Nutzung von generativer Künstlicher Intelligenz durch die Bundesregierung

Drucksache 21/7443Antwortauf die Kleine Anfrage 21/718731.07.202634 Seiten11 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium für Digitales und StaatsmodernisierungMedien, Kommunikation und InformationstechnikStaat und Verwaltung1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Wochenzeitung „DIE ZEIT“ berichtete am 13. Juni 2026, eine Recherche zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) für Reden und Artikel des Bundesministers für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger, habe ergeben, dass mindestens eine seiner Reden vollständig KI-generiert gewesen sei. Bei weiteren seien vermutlich zumindest ganze Passagen durch KI erstellt worden, darunter vier Reden vor dem Deutschen Bundestag. Auch ein Gastbeitrag in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS)“ klinge so, als sei er maschinell geschrieben worden (www.zeit.de/politik/deutschlan d/2026-06/karsten-wildberger-bundesdigitalminister-reden-ki-generierung).

Die Nutzung von KI sei Redaktionen nicht gesondert offengelegt worden, habe ein Sprecher des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) der Zeitung „DIE ZEIT“ mitgeteilt. Zu den redaktionellen Grundsätzen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ)“ gehört es, keine Originalbeiträge mit von KI generiertem Text zu veröffentlichen. Infolge der Berichterstattung hat die „FAZ“ den Text von ihrer Website entfernt (www.zei t.de/digital/internet/2026-06/karsten-wildberger-ki-reden-gastbeitrag-cdugxe). Ein weiterer Gastbeitrag des Bundesministers am 4. April 2026 im „Handelsblatt“ wurde von dessen Redaktion infolge der Berichterstattung zunächst depubliziert und auf KI-Nutzung überprüft (Deutsche Presse-Agentur).

Die vom Bundesministerium des Innern (BMI) 2025 veröffentlichten „Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung“ empfehlen: „Ein transparenter Umgang mit der KI-Nutzung kann wesentlich dazu beitragen, das Vertrauen der Bevölkerung in den KI-Einsatz durch den Staat zu stärken – dies gilt insbesondere in der Kommunikation nach außen.“

In einem Interview mit der Zeitung „DIE ZEIT“ sagte der Bundesminister im Dezember 2025, er nutze KI-Chatbots privat ein bis zwei Stunden am Tag (www.zeit.de/2025/54/karsten-wildberger-digitalminister-kuenstliche-intellige nz-china-usa). In einer Antwort des Bundesministeriums auf eine Anfrage zum Informationsfreiheitsgesetz mit Bezug auf dieses Interview teilte das Bundesministerium mit, „Minister Wildberger hat in seiner Funktion als Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung bisher keine KI-Chatbots genutzt“ (https://fragdenstaat.de/anfrage/chat-protokolle-von-karsten-wildberg er-mit-ki-chatbots/1081108/anhang/2026-02-02-bescheidchat-protokolleki-ch atbots_geschwaerzt.pdf).

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Künstliche Intelligenz (KI) ist Schlüsseltechnologie. Durch den Einsatz von KI kann die öffentliche Verwaltung zentralen Herausforderungen mit innovativen Lösungen begegnen, um Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten und zur Arbeitsentlastung beizutragen. Eine moderne Verwaltung muss auch KI als Arbeitswerkzeug nutzen. KI kann dabei bei der Erstellung von Reden und Artikeln – aber auch bei weiteren Texten sowie allgemeiner Verwaltungsarbeit eingesetzt werden, stets eingebettet in einen Prozess mit menschlicher Prüfung und Letztverantwortung. Der maßgebliche Standard lautet: Inhalt und Verantwortung liegen beim Menschen. KI kann unterstützen, aber sie ersetzt weder Zielsetzung noch Struktur, Inhalt, Urteilsvermögen oder politische Haltung. KI ist ein unterstützendes Werkzeug, der Mensch führt.

Nach den Empfehlungen der Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung prüfen Nutzerinnen und Nutzer KI-generierte Inhalte vor der weiteren Verwendung fachlich (vgl. Leitsatz A 4). Wenn KI-generierte Inhalte von Menschen geprüft werden – fachlich, redaktionell und qualitativ, ist regelmäßig keine weitere Kennzeichnung notwendig (vgl. Leitsatz A 5). Dies entspricht auch den Anforderungen von Artikel 50 Absatz 4 Satz 4 und 5 der KI-VO.

KI ist ein leistungsfähiges Werkzeug zur Unterstützung. Die Bundesregierung fördert die Nutzung von KI in der Verwaltung, weil sie überzeugt ist, dass die Leistungsfähigkeit der Bundesverwaltung – aber auch der Wirtschaft – hier einen erheblichen Produktivitätsschub nehmen kann und auch muss.

