Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Gewährung und Prüfung von Zuwendungen durch die Bundesregierung an sogenannte Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind zentral in den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) geregelt. Die Verwaltungsvorschrift (VV) Nummer 12.1 zu § 44 BHO sieht zudem die Möglichkeit vor, dass die Bewilligungsbehörde den Zuwendungsempfänger im Zuwendungsbescheid ermächtigen darf, Zuwendungen ganz oder teilweise weiterzuleiten. Die Mittel können vom Erstempfänger in öffentlich-rechtlicher oder in privatrechtlicher Form weitergeleitet werden. Die Weiterleitung in öffentlich-rechtlicher Form durch juristische Personen des privaten Rechts setzt nach VV-Nummer 12.2 zu § 44 BHO jedoch eine Beleihung voraus.
Auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4434 hat die Bundesregierung am 20. März 2026 geantwortet. In ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/4919 verweist die Bundesregierung darauf, dass „diese Fragen nicht beantwortet werden [können], da der Arbeitsaufwand zur Recherche der erfragten Informationen unzumutbar ist und hierdurch in den mit der Recherche befassten Arbeitseinheiten die funktionsadäquate Erledigung der Fachaufgaben gefährdet wäre“. Sie begründet dies wie folgt: „Da die nachgefragten Informationen nicht in maschinell auswertbarer Form vorliegen, wären alle Zuwendungen im gesamten Geschäftsbereich der Bundesregierung in den Jahren ab 2020 einzeln auf die nachgefragten Informationen hin zu sichten.“
Daraus ergeben sich für die Fragesteller weitere Fragen an die Bundesregierung.
Ressortabfrage durchgeführt worden, mit der die Fragen durch die einzelnen betroffenen Ressorts für ihren Geschäftsbereich beantwortet wurden.
Zuwendungen sind gemäß Nr. 9 der VV zu § 44 BHO in der Zuwendungsdatenbank des Bundes zu erfassen. Die datenrechtliche Verantwortung liegt bei den Ressorts. Der Zugriff auf die Zuwendungsdatenbank unterliegt einem Rechte- und Rollenkonzept.
Weitere Informationen zu Zuwendungen sind in der Regel in den jeweiligen digitalen Fachverfahren zur Administration und Bewirtschaftung enthalten. Der Zugriff unterliegt jeweils einem Rollen- und Rechtekonzept.
1Über welche maschinell auswertbaren Daten (z. B. in Datenbanken, Listen etc.) verfügt die Bundesregierung in den verschiedenen Ressorts, die Informationen über Zuwendungen nach § 23 BHO enthalten?
2Enthalten diese in Frage 1 erfragten maschinell auswertbaren Daten Informationen über Empfänger von Zuwendungen wie Name und Organisationsform (öffentlich-rechtlich oder privatrechtliche juristische Person bzw. Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), Verein, GmbH, gGmbH etc.)?
3Enthalten die maschinell auswertbaren Daten Informationen über Höhe und Verwendungszweck der Zuwendungen an die Empfänger?
4Enthalten die maschinell auswertbaren Daten Informationen darüber, wie viele Anträge auf Zuwendungen in einem Jahr bewilligt und abgelehnt worden sind?
5Enthalten die maschinell auswertbaren Daten Informationen darüber, ob Zuwendungsbescheide die Möglichkeit einer Weiterleitung vorsehen?
6Enthalten die maschinell auswertbaren Daten Informationen darüber, ob eine Zuwendung weitergeleitet wurde, und wenn ja, wer die Erst-, Zwischen- und Letztempfänger sind?
7Enthalten die maschinell auswertbaren Daten Informationen über den Haushaltsplan und Titel der Zuwendungen an die Empfänger?
8Enthalten die maschinell auswertbaren Daten Informationen darüber, ob die Bewilligungsbehörden im Rahmen ihres Prüfungsrechts die Weiterleitung von Zuwendungen beanstandet haben?
9Enthalten die maschinell auswertbaren Daten Informationen über den Eingang von Verwendungsnachweisen?
10Enthalten die maschinell auswertbaren Daten Informationen über Beanstandungen von Verwendungsnachweisen?
11Enthalten die maschinell auswertbaren Daten Informationen über Rückforderungen von Zuwendungen?
Die Fragen 1 bis 11 werden von dem Beauftragten für Kultur und Medien, dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe auch Anlage*), dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (siehe auch Anlage*) und dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verwendet grundsätzlich solche Datenbanken und Programme, welche bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5121 aufgeführt sind. Es wird daher auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5121 verwiesen.
Der Deutsche Bundestag (BT), das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA), das Auswärtige Amt (AA), das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Bundesministerium für Verkehr (BMV), das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) haben für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich Antworten übermittelt, die der Anlage* zu entnehmen sind.
PDF-Seiten 4–7 (4 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen