Bundesmittel für das Sechs-Milliarden-Versprechen zur internationalen Klimafinanzierung

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

In der Vergangenheit war Deutschland beim Einhalten des 2021 gemachten Finanzierungsversprechens für die internationale Klimafinanzierung in Höhe von 6 Mrd. Euro im Jahr (www.deutscheklimafinanzierung.de/blog/2021/06/g 7-gipfel-deutschland-sagt-steigerung-der-klimafinanzierung-zu/) ein durchaus verlässlicher Akteur bei der Unterstützung von einkommensschwachen Ländern des Globalen Südens für Energiewende und Anpassung an die Folgen der sich verschärfenden Klimakrise, auch wenn dieser Beitrag nach einer von den Fragestellenden geteilten Auffassung gemessen an seiner historischen Verantwortung und Wirtschaