Eineinhalb Jahre nach Ende des Bürgerkrieges - Sachstand zur Rückkehr nach Syrien, zum Widerruf von Schutztiteln und zur aktuellen Entscheidungspraxis über Anträge syrischer Asylbewerber

Drucksache 21/7816Antwortauf die Kleine Anfrage 21/747701.09.202612 Seiten34 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernMigration und Aufenthaltsrecht
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Im Jahr 2016 äußerte die damalige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hinsichtlich der zu dieser Zeit hunderttausendfach nach Deutschland strömenden syrischen Asylbewerber: „Wir erwarten, wenn wieder Frieden in Syrien ist […], dass ihr auch wieder mit dem Wissen, was ihr jetzt bei uns bekommen habt, in eure Heimat zurückgeht“ (www.welt.de/politik/deutschland/plus690d a1b45d012ee169d9b188/abschiebe-offensive-warum-die-meisten-syrer-dauer haft-in-deutschland-bleiben-duerften.html). Und erst kürzlich erklärte der amtierende Bundeskanzler Friedrich Merz anlässlich eines Treffens mit dem syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Schaara eine Rückkehr von 80 Prozent der in Deutschland aufhältigen Syrer in den nächsten drei Jahren zur Zielvorgabe (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/al-sharaa-merz-10 0.html). Die hiermit geschürte Erwartung einer größeren Rückkehrbewegung ist aus Sicht der Fragesteller auch anderthalb Jahre nach dem Sturz des Assad-Regimes und dem Ende des Bürgerkrieges nicht einmal ansatzweise eingelöst. Weder ist bislang eine relevante Zahl unter den insgesamt ca. 1,3 Millionen (www.morgenpost.de/politik/article410365491/fast-eine-million-syrer-in-deut schland-wer-muss-zurueck-ins-kriegsland.html) seit 2015 ohne Asylanspruch, da nach Durchquerung sicherer Drittstaaten (vgl. Artikel 16a Absatz 2 des Grundgesetzes [GG] i. V. m. § 18 Absatz 2 Nummer 1 des Asylgesetzes [AsylG]), nach Deutschland gelangten Syrern nach Syrien zurückgekehrt, noch sind auf Regierungsebene die notwendigen Maßnahmen eingeleitet worden, um in absehbarer Zeit eine größere Anzahl Syrer zurückführen zu können.

Während aus den Nachbarländern Syriens eine große Anzahl an Syrern zeitnah zurückkehrte, ist eine solche Rückkehrbewegung aus Deutschland bislang ausgeblieben. So befinden sich unter den bis Mitte April 2026 zurückgekehrten 1,6 Millionen Syrern gerade einmal 6 100 Rückkehrer aus Deutschland (www.welt.de/politik/deutschland/plus69f22f7f622ae392e46e332c/syrer-kehr en-aus-wichtigen-aufnahmelaendern-in-ihre-heimat-zurueck-aber-nicht-aus-de utschland.html). Nach Syrien abgeschoben wurden seit Ende des Assad-Regimes – in Relation zu 11 000 vollziehbar ausreisepflichtigen Syrern – gerade einmal vier Personen. Ein zentrales Hindernis ist die systematische Weigerung der syrischen Regierung, die notwendigen Passersatzpapiere für die Abzuschiebenden auszustellen (www.welt.de/politik/deutschland/plus6a044ee8214 d7d4d4aac57f9/migration-an-diesem-detail-scheitern-seit-monaten-abschiebu ngen-von-straftaetern-nach-syrien.html). Aus Sicht der Fragesteller ist die Bundesregierung bislang nicht in der Lage, diese Obstruktion der syrischen Regierung zu beenden. Ein syrischer Regierungsvertreter nannte die in Deutschland aufhältigen Syrer sogar eine „strategische Ressource“ und lehnte Zwangsabschiebungen pauschal ab (www.spiegel.de/ausland/syrien-aussenmi nister-assad-al-shaibani-stellt-sich-gegen-zwangsabschiebungen-reaktion-auf-f riedrich-merz-a-4ead38e1-4a9b-4f76-b307-ca18bcb06dc1).