Frage 1 + 1a + 1b + 1c + 1d + 1e + 1f Seite 2

1Hat der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger, Reden vor dem Deutschen Bundestag gehalten, die zum Teil oder vollständig durch Software zur Erzeugung von Text, sogenannte generative KI, erstellt wurden?

1aWie viele Reden wurden auf diese Weise erstellt, und um welche Reden handelt es sich konkret?

1bWelche dieser Reden wurden vollständig durch KI entworfen oder erstellt?

1cWelches KI-Modell welchen Betreibers kam dabei jeweils zum Einsatz?

1dMit welchen Prompts wurden die Reden erstellt?

1eWas wurde zu dem Vorgang jeweils im BMDS veraktet?

1fIst aus der Akte jeweils ersichtlich, dass und in welchem Umfang KI zum Einsatz kam?

Antwort

Die Fragen 1 bis 1f werden gemeinsam beantwortet.

KI ist ein unterstützendes Arbeitswerkzeug, das in zahlreichen Arbeitsprozessen genutzt wird. Nutzerinnen und Nutzer prüfen KI-generierte Inhalte generell vor der weiteren Verwendung fachlich und überarbeiten diese auch entsprechend redaktionell. Etwaige Prompt-Formulierungen oder die Nutzungstiefe der KI sind insoweit regelmäßig Zwischenergebnisse im Rahmen interner Arbeitsprozesse der Verwaltung. Weitergehende Informationen im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.

Frage 2 + 2a + 2b + 2c + 2d + 2e + 2f Seite 3

2Hat der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger, Artikel in Zeitungen oder Zeitschriften veröffentlicht, die zum Teil oder vollständig durch KI erstellt wurden?

2aWie viele Artikel wurden auf diese Weise erstellt, und um welche Artikel handelt es sich konkret?

2bWenn ja, in welchen Fällen wurde das den Redaktionen offengelegt?

2cAuf welche Weise und durch wen wurde KI für die Erstellung der Artikel genutzt?

2dWelches KI-Modell welchen Betreibers kam dabei jeweils zum Einsatz?

2eWas wurde zu dem Vorgang jeweils im BMDS veraktet?

2fIst aus der Akte jeweils ersichtlich, dass und in welchem Umfang KI zum Einsatz kam?

Antwort

Die Fragen 2 bis 2f werden gemeinsam beantwortet.

Der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung geht transparent mit dem Einsatz von KI um und hat dies beispielsweise in mehreren Interviews – schriftlich wie mündlich – erläutert. Auf der BMDS-Webseite findet sich zudem eine Stellungnahme zum KI-Einsatz in Reden und Gast-beiträgen, auf die zur Beantwortung der Fragen explizit verwiesen wird: https://bmds.bund.de/akt uelles/aktuelle-meldungen/detail/ki-einsatz-in-reden-des-ministers

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu den Fragen 1 und 5 verwiesen.

Frage 3 + 3a + 3b + 3c + 3d + 3e + 3f Seite 3

3Wurden in anderen Bundesministerien oder in nachgeordneten Behörden Reden oder Artikel der Bundesminister oder Bundesministerinnen oder Staatssekretärinnen oder Staatssekretäre teilweise oder vollständig durch generative KI erstellt?

3aWie viele Reden oder Artikel wurden auf diese Weise erstellt, und um welche Reden oder Artikel handelt es sich konkret?

3bWelche dieser Reden oder Artikel wurden vollständig durch KI entworfen oder erstellt?

3cWelches KI-Modell welchen Betreibers kam dabei jeweils zum Einsatz?

3dMit welchen Prompts wurden die Reden erstellt?

3eWas wurde zu dem Vorgang jeweils veraktet?

3fIst aus der Akte jeweils ersichtlich, dass und in welchem Umfang KI zum Einsatz kam?

Antwort

Die Fragen 3 bis 3f werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu den Fragen 1, 4 und 5 verwiesen.

Frage 4 + 4a + 4b + 4c Seite 4

4In welchen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden gibt es, über die allgemeinen Leitlinien des BMI hinausgehend, Leitfäden, Richtlinien oder sonstige Regeln für die Nutzung von KI?

4aFür wen gelten diese Leitfäden oder Richtlinien jeweils?

4bAuf welche Arten der Nutzung von KI beziehen sie sich?

4cWerden für die Nutzung von KI Weiterbildungen angeboten, und wenn ja welche und in welchem Umfang?

Antwort

Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet.

Die Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung (KI-Leitlinien) setzen allgemeine Leitplanken für die Nutzung von KI in der Bundesverwaltung. Daneben können innerhalb der Bundesverwaltung in den Ressorts und Behörden gegebenenfalls weitere spezifische Regelungen für den Einsatz von KI etabliert werden.

