Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung hat im Herbst 2025 ein Umwandlungsmoratorium unter anderem für ehemalige Militärliegenschaften verhängt (www.bundeswehr.de/de/meldungen/aufwuchs-bundeswehr-infrastruktur-6037348). Bundesweit sind davon 187 Liegenschaften betroffen, die sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befinden. In Brandenburg betrifft dies nach Kenntnis der Fragestellenden 15 Liegenschaften.
Zahlreiche Kommunen zeigten sich von dieser Entscheidung überrascht und sehen sich nun gezwungen, bereits weit fortgeschrittene Planungen für Wohnungsbau, Gewerbeansiedlungen sowie touristische und freizeitbezogene Nutzungen auszusetzen. Laut Medien sollen die Kommunen bereits 12 Mio. Euro für die Erschließung der betroffenen Liegenschaften ausgegeben haben (www.rnd.de/politik/gestoppte-umwandlung-von-militaerflaechen-kommunal verbaende-fordern-finanziellen-ausgleich-durch-Y5FWILPOHFH6JJZBHR7 GY6KKXY.html).
Welche konkreten Liegenschaften in Brandenburg sind nach Kenntnis der Bundesregierung vom genannten Umwandlungsmoratorium betroffen (bitte einzeln mit Adresse und Fläche auflisten)?
| Lfd. Nr. | Liegenschaft | PLZ | Ort | Straße | Haus- Nr. | Fläche |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | ehemalige Westgruppe der Truppen-Deponie – Kummersdorf-Gut | 15838 | Am Mellensee | Forst Kummersdorf | 5 | 46 ha |
| 2 | ehemalige Westgruppe der Truppen – Liegenschaft Kummersdorf-Gut (Reparaturwerk) | 15838 | Am Mellensee | An der Försterwiese | 1 | 25 ha |
| 3 | ehemalige Westgruppe der Truppen – Wäscherei/Reinigung Kummersdorf-Gut | 15838 | Am Mellensee | An der Str. nach Luckenwalde | 2-4 | 7 ha |
| 4 | ehemalige Westgruppe der Truppen – Tanklager Kummersdorf-Gut | 15838 | Am Mellensee | An der Str. nach Luckenwalde | 2-4 | 22 ha |
| 5 | ehemalige Westgruppe der Truppen – Kaserne "Seewerke" (Restflächen) | 15306 | Falkenhagen | ohne | 30 ha | |
| 6 | ehemalige Schieß- und Ausbildungsgelände | 14476 | Groß Glienicke | An der Landstraße nach Seeburg | 16 ha | |
| 7 | ehemalige Kaserne | 03253 | Hennersdorf | Finsterwalder Straße | 21 ha | |
| 8 | ehemalige Kaserne | 15713 | Nieder‑ lehme | Wernsdorfer Straße | 1 | 22 ha |
| 9 | ehemalige Westgruppe der Truppen – Tanklager Sperenberg (Kerosinstelle) | 14947 | Nuthe- Urstromtal | ohne | 53 ha | |
| 10 | ehemalige Kaserne Hildegardstraße | 14532 | Stahnsdorf | Hildegardstraße | 8 ha | |
| 11 | bebautes Grundstück – Kommandantur Limsdorf | 15859 | Storkow (Mark) | Möllendorfer Straße | 4 | 5 ha |
| 12 | ehemalige Kurmark-Kaserne | 15859 | Storkow (Mark) | Beeskower Chaussee | 15A | 49 ha |
| 13 | ehemalige Struzberg-Kaserne | 15344 | Strausberg | Prötzeler Chaussee | 25 | 8 ha |
| 14 | ehemalige Kaserne Mühlenweg | 15344 | Strausberg | Mühlenweg | 6 | 25 ha |
| 15 | ehemalige Kaserne Rotes Luch in Waldsieversdorf | 15377 | Waldsieversdorf | Straße zum Roten Luch | 1A | 30 ha |
Welche Kriterien lagen nach Kenntnis der Bundesregierung der Auswahl der betroffenen Liegenschaften in Brandenburg zugrunde?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen.
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweilige (mögliche) Umweltbelastung der betroffenen Liegenschaften in Brandenburg, und inwiefern gibt es dabei besonders auffällige (bitte einzeln für die Liegenschaften auflisten)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Bei folgenden Liegenschaften sind Umweltbelastungen bekannt.
Zu den Nummern 1 bis 5, 8, 9, 12 bis 14 wurden Altlasten- und Kampfmittelrisiken festgestellt.
Zu den Nummern 6, 7, 10, 15 wurden Altlastenrisiken festgestellt.
Zu Nummer 11 wurden Kampfmittelrisiken festgestellt.
Eine Kategorie „besonders auffällig“ ist in diesem Zusammenhang nicht definiert.
Welche zivile Nutzung gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bei den betroffenen Liegenschaften in Brandenburg, und wie will die Bundesregierung mit der jeweiligen derzeitigen zivilen Nutzung umgehen?
Die genannten Liegenschaften stehen im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Teilweise sind die Liegenschaften zur zivilen Zwischennutzung – z. B. für eine gewerbliche Nutzung oder zum Betreiben von Photovoltaikanlagen – an Dritte verpachtet.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4046 verwiesen.
