Rüstungsindustrie in Ostdeutschland

Drucksache 21/7628Antwortauf die Kleine Anfrage 21/721714.08.20268 Seiten20 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium für Wirtschaft und EnergieVerteidigungWirtschaft
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Auf der Sondersitzung der Ministerpräsidentin und Ministerpräsidenten der ostdeutschen Bundesländer am 11. Juni 2026 wurde beschlossen, dass Ostdeutschland besonders für Drohnenerprobungszentren geeignet sei. Festgestellt wird, dass „Drohnen […] neue zivile und militärische Möglichkeiten“ eröffnen (vgl. Tagesordnungspunkt [TOP] 4 „Drohnen – ostdeutsche Erprobungszentren). In einem weiteren Beschluss zu TOP 6 „Sicherheit und Verteidigung“ wird die im NATO-Bündnis besondere „geographische Lage“ Ostdeutschlands als „logistische Drehscheibe für Truppenbewegungen und Materialverlegungen“ festgehalten. Zudem werden dort die „herausragende Bedeutung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie als strategischen Wachstums- und Innovationsfaktor für die regionale Wirtschaft und den Industriestandort Ostdeutschlands“ sowie die Möglichkeiten bekräftigt, durch die Erschließung neuer Absatzmärkte Arbeitsplätze in Ostdeutschland zu sichern. Ebenso wird die „strategische Bedeutung“ von Dual-Use-Technologien hervorgehoben und eine „generelle Beschleunigung der Exportverfahren für Dual-Use-Produkte“ als notwendig beschrieben, „um internationale Marktzugänge zu erleichtern und Wettbewerbsnachteile abzubauen.“

Frage 1 Seite 1

Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich das Risiko durch Dual-Use-Technologien, besonders, wenn beim vorgesehenen „doppelten Verwendungszweck“ die militärische Komponente bereits in der Herstellungsphase intendiert ist?

Antwort

Angesichts der aktuellen geopolitischen Lage ist aus Sicht der Bundesregierung eine Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Bündnispartner unabdingbar, dies umfasst auch den Aufwuchs und die Stärkung der entsprechenden verteidigungsindustriellen Basis.

Frage 2 + 3 Seite 2

2Folgt die Bundesregierung der Einschätzung, dass Dual-Use-Güter eine strategische Bedeutung haben und deren Exportgenehmigungen beschleunigt werden müssen, um internationale Marktzugänge zu erleichtern?

3Plant die Bundesregierung die generelle Beschleunigung von Exportverfahren von Dual-Use-Technologien?

Antwort

Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Exportkontrolle für Dual-Use-Güter ist europarechtlich geregelt. Die Bundesregierung prüft im Rahmen der Exportkontrolle Ausfuhren von Dual-Use-Gütern auf der Grundlage der EU-Dual-Use-Verordnung. Die Exportkontrollprüfung der Bundesregierung erfolgt anhand der in der Verordnung festgelegten Kriterien im Einzelfall. Die Bundesregierung passt die Exportkontrolle im Rahmen einer risikobasierten Betrachtung stetig an die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen an. Ein Ziel ist auch eine Beschleunigung der Verfahren durch Bürokratieabbau, wo immer dies unter Einhaltung hoher Prüfstandards möglich ist.

Frage 4 + 4a + 4b Seite 2

4Priorisiert die Bundesregierung Infrastrukturvorhaben in Ostdeutschland aufgrund deren militärischer Bedeutung für Truppenbewegungen und Materialverlegungen?

4aWenn ja, welche Projekte wurden priorisiert?

4bWenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Antwort

Die Fragen 4 bis 4b werden zusammen beantwortet.

Die Kapazitäten im Bundesbau reichen seit jeher insgesamt nicht aus, um alle Bauaufgaben des Bundes gleichzeitig umzusetzen. Die Bauaufgaben müssen daher wie auch bereits in den vorangegangenen Legislaturperioden auf der Zeitachse harmonisiert werden. Konkret heißt das, dass einmal jährlich die Bauherren eine Bauprogrammplanung unter Einbeziehung der Bauverwaltungen der Länder erstellen. Dabei werden die kurz- und mittelfristigen zu berücksichtigenden Bauaufgaben festgelegt und entsprechend jährlich fortgeschrieben.

Frage 5 Seite 2

Konnten aufgrund einer möglichen Priorisierung von militärisch notwendigen Infrastrukturprojekten andere Projekte ohne eine militärische Bedeutung nicht umgesetzt werden? Wenn ja, welche Projekte sind das?

Antwort

Zu Verdrängungseffekten, die zu einer Nichtumsetzung ziviler Bauaufgaben im Sinne der Fragestellung geführt haben, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

Frage 6 Seite 2

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass sich Ostdeutschland aufgrund der vorhandenen Infrastruktur für Drohnenerprobungszentren besonders eignet, und wie begründet sie ihre Einschätzung?

Antwort

Die Eignung von Standorten für die Erprobung unbemannter Luftfahrtsysteme hängt von einer Vielzahl technischer, infrastruktureller, regulatorischer und geografischer Faktoren ab und unterliegt immer einer Einzelfallprüfung. Auch ostdeutsche Länder bieten großflächige, zum Teil dünn besiedelte Räume und Konversionsflächen und ermöglichen dadurch u. a. ungestörte Langstreckenflüge.

Frage 7 + 7a + 7b Seite 3

7Sieht die Bundesregierung besonderen Investitionsbedarf in den ostdeutschen Bundesländern zum Schutz des Luftverkehrs in der Nähe von Drohnenerprobungszentren?

7aWenn ja, plant sie, sich an diesen Investitionen zu beteiligen (bitte nach Bundesländern angeben)?

7bWenn nein, wie begründet sie diese Einschätzung?

Antwort

Die Fragen 7 bis 7b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Ein besonderer Investitionsbedarf wird seitens des Bundesministeriums des Innern nicht gesehen. Die sichere Durchführung des Flugbetriebs wird durch die bestehenden luftverkehrsrechtlichen Verfahren und Regelungen, insbesondere auch durch geografische Gebiete sowie bei Bedarf durch aktivierbare Flugplatzverkehrszonen (ATZ), gewährleistet.

Frage 8 Seite 3

Wie viele Drohnenunfälle gab es in den letzten zwölf Monaten im Luftraum der ostdeutschen Bundesländer (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Antwort
Tabelle auf Seite 3 · 8 Zeilen × 6 Spalten
Aktenzei­ chenDatumOrtBundeslandBemerkungDrittschaden
BFU25-06074. Juli 2025CochstedtSachsen-AnhaltUAS – loss of controlUnbekannt
BFU25-080219. August 2025CochstedtSachsen-AnhaltUAS loss of engine powerUnbekannt
BFU25-083327. August 2025CochstedtSachsen-AnhaltUAS crashed on landingNein
BFU26-003819. Januar 2026CochstedtSachsen-AnhaltUAS crashed on landingNein
BFU26-004922. Januar 2026CochstedtSachsen-AnhaltUAS crashed on landingNein
BFU26-016923. März 2026BeelitzBrandenburgUAS unintentional deployment of the emergency parachute during landingNein
BFU26-062513. Juli 2026CochstedtSachsen-AnhaltUAS Loss of controlNein
BFU26-064717. Juli 2026CochstedtSachsen-AnhaltUAS Loss of controlNein
Frage 9 Seite 3

Wie hoch ist der entstandene Schaden an öffentlicher Infrastruktur durch Drohnenunfälle (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über etwaige Schäden vor.

Frage 10 Seite 3

Welche Exportkontrollen sind bislang für den Bereich von bewaffneten oder potenziell waffenfähigen Drohnen vorgesehen?

Antwort

Bewaffnete Drohnen gelten als Kriegswaffen und unterfallen dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG); deren Export ist nur mit Zustimmung der Bundesregierung möglich. Im Übrigen greifen je nach technischer Ausgestaltung und Erfassung in Teil I der Ausfuhrliste der Außenwirtschaftsverordnung oder Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 (EU‑Dual-Use-Verordnung) Ausfuhrkontrollen nach dem Außenwirtschaftsgesetz oder der EU‑Dual-Use-Verordnung.

Frage 11 Seite 4

In welchem Umfang wird die Kontrolle des Drohnenbaus vorgesehen, und welche Institutionen geben die Drohnenprojekte mit Blick auf Dual-Use-Aspekte frei?

Antwort

Sollten die Drohnen dem KrWaffKontrG unterfallen, so sind für die Herstellung Genehmigungen nach diesem Gesetz erforderlich. Für die Erteilung von Genehmigungen sind die jeweils zuständigen Genehmigungsbehörden nach dem KrWaffKontrG verantwortlich, d. h. in der Regel das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium der Finanzen oder das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Frage 12 + 12a + 12b Seite 4

12Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass die Rüstungsindustrie ein strategischer Wachstums- und Innovationsfaktor für die regionale Wirtschaft und den Industriestandort Ostdeutschlands ist?

12aWenn ja, wie und in welcher Höhe unterstützt die Bundesregierung diesen Sektor (bitte, wenn möglich, die einzelnen Projekte angeben)?

