Deutsche Außenpolitik für die Republik Kosovo und die Beteiligung an der Mission Kosovo Force

Drucksache 21/6829Antwortauf die Kleine Anfrage 21/619701.07.202620 Seiten59 FragenFraktion Die LinkeAuswärtiges AmtAußenpolitik und internationale BeziehungenVerteidigung
Vorbemerkung der Fragesteller

Im Jahr 1999 griff die Bundeswehr in den Kosovo-Konflikt ein. Auf die teils umstrittene NATO-Mission Operation Allied Force folgte die Militäroperation Kosovo Force (KFOR), die demgegenüber durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mandatiert wurde.

Aus historischen Gründen und nicht zuletzt wegen des nach vertretener (vgl. dazu die im Sachstand WD 2 – 3000 – 041/24 der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages dargestellten Meinungen, www.bundestag.de/reso urce/blob/1022978/WD-2-041-24-pdf.pdf) und von den Fragestellenden geteilter Auffassung völkerrechtswidrigen Eingreifens in den Kosovo-Konflikt im Jahr 1999 hat Deutschland nach Ansicht der Fragestellenden eine Verantwortung gegenüber den Menschen im Kosovo. Daher soll mit dieser Kleinen Anfrage Klarheit darüber gewonnen werden, welche langfristigen außenpolitischen Ziele die Bundesregierungen in ihrer Kosovo-Politik verfolgt, welchen Beitrag die Beteiligung am KFOR-Einsatz dabei spielt und ob die Mission für sich genommen der aktuellen Lage noch angemessen ist.

Frage 1 + 1a + 1b Seite 1

1Welche politische Strategie verfolgt die Bundesregierung im Hinblick auf die Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und Kosovo?

1aLiegen der Bundesregierung eigene oder fremde Bewertungen der jüngsten EU-Vermittlungsversuche vor, und wenn ja, wie lauten diese, und welche Lehren zieht sie daraus?

1bWelche diplomatische Rolle spielt Deutschland direkt?

Antwort

Die Fragen 1 bis 1b werden zusammen beantwortet.

Die Bundesregierung unterstützt den EU-geführten Dialog zwischen Kosovo und Serbien, der darauf abzielt, ein umfassendes, rechtsverbindliches Normal-Deutschland unterstützt die Arbeit des EU-Sondergesandten für den Normalisierungsdialog Peter Sørensen nach Kräften und flankiert dessen Vermittlungsbemühungen politisch, finanziell sowie durch Sekundierung von Personal.

Die Bundesregierung setzt sich in Unterstützung der Arbeit des EU-Sondergesandten dafür ein, dass das Ohrid-Abkommen von 2023 zügig und vollständig umgesetzt wird. Es enthält alle für eine Normalisierung maßgeblichen Elemente. Die Bundesregierung begrüßt die am 22. Januar 2026 bei einem Treffen der Chefverhandler in Brüssel vollzogene Konstituierung der „Joint Commission on Missing Persons“, eine Vereinbarung aus dem Ohrid-Abkommen. Die Regierungen Kosovos und Serbiens haben sich wiederholt auch öffentlich zur vollständigen Umsetzung des Abkommens bekannt. Daran misst die Bundesregierung die Regierungen beider Länder.

Frage 2 Seite 2

Welche Projekte und Initiativen, die Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung in Kosovo fördern, unterstützen die Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesregierung die EU konkret (bitte nach Jahr, Initiative und finanziellem Rahmen sowie deutschem Anteil aufschlüsseln)?

Antwort

Über die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V. (IRZ) werden im Rahmen der Rechtsstaatsförderung und Korruptionsbekämpfung in Kosovo 2026 zwei Maßnahmen unterstützt: Ein interdisziplinärer Praxisaufenthalt und Studienreise zum Thema „Effizienz der Zivilverfahren“ (20.– 24. April 2026, Berlin) mit einer Fördersumme in Höhe von 23 180 Euro und ein Beratungsprojekt zur Reform der Zivilprozessordnung mit dem Justizministerium Kosovo in Höhe von 15 000 Euro. Vorhaben aus der Entwicklungszusammenarbeit im Sinne der Fragestellung finden sich im BMZ-Transparenzportal (abrufbar unter https://www.transparenzportal.bund.de/). Eine vollständige Übersicht von durch die EU umgesetzte Projekte liegt der Bundesregierung nicht vor.

Frage 3 Seite 2

Inwieweit unterstützt Deutschland Fraueninitiativen und zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für die Aufarbeitung von Kriegsverbrechen einsetzen?

Antwort

Die Bundesregierung hat u. a. das 2024 eröffnete und von der Jahjaga-Stiftung ins Leben gerufene „Museum for Survivors of Sexual Violence during the Kosovo War“ maßgeblich gefördert und damit einen wichtigen Beitrag zur Vergangenheitsbewältigung in Kosovo und zur Entstigmatisierung von Überlebenden sexualisierter Gewalt geleistet. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung den „Global Learning Hub for Transitional Justice and Reconciliation“, zu dessen Partnerorganisationen die „Youth Initiative for Human Rights“ (YIHR) gehört, ein regionales Netzwerk zivilgesellschaftlicher Organisationen, auch aus Kosovo. Die Zusammenarbeit dient dem internationalen Wissens- und Erfahrungsaustausch zu Fragen der Vergangenheitsaufarbeitung, Rechenschaft und Versöhnung.

Frage 4 Seite 2

Wie bewertet die Bundesregierung die Lage der Menschenrechte im Kosovo insgesamt, und wo sieht sie Fortschritte, aber auch Rückschritte?

Antwort

Die Bundesregierung bewertet die Lage der Menschenrechte in Kosovo grundsätzlich positiv. Die Verfassung garantiert umfassende politische und bürgerliche Rechte, Minderheitenrechte für ethnische Minderheiten im Land, die Unabhängigkeit der Justiz, die rechtliche Gleichberechtigung der Geschlechter, Religionsfreiheit und das Verbot der Todesstrafe. Das Land ist bislang kein Mitglied der Vereinten Nationen (VN), des Europarats oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), dennoch sind die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die Europäische Menschenrechtskonvention laut Verfassung unmittelbar anwendbar.

Frage 5 + 6 Seite 3

5Wie bewertet die Bundesregierung die Lage der Frauenrechte im Kosovo insgesamt, und wo sieht sie Fortschritte, aber auch Rückschritte?