Der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt hingegen erklärte, dass wer sich nicht integriere bzw. nicht arbeite, die Perspektive habe, nach Syrien zurückzukehren (www.spiegel.de/politik/deutschland/innenminister-alexande r-dobrindt-wer-in-seine-heimat-fliegt-dem-droht-dort-offenbar-keine-gefahr-a-8bad6e42-0cec-4e4d-9d1f-499962a8ba1f). Nach Auffassung der Fragesteller lässt sich aus den Äußerungen von Koalitionsvertretern die Grundtendenz herauslesen, dass neben straffällig gewordenen Syrern jedenfalls auch sunnitische Araber (www.welt.de/politik/deutschland/plus6881d8dac1ef6365168b88 cf/kooperation-mit-islamisten-sunnitische-araber-koennen-jetzt-sicher-nach-sy rien-heimkehren-heisst-es-aus-der-union.html), welche die Bevölkerungsmehrheit stellen, sowie die Bezieher von Sozialleistungen zurückkehren sollen.

Ausgehend hiervon ergibt sich ein in die Hunderttausende gehendes Potenzial für Widerrufsverfahren als erstem Schritt zu einer anschließenden Rückkehr: Dies umfasst zum einen die 492 000 Syrer, die derzeit Grundsicherung beziehen (FAZ, ebd.). Zum anderen stellten Syrer im Jahr 2024 mit 115 000 Tatverdächtigen die größte Gruppe unter ausländischen Tatverdächtigen (Polizeiliche Kriminalstatistik 2024, S. 53), die im Falle der Verurteilung in die Gruppe der prioritär zurückzuführenden Straftäter fallen werden.

Hinzu kommen die Syrer im laufenden Asylverfahren, die direkt nach der Ablehnung ihres Begehrens zurückgeführt werden können. Im Jahr 2025 stellten Syrer mit 23 256 Erstanträgen immer noch die zweitgrößte Nationalität unter den Asylbewerbern, und auch im laufenden Jahr 2026 bis einschließlich Mai finden sie sich mit 4 482 Erstanträgen auf dieser Position (vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [BAMF], Aktuelle Zahlen, Ausgabe Dezember 2025 sowie Ausgabe Mai 2026, jeweils S. 3). Von den im Jahr 2025 getroffenen 25 293 Entscheidungen über die Asylanträge syrischer Antragsteller fielen lediglich 2,1 Prozent positiv aus. Im laufenden Jahr stieg die Gesamtschutzquote bei bereits 26 595 Entscheidungen auf 19,2 Prozent, wobei die Anerkennung von subsidiärem Schutz in 1 088 Fällen und die Verhängung eines Abschiebeverbots in 3 443 Fällen den größten Teil dieser positiven Entscheidungen ausmachen (BAMF, ebd.). 34 790 Asylverfahren syrischer Antragsteller sind noch offen, dies entspricht 54,9 Prozent aller anhängigen Verfahren (BAMF, ebd., Mai 2026, S. 13).

Obwohl § 73 Absatz 1 und 2 AsylG den Widerruf von Schutztiteln im Falle einer dauerhaften Veränderung der Lage im Herkunftsland dahin gehend, dass ein sicherer Aufenthalt dort wieder möglich ist, zwingend vorschreibt, sind jedoch bislang weder in größerer Anzahl Schutztitel von Syrern widerrufen noch auch nur die Verfahren hierzu eingeleitet worden. Vielmehr finden diese Verfahren weiterhin nur anlassbezogen statt (www.welt.de/politik/deutschlan d/plus69f22f7f622ae392e46e332c/syrer-kehren-aus-wichtigen-aufnahmelaend ern-in-ihre-heimat-zurueck-aber-nicht-aus-deutschland.html). In den ersten fünf Monaten des Jahres 2026 wurden lediglich 4 681 Widerrufsprüfverfahren für syrische Schutzberechtigte neu angelegt, die in Relation zu 483 724 in Deutschland aufhältigen Syrern mit Schutztitel Stand Ende Mai 2026 zu sehen sind. Zudem wurde in diesem Zeitraum in lediglich 17 Prozent der überprüften Fälle tatsächlich ein Widerruf ausgesprochen (vgl. Antwort der Bundesregierung zur Schriftlichen Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 21/6731). Der Migrationsexperte Prof. Dr. Daniel Thym sieht hingegen ein Rückkehrpotenzial, welches mit 150 000 bis 200 000 Syrern (www.faz.net/aktuell/politik/inla nd/syrer-in-deutschland-grosse-ausreise-bleibt-unwahrscheinlich-accg-200693 672.html) jedenfalls weit über der Zahl liegt, die sich mit der aktuellen Politik der Bundesregierung erreichen lässt. Prof. Dr. Daniel Thym zufolge rechtfertigen die Lageeinschätzungen des Auswärtigen Amts, der EU-Asylagentur und des BAMF schon längst Widerrufsprüfungen (Welt, ebd.).

Die aus Sicht der Fragesteller nur sehr zögerliche Einleitung von Widerrufsverfahren ist umso weniger verständlich, als diese bei einer nennenswerten Zahl von überprüften Schutztiteln erhebliche Ressourcen und auch Zeit in Anspruch nehmen werden. Geboten ist jeweils eine Einzelfallprüfung durch das BAMF, deren Ergebnis im Falle des Widerrufs des Schutztitels gerichtlich anfechtbar ist, wobei der Anfechtung gemäß § 75 AsylG aufschiebende Wirkung zukommt. Anschließend hat die lokale Ausländerbehörde über eine Ausweisung zu entscheiden, die ebenfalls gerichtlich anfechtbar ist. Vor dem Eintritt einer Ausreisepflicht stehen also zwei behördliche Einzelfallprüfungen, die im Falle einer sechsstelligen Anzahl von Verfahren die ohnedies stark belasteten Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte erheblich in Anspruch nehmen werden (s. zu allem Prof. Dr. Daniel Thym, in: www.lto.de/recht/hintergruend e/h/abschiebungen-syrien-flluechtlinge-widerruf-schutzstatus-einzelfall und https://verfassungsblog.de/abschiebungen-nach-syrien/). Nach Einschätzung der Fragesteller bietet gerade die aktuell auf 63 351 gesunkene Zahl an offenen Asylverfahren, welche Anfang 2025 noch mehr als dreimal so hoch war (vgl. BAMF, Aktuelle Zahlen, Ausgabe Mai 2026, S. 13), die Möglichkeit, Personal für die verstärkte Prüfung von Widerrufen umzuschichten.

Das Asylrecht steht in seiner juristischen Konstruktion und politischen Begründung unter dem Vorbehalt, dass der Schutz endet, wenn sich die Lage im Heimatland nachhaltig verbessert (Prof. Dr. Daniel Thym auf Verfassungsblog, ebd.). Die derzeitige, auf eine dauerhafte Ansiedelung von ca. 1,3 Millionen Syrern in Deutschland trotz Beendigung des dortigen Bürgerkriegs hinauslaufende Politik konterkariert dieses Prinzip aus Sicht der Fragesteller vollständig – und stößt bei einer klaren Mehrheit der Bevölkerung auf Ablehnung (www.bild.de/politik/inland/umfrage-von-insa-fuer-bild-mehrheit-forder t-syrer-zur-rueckkehr-auf-690e1ad0b38481fd2cca5de8).

Frage 1 Seite 3

Wie viele syrische Staatsbürger halten sich aktuell in Deutschland auf, und wie viele waren es zum 31. Dezember 2025?

Antwort

Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) waren zum Stichtag 30. Juni 2026 915.840 und zum Stichtag 31. Dezember 2025 936.286 syrische Staatsangehörige in Deutschland aufhältig.

Frage 2 Seite 3

Wie hoch war die Nettozuwanderung von Syrern nach Deutschland im Jahr 2025 (unter Ausschluss von in Deutschland neu geborenen Kindern) und bislang im Jahr 2026?

Antwort

Ausweislich des AZR lag im Sinne der Fragestellung die Nettozuwanderung im Jahr 2025 bei 14.399 Personen und im Zeitraum Januar bis Juni 2026 bei 353 Personen.

Frage 3 Seite 4

Welchen Aufenthaltsstatus haben die sich aktuell in Deutschland aufhaltenden Syrer (bitte jeweils mit Zahlenangabe insbesondere nach Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis als individuell bzw. subsidiär Schutzberechtigter, Aufenthaltserlaubnis auf anderer Grundlage, Abschiebeverbot, vollziehbar ausreisepflichtig mit und ohne Duldung, Aufenthaltsgestattung unterteilen)?

Antwort

Ausweislich des AZR waren zum Stichtag 30. Juni 2026 915.840 syrische Staatsangehörige in Deutschland aufhältig. Davon hatten 70.018 Personen eine Niederlassungserlaubnis.

640.304 Personen hatten eine Aufenthaltserlaubnis (AE). Davon hatten 193.373 Personen eine AE nach § 25 Abs 2 Satz 1 erste Alternative des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) als anerkannter Flüchtling, 283.981 Personen nach § 25 Abs 2 Satz 1 zweite Alternative AufenthG (subsidiär schutzberechtigt), 6.765 Personen nach § 25 Abs 3 AufenthG (Abschiebungsverbot) und 156.185 Personen eine AE auf anderer Grundlage.

9.856 Personen waren ausreisepflichtig, davon 6.781 Personen mit und 3.075 ohne Duldung. 61.370 Syrer waren im Besitz einer Aufenthaltsgestattung. Unter „Sonstiges“ (z. B. Aufenthaltstitel beantragt, Fiktionsbescheinigung) sind 134.292 Personen zu subsumieren.

640.304 Personen hatten eine Aufenthaltserlaubnis (AE). Davon hatten 193.373 Personen eine AE nach § 25 Abs 2 Satz 1 erste Alternative des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) als anerkannter Flüchtling, 283.981 Personen nach § 25 Abs 2 Satz 1 zweite Alternative AufenthG (subsidiär schutzberechtigt), 6.765 Personen nach § 25 Abs 3 AufenthG (Abschiebungsverbot) und 156.185 Personen eine AE auf anderer Grundlage.

9.856 Personen waren ausreisepflichtig, davon 6.781 Personen mit und 3.075 ohne Duldung. 61.370 Syrer waren im Besitz einer Aufenthaltsgestattung. Unter „Sonstiges“ (z. B. Aufenthaltstitel beantragt, Fiktionsbescheinigung) sind 134.292 Personen zu subsumieren.

Frage 4 + 4a + 4b Seite 4

4Wie viele Syrer sind nach Kenntnis der Bundesregierung

4amit und

4bohne Rückkehrförderung dieses Jahr freiwillig ausgereist (bitte monatsweise aufschlüsseln)?

Antwort

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren 4.426 syrische Staatsangehörige im AZR erfasst, die im bisherigen Jahr 2026 freiwillig ausgereist sind. Die Unterteilung nach Monat der Ausreise und Förderung ist Sie der folgenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 4 · 8 Zeilen × 4 Spalten
Anzahl Personenmit Förderungohne FörderungGesamt
Gesamt2.7361.6904.426
davon:
Januar 2026377361738
Februar 2026479309788
März 2026183234417
April 2026648262910
Mai 2026620328948
Juni 2026429196625

Es handelt sich um vorläufige Zahlen. Zudem ist zu beachten, dass die Gesamtzahl der freiwilligen Ausreisen syrischer Staatsangehöriger höher liegt, da Behörden nicht immer davon Kenntnis haben, wenn eine Person Deutschland freiwillig verlässt.

Frage 5 Seite 5

Wie viele Anträge auf Förderung der freiwilligen Rückkehr nach Syrien sind aktuell gestellt?

Antwort

Mit Stichtag 31. Juli 2026 befinden sich 478 Anträge für 905 Personen auf Leistungen aus dem REAG/GARP-Programm (REAG – Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany/GARP Government Assisted Repatriation Programme) für das Zielland Syrien in Bearbeitung.

Frage 6 Seite 5

Was unternimmt bzw. plant die Bundesregierung, um mehr Syrer als bisher zur freiwilligen Rückkehr zu bewegen, und soll insbesondere die Rückkehrförderung noch erweitert bzw. erhöht werden?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 32 des Abgeordneten Sascha Lensing auf, Plenarprotokoll 21/82 verwiesen.

Frage 7 Seite 5

Wie viele syrische Straftäter und Gefährder sind der Bundesregierung von den Bundesländern als für eine Abschiebung infrage kommend aktuell gemeldet bzw. von wie vielen dieser Personen hat die Bundesregierung Kenntnis?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagdrucksache 21/3267 verwiesen.

Frage 8 Seite 5

Welche Ursachen hat es nach Erkenntnis der Bundesregierung, dass bislang trotz der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehenen Wiederaufnahme von Abschiebungen nach Syrien mit der prioritären Rückführung von Straftätern und Gefährdern seit Regierungsantritt im Mai 2025 insgesamt erst vier Syrer nach Syrien abgeschoben wurden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Nur in Bezug auf solche Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, stellt sich die Frage des Vollzugs von Rückkehrentscheidungen. Die Bundesregierung arbeitet kontinuierlich daran, weitere Rückführungen nach Syrien zu ermöglichen. Sie befindet sich dazu in intensiven Gesprächen mit den zuständigen syrischen Stellen.

Frage 9 Seite 5

Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Wiederaufnahme der Ausstellung von Passersatzpapieren durch die syrische Regierung zu erreichen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, mit welchem Erfolg?

Antwort

Die Bundesregierung hat erfolgreich verschiedene Maßnahmen ergriffen, um Rückführungen zu ermöglichen. Dazu gehören Gespräche auf technischer Ebene und auf höchster politischer Ebene mit Vertreterinnen und Vertretern der Arabischen Republik Syrien. Rückführungen, einschließlich der Ausstellung der hierfür nötigen Reisedokumente, konnten daher bereits stattfinden.

Frage 10 + 10a Seite 5

10Wie ist die aktuelle Weisungslage beim BAMF hinsichtlich

10ader Verfahrensweise mit Blick auf neu eingehende bzw. noch nicht entschiedene Asylanträge von Syrern, und

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagdrucksache 21/7499 verwiesen.

Frage 10b Seite 6

der Einleitung von Widerrufsprüfverfahren gegenüber Syrern mit Schutzstatus aufgrund der neuen Lage in Syrien?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagdrucksache 21/7499 verwiesen.

Frage 11 Seite 6

Trifft das BAMF wieder vollumfänglich Sachentscheidungen über die Asylanträge von Syrern, wenn ja, seit wann, und bis wann sollen die ca. 34 790 noch offenen Verfahren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) entschieden werden?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagdrucksache 21/7499 verwiesen.

Frage 12 Seite 6

Wenn Frage 11 verneint wird, hinsichtlich welcher Gruppen werden Entscheidungen über Asylanträge weiterhin zurückgestellt, und weshalb entscheidet das BAMF auch eineinhalb Jahre nach dem Ende des Assad-Regimes und trotz einer weithin stabilen Lage in Syrien immer noch nicht um- fassend über alle Anträge?

Antwort

Die Frage 11 wird nicht verneint.

Frage 13 Seite 6

Wie viele Erstanträge auf Asyl wurden von syrischen Antragstellern im Jahr 2025 und in diesem Jahr bislang zurückgenommen?

Antwort

Im Jahr 2025 wurden 1.500 Erstanträge und im Zeitraum Januar bis Juli 2026 990 Erstanträge von syrischen Antragstellern zurückgenommen.

Frage 14 Seite 6

Wie viele Schutztitel von Syrern wurden in diesem Jahr bis einschließlich Juni im Rahmen eines Widerrufsverfahrens überprüft, und in wie vielen Fällen wurde dabei jeweils ein Widerruf ausgesprochen bzw. verworfen (bitte monatsweise aufschlüsseln)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 6, 7 · 6 Zeilen × 7 Spalten
HKL Syrien (nach Monaten)Entscheidungen über Widerrufe und Rücknahmen (Zeitraum: 01.01. bis 30.06.2026)
GesamtWiderruf/ Rücknahme Art. 16a GGWiderruf/ Rücknahme FlüchtlingseigenschaftWiderruf/ Rücknahme subsidiärer SchutzWiderruf/ Rücknahme Abschieb- ungsverbotkein Widerruf/ keine Rücknahme
Januar 20261.177–6336311.047
Februar 20261.096–455226973
März 20261.541–8571241.361
April 20261.584–118120361.310
Mai 20261.6091194228671.119
Juni 20261.299326139581559
Frage 15 Seite 7

Wie viele Widerrufsverfahren zur Überprüfung des Schutzstatus syrischer Schutzberechtigter wurden dieses Jahr bis einschließlich Juni eingeleitet (bitte monatsweise aufschlüsseln), und wie viele solcher Verfahren sind derzeit anhängig?

Antwort

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren 17.189 Widerrufsprüfverfahren syrischer Flüchtlinge anhängig. Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Statistik entnommen werden.

Tabelle auf Seite 7 · 6 Zeilen × 2 Spalten
Angelegte Widerrufsprüfverfahren syrischer Flüchtlinge (nach Monaten)
Januar 2026875
Februar 2026982
März 20261.030
April 20261.043
Mai 2026772
Juni 2026902
Frage 16 Seite 7

Wie viele Widerrufsverfahren wurden im Jahr 2025 und im laufenden Jahr infolge der unerlaubten Heimreise syrischer Staatsbürger eingeleitet, und in wie vielen dieser Verfahren kam es tatsächlich zum Widerruf?

Antwort

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfasst Widerrufsgründe nur bei der Einleitung, nicht aber bei der Entscheidung, sodass Angaben zum zweiten Teil der Frage nicht vorliegen. Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Statistik entnommen werden.

Tabelle auf Seite 7 · 2 Zeilen × 2 Spalten
Widerrufs-/Aberkennungsprüfverfahren syrischer Flüchtlinge infolge unerlaubter Heimreise
ZeitraumAngelegte Widerrufs-/Aberkennungsprüfverfahren
20252.593
01.01. bis 31.07.20261.532
Frage 17 Seite 8

Weshalb hat die Bundesregierung von der Einleitung von Verfahren zum Widerruf des Schutzstatus syrischer Schutzberechtigter auch anderthalb Jahre nach dem Sturz des Assad-Regimes bislang weitgehend abgesehen, obwohl § 73 Absatz 1 und 2 AsylG solche Verfahren zwingend („ist zu widerrufen“) vorschreibt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Das BAMF prüft regelmäßig anhand der rechtlichen Voraussetzungen, bei welchen Herkunftsländern die Voraussetzungen einer erheblichen und nicht nur vorübergehenden Veränderung der Sachlage im Herkunftsland und ein damit verbundener Wegfall der begründeten Furcht vor Verfolgung (sog. Sachlagenänderung) vorliegen. Die Entwicklungen im Herkunftsland Syrien werden im Rahmen der beschriebenen Prüfung fortlaufend beobachtet und bewertet.

Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagdrucksache 21/7499 verwiesen.

Frage 18 Seite 8

Werden Widerrufsverfahren gegenüber syrischen Schutzberechtigten weiterhin nur anlassbezogen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) eingeleitet?

Antwort

Prüfungen des zuerkannten Schutzstatus finden seit Abschaffung der sog. Regelüberprüfung zur Asylberechtigung und Flüchtlingseigenschaft (§ 73 Abs 2a AsylG aF) zum 1. Januar 2023, mit der das BAMF bis dahin verpflichtet war, spätestens drei Jahre nach Zuerkennung den gewährten Schutzstatus anlasslos dahingehend zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer Aberkennung vorliegen, – unabhängig vom jeweiligen Herkunftsland – ausschließlich anlassbezogen statt.

Frage 19 Seite 8

Hat das BAMF sich angesichts der stetig sinkenden Zahl an offenen Asylverfahren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) dahin gehend umorganisiert, dass mehr Personal für die Widerrufsverfahren zur Verfügung steht, und wie viele Mitarbeiter des BAMF waren im Mai 2025 bzw. sind aktuell mit der Bearbeitung von Widerrufsverfahren befasst?

Antwort
Tabelle auf Seite 8 · 12 Zeilen × 5 Spalten
Personal-Einsatz Aberkennungsverfahren in VZÄ gemäß Personal-IST-Abfrage KW 19 2025
eD/mDgDhDSumme
Aberkennungsprüfung49,267,43,9120,5
Personal-Einsatz durch Leiharbeitnehmende in VZÄ
Summe
Aberkennungsprüfung4,0
Personal-Einsatz Aberkennungsverfahren in VZÄ gemäß Personal-IST-Abfrage KW 31 2026
eD/mDgDhDSumme
Aberkennungsprüfung75,1206,73,7285,5
Personal-Einsatz durch Leiharbeitnehmende in VZÄ
Summe
Aberkennungsprüfung0,0

Das BAMF ist in der Lage, sein Personal im operativen Asylbereich – dazu gehört auch der Bereich Aberkennungen – bei Bedarf flexibel einzusetzen.

Frage 20 Seite 9

Gegen wie viele Widerrufe des Schutztitels syrischer Schutzberechtigter wurden in den Jahren 2025 und 2026 bislang Klagen erhoben (bitte prozentual in Relation zur Zahl der Widerrufe und in absoluten Zahlen angeben)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Statistik entnommen werden.

Tabelle auf Seite 9 · 2 Zeilen × 4 Spalten
ZeitraumWiderruf eines SchutztitelsKlage eingelegtKlagequote (%)
Jahr 202565927341,4 %
01.01. bis 31.05.20261.19632427,1 %
Frage 21 Seite 9

Wie ist bislang das Verhältnis von erfolgreichen und abgelehnten Klagen in diesen Verfahren, und gibt es auch bereits Entscheidungen von Oberverwaltungsgerichten?