In der Bundesverwaltung steht für den Themenbereich "Künstliche Intelligenz" ein Fortbildungsangebot der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) zur Verfügung. Dieses wird durch anwendungsspezifische sowie ressortspezifische Fortbildungsangebote ergänzt.

Im Übrigen wird auf die Anlage sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.*

Frage 5 Seite 4

Auf welche Weise wird die Nutzung von KI begrenzt, wenn es solche Begrenzungen gibt (bitte nach Bundesministerien aufschlüsseln)?

Antwort

KI wird in der Bundesverwaltung als reguläres Arbeitswerkzeug eingesetzt, stets eingebettet in einen Prozess mit menschlicher Vorbesprechung, Prüfung und letztlicher Verantwortung. Die Nutzung von KI in der Bundesverwaltung erfolgt im Rahmen der bestehenden Rechtsgrundlagen, insbesondere der KI-VO, der DSGVO, des BDSG, des SÜG sowie der jeweiligen Fachgesetze und zugehörigen Verwaltungsvorschriften. Darüber hinaus bestehen Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.

Frage 6 Seite 4

Werden in Bundesministerien und nachgeordneten Behörden Texte oder andere Daten (zum Beispiel Bilder oder Grafiken) für die Nutzung von KI an Anbieter von KI-Systemen oder Sprachmodellen übermittelt (bitte nach Bundesministerien und jeweils genutzter KI aufschlüsseln)?

Antwort

Die Nutzung von KI in der Bundesverwaltung erfolgt im Rahmen der bestehenden Rechtsgrundlagen, insbesondere der KI-VO, der DSGVO, des BDSG, des SÜG sowie der jeweiligen Fachgesetze und zugehörigen Verwaltungsvorschriften.

Für die Verarbeitung sensibler dienstlicher Daten besteht insbesondere die zentrale KI-Plattform der Bundesverwaltung KIPITZ. KIPITZ wird in den Rechenzentren des ITZBund betrieben. Auf KIPITZ können als Verschlusssache eingestufte Daten des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch verarbeitet werden. Eine Übermittlung von Daten an externe Anbieter von KI-Systemen besteht bei KIPITZ dabei nicht.

Im Übrigen wird auf die Antwotz zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.

Frage 7 Seite 5

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass interne und insbesondere eingestufte Dokumente durch extern gehostete KI-Software ausgewertet wurde und wird?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.

Frage 8 + 8a + 8b Seite 5

8Welche KI wird in Bundesministerien und nachgeordneten Behörden für die Erstellung von Reden, Artikeln oder anderen Text- oder Bildmaterialien benutzt (bitte nach Geschäftsbereichen aufschlüsseln)?

8aWer hostet diese KI-Angebote?

8bWelche Anwendungen für welche KI-Basismodelle (Foundation Models) werden dabei genutzt, und von wem wurden sie gegebenenfalls nachtrainiert?

Antwort

Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.

Einen Überblick über den KI-Einsatz in der Verwaltung bietet der über www.ki marktplatz.bund.de öffentlich einsehbare „Marktplatz der KI-Möglichkeiten“ (MaKI). Das zentrale KI-Transparenzregister für Bund, Länder und Kommunen ermöglicht dabei einen transparenten Überblick über eingesetzte oder geplante KI-Systeme und unterstützt die konsequente Nachnutzung bewährter KI-Systeme, fördert Kooperationen und die Nutzung von Synergiepotenzialen.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Frage 9 Seite 5

Hat der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung dienstlich in irgendeiner Weise Chatbots oder andere Formen generativer KI benutzt, und wenn ja, wozu?

Antwort

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antworten zu den Frage 1, 2 und 5 verwiesen.

Frage 10 Seite 5

Wie viel Dienstzeit verbringen Beschäftigte der Leitungsebene des Bundesministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung durchschnittlich mit Chatbots oder anderen Formen generativer KI?

Antwort

Entsprechende personenbezogene Daten werden nicht erhoben und liegen nicht vor.

Frage 11 + 11a + 11b + 11c + 11d Seite 5

11In welchen Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden werden interne dienstliche Dokumente (Vermerke, Vorlagen, E‑Mails) teilweise oder ganz mit generativer KI erstellt?

11aWerden Mitarbeitende angewiesen, generative KI (teilweise) für die Erstellungen dienstlicher Dokumente zu nutzen?

11bSteht es den Mitarbeitenden frei, generative KI für die (teilweise) Erstellung dieser Dokumente zu nutzen?

11cNach welchen dienstlichen Kriterien wird entschieden, ob dienstliche Dokumente (teilweise) mit generativer KI erstellt werden?

11dWird die (teilweise) Verwendung generativer KI kenntlich gemacht, wenn ja, in welchen Fällen und wie?

Antwort

Die Fragen 11 bis 11d werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 6 und 8 verwiesen.

Anlage
AnlageAnlage 1

PDF-Seiten 7–33 (27 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen