Monetäre Rückkehrprämien für Asylbewerber im laufenden Verfahren

Drucksache 21/6712Antwortauf die Kleine Anfrage 21/615925.06.202612 Seiten26 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernMigration und Aufenthaltsrecht
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundesregierung hat sich bereits in mehreren parlamentarischen Verfahren mit Programmen zur Förderung der freiwilligen Ausreise sowie mit Rückkehrfördermaßnahmen für ausländische Staatsangehörige befasst. Gegenstand früherer Kleiner Anfragen und Antworten der Bundesregierung waren insbesondere Umfang, Kosten, Empfängerkreise und Durchführung des Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany (REAG) und des Government Assisted Repatriation Programme (GARP; www.bam f.de/DE/Themen/Rueckkehr/FoerderprogrammREAGGARP/reaggarp-nod e .html) sowie ergänzender Rückkehrfördermaßnahmen wie StarthilfePlus (www.bamf.de/DE/Themen/Rueckkehr/StarthilfePlus/starthilfeplus-nod e.html).

Bereits in der 19. Wahlperiode wurden Fragen zu freiwilligen Ausreisen nach Syrien, zu Rückkehrförderprogrammen sowie zur Finanzierung entsprechender Maßnahmen thematisiert (Bundestagsdrucksache 19/10559). In der 20. Wahlperiode wurden die Programme zur freiwilligen Ausreise wiederholt Gegenstand parlamentarischer Anfragen. Dabei befasste sich die Bundesregierung unter anderem mit den Programmen REAG/GARP und StarthilfePlus, mit Rückkehrfördermaßnahmen für syrische Staatsangehörige, mit den Kosten entsprechender Programme sowie mit der Förderung freiwilliger Ausreisen nicht vollziehbar ausreisepflichtiger Personen (vgl. Bundestagsdrucksachen 20/3614, 20/5749, 20/7827, 20/8280, 20/10520, 20/12676, 20/12833 und 20/13284).

Auch in der 21. Wahlperiode wurde die Thematik wiederholt parlamentarisch aufgegriffen. Gegenstand waren dabei unter anderem Rückkehrförderprogramme für syrische Staatsangehörige, die Ausgestaltung von REAG/GARP, die Förderung freiwilliger Ausreisen trotz fehlender vollziehbarer Ausreisepflicht, die Erfassung von Wiedereinreisen sowie die Verwendung von Haushaltsmitteln für Rückkehrleistungen (vgl. Bundestagsdrucksachen 21/835, 21/1532, 21/1882, 21/2204, 21/3692, 21/4403 und 21/4681).

Neben den Programmen des Bundes bestehen zudem ergänzende Rückkehrförderprogramme der Länder, die teilweise zusätzliche monetäre Leistungen vorsehen.

Darüber hinaus werden Rückkehr- und Reintegrationsmaßnahmen auch im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert. Hierzu zählen insbesondere Programme der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH wie „Perspektive Heimat“ (www.bmz.de/resource/blob/23572/e5fb2730b9060 7b79ea7ea8872550e94/strategiepapier470-05-2019-data.pdf) sowie sogenannte Zentren für Migration und Entwicklung (www.returningfromgermany.de/pr ogrammes/bmz-startfinder/), die Rückkehrer unter anderem bei der Arbeitssuche, Existenzgründung und Reintegration unterstützen. Zudem bestehen unionsfinanzierte Programme wie das European Reintegration Programme (www. bamf.de/DE/Themen/Rueckkehr/FrontexReintegrationProgramme/frp-nod e.html), das Leistungen etwa in den Bereichen Wohnen, medizinische Versorgung sowie Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen vorsieht.

Aus den bisherigen Antworten der Bundesregierung, insbesondere aus der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4403), ergibt sich, dass Leistungen zur Förderung der freiwilligen Ausreise nicht ausschließlich vollziehbar ausreisepflichtigen Personen gewährt werden. Zugleich hat die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass eine statistische Differenzierung nach Aufenthaltsstatus der geförderten Personen teilweise nicht erfolgt.

Bislang bleibt jedoch unklar, in welchem Umfang Personen bereits während eines laufenden Asylverfahrens monetäre Rückkehr- und Reintegrationsleistungen erhalten, welche Steuerungswirkung diese Maßnahmen tatsächlich entfalten, welche Erkenntnisse zu möglichen Wiedereinreisen ehemaliger Leistungsempfänger vorliegen und auf welcher Datengrundlage die Bundesregierung die migrationspolitischen Auswirkungen solcher Programme bewertet.