6Wie sieht die Bundesregierung die allgemeine Situation von Frauen im Kosovo?

Antwort

Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet.

Kosovo verfügt über einen umfassenden Rechtsrahmen und Fördermechanismen. Die Gleichstellung der Geschlechter ist in der Verfassung verankert. Internationale Abkommen und Konventionen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Diskriminierung finden unmittelbare Anwendung, darunter die VN-Frauenrechtskonvention CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women) und die Istanbul-Konvention des Europarats. Auch die Ziele der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der VN über Frauen, Frieden und Sicherheit sind in die Gesetzgebung inkorporiert.

Im Bereich der politischen und wirtschaftlichen Teilhabe haben Frauen an Sichtbarkeit gewonnen, Erwerbs- und Eigentumsquoten sind im regionalen Vergleich jedoch niedrig. Häusliche Gewalt zählt zu den häufigsten gemeldeten Straftaten, wobei Frauen die Hauptbetroffenen sind. Zwar wurden Fortschritte beim Zugang zu Meldesystemen und Unterstützungsstrukturen erzielt, dennoch bestehen weiterhin Lücken im Schutzsystem.

Frage 7 Seite 3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Diskriminierung von Frauen, LGBTQIA+-Personen und religiösen Minderheiten?

Antwort

Die Rechte von LGBTI-Personen sind verfassungsrechtlich abgesichert, in der Praxis bestehen Umsetzungslücken fort und diskriminierende Einstellungen sind präsent.

Religiöse Minderheiten sind durch einen starken internationalen und verfassungsrechtlichen Rahmen geschützt, insbesondere durch die Garantie der Religionsfreiheit, den säkularen Charakter des Staates sowie spezielle Schutzmechanismen für religiöse Stätten. In der Praxis bestehen teils Herausforderungen, die nicht durch systematische staatliche Diskriminierung begründet sind.

Zu Frauenrechten wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen. Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse zur systematischen Diskriminierung von Frauen vor.

Frage 8 Seite 3

Wie steht die Bundesregierung zur Bedrohungslage von Aktivistinnen und Aktivisten für Frauenrechte, Menschenrechte und Antikorruption im Kosovo?

Antwort

Aktivistinnen und Aktivisten sind auch in Kosovo Ziel abwertender Rhetorik in sozialen Medien sowie vereinzelt auch im politischen Diskurs. Gleichzeitig verfügt Kosovo über eine aktive Zivilgesellschaft, die im Bereich des Menschenrechtsschutzes tätig ist.

Frage 9 Seite 4

Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen zu Fortschritten im Bereich der Kriegsverbrechensaufarbeitung vor, und wenn ja, wie lauten diese, und welche Probleme bestehen bei Ermittlungen und Gerichtsbarkeit?

Antwort

Nach Auffassung der Bundesregierung ist es Aufgabe der innerstaatlichen Gerichte, die auf dem eigenen Staatsgebiet begangenen Verbrechen aufzuklären. Anklagen der Sonderstaatsanwaltschaft werden innerhalb der Sonderabteilung des Grundgerichts Pristina verhandelt. Für Kosovo wurde darüber hinaus ein internationalisierter, hybrider Gerichtshof eingerichtet. Das Mandat der sogenannten Sonderkammern (Kosovo Specialist Chambers, KSC) in Den Haag beruht auf internationalen Vereinbarungen zwischen der Europäischen Union (EU) und Kosovo und besteht darin, schwere Straftaten v. a. von Mitgliedern der Befreiungsarmee Kosovos (UÇK) aufzuarbeiten. Die KSC wenden kosovarisches Recht an und sind zuständig für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und weitere Straftaten im Zeitraum von 1998 bis 2000. Die Bundesregierung misst den kosovarischen Sonderkammern eine herausgehobene Bedeutung bei der Aufarbeitung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, der Stärkung der Rechtstaatlichkeit und der Heranführung Kosovos an die EU bei. Mit dem absehbaren Abschluss der meisten Verfahren beginnt die sukzessive Abwicklung der Sonderkammern.

Auch der frühere Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien hat Völkerrechtsverbrechen (ICTY) in Kosovo untersucht. Die Arbeit des IC-TY wird vom Internationalen Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe fortgeführt, der sich inzwischen in der Abwicklungsphase befindet. Im Juni 2026 soll im Sicherheitsrat der VN über die mögliche Verlängerung des am 30. Juni 2026 auslaufenden VN-Mandats entschieden werden.

Frage 10 + 10a + 10b Seite 4

10Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die etwaige Praxis, Straßennamen, Schulnamen, Plätze oder öffentliche Gebäude nach verurteilten Kriegsverbrechern zu benennen?

10aWenn ja, welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt?

10bWenn ja, welche Reaktionen vonseiten der Bundesregierung, der EU und bzw. oder UN gab es diesbezüglich?

Antwort

Die Fragen 10 bis 10b werden zusammen beantwortet.

Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über die Praxis der Benennung von öffentlichen Orten im Sinne der Fragestellung in Kosovo.

Frage 11 Seite 4

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung Versöhnungsinitiativen im Kosovo bei, und welche Programme fördert Deutschland konkret?

Antwort

Die Bundesregierung misst Versöhnungsinitiativen in Kosovo wie im gesamten Westlichen Balkan große Bedeutung bei, da sie einen wesentlichen Beitrag zur langfristigen Stabilität der Region leisten.

Herausgehobene Projekte im Bereich Versöhnung sind die langjährige Unterstützung des Regionalen Jugend-Kooperationsbüros (RYCO – Regional Youth Cooperation Office), das insbesondere durch Jugendaustauschprogramme die Versöhnung sowie das gegenseitige Verständnis junger Menschen in der Region stärkt sowie die Unterstützung eines Projekts des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma zur Einbeziehung von unterrepräsentierten Gruppen in Prozesse der Übergangsjustiz in Kosovo. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Frage 12a + 12b Seite 5

12aWelche Beobachtungen liegen der Bundesregierung über die dauerhafte psychologische Traumatisierung von Überlebenden vor, und wie wird diese in Gedenkpolitik einbezogen?

12bWelche Programme zur Traumabewältigung existieren, und welche fehlen nach der Einschätzung der Bundesregierung vollständig?