Antwort

Im Jahr 2025 wurde in 20 Fällen über den Antrag auf Zulassung der Berufung von Oberverwaltungsgerichten entschieden, wobei einem Antrag stattgegeben wurde, im selben Zeitraum wurde eine Berufung zurückgewiesen. Im Zeitraum Januar bis Mai 2026 wurde in zwölf Fällen über den Antrag auf Zulassung der Berufung ablehnend entschieden. Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 9 · 2 Zeilen × 4 Spalten
ZeitraumKlage erfolgreichKlage nicht erfolgreich
Absolut%
Jahr 2025115,9 %177
01.01. bis 31.05.202621,6 %123
Frage 22 Seite 9

Wie viele solcher Klagen sind derzeit noch anhängig, und wie lange war die durchschnittliche Verfahrensdauer im Jahr 2025 und bislang im Jahr 2026?

Antwort

Zum 31. Mai 2026 waren 657 Klagen gegen Widerrufe des Schutztitels syrischer Flüchtlinge bei den Gerichten anhängig. Die durchschnittliche Verfahrensdauer dieser Klagen bei Gericht betrug im Jahr 2025 (Stand: 31. Dezember 2025) 21 Monate, im Zeitraum Januar bis Mai 2026 19,6 Monate.

Frage 23 Seite 9

Aus welchen Gründen ist die Gesamtschutzquote bei Entscheidungen über die Erstanträge syrischer Asylbewerber von 2,1 Prozent im Jahr 2025 auf 19,2 Prozent im Jahr 2026 gestiegen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), obwohl sich aus Sicht der Fragesteller die politische Lage in Syrien weiter stabilisiert hat, und welche Gruppen profitierten von dem Anstieg der Gesamtschutzquote im Jahr 2026?

Antwort

Seit Anfang Dezember 2024 hatte das BAMF auf Grund der volatilen Lage in Syrien Entscheidungen von Asylantragstellenden bis auf Weiteres aufgeschoben. Ausgenommen waren zunächst lediglich Entscheidungen zu Verfahren mit Sicherheitsbezug sowie Verfahren, in denen das BAMF durch ein Gericht zur Entscheidung verpflichtet wurde.

Ab September 2025 wurde die Entscheidungstätigkeit schrittweise wieder aufgenommen, angefangen mit Personengruppen, für welche aufgrund der individuellen Umstände des Einzelfalls eine hinreichende Klarheit der Sachlage angenommen werden konnte, wie beispielsweise junge, alleinreisende, nichtvulnerable Männer. Ebenso wurden Verfahren entschieden, welche die Höchstdauer von 21 Monaten überschritten hatten. Diese Wiederaufnahme der Entscheidungstätigkeit hat sowohl zu einem Anstieg der Entscheidungszahlen geführt, als auch zum in der Fragestellung genannten Anstieg der Schutzquote für syrische Antragsteller.

Frage 24 Seite 10

Auf welchen typischen Erwägungen beruhen die im Jahr 2026 im Asylverfahren bis einschließlich Mai ausgesprochenen 3 443 Abschiebeverbote zugunsten syrischer Antragsteller (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und welche Gruppen profitieren insbesondere von solchen Abschiebeverboten?

Antwort

Bei der Prüfung von Abschiebungsverboten werden alle individuellen Umstände der Antragstellenden berücksichtigt. Eine statistische Erfassung der individuellen Gründe findet nicht statt.

Frage 25 Seite 10

Auf welchen typischen Erwägungen beruhen die im Jahr 2026 in Asylverfahren bis einschließlich Mai gewährten 1 088 subsidiären Schutztitel zugunsten syrischer Antragsteller (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und welche Gruppen profitieren insbesondere von solchen Schutztiteln?

Antwort

Der subsidiäre Schutz wird zuerkannt, wenn einem Antragstellenden im Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht:

• Todesstrafe (Artikel 15 Buchstabe a der Statusverordnung-StatusVO)

• Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung (Artikel 15 Buchstabe b StatusVO)

• Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts (Artikel 15 Buchstabe c StatusVO).