12bWenn nein, welche Kriterien gelten dafür ansonsten?

Antwort

Die Fragen 12 bis 12b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Markt für Rüstungsgüter in Deutschland weiterhin stark expandieren wird und die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie grundsätzlich ein Wachstums- und Innovationsfaktor für die deutsche Wirtschaft sein kann. Je nach regionalen Potenzialen und Schwerpunkten dieser Entwicklung können sich dabei auch Potenziale für die wirtschaftliche Entwicklung betroffener Länder geben – auch für Länder Ostdeutschlands.

Die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie ist insgesamt keine homogene Branche, sondern ein sehr komplexes Netzwerk verschiedener direkt und indirekt betroffener Wirtschaftszweige. Viele dieser Wirtschaftszweige werden durch Fördermaßnahmen etwa in den Bereichen der regionalen Wirtschafts- und Strukturpolitik, Industriepolitik oder Innovationspolitik gefördert. Eine eindeutige Erfassung der einzelnen Aktivitäten zur Unterstützung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie liegt aufgrund der komplexen Struktur der direkt und indirekt betroffenen Wirtschaftszweige nicht vor.

Frage 13 + 14 Seite 4

13Wie hoch war die Förderung von Rüstungsindustrieprojekten in den Jahren von 2022 bis 2025 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Projekten aufschlüsseln und die jeweilige Förderhöhe angeben)?

14Sind aufgrund der Förderung von einzelnen Rüstungsindustrieprojekten andere Industrieprojekte in den Jahren 2022 bis 2025 nicht gefördert worden (bitte, wenn möglich, die einzelnen Projekte angeben)?

Antwort

Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das Bundesministerium der Verteidigung beauftragt die Rüstungsindustrie grundsätzlich zu Leistungen, die der materiellen Bedarfsdeckung der Streitkräfte dienen.

Frage 15 + 16 + 17 Seite 5

15Inwieweit hat die Bundesregierung das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD umgesetzt, der Bundesagentur für Sprunginnovationen zu ermöglichen, auch im Bereich der Rüstung tätig zu werden?

16Wie viele Vorschläge mit Bezug zur Rüstungsindustrie wurden in dieser Legislaturperiode bereits eingereicht (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln, aus denen die Anträge gestellt wurden)?

17Wie viele Projekte mit Bezug zur Rüstungsindustrie wurden bzw. werden in dieser Legislaturperiode gefördert (bitte nach Bundesländern angeben, aus denen die Anträge gestellt wurden)?

Antwort

Die Fragen 15 bis 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Laut dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD soll der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) ermöglicht werden, auch im Bereich der Verteidigung tätig zu werden. Die SPRIND ist gemäß der seit dem Jahr 2024 gültigen Fassung des Gesellschaftsvertrags nicht mehr auf rein zivile Projekte beschränkt und kann damit auch im Dual-Use-Bereich tätig werden und tut dies bereits, wie im Folgenden anhand der Einreichungen und geförderten Projekte deutlich wird. In dieser Legislaturperiode hat die Bundesregierung darüber hinaus in der jüngst beschlossenen Start-up- und Scale-up-Strategie beschlossen, dass das Innovationszentrum der Bundeswehr (InnoZBw) möglicherweise verteidigungsrelevanten SPRIND-geförderten Projekten zur Verfügung stehen kann.

In der aktuellen Legislaturperiode gab es bei der SPRIND bislang 35 Einreichungen mit Bezug zur Rüstungsindustrie. Diese teilen sich wie folgt hinsichtlich ihrer Herkunft auf:

• Baden-Württemberg: zwei

• Bayern: zehn

• Berlin: vier

• Niedersachsen: eins

• Nordrhein-Westfalen: drei

• Rheinland-Pfalz: eins

• Außerhalb Deutschlands: acht

• Unbekannt (nicht angegeben bei Einreichung) sechs

In der aktuellen Legislaturperiode wurden/werden von der SPRIND bislang drei solche Projekte gefördert:

• Bayern: zwei

• Spanien: eins

20 Einreichungen wurden abgelehnt, zwölf befinden sich noch in Prüfung.

Frage 18 Seite 5

Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken für eine friedliche Koexistenz der Völker, wenn sich die Absatzmärkte für Rüstungsindustrien erweitern?

Antwort

Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Licht der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Außenwirtschaftsgesetzes, der Außenwirtschaftsverordnung, des „Gemeinsamen Standpunkts des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 14. April 2025 und des Vertrags über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty; „ATT“) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“.