Antwort

Die Fragen 12a und 12b werden zusammen beantwortet.

Feldbeobachtungen zivilgesellschaftlicher Partnerorganisationen zeigen nach Auffassung der Bundesregierung eine hohe und langfristig anhaltende psychologische Belastung unter Überlebenden des Kosovokriegs.

Es existieren verschiedene Programme zur Traumabewältigung. Unter anderem unterstützt die Bundesregierung das Kosovo Rehabilitation Centre for Torture Victims, welches Überlebende von Folter und Kriegstraumata durch spezialisierte Behandlung und langfristige Rehabilitation fördert, ferner Medica Gjakova, eine Organisation die Frauen und Mädchen, die sexualisierte oder geschlechtsbasierte Gewalt überlebt haben, schützt und stärkt, sowie das Traumazentrum der Diakonie in Mitrovica.

Frage 13 Seite 5

Welche Informationen liegen über die Ermordung, Vertreibung oder religiöse Verfolgung von Minderheiten im Kosovokrieg vor, die bisher nicht umfassend aufgearbeitet wurden?

Antwort

Während des Kosovokriegs wurden ca. 200 000–250 000 Angehörige ethnischer Minderheiten vertrieben. Noch heute gelten über 1 600 Personen als vermisst, davon gehören ca. 500 Personen ethnischen Minderheiten an. Auch vor diesem Hintergrund ist die Konstituierung der „Joint Commission on Missing Persons“ im Rahmen des EU-geführten Normalisierungsdialogs am 22. Januar 2026 ein wichtiger Schritt.

Frage 13a Seite 5

Welche Gruppen sind besonders betroffen?

Antwort

Betroffen sind vor allem Serben, Roma und Ashkali, auch das Schicksal zahlreicher Kosovo-Albaner ist ungeklärt.

Frage 13b Seite 5

Welche Hindernisse verhindern vollständige Aufarbeitung?

Antwort

Hindernisse bestehen in der Zusammenarbeit und gegenseitigen Anerkennung der vermissten bzw. gefundenen Personen zwischen Kosovo und Serbien. Die „Joint Commission on Missing Persons“ soll die Zusammenarbeit zwischen Kosovo und Serbien verbessern.

Frage 13c Seite 5

Welche diplomatische Rolle nimmt Deutschland ein?

Antwort

Die Bundesregierung setzt sich für die Aufarbeitung und Aufklärung von Fällen von Vertreibung und von Vermisstenfällen ein. Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen. Neben der Unterstützung für Angehörige der Roma und Ashkali in der Übergangsjustiz fördert die Bundesregierung die Organisation Pro-Peace, Forum Ziviler Friedensdienst e. V., die ein lokales Büro in Pristina unterhält und sich der zivilen Konfliktbewältigung widmet, bei der geschichtlichen Aufarbeitung des Kosovokriegs.

Frage 14 Seite 6

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über etwaige Strategien vor, die Tätergruppen der 1990er-Jahre nutzen, um ihre Verbrechen öffentlich umzudeuten, zu leugnen oder zu rechtfertigen, und welche Netzwerke liefern entsprechende Inhalte?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 15 + 15a + 15b Seite 6

15Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob kommunale Behörden Gedenkorte bewusst vernachlässigen, Straßen umbenennen, Denkmäler entfernen oder die geschichtliche Bedeutung von historisch relevanten Orten verschweigen?

15aWenn ja, welche dokumentierten Fälle liegen vor?

15bWenn ja, welche institutionellen Mechanismen ermöglichen diese Eingriffe?

Antwort

Die Fragen 15 bis 15b werden zusammen beantwortet.

Anfang Juni 2026 wurden Straßennamen in der mehrheitlich kosovo-serbischen Gemeinde Nord-Mitrovica umbenannt. Diese Entscheidung war 2025 getroffen worden, als die Gemeinde von einem kosovo-albanischen Bürgermeister geleitet wurde.

Zudem wurden nach Ende des Kosovokrieges und nach der Unabhängigkeitserklärung Kosovos die jugoslawischen Namen von Straßen und öffentlichen Einrichtungen geändert. Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine Kenntnisse von aktuellen Umbenennungen.

Frage 15c + 15d Seite 6

15cWenn ja, liegen der Bundesregierung Informationen sowie eigene oder fremde Bewertungen der Rolle lokaler orthodoxer und paramilitärisch geprägter Veteranenverbände vor, und wenn ja, wie lauten diese?

15dWelche Auswirkungen bestehen für Überlebende und Rückkehrerinnen und Rückkehrer?

Antwort

Die Fragen 15c und 15d werden zusammen beantwortet.

Kenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.

Frage 16 Seite 6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umgang mit muslimischen und jüdischen Friedhöfen und religiösen Stätten, die im Krieg beschädigt wurden oder heute gegebenenfalls politisch instrumentalisiert werden, und welche etwaigen Fälle von Zerstörung oder Vernachlässigung sind bekannt, und welche Gemeinden betrifft es oder werden ggf. systematisch benachteiligt?

Antwort

Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien befand, dass 225 von ca. 600 Einrichtungen Islamischer Gemeinden vollständig oder teilweise während des Kosovokriegs zerstört wurden. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 17 + 17a + 17b + 17c Seite 7

17Hat die Bundesregierung Kenntnisse über strukturelle, bürokratische oder sicherheitspolitische Umstände und etwaige Hindernisse betreffend die Möglichkeit für Angehörige von Opfern oder Menschenrechtsorganisationen, im Kosovo Gedenkveranstaltungen abzuhalten oder Gedenkorte zu besuchen, und wenn ja, welche?

17aWenn ja, was ist zur Rolle lokaler Behörden oder Polizeikräfte bekannt?

17bWelche Rolle spielen kommunale Genehmigungsverfahren?

17cWenn ja, was ist bekannt zur etwaigen Einflussnahme durch paramilitärische Gruppen?

Antwort

Die Fragen 17 bis 17c werden zusammen beantwortet.

Es liegen keine Erkenntnisse über Hindernisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 18 + 18a + 18b + 18c Seite 7

18Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zustand, Zugang und die institutionelle Verwaltung von Archiven zu Kriegsverbrechen und historischen Minderheitenrechten?

18aWelche Archive sind nur eingeschränkt öffentlich zugänglich?

