automatisierten Stationen berücksichtigt das neue Postgesetz die Interessen von Nutzerinnen und Nutzern, die auf die Nutzung von Smartphones und Applösungen verzichten möchten oder müssen.

Frage 7 Seite 6

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung bzw. die Deutsche Post AG zur Sicherstellung der postalischen Grundversorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen (bitte jeweils nach Bundesländern aufführen)?

Antwort

Die gesetzlichen Infrastrukturvorgaben für den postalischen Universaldienst stellen sicher, dass die postalische Grundversorgung auch im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gewährleistet bleibt. Bei der Zulassung automatisierter Stationen durch die Bundesnetzagentur ist die Berücksichtigung der flächendeckend angemessenen und ausreichenden Verfügbarkeit von (personenbetriebenen) Universaldienstfilialen, insbesondere im ländlichen Raum, gesetzlich abgesichert.

Frage 8 Seite 6

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Umsetzung und die Auswirkungen der Neuregelungen des Postgesetzes insbesondere bezüglich der langsameren Briefzustellung?

Antwort

Das Postgesetz sieht vor, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zukünftig regelmäßig einen Bericht über die Lage der Erbringung und das Erfordernis einer Weiterentwicklung des Universaldienstes vorlegt. Gegenstand dieses Evaluierungsberichts werden voraussichtlich auch die Auswirkungen der neuen Laufzeitvorgaben sein. Der erste Bericht ist im Jahr 2027 vorzulegen.

Frage 9 Seite 6

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Entschleunigung der Standardbriefzustellung im Zuge der Postgesetz-Novelle nicht zu einer Zwei-Klassen-Versorgung führt, bei der Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum faktisch auf teurere Eil-Services angewiesen sind?

Antwort

Das Postgesetz enthält einheitliche Laufzeitvorgaben für das gesamte Bundesgebiet. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Sendungen im ländlichen Raum langsamer befördert würden als in städtischen Gebieten.

Frage 10 Seite 6

Gibt es Informations- und Beratungsangebote für Bürgerinnen und Bürger zu alternativen Versorgungswegen sowie zu barrierefreien Zugängen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Informations- und Beratungsangebote für Kundinnen und Kunden liegen in erster Linie in der Verantwortung der Anbieter von Postdienstleistungen. Mindestvorgaben für die beim Angebot von Postdienstleistungen zur Verfügung zu stellenden Informationen gibt das Postgesetz vor. Das Gesetz sieht zudem die Einrichtung eines digitalen Atlas zur Postversorgung vor. Dieser befindet sich aktuell im Aufbau. Der digitale Atlas soll Transparenz bezüglich der Verfügbarkeit von Annahme- und Zustellstrukturen aller Anbieter von Postdienstleistungen schaffen.

Frage 11 + 12 + 13 Seite 6

11Welche Rolle spielen öffentliche Fördermittel, kommunale Kooperationen oder landesweite Initiativen bei der Sicherung von Postdienstleistungen in der Fläche (bitte ggf. entsprechend unterschiedlicher Lage für die Bundesländer getrennt aufführen)?

12Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Planungen, um neue oder erweiterte Standorte (z. B. Bürgerdienste, Postfilialen in Kooperation mit lokalen Institutionen) zu konzessionieren oder zu unterstützen, um Anreisewege zu reduzieren, und wenn ja, wie sehen diese im Detail aus?

13Gibt es bezüglich Frage 11 nach Kenntnis der Bundesregierung Förderprogramme zum Strukturaufbau von postalischen Angeboten für die Bevölkerung, wenn ja, welche sind dies, und wer kann sich auf diese Mittel bewerben?

Antwort

Die Fragen 11 bis 13 werden gemeinsam beantwortet.