Frage 26 Seite 10

Geht die Bundesregierung in Widerrufsverfahren gegenüber syrischen Schutzberechtigten angesichts der über einen längeren Zeitraum stabilisierten Lage in Syrien von einer regelhaften Vermutung des Wegfalls des Schutzgrundes aus, welche die Schutzberechtigten durch konkreten Vortrag zu widerlegen haben, und kommt eine solche Vermutung insbesondere gegenüber denjenigen, deren Schutztitel auf einer Verfolgung durch das Assad-Regime beruht, aufgrund des endgültigen Machtverlusts dieses Regimes zum Tragen?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.

Frage 27 Seite 10

Welches sind die zentralen Erkenntnisse im jüngsten Länderreport des BAMF zur Lage in Syrien, wie wird in diesem Report insbesondere die Möglichkeit zur Rückkehr bzw. die rechtliche Möglichkeit der zwangsweisen Rückführung nach Syrien eingeschätzt, und wird in dem Report insoweit zwischen verschiedenen Gruppen differenziert?

Antwort

Der Länderreport aus November 2025 folgte auf den vorangegangenen Länderreport aus März 2025 und stellte damit eine Aktualisierung der Lagebeschreibung dar.

Die Länderreporte des BAMF dienen als Lagebeschreibung und damit zum einen als Grundlage für rechtliche Bewertungen sowie zum Verständnis und zur Nachvollziehbarkeit der Situation vor Ort. Insofern werden auch in diesem Länderreport keine Bewertungen oder Einschätzungen zur Möglichkeit der Rückkehr bzw. zur rechtlichen Möglichkeit der zwangsweisen Rückführung nach Syrien vorgenommen.

Frage 28 Seite 11

Aufgrund welcher Lageanalysen neben dem eigenen Report beurteilt das BAMF die Lage in Syrien und die Möglichkeit, dorthin zurückzukehren, und wie ist insbesondere die diesbezügliche aktuelle Lageeinschätzung des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums des Innern und der EU-Asylagentur?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagdrucksache 21/7499 verwiesen.

Frage 29 Seite 11

Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen einer Gesamtschutzquote von 19 Prozent von syrischen Asylbewerbern einerseits und einer Quote von über 80 Prozent nicht widerrufener Schutztitel andererseits (jeweils im Zeitraum Januar bis Mai 2026, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), obwohl der Prüfungsmaßstab hinsichtlich der Gefährdung in Syrien derselbe ist?

Antwort

Auch wenn die Lage für das Anerkennungsverfahren hinreichend geklärt ist, erfüllen die festgestellten Veränderungen in Syrien bisher nicht die Voraussetzungen einer dauerhaften und nicht nur vorübergehenden Sachlagenänderung. Eine solche folgt den veränderten Beurteilungsmaßstäben im Anerkennungsverfahren in aller Regel zeitlich versetzt, sobald sich die aktuelle Lage für einen längeren Zeitraum verstetigt hat.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.

Frage 30 Seite 11

In welcher Höhe und zu welchem Zweck hat die Bundesregierung (inklusive ihrer nachgeordneten Behörden) Zahlungen an die syrische Regierung und an die dieser unterstellten Organisationen im Jahr 2025 und bislang im Jahr 2026 geleistet?

Antwort

Die Bundesregierung hat in den Jahren 2025 und 2026 keine Zahlungen an die syrische Regierung geleistet.

Frage 31 Seite 11

In welcher Höhe hat die Bundesregierung im Jahr 2025 und im laufenden Jahr Projekte, welche durch von der syrischen Regierung unabhängige Projektträger in Syrien durchgeführt werden, (mit) finanziert?

Antwort

Alle von der Bundesregierung in Syrien in den Jahren 2025 und 2026 geförderten Projekte werden von Projektpartnern umgesetzt, die nicht der syrischen Regierung unterstehen. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 27 bis 29 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/6199 verwiesen.

Frage 32 Seite 11

Waren die Zahlungen im Sinne der Frage 30 jeweils an die Kooperation bei der Rücknahme der eigenen Staatsbürger gekoppelt, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

In der Frage 30 werden keine Zahlungen erwähnt.

Frage 33 Seite 12

Wird die Bundesregierung künftige Zahlungen an Syrien in diesem Jahr nur noch Zug-um-Zug gegen die Wiederaufnahme der Kooperation der syrischen Regierung bei der Rücknahme der eigenen Staatsbürger leisten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Bundesregierung plant in diesem Jahr keine Zahlungen an die syrische Regierung.