18bWelche Archive wurden gegebenenfalls bewusst politisiert oder manipuliert?

18cWelche Aktenbestände fehlen oder sind verschwunden?

Antwort

Die Fragen 18b und 18c werden zusammen beantwortet.

Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 18d Seite 7

Welche Projekte unterstützt Deutschland zur Archivtransparenz?

Antwort

Die Fragen 18, 18a und 18d werden zusammen beantwortet.

2012 wurde das „Institut für die Erforschung von Kriegsverbrechen“ gegründet, mit dem Mandat, Verbrechen zu erforschen und zu dokumentieren, die während des Kriegs in Kosovo im Zeitraum vom 1. Januar 1998 bis zum 20. Juni 1999 begangen wurden. Dies umfasst zudem die Erforschung und Dokumentation von Verbrechen, die bis zum 31. Dezember 2000 begangen wurden und in Zusammenhang mit dem Krieg standen.

2023 wurde das „Institut für Kriegsverbrechen in Kosovo“ (IKKL) als Nachfolgeinstitut gegründet. Die Geber von Archivmaterialien an das IKKL sind hauptsächlich Nichtregierungsorganisationen, interkommunale Archive, wissenschaftliche Institute, private Sammler sowie Archiv- und Bibliothekseinrichtungen.

Der öffentliche Zugang zu den genannten Archiven ist aufgrund der Sensibilität der Inhalte eingeschränkt. Zu Archiven von Justizeinrichtungen und Strafverfolgungsbehörden, zum Staatsarchiv sowie zu Kommunalarchiven besteht ebenfalls teils eingeschränkter Zugang. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 13c verwiesen.

Frage 19 Seite 7

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung einer wachsenden Rolle religiöser Institutionen (Islamische Gemeinschaft, katholische Kirche, serbisch-orthodoxe Kirche) in der politischen Meinungsbildung rund um historische Ereignisse?

Antwort

Die Bundesregierung kann die in der Fragestellung formulierte Einschätzung nicht bestätigen.

Frage 19a + 19b Seite 8

19aWelche bekannten Fälle religiöser Rhetorik gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020, die die Täter-Opfer-Perspektive verzerren?

19bHat die Bundesregierung Kenntnisse über etwaige Kooperationen zwischen religiösen Institutionen und extremistischen Gruppierungen oder Einzelpersonen, und wenn ja, welche?

Antwort

Die Fragen 19a und 19b werden zusammen beantwortet.

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 20 + 20a + 20b + 20c Seite 8

20Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die etwaige systematische Nutzung religiöser Symbole zur ethnischen Markierung von Territorien vor (beispielsweise über Kreuze, Fahnen, Moscheeneubauten, Kirchen auf nicht genehmigten Grundstücken oder Wiederaufbauprojekten)?

20aWelche etwaigen Fälle seit 2020 sind dokumentiert?

20bWelche Gemeinden sind gegebenenfalls besonders betroffen?

20cHat die Bundesregierung eine Auffassung dazu, welche Maßnahmen notwendig wären, um Missbrauch religiöser Symbolik als identitätspolitisches Instrument zu begrenzen?

Antwort

Die Fragen 20 bis 20c werden zusammen beantwortet.

Die Sichtbarkeit religiöser Symbole hängt von der ethnischen Prägung der Gemeinden ab. Kosovo verfügt über gesetzlich geschützte „Special Protective Zones“, die Bebauung in unmittelbarer Nähe zu religiösen Bauwerken ohne Zustimmung der religiösen Institutionen untersagen. Auf kommunaler Ebene kommt es vereinzelt zu Streitigkeiten zur Auslegung und Vergabe von Bebauungsrechten. Es liegen keine Erkenntnisse zur systematischen Nutzung oder Missbrauch religiöser Symbolik im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 21a Seite 8

Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Bewertungen vor über den Umgang politischer Parteien im Kosovo mit Genozidleugnung, Geschichtsrevisionismus und Hasspropaganda, und wenn ja, wie lauten diese?

Antwort

Die Bundesregierung verweist diesbezüglich auf öffentliche Äußerungen und Programme kosovarischer Politiker und Parteien.

Frage 21b Seite 8

Welche Programme fördern die Reintegration von Rückkehrenden aus Deutschland nach Kosovo, und wie werden diese Menschen sozial abgesichert?

Antwort

In Kosovo bestehen derzeit drei durch die Bundesregierung unterstützte Reintegrationsprojekte, umgesetzt durch die Organisationen URA, Diakonie Kosova und die Arbeiter-Wohlfahrtsorganisation Nürnberg (AWO). Nach geltender Rechtslage haben in Kosovo alle Rückkehrerinnen und Rückkehrer – unabhängig von ihrer Religion, Abstammung oder ethnischen Zugehörigkeit – grundsätzlich die gleichen Rechte auf staatliche Unterstützungsleistungen. Diese werden vom kosovarischen Innenministerium bereitgestellt.

Frage 22 Seite 9

Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle der kosovarischen Diaspora in Deutschland für politische und soziale Entwicklungen im Kosovo?

Antwort

Die Bundesregierung begrüßt die vielfältigen Beziehungen zwischen den Zivilgesellschaften beider Länder, zu der auch die kosovarische Diaspora in Deutschland beiträgt. Eine systematische Bewertung von deren Rolle im Sinne der Fragestellung liegt der Bundesregierung nicht vor.

Frage 23 Seite 9

Welche Zusammenarbeit gibt es mit Diasporaorganisationen zur Demokratieförderung oder Versöhnungspolitik?

Antwort

Mit Blick auf die Westbalkan Region unterstützt die Bundesregierung das Deutsch-Albanische Netzwerk für Politisches Engagement e. V. (DANPE) u. a. mit dem Ziel der Demokratieförderung.

Frage 24 + 24a + 24b Seite 9

24Wie beurteilt die Bundesregierung die soziale Lage von Rückkehrenden und Binnenvertriebenen in den Kosovo und innerhalb des Kosovos, insbesondere von Roma, Ashkali und Balkan-Ägyptern?

24aWie viele Mittel fließen in entsprechende humanitäre Programme?

24bWie bewertet sie den Zugang zu Bildung, Gesundheit, Wohnraum?

Antwort

Die Fragen 24 bis 24b werden zusammen beantwortet.