Frage 19 Seite 6

Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich die ökonomischen Chancen für Ostdeutschland durch die Rüstungsindustrie?

Antwort

In Ostdeutschland bestehen erhebliche Entwicklungspotenziale entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von der Zuliefer- und Produktionsstruktur bis hin zu Forschung und technologischer Innovation. So verfügt Ostdeutschland durch dort bereits ansässige Unternehmen (u. a. Sensorik, Chip-Produktion), die bestehende Wissenschaftslandschaft (Universitäten und Forschungsinstitute) und das in vielen Regionen verfügbare Angebot an Flächen und Arbeitskräften grundsätzlich über gute Rahmenbedingungen zur Stärkung von Aktivitäten der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (SVI). Führende Rüstungsunternehmen haben in jüngerer Zeit verstärkt damit begonnen, ehemalige gewerbliche Produktionsstandorte in Ostdeutschland zu Rüstungsstandorten umzuwandeln oder dies in Erwägung zu ziehen.

Frage 20 Seite 6

Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich die ökonomischen und militärischen Risiken für Ostdeutschland durch mehr Rüstungsindustrie?

Antwort

Investitions- und Standortentscheidungen obliegen den jeweiligen Unternehmen, die von der Bundesregierung nicht bewertet werden.

Frage 21 + 22 Seite 6

21Welche konkreten Beschäftigungseffekte erwartet die Bundesregierung durch die Entwicklung der Rüstungsindustrie in Ostdeutschland?

22Welche volkswirtschaftlichen Effekte erwartet die Bundesregierung durch die Entwicklung der Rüstungsindustrie in Ostdeutschland (bitte quantifizieren)?

Antwort

Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen derzeit keine umfassenden regionalisierten Daten bzw. Prognosen zur künftigen Entwicklung der SVI in Ostdeutschland vor, auf deren Grundlage Einschätzungen zu erwarteten Beschäftigungs- und volkswirtschaftlichen Effekten in Ostdeutschland getroffen werden könnten.

Frage 23 Seite 6

Wie viele Rüstungsaufträge, die durch das Sondervermögen für die Bundeswehr (Artikel 87a des Grundgesetzes) finanziert werden, sind an Betriebe und Unternehmen mit Sitz in Ostdeutschland gegangen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Antwort

Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. BverfGE 147, 50, Rdn 249) bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann.

Eine zentrale IT-gestützte Auswertungsmöglichkeit im Sinne der Fragestellung ist technisch nicht gegeben. Die mithin erforderliche händische Auswertung der in Frage kommenden Verträge kann innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit nicht erfolgen. Für die Auswertung wären ca. 400 Stunden und damit eine Bearbeitungszeit von 50 Tagen durch die zuständige Stelle erforderlich. In dieser Zeit müssten andere für die Verteidigungsbereitschaft Deutschlands dringliche Projekte zurückstehen.

Aus den oben dargelegten Gründen kann eine belastbare Beantwortung der Frage wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Recherche verbunden wäre, nicht erfolgen.

Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen.

Frage 24 Seite 7

Wie viele Rüstungsaufträge für die Bundeswehr sind seit Antritt der schwarzroten Bundesregierung im Jahr 2025 an Betriebe und Unternehmen in Ostdeutschland gegangen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Antwort

Seit Beginn der Amtszeit der Bundesregierung am 6. Mai 2025 bis zum 21. Juli 2026 sind 101.881 Rüstungsaufträge für die Bundeswehr an Betriebe und Unternehmen mit Sitz in Ostdeutschland gegangen.

Die Rüstungsaufträge verteilen sich auf die Bundesländer wie folgt:

• Berlin: 29.518

• Brandenburg: 15.764

• Mecklenburg-Vorpommern: 14.675

• Sachsen: 14.585

• Sachsen-Anhalt: 13.424

• Thüringen: 13.915.

Frage 25 + 26 + 26a + 26b Seite 7

25In welchem Umfang war der Nationale Sicherheitsrat in die Beratungen und die Beschlussfindung der Ministerpräsidenten eingebunden?

26Wie bewertet der Nationale Sicherheitsrat die Forderungen und Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz, bzw. würde der Nationale Sicherheitsrat die Ambitionen der Länderchefs mit Auflagen versehen?

26aWenn ja, mit welchen?

26bWenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 25 bis 26b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Als Kabinettausschuss der Bundesregierung ist der Nationale Sicherheitsrat nicht in die Beratungen und die Beschlussfindung der Regierungschefin und der Regierungschefs der ostdeutschen Bundesländer eingebunden und bewertet deren Forderungen und Beschlüsse nicht. Zu hypothetischen Fragestellungen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.