Nach Artikel 87f des Grundgesetzes gewährleistet der Bund eine flächendeckend angemessene und ausreichende Versorgung mit Postdienstleistungen. Diese Dienstleistungen werden als privatwirtschaftliche Tätigkeit durch private Anbieter erbracht. Die Deutsche Post AG ist nach dem Postgesetz zur flächendeckenden Versorgung mit Postdienstleistungen und zur Sicherstellung der gesetzlich festgeschriebenen Postinfrastruktur verpflichtet. Die Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung dieser Vorgaben.

Frage 14 + 14a + 14b + 14c Seite 7

14Wie viele Beschwerden zu verspäteten Briefen, Postsendungen oder zu geschlossenen Postfilialen gab es 2023, 2024 und 2025 bundesweit (bitte entsprechend nach Jahren und Bundesländern aufführen), und wie viele Beschwerden stammten jeweils von

14aPrivatpersonen,

14bUnternehmen und

14cBehörden bzw. öffentlichen Verwaltungen?

Antwort

Die Zahl der bei der Bundesnetzagentur in den Jahren 2023 bis 2025 eingegangenen Beschwerden zu Postdienstleistungen hat sich wie folgt entwickelt.

Beschwerden insgesamt

Tabelle auf Seite 7 · 1 Zeilen × 3 Spalten
202320242025
41.58944.40655.395

Die Beschwerden verteilen sich wie folgt auf die Bundesländer (Beschwerden aus dem Ausland und Beschwerden ohne Absenderadresse sind dabei nicht berücksichtigt).

Beschwerden nach Bundesländern

Tabelle auf Seite 7, 8 · 16 Zeilen × 4 Spalten
Bundesland202320242025
Baden-Württemberg5.3605.5095.834
Bayern5.0245.2047.120
Berlin3.9493.3113.693
Brandenburg1.1391.1711.661
Bremen842486578
Hamburg1.5881.6661.571
Hessen4.1163.8464.184
Mecklenburg-Vorpommern416584747
Niedersachsen4.2474.6195.091
Nordrhein-Westfalen8.26410.05711.844
Rheinland-Pfalz1.7922.3422.763
Saarland402585717
Sachsen8711.0321.386
Sachsen-Anhalt4435791.328
Schleswig-Holstein2.0852.4865.650
Thüringen640678952

Quelle: Bürgereingaben Post Bundesnetzagentur; Beschwerdezahlen werden regelmäßig im Datenportal auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Eine Aufschlüsselung der Beschwerden nach Privatpersonen, Unternehmen und Behörden bzw. öffentlicher Verwaltung liegt der Bundesregierung nicht vor. Bei der Betrachtung der Beschwerdezahlen ist zu berücksichtigen, dass die bei der Bundesnetzagentur eingegangenen Beschwerden nicht in jedem Fall tatsächliche Qualitätsmängel oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften darstellen. Die Bundesnetzagentur kann nicht jeder einzelnen Meldung nachgehen und im Einzelfall feststellen, ob tatsächlich ein objektiver Mangel vorliegt. Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es vielmehr, strukturelle Mängel in der Versorgung zu erkennen und zu beseitigen.

Frage 15 Seite 8

Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Klage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Deutsche Post AG zur AGB-Klausel (AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen) über Ersatzempfänger (vgl. www.verbraucherzentrale.de/verbandsklagen/klage-gege n-deutsche-post-ag-110508), und erwägt sie gesetzgeberische Schritte, um Bürgerinnen und Bürger in Mehrfamilienhäusern und dörflichen Strukturen vor zusätzlichem Aufwand oder vor Verlusten von Postsendungen zu schützen (bitte begründen)?

Antwort

Das Oberlandesgericht Hamm hat die Klage der Verbraucherzentrale Brandenburg abgewiesen. Gegen die Klageabweisung des Oberlandesgerichts Hamm hat die Verbraucherzentrale Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren. Nach Abschluss des Gerichtsverfahrens wird die Bundesregierung beraten und bewerten, ob aus der dann getroffenen Entscheidung etwaige Schlussfolgerungen zu ziehen sind.