Inwieweit wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung für die betroffenen Liegenschaften in Brandenburg alternative Nutzungskonzepte, etwa im Bereich erneuerbarer Energien oder gemischter ziviler Nutzung, weiterhin geprüft oder berücksichtigt (bitte ggf. für einzelne Liegenschaften darstellen)?
Die genannten Liegenschaften werden gegenwärtig sukzessive vor Ort erkundet und eingehend auf ihre mögliche Nutzbarkeit für Zwecke der Bundeswehr geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung werden die betroffenen Kommunen in so genannten Standortgesprächen in den Prozess der Entscheidungsfindung eingebunden, u. a. um bestehende zivile Planungen möglichst mit zu berücksichtigen.
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über bereits begonnene kommunale Planungen (z. B. Bebauungspläne, Entwicklungskonzepte) für die betroffenen Liegenschaften in Brandenburg vor (bitte ggf. für einzelne Liegenschaften darstellen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Zur Nummer 8 liegt ein Bebauungsplan vor.
Zu den Nummern 1 bis 4, 6, 8 bis 9 sowie 14 bis 15 liegen Entwicklungskonzepte vor.
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang Kommunen in Brandenburg bereits Planungskosten infolge des Umwandlungsmoratoriums hatten (bitte konkrete Zahlen bzw. Schätzungen, ggf. für einzelne Liegenschaften, nennen)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
8Bekommen Kommunen die in der Frage 7 genannten Kosten vom Bund bzw. von der Bundeswehr erstattet (wenn ja, auf welchem Weg und von wem, und wenn nein, warum nicht; bitte genaue rechtliche Begründung angeben)?
9Wie bewertet die Bundesregierung die finanziellen und strukturellen Auswirkungen des Umwandlungsmoratoriums auf die betroffenen Kommunen in Brandenburg?
Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beatwortet.
Zu den Kosten wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Den Kommunen steht es grundsätzlich frei, ob und wie sie ihr Planungsrecht ausüben. Hierbei handelt es sich indes nicht um ein Eigentumsrecht. Soweit sich wegen der Bedarfe der Bundeswehr städtebauliche Überlegungen und planerische Anstrengungen der Städte und Gemeinden im Rahmen der Konversion einzelner Areale nun vorerst nicht mehr realisieren lassen, gibt es für Entschädigungsleistungen aufgrund enteignungsgleicher Eingriffe keinen rechtlichen Anknüpfungspunkt.
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen eines möglichen weiteren Stillstands bei der Entwicklung der betroffenen Liegenschaften in Brandenburg, insbesondere im Hinblick auf baulichen Verfall, Altlastensanierung und regionale Entwicklungschancen?
Zu den strukturpolitischen Chancen für Gemeinden zählen beispielsweise die Stärkung der lokalen Wirtschaftskraft und damit Verbesserung der Steuereinnahmen von Kommunen, mögliche Bevölkerungs- und Beschäftigungszuwächse und damit wachsende Nachfrage, Erhalt von Infrastrukturen der Daseinsvorsorge und damit Erhöhung der Attraktivität einer Gemeinde.
Plant die Bundesregierung Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Kommunen in Brandenburg, beispielsweise in Form von Förderprogrammen oder Ausgleichszahlungen?
12Welche konkreten Nutzungsabsichten verfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundeswehr für die betroffenen Liegenschaften in Brandenburg, insbesondere im Hinblick auf den zusätzlichen Flächenbedarf (bitte auch darstellen, ob ggf. auch ausländische Soldaten die Liegenschaften nutzen sollen und ggf. welche)?
13Mit welchem Planungs- und Umsetzungszeitraum hin zu einer (militärischen) Nutzung ist bei den betroffenen Liegenschaften in Brandenburg nach Kenntnis der Bundesregierung zu rechnen (bitte, soweit nötig, für die Liegenschaften einzeln darstellen)?
Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen.
14Wann wurden durch die Bundesregierung oder die Bundeswehr welche Gespräche mit welchem Ergebnis mit den betroffenen Kommunen der betroffenen Liegenschaften in Brandenburg geführt?
15Zu welchen betroffenen Liegenschaften in Brandenburg hat bereits eine Abstimmung zwischen der Bundeswehr, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und den betroffenen Kommunen stattgefunden, und mit welchen Ergebnissen?
Die Fragen 14 und 15 werden zusammen beantwortet.
Erste Gespräche mit brandenburgischen Kommunen sind für die zweite Jahreshälfte 2026 beabsichtigt. Darüber hinaus kommt die Bundesregierung allen proaktiven Gesprächsbitten der Gemeinden nach.
Wie stellt die Bundesregierung künftig sicher, dass vom Umwandlungsmoratorium betroffene Kommunen in Brandenburg frühzeitig und transparent über Änderungen in der Nutzung bundeseigener Flächen informiert werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen.
In welchen parlamentarischen Gremien auf Bundes-, Landes- und zwischenkommunaler Ebene wird die Bundesregierung jeweils wann und wie über den weiteren Verlauf der (Um-)Nutzung der betroffenen Liegenschaften in Brandenburg informieren?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/3732 sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen.
Welche öffentlichen Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung vor Ort sind vonseiten des Bundes oder der Bundeswehr für die betroffenen Liegenschaften in Brandenburg geplant?
Öffentliche Informationsveranstaltungen sind derzeit nicht geplant.