Frage 1 Seite 2

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Anzahl der Personen im laufenden Asylverfahren vor, die seit dem 1. Januar 2022 monetäre Leistungen im Rahmen von Programmen zur Förderung der freiwilligen Ausreise erhalten (bitte nach Jahren, Herkunftsstaaten, Bundesländern und Programmen aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, da Daten zu dem statistischen Merkmal „im laufenden Asylverfahren“ nicht vorliegen.

Frage 2 + 2a + 2b + 2c + 2d Seite 2

2Wie viele der in Frage 1 genannten Personen befanden sich – soweit der Bundesregierung entsprechende Erkenntnisse vorliegen – zum Zeitpunkt der Bewilligung

2aim Erstverfahren,

2bim Klageverfahren,

2cim Folgeantragsverfahren oder

2din sonstigen asylrechtlichen Verfahrensstadien?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Frage 3 Seite 3

Welche konkreten monetären Leistungen konnten Personen im laufenden Asylverfahren seit dem 1. Januar 2022 im Rahmen von REAG/GARP, StarthilfePlus oder vergleichbaren Programmen erhalten (bitte nach Programmen und Leistungsarten aufschlüsseln)?

Antwort

Die Bundesregierung verweist auf die öffentlich zugänglichen Informationen auf der Webseite https://returningfromgermany.de/. Es ist nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen.

Frage 4 Seite 3

Wie hoch war seit dem 1. Januar 2022 die durchschnittliche Gesamthöhe monetärer Leistungen je geförderter Person im laufenden Asylverfahren (bitte nach Herkunftsstaaten und Programmen aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Frage 5 Seite 3

Welche Bundesbehörden, Landesbehörden oder sonstigen Stellen entscheiden über die Bewilligung monetärer Rückkehrleistungen an Personen im laufenden Asylverfahren?

Antwort

Über Leistungen im Rahmen von Programmen, an denen der Bund beteiligt ist, entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach Maßgabe der jeweils geltenden Programmbedingungen. Die Antragstellung erfolgt über antragsübermittelnde Stellen, insbesondere Rückkehrberatungsstellen, Ausländerbehörden, Sozialbehörden sowie weitere zuständige Stellen.

Im Rahmen des European Reintegration Programme (EURP) erfolgt die finale Förderentscheidung innerhalb der von Frontex finanzierten Programmstruktur. Das BAMF ist hierbei nationaler Koordinierungspartner von Frontex in Deutschland.

Soweit ergänzende Fördermaßnahmen der Länder bestehen, erfolgt die Entscheidung über entsprechende Leistungen grundsätzlich durch die jeweils zuständigen Landesbehörden beziehungsweise die von den Ländern bestimmten Stellen.

Frage 6 Seite 3

Nach welchen konkreten Kriterien wird geprüft, ob Personen im laufenden Asylverfahren monetäre Rückkehrleistungen erhalten können?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Frage 7 Seite 3

In wie vielen Fällen seit dem 1. Januar 2022 wurden monetäre Rückkehrleistungen bewilligt, obwohl zum Zeitpunkt der Bewilligung weder eine vollziehbare Ausreisepflicht noch eine bestandskräftige Ablehnung des Asylantrags vorlag?

Antwort

Im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung belastbare Daten im Rahmen des Bund-Länder-Programm Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme (REAG/GARP) vor. Diese können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 4 · 5 Zeilen × 2 Spalten
JahrGeförderte Personen mit Aufenthaltsgestat­ tung oder Aufenthaltserlaubnis
20222 746
20234 351
20245 384
20257 591
2026*2 496

*vorläufige Zahlen bis einschließlich 30. April 2026; Quelle: BAMF

*vorläufige Zahlen bis einschließlich 30. April 2026; Quelle: BAMF

Frage 8 Seite 4

Welche konkreten Erkenntnisse, Auswertungen oder Befragungen liegen der Bundesregierung zu den Beweggründen von Personen im laufenden Asylverfahren vor, monetäre Rückkehrleistungen zu beantragen, und welche Behörden oder Stellen haben diese Erkenntnisse erhoben?

Antwort

In Bezug auf die genannte Zielgruppe liegen keine gesonderten Erkenntnisse vor. Darüber hinaus ist der Bundesregierung aus der langjährigen Rückkehrförderungspraxis von Bund und Ländern sowie Studien bekannt, dass monetäre Rückkehrleistungen einen wichtigen Faktor bei der Entscheidung für eine freiwillige Rückkehr darstellen können.