Nach Kenntnisstand der Bundesregierung unterscheidet sich die soziale Lage von Rückkehrerinnen und Rückkehrern und Binnenvertriebenen nicht systematisch von anderen Teilen der Bevölkerung.

Roma, Ashkali und Ägypter sind verfassungsrechtlich als Minderheiten anerkannt. Kosovos nicht-albanischen Minderheiten werden in der Verfassung weitreichende Rechte und politische Partizipationsmöglichkeiten eingeräumt. Amtssprachen sind Albanisch und Serbisch, auf kommunaler Ebene auch Türkisch, Bosnisch und Romanes. Angehörige der Roma-, Ashkali- und Ägypter-Gemeinschaften wohnen überwiegend in städtischen oder dörflichen Siedlungen. Der Zugang zu staatlichen Leistungen scheitert teilweise an bürokratischen Hürden. Auch beim Bildungszugang für Kinder dieser Gemeinschaften bestehen teilweise Defizite, die sich in vergleichsweise hohen Schulabbruchraten niederschlagen.

Humanitäre Programme im Sinne der Fragestellung werden derzeit nicht gefördert.

Frage 24c Seite 9

Welche Projekte unterstützt Deutschland konkret?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 21b wird verwiesen.

Frage 25 Seite 9

Welche Rolle nimmt Deutschland strategisch im Kosovo ein, und welche Prioritäten setzen das Auswärtige Amt (AA), das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und die Bundesregierung insgesamt?

Antwort

Die Bundesregierung unterstützt Kosovo aktiv in seinem Bestreben nach Integration in die europäischen und euro-atlantischen Strukturen. Deutschland zählte zu den ersten Ländern, die die Republik Kosovo nach der Unabhängigkeitserklärung 2008 völkerrechtlich anerkannt und diplomatische Beziehungen aufgenommen haben. Seit 1999 stellt Deutschland ein Kontingent innerhalb des NATO-geführten Militäreinsatzes „Kosovo Force“ (KFOR) auf Grundlage der Resolution 1244 des Sicherheitsrates der VN, um ein sicheres Umfeld für die Menschen vor Ort herzustellen, das auf die gesamte Region ausstrahlt. Dazu gehört auch die Unterstützung der EU-Rechtsstaatsmission EULEX wie auch des EU-geführten Normalisierungsdialogs zwischen Kosovo und Serbien unter Leitung des EU-Sonderbeauftragten Peter Sørensen.

Deutschland ist Kosovos zweitwichtigster Handelspartner, größter Investor und zudem größter bilateraler Geber im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Seit April 2024 besteht eine Klima- und Energiepartnerschaft mit Kosovo, mit deren Hilfe die grüne Transition Kosovos gefördert und die Teilnahme Kosovos an internationalen Klimaformaten ermöglicht werden soll. Zudem ist Deutschland in erheblichem Maße im Rahmen der Kulturarbeit und der Förderung von Deutsch als Fremdsprache engagiert, u. a. über das Goethe Zentrum in Pristina.

Frage 26 Seite 10

Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit deutscher Projekte der Entwicklungszusammenarbeit im Kosovo, und inwiefern würde sie es als Erfolg sehen, oder wo gibt es Fehlentwicklungen?

Antwort

Die Bundesregierung bewertet die Wirksamkeit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Kosovo als erfolgreich. Auf Basis der Evaluierungen 2008– 2026 ergibt sich ein Durchschnittswert von 2,5 (Bewertung entspricht den Schulnoten 1–6) und “gut“ für die technische bzw. finanzielle Zusammenarbeit (Details abrufbar unter der Projektevaluierungsseite der GIZ unter www.giz.de/de/ueber-uns/wirkung-evaluierung/projektevaluierungen bzw. dem Transparenzportal der KfW unter www.kfw.de/microsites/Microsite/transparenz.kf w.de/#/results/projects).

Frage 27 Seite 10

Welche Risiken sieht die Bundesregierung, dass internationale Investitionen (auch deutsche) Nationalismen, separatistische Bestrebungen oder Korruptionsstrukturen stärken?

Antwort

Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse mit Blick auf die von den Fragestellern angeführten möglichen Risiken.

Frage 28a Seite 10

Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Bewertungen vor über den Einfluss Organisierter Kriminalität auf politische Institutionen in Kosovo?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 28b Seite 10

Welche sicherheitspolitischen Kooperationen existieren mit kosovarischen Behörden?

Antwort

Es bestehen Abkommen über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich und über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen. Das Bundeskriminalamt (BKA) arbeitet mit den kosovarischen Behörden, insbesondere der Kosovo Polizei, einzelfallbezogen im Rahmen der kriminalpolizeilichen internationalen Zusammenarbeit (§ 3 BKAG) und der polizeilichen Rechtshilfe in Strafsachen (Nr. 123 RiVASt) zusammen sowie anlassbezogen in Wahrnehmung seiner Zentralstellenfunktion (§ 2 BKAG). Im Rahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe (PAH) für den Westbalkan arbeiten BKA und Bundespolizei (BPOL) ebenfalls mit der Kosovo Polizei zusammen. Die Bundesregierung leistet zudem im Rahmen der Initiative „S.C.A.N. – Security, Customs, and Negotiation“ einen Beitrag zur Stärkung der Grenzverwaltung in Kosovo.

Frage 29 Seite 11

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über rechtsextreme Netzwerke, paramilitärische Gruppen oder Waffenschmuggel im Kosovo?

Antwort

Der Anschlag in Banjska vom 24. September 2023 ging von einer paramilitärischen Gruppierung aus. Fortfolgende Waffenfunde durch die Kosovo Polizei deuten auf weiterhin existierenden Waffenschmuggel hin. Darüber hinaus wird auf die Ausführungen im Länderbericht Kosovo der EU-Kommission vom 4. November 2025 (abrufbar unter: https://enlargement.ec.europa.eu/document/download/127563ea-4c03-44a4-b56c-2d569afd86a5_en?filename=kosovo-report-2025.pdf; Seite 45 ff.) verwiesen.

Frage 30 + 30a + 30b + 30c Seite 11

30Liegen der Bundesregierung konkrete Erkenntnisse vor über die Rolle historischer Diskurse bei der Mobilisierung extremistischer Gruppen im Kosovo vor?

30aWenn entsprechende Informationen vorliegen, welche Gruppen nutzen historische Mythen zur Rekrutierung?

30bWenn entsprechende Informationen vorliegen, welche Narrative sind besonders mobilisierend (z. B. „serbische Opferrolle“, „christliche Verteidigung gegen den Islam“)?

30cWenn entsprechende Informationen vorliegen, gibt es Verbindungen zu Organisationen in Serbien oder Montenegro?

Antwort

Die Fragen 30 bis 30c werden zusammen beantwortet.

Insbesondere im Norden Kosovos gibt es Gruppen, die das Narrativ eines serbischen Siedlungsanspruchs v. a. auf die nördlichen Gemeinden des Landes für ihre Mobilisierung nutzen. Der paramilitärische Angriff von Banjska vom 24. September 2023 wie auch die Gewaltereignisse in Zvecan Ende Mai 2023 haben das Sicherheitsrisiko, das von einzelnen Gruppen ausgehen kann, verdeutlicht.

Frage 31 Seite 11

Welche Strategien verfolgt Deutschland, um eine einseitige Abhängigkeit Kosovos von EU-Geld und Auslandsgeldtransfers zu vermeiden?

Antwort

Übergeordnete Ziele des deutschen Engagements sind die Annäherung Kosovos an die Standards und Strukturen der EU, die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenständigkeit und Wettbewerbsfähigkeit Kosovos und dadurch die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung. Das Engagement der Bundesregierung in Kosovo zielt insofern darauf ab, einen Beitrag zur sozio-ökonomischen Entwicklung des Landes zu leisten.

Frage 32 Seite 11

Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Bewertungen betreffend den Einfluss Serbiens und Russlands im Kosovo im Allgemeinen und auf das Konfliktgeschehen im Kosovo im Speziellen vor, und wenn ja, wie lauten diese?

Antwort

Serbien erkennt die Unabhängigkeit der Republik Kosovo nicht an. Die serbische Regierung vertritt eine Position, wonach Kosovo politisch zu Serbien gehört. Dieser Position versucht die serbische Regierung in internationalen Foren Geltung zu verschaffen und wird dabei in der Regel von Russland unterstützt, das Kosovo ebenfalls nicht als unabhängigen Staat anerkannt hat. Die nachhaltige Lösung dieses Konflikts ist Gegenstand des EU-geführten Normalisierungsdialogs zwischen Kosovo und Serbien.

Der paramilitärische Angriff von Banjska vom 24. September 2023 wie auch die Gewaltereignisse in Zvecan Ende Mai 2023 haben die Sicherheitslage in der Region erheblich verschärft. Mutmaßliche und teilweise geständige Angreifer konnten sich nach Serbien absetzen, ohne dort von der Justiz belangt zu werden. Dies widerspricht europäischen Grundsätzen von Rechtsstaatlichkeit, denen Serbien verpflichtet ist.

Frage 33 Seite 12

Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Bewertungen betreffend den Einfluss Serbiens und Russlands im Allgemeinen auf die Region Westbalkan vor, und wenn ja, wie lauten diese?

Antwort

Serbien nimmt u. a. aufgrund seiner Größe, seiner geografischen Lage und seiner Wirtschaftskraft eine zentrale Rolle in der Region ein. Die Beziehungen Serbiens zu den einzelnen Ländern der Region sind dabei vielfältig.

Die Bundesregierung bewertet die Einflussnahme Russlands auf die Region als insbesondere sicherheitspolitisch relevant. Besonders kritisch bewertet die Bundesregierung geheimdienstliche, hybride und desinformatorische Aktivitäten Russlands im Westbalkan. Sie gefährden die Stabilität und Sicherheit in der Region und zielen darauf ab, die EU-Beitrittsambitionen der Länder des Westlichen Balkans zu unterminieren.

Frage 34a Seite 12

Wie und anhand welcher Kriterien findet eine Evaluation der KFOR-Mission seitens der Bundesregierung statt?

Antwort

Eine Evaluierung der KFOR-Mission seitens der Bundesregierung erfolgt im Rahmen einer ressortübergreifenden Überprüfung, die in der Regel im jährlichen Turnus in den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung der Bundeswehr an der KFOR-Mission einfließt und dem Bundestag zur Beratung vorgelegt wird. In der Bewertung werden unter anderem die sicherheitspolitischen Erkenntnisse und Einschätzungen der NATO und des VN-Sicherheitsrates beachtet.

Frage 34b Seite 12

Welche Kriterien müssen nach Auffassung der Bundesregierung erfüllt sein, damit ein Abzug der Bundeswehr und das Auslaufen des Mandats als vertretbar angesehen werden?

Antwort

Wesentliche Kriterien sind nach Auffassung der Bundesregierung die Gewährleistung eines sicheren Umfelds und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die dauerhafte Normalisierung zwischen Kosovo und Serbien über die Umsetzung des Ohrid-Abkommens und Fortschritte im EU-vermittelten Dialog zwischen Serbien und Kosovo sowie die verantwortungsvolle Übertragung der Sicherheitsverantwortung an demokratisch kontrollierte und multiethnisch geprägte kosovarische Sicherheitsinstitutionen.

Frage 35 Seite 12

Welche Rolle misst Deutschland der KFOR-Mission für Stabilität im Land bei?

Antwort

Die KFOR-Mission ist ein zentraler stabilisierender Akteur in Kosovo sowie auf dem Westlichen Balkan und trägt entscheidend zur nachhaltigen Stabilisierung der Sicherheitslage und der Entwicklung einer demokratischen, multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo bei.

Frage 35a Seite 13

Welche militärischen und zivilen Aufgaben hält sie für prioritär?

Antwort

Die prioritären Kernaufgaben von KFOR aus Sicht der Bundesregierung ergeben sich aus dem Mandat der VN-Sicherheitsratsresolution 1244 sowie aus dem Antrag der Bundesregierung auf Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an KFOR:

- Beitrag zur Gewährleistung eines sicheren und geschützten Umfelds für alle Bevölkerungsgruppen;

- Beitrag zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;

- Beitrag zur Unterstützung und Koordination der internationalen humanitären Hilfe und internationalen zivilen Präsenz in der Republik Kosovo;

- Beitrag zur Unterstützung zur Entwicklung einer stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo;

- Beitrag zur Unterstützung des Aufbaus von demokratisch kontrollierten, multiethnisch geprägten kosovarischen Sicherheitsinstitutionen und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform als Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen.

Frage 35b Seite 13

Unter welcher Voraussetzung würden das BMVg und das Auswärtige Amt keine Verlängerung der KFOR-Mission empfehlen?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 34b verwiesen.

Frage 36 Seite 13

Wie werden eingesetzte Soldatinnen und Soldaten auf den Einsatz vorbereitet, und welche Deeskalationsstrategien werden im Vorfeld vermittelt?

Antwort

Soldatinnen und Soldaten, die für einen Einsatz vorgesehen sind, durchlaufen grundsätzlich eine mehrere Wochen umfassende Ausbildung, die der Erhöhung der individuellen Einsatzbereitschaft für den Einsatz allgemein sowie für eine bestimmte Aufgabe dienen. Rechtliche Grundlagen sind ebenfalls Teil der Ausbildung. In Vorbereitung auf das Einsatzgebiet stellen umfangreiche Unterrichtungen zu den kulturellen, ethnischen und religiösen Besonderheiten vor Ort, Sitten und Gebräuchen, sowie zu Hintergründen der Konfliktursachen sicher, dass sich Soldatinnen und Soldaten entsprechend vorher festgelegter Verhaltensregeln angemessen und dadurch deeskalierend wirkend verhalten. Die praktische Anwendung des Erlernten im Rahmen von Übungen als Handlungstraining bildet den Abschluss der Ausbildung.

Soldatinnen und Soldaten, die darüber hinaus in speziell aufgestellten Einheiten zur Überwachung von unfriedlichen Menschenansammlungen und Eindämmung von Krawallen (CRC – Crowd and Riot Control) derzeit bei KFOR bereitgehalten werden, durchlaufen drei zusätzliche Ausbildungsmodule.

Frage 37 Seite 13

Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr einer zukünftigen Eskalation?

Antwort

Die Sicherheitslage im Norden Kosovos hat sich nach einer Serie von zum Teil gewaltsamen Zwischenfällen im Jahr 2023 und trotz anhaltender politischer Spannungen wieder stabilisiert. Aufgrund der andauernden Spannungen sind Verschlechterungen und Zuspitzungen der Sicherheitslage aber weiter möglich. Im Rahmen gewaltsamer Einzelaktionen wurden unter anderem wiederholt Kräfte der Kosovo Polizei beschossen und verletzt. Ende November 2024 erfolgte ein Sprengstoffanschlag auf kritische Infrastruktur, den Ibar-Lepenc-Wasserkanal, der zentral für Wasser- und Stromversorgung des ganzen Landes ist. Die kosovarische Regierung geht weiterhin gegen serbische Parallelstrukturen und Netzwerke der Organisierten Kriminalität im Norden des Landes vor. Die von der kosovarischen Regierung vorangetriebene Transformation der kosovarischen Sicherheitskräfte (Kosovos Security Force, KSF) in reguläre Streitkräfte wird seitens Serbien als Bruch des bestehenden völkerrechtlichen Rahmens und sicherheitspolitisches Risiko wahrgenommen. Angesichts des weiterhin bestehenden kurzfristigen Konflikt- und Eskalationspotenzials bleibt eine handlungsfähige KFOR notwendig.

Frage 38a + 38b Seite 14

38aHat die Bundesregierung eine Auffassung dazu, ob aus der Balkanpolitik der aktuellen US-amerikanischen Regierung Risiken für eine Verschärfung des Konflikts zwischen Serbien und dem Kosovo entspringen, und wenn ja, wie lautet diese?

38bWenn der Bundesregierung eine entsprechende Einschätzung vorliegt, erkennt die Bundesregierung eine Bevorzugung Serbiens durch die Trump-Regierung, und welche Konsequenzen für die deutsche und europäische Westbalkanpolitik zieht sie aus einer solchen?

Antwort

Die Fragen 38a und 38b werden zusammen beantwortet.

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wonach die US-Westbalkanpolitik zu einer Verschärfung von Spannungen zwischen Serbien und Kosovo führt.

Frage 39 Seite 14

Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen vor betreffend den Einfluss Serbiens auf politische Akteure im Kosovo, und wenn ja, wie lauten diese?

Antwort

Serbien erkennt die Unabhängigkeit der Republik Kosovo nicht an. Die serbische Regierung vertritt die Position, dass Kosovo politisch zu Serbien gehört. Entsprechend nimmt Serbien auf politische Akteure in Kosovo Einfluss und versucht seiner Position auch dort Geltung zu verschaffen, was in der gegebenen Form unter anderem von der Wahlbeobachtungsmission der EU bei den Parlamentswahlen im Februar 2025 beanstandet wurde.

Frage 40 Seite 14

Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen vor betreffend etwaige Sicherheitsrisiken für den Kosovo durch die verstärkte Militarisierung in Serbien?

Antwort

Die serbischen Streitkräfte durchlaufen derzeit eine materielle Transformation, die eine Modernisierung der Ausrüstung beinhaltet. Eine personelle Vergrößerung der Streitkräfte ist nicht vorgesehen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ergibt sich daraus unmittelbar kein wesentlich erhöhtes Sicherheitsrisiko für Kosovo.

Frage 41 Seite 14

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gemeinsam mit EU-Partnern, um den Kosovo langfristig politisch zu stabilisieren?

Antwort

Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 25 wird verwiesen.

Frage 42 + 42a + 42b + 42c Seite 15

42Hat die Bundesregierung detaillierte Informationen darüber, wie Lehrplankommissionen im Kosovo unterschiedliche historische Ereignisse (z. B. Zweiter Weltkrieg, Jugoslawien oder Kriege der 1990er-Jahre) darstellen, und wenn ja, welche?

42aWenn entsprechende Informationen vorliegen, welche inhaltlichen Unterschiede existieren in sechs Fächern (Geschichte, Literatur, Sozialwissenschaften, Politik, Religion, Sprache)?

42bWenn entsprechende Informationen vorliegen, welche Stereotypen oder Feindbilder sind identifizierbar?

42cWelche Konsequenzen hat nach ggf. vorliegender Einschätzung der Bundesregierung dies für gesellschaftliche Kohäsion?

Antwort

Die Fragen 42 bis 42c werden zusammen beantwortet.