Insgesamt bewertet die Bundesregierung die Instrumente der Rückkehr- und Reintegrationsförderung als wichtige Beiträge zur Rückkehrmotivation sowie zur Schaffung einer langfristigen Lebensperspektive in den Zielländern. Neben der Förderung sowie der aufenthaltsrechtlichen Perspektive sind die sozioökonomische Lage (Zugang zu Wohnraum, Gesundheitsversorgung, Bildung), die Sicherheitslage sowie die familiäre Situation im Rückkehrland weitere wichtige Beweggründe für eine freiwillige Rückkehr.

Frage 9 Seite 4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob monetäre Rückkehrleistungen Einfluss auf die Entscheidung zur Stellung eines Asylantrags in der Bundesrepublik Deutschland haben können?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 10 Seite 4

Auf welche Datengrundlagen stützt die Bundesregierung ihre Bewertung der migrationspolitischen Steuerungswirkung monetärer Rückkehrleistungen, und wann wurden diese zuletzt aktualisiert?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.

Frage 11 Seite 4

Welche Behörden erfassen Daten zu Wiedereinreisen von Personen, die zuvor monetäre Rückkehrleistungen erhalten haben?

Antwort

Die zuständigen Ausländerbehörden können über einen Abgleich mit dem Ausländerzentralregister feststellen, ob es sich um eine Wiedereinreise handelt.

Frage 12 Seite 4

Wie viele Personen, die seit dem 1. Januar 2022 monetäre Rückkehrleistungen im laufenden Asylverfahren erhalten haben, sind nach Kenntnis der Bundesregierung erneut in die Bundesrepublik Deutschland eingereist (bitte nach Jahren und Herkunftsstaaten aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Frage 13 Seite 5

Sofern keine vollständigen Erkenntnisse im Sinne der Frage 12 vorliegen, aus welchen Gründen werden entsprechende Daten nicht systematisch erhoben, und welche Behörden wären für eine solche Datenerhebung zuständig?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 11 verwiesen. Nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit werden nur Daten erhoben, die für den Vollzug des jeweiligen Verfahrens zwingend notwendig sind.

Frage 14 Seite 5

In wie vielen Fällen seit dem 1. Januar 2022 wurden monetäre Rückkehrleistungen an Personen bewilligt, die innerhalb von zwölf Monaten vor der Antragstellung erstmals in die Bundesrepublik Deutschland eingereist waren?

Antwort

Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellung Daten im Rahmen des Bund-Länder-Programm REAG/GARP vor, die der nachfolgenden Tabelle entnommen werden können.

Tabelle auf Seite 5 · 5 Zeilen × 2 Spalten
JahrPersonen, die bis zwölf Monate in der Bundesrepublik Deutschland aufhältig ge­ wesen
20224 807
20236 566
20244 654
20253 844
2026*848

*vorläufige Zahlen bis einschließlich 30. April 2026; Quelle: BAMF

*vorläufige Zahlen bis einschließlich 30. April 2026; Quelle: BAMF

Frage 15 Seite 5

Welche Länderprogramme oder ergänzenden Fördermaßnahmen der Länder zur freiwilligen Ausreise sind der Bundesregierung bekannt, bei denen seit dem 1. Januar 2022 zusätzliche monetäre Leistungen an Personen im laufenden Asylverfahren gewährt werden konnten?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, da ergänzende Fördermaßnahmen der Länder zur freiwilligen Rückkehr und Ausreise in der Zuständigkeit der Länder fallen.

Frage 16 Seite 5

Welche Abstimmungen erfolgen zwischen dem Bund und den Ländern hinsichtlich der Kombination bundesfinanzierter Rückkehrleistungen mit zusätzlichen monetären Leistungen der Länder?

Antwort

Zwischen Bund und Ländern erfolgt im Bereich der freiwilligen Rückkehr ein regelmäßiger fachlicher Austausch zu Fragen der Umsetzung und Koordinierung von Rückkehrfördermaßnahmen.

Bundesfinanzierte Programme stehen grundsätzlich allen förderfähigen Personen nach Maßgabe der jeweiligen Förderbedingungen offen.

Frage 17 Seite 6

Welche Bundesmittel sind seit dem 1. Januar 2022 in Programme zur Reintegration freiwillig ausgereister Personen geflossen (bitte nach Programmen, Jahren, Herkunftsstaaten und Durchführungsorganisationen aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/835 verwiesen. Die untenstehende Tabelle enthält ergänzend die seit 2025 und 2026 geflossenen Bundesmittel in Euro.

Tabelle auf Seite 6 · 3 Zeilen × 3 Spalten
Programm20252026
StarthilfePlus11 144 568,70Programm läuft noch
URA Kosovo636 440,07*Programm läuft noch
Brückenkomponente Albanien1 126 059,01*Programm läuft noch

*vorläufige Zahlen; Quelle: BAMF

*vorläufige Zahlen; Quelle: BAMF

Frage 18 Seite 6

In welchem Umfang betrafen die in Frage 17 genannten Programme Personen, die sich zuvor in Deutschland in einem laufenden Asylverfahren befanden?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Frage 19 Seite 6

Welche Leistungen konnten Rückkehrer seit dem 1. Januar 2022 im Rahmen des Programms „Perspektive Heimat“ erhalten?

Antwort

Im Rahmen des Initiativthemas „Programm Perspektive Heimat“ (PPH) unterstützte das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bis Juli 2023 verschiedene Partnerländer dabei, die Lebenssituation der Menschen zu verbessern sowie Bleibe- und Zukunftsperspektiven vor Ort insbesondere mit Bildungs-, Ausbildungs- und Jobangeboten zu schaffen. Die Unterstützungsangebote richteten sich sowohl an die lokale Bevölkerung und Binnenvertriebene als auch an Rückkehrende aus Deutschland und Drittstaaten.

Zu den individuellen Fördermaßnahmen für Rückkehrende in den Partnerländern gehörten:

• allgemeine Beratung und Informationen zur sozioökonomischen Reintegration

• Berufsberatung

• Unterstützung bei der individuellen Existenzgründung

• Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Perspektiven

• psychosoziale Unterstützungsmaßnahmen, z. B. medizinische Beratung und Unterstützung, Sprachkurse (insbesondere für Kinder), Grundbildung, Rechtsbeistand, Bereitstellung einer vorübergehenden Unterkunft, (Gruppen)Therapie

• Förderung von Beschäftigungsverhältnissen

• Förderung von KKMU, überwiegend weitere Unterstützung nach Existenzgründung.

Frage 20 Seite 7

In welchem Umfang wurden die in Frage 19 genannten Leistungen an Personen erbracht, die sich vor ihrer Ausreise in Deutschland in einem laufenden Asylverfahren befanden?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 21 Seite 7

Welche Leistungen wurden seit dem 1. Januar 2022 im Rahmen sogenannter Zentren für Migration und Entwicklung an Rückkehrer erbracht (bitte nach Ländern und Leistungsarten aufschlüsseln)?

Antwort

Seit Juni 2023 unterstützt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit dem Globalvorhaben Zentren für Migration und Entwicklung (ZME) Menschen in verschiedenen Ländern entlang des gesamten Migrationszyklus: bei der regulären Arbeits- und Ausbildungsmigration nach Deutschland und Europa, der regionalen Migration sowie der sozialen und wirtschaftlichen Reintegration nach einer Rückkehr. Der Leistungskatalog der Zentren vor Ort ist auf den jeweiligen Kontext vor Ort zugeschnitten. Die folgende Tabelle führt Leistungen für Rückkehrer mit Stand aus Mai 2026 auf. Ausgenommen sind die Zentren in Albanien, Gambia, Kosovo, Senegal und Serbien, welche mittlerweile geschlossen bzw. an die Partner vor Ort übergeben wurden. In diesen Fällen beziehen sich die Angaben auf den letzten Stand vor Schließung bzw. Übergabe.