Der Bundesregierung liegen keine detaillierten Informationen im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 43 + 43a + 43b + 43c + 43d + 43e Seite 15

43Hat die Bundesregierung detaillierte Erkenntnisse darüber, ob das Janitscharen-System sowie andere Aspekte der osmanischen Herrschaft im Kosovo in aktuellen politischen Debatten, Schulcurricula, Parteiprogrammen, Medienkommentaren und religiösen Predigten unterschiedlich interpretiert bzw. instrumentalisiert werden, und wenn ja, welche?

43aWenn entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche konkreten Formulierungen in Schulbüchern existieren diesbezüglich im Kosovo?

43bWenn entsprechende Erkenntnisse vorliegen, wie unterscheiden sich diese Darstellungen von jenen in Serbien und Montenegro?

43cWenn entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Parteien oder Akteure nutzen Osmanismus- oder Anti-Osmanismus-Narrative zur Mobilisierung?

43dWelche geschichtspolitischen Interventionen deutscher Stiftungen sind seit 2018 dokumentiert?

43eWelche Rückwirkungen haben nach ggf. vorliegender Einschätzung der Bundesregierung diese Narrative auf interethnische Spannungen?

Antwort

Die Fragen 43 bis 43e werden zusammen beantwortet.

Eine explizite Befassung oder Aufarbeitung findet nach Kenntnis der Bundesregierung nicht statt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor.

Frage 44a + 44b Seite 15

44aHat die Bundesregierung eine Auffassung dazu, ob aus der Balkanpolitik der aktuellen russischen Regierung Risiken für eine Verschärfung des Konflikts zwischen Serbien und dem Kosovo entspringen, und wenn ja, wie lautet diese?

44bLiegen der Bundesregierung eigene oder fremde Bewertungen vor betreffend die Beziehung zwischen der serbischen und russischen Regierung, und welche Konsequenzen für die deutsche und europäische Westbalkanpolitik zieht sie entsprechend?

Antwort

Die Fragen 44a und 44b werden zusammen beantwortet.

Auf die Antworten zu den Fragen 32 und 33 wird verwiesen.

Frage 45 Seite 16

Wie bereitet sich die Bundesregierung auf einen möglichen Abzug der etwa 600 US-Soldatinnen und US-Soldaten aus der KFOR-Mission vor, und liegt ihr eine Einschätzung vor, wie wahrscheinlich ein solches Szenario ist, und wenn ja, wie lautet diese, und welche Konsequenzen für die Beteiligung Deutschlands an der Mission hätte dies (bitte nach einzelnen Aufgabenbereichen wie Aufklärung, Infrastruktur, Informationslage und möglichen Aufgabenverschiebungen aufgliedern)?

Antwort

Die Bundesregierung beantwortet hypothetische Fragestellungen grundsätzlich nicht.

Frage 46 Seite 16

Welche eigenen oder fremden Bewertungen liegen der Bundesregierung vor betreffend den generellen Einfluss Serbiens, Nordmazedoniens, Montenegros, der Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritanniens, Chinas, Russlands und der Türkei auf den Kosovo, und wie lauten diese (bitte jeweils für die einzelnen Staaten darstellen und dabei jeweils auf Soft und Hard Powers eingehen)?

Antwort

Die Bundesregierung tauscht sich mit allen genannten Staaten auch zu Fragen der Westbalkanpolitik aus. Art und Umfang der Beziehungen dieser Staaten zu Kosovo unterscheiden sich qualitativ und quantitativ auch nach Politikfeldern. Die USA waren einer der ersten Staaten, die Kosovo diplomatisch anerkannt haben, und sind seit der Unabhängigkeit in Kosovo sicherheitspolitisch, wirtschaftlich und diplomatisch engagiert, auch über ihr Engagement innerhalb der NATO. Das Vereinigte Königreich hat den Westbalkan als sicherheitspolitische Priorität definiert. Es ist in Kosovo ebenfalls sicherheitspolitisch, u. a. über sein NATO-Engagement, diplomatisch, und wirtschaftlich aktiv. Das Vereinigte Königreich hat 2008 als erstes Land offiziell die Unabhängigkeit von Kosovo anerkannt. Nordmazedonien und Montenegro unterhalten konstruktive diplomatische Beziehungen mit Kosovo und arbeiten beispielsweiseim Rahmen des Berlin Prozesses zusammen. Beide Länder sind ebenfalls truppenstellende Nationen im Rahmen der KFOR-Mission. Die Türkei ist in Kosovo mit wirtschaftlichen Investitionen, einem umfänglichen KFOR-Kontingent, Rüstungs- und Entwicklungskooperation ebenfalls engagiert. Prägend für die Beziehungen zu Kosovo ist auch die bedeutende türkischsprachige Minderheit im Land. Die Volksrepublik China erkennt Kosovo nicht an und unterhält keine diplomatischen Beziehungen, hat allerdings in Pristina ein Verbindungsbüro eingerichtet.

Zu den Beziehungen von Serbien und Russland zu Kosovo wird auf die Antworten zu den Fragen 32 und 33 verwiesen.

Frage 47 Seite 16

Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr waren im Jahr 2025 im Rahmen des KFOR-Mandats im Kosovo stationiert (bitte nach Standort angeben)?

Antwort

Im Jahr 2025 waren insgesamt 1 097 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr bei KFOR eingesetzt. Aufgeschlüsselt nach Einsatzorten befanden sich im Jahr 2025 in Ferizaj (Camp Bondsteel) 750 und in Pristina (Camp Film City) 347 Soldatinnen und Soldaten.

Frage 48 Seite 17

In welchen Fällen wurden KFOR-Truppen als Third Responder gemäß dem Auftrag der KFOR-Mission eingesetzt (bitte den einzelnen Fall kurz darstellen und den Umfang sowie die Art der Beteiligung deutscher Soldatinnen und Soldaten darstellen)?

Antwort

Der taktische Einsatz der in KFOR eingemeldeten Kräfte obliegt dem Kommandeur von KFOR. Das deutsche Kommando Heer ist als Leitkommando lediglich für das deutsche Einsatzkontingent bei KFOR und die nationale Einsatzführung verantwortlich. Aussagen über Details von Art und Umfang der taktischen Einsätze der multinationalen KFOR-Kräfte sind daher nicht möglich.