Tabelle auf Seite 7, 8, 9 · 13 Zeilen × 2 Spalten
LandLeistungen für Rückkehrende
Ägypten• allgemeine Beratung und Informationen zur sozioökonomischen Reintegration • Unterstützung bei der Selbstständigkeit • Unterstützung bei der Arbeitssuche • Verweise auf Angebote Dritter zur psychosozialen Unterstützung • Kurzfortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
Ghana• allgemeine Beratung und Informationen zur sozioökonomischen Reintegration • Berufsberatung • Unterstützung bei der Jobsuche • Unterstützung bei der Geschäftsgründung • Verweise auf Angebote Dritter zur beruflichen Bildung und Qualifikation • Verweise auf Angebote Dritter zur psychosozialen Unterstützung
Indonesien• allgemeine Beratung und Informationen zur sozioökonomischen Reintegration • Berufsberatung • Unterstützung bei Bewerbungen • Ausbildungsangebote zu Unternehmertum
Irak• allgemeine Beratung und Informationen zur sozioökonomischen Reintegration • Unterstützung bei der Unternehmensgründung oder bei der Arbeitssuche • Verweise auf Angebote Dritter zur beruflichen Bildung • Verweise auf Angebote Dritter zur psychosozialen Unterstützung
Marokko• allgemeine Beratung und Informationen zur sozioökonomischen Reintegration • Verweise auf Angebote Dritter zur beruflichen Bildung und Qualifikation • Verweise auf weitere Unterstützungsangebote Dritter für Rückkehrerinnen und Rückkehrer • Verweise auf Angebote Dritter zur psychosozialen Unterstützung.
Nigeria• allgemeine Beratung und Informationen zur sozioökonomischen Reintegration • Verweise auf Angebote Dritter zur beruflichen Bildung und Qualifikation
Pakistan• allgemeine Beratung und Informationen zur sozioökonomischen Reintegration • Verweise auf Angebote Dritter zur beruflichen Bildung • Verweise auf Angebote Dritter zur psychosozialen Unterstützung
Tunesien• allgemeine Beratung und Informationen zur sozioökonomischen Reintegration • Verweise auf Angebote Dritter zur beruflichen Bildung und Qualifizierung • Verweise auf Angebote Dritter zur Unterstützung bei der Jobsuche und der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Albanien (Stand: Mai 2024)• allgemeine Beratung und Informationen zur sozioökonomischen Reintegration • Unterstützung bei der Arbeitssuche oder der Gründung eines Unternehmens • Verweise auf Angebote Dritter zur psychosozialen Unterstützung
Gambia (Stand: Mai 2025)• allgemeine Beratung und Informationen zur sozioökonomischen Reintegration • Beratung zu Bildungsmöglichkeiten und Arbeitsmarktperspektiven vor Ort • Unterstützung bei der Arbeitssuche oder der Unternehmensgründung • Unterstützung bei der Entwicklung sozialer Kompetenzen • Verweise auf Angebote Dritter zur psychosozialen Unterstützung
Kosovo (Stand: Mai 2025)• allgemeine Beratung und Informationen zur sozioökonomischen Reintegration • Unterstützung bei der Arbeitssuche oder der Unternehmensgründung • Verweise auf Angebote Dritter zur psychosozialen Unterstützung
Senegal (Stand: Mai 2024)• allgemeine Beratung und Informationen zur sozioökonomischen Reintegration • Verweise auf Angebote Dritter zur beruflichen Bildung und Qualifizierung • Verweise auf Angebote Dritter zur Arbeitssuche oder der Gründung eines Unternehmens • Verweise auf Angebote Dritter zur psychosozialen Unterstützung
Serbien (Stand: Mai 2025)• allgemeine Beratung und Informationen zur sozioökonomischen Reintegration • Verweise auf Angebote Dritter zur Berufsberatung und beruflicher Bildung • Verweise auf Angebote Dritter zur psychosozialen Unterstützung
Frage 22 Seite 9

In welchem Umfang betrafen die in Frage 21 genannten Leistungen Personen, die sich vor ihrer Ausreise in Deutschland in einem laufenden Asylverfahren befanden?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 23 Seite 9

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur dauerhaften Reintegration von Rückkehrern vor, die Leistungen im Rahmen von „Perspektive Heimat“, des European Reintegration Programme oder vergleichbaren Programme erhalten haben?

Antwort

Der Bundesregierung fehlt die datenschutzrechtliche Grundlage, um den Verbleib von Begünstigten des Projektes „Perspektive Heimat“ langfristig nachzuvollziehen. Zum European Reintegration Programme liegen der Bundesregierung ebenfalls keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 24 Seite 10

Wird bei den in Frage 23 genannten Programmen erfasst, ob diese Personen zuvor in Deutschland ein Asylverfahren betrieben haben?

Antwort

Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht in belastbarer Datenqualität vor.

Frage 25 Seite 10

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Wiedereinreisen von Personen vor, die Reintegrationsleistungen im Ausland erhalten haben?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Reintegrationsleistungen, die im Rahmen von StarthilfePlus im Ausland gewährt wurden, werden bei Wiedereinreisen im Rahmen des Rückforderungsverfahrens geprüft und zurückgefordert.

Im Übrigen wird die Wiedereinreise von Personen, welche Reintegrationsleistungen der übrigen Programme im Ausland erhalten haben, statistisch nicht durch das BAMF erfasst.

Frage 26 Seite 10

Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Bundes seit dem 1. Januar 2022 für monetäre Rückkehr- und Reintegrationsleistungen an Personen, die sich vor ihrer Ausreise in Deutschland in einem laufenden Asylverfahren befanden, soweit der Bundesregierung hierzu Erkenntnisse vorliegen (bitte nach Jahren, Programmen und Ressorts aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 11 des Abgeordneten Peter Felser auf Bundestagsdrucksache 21/5005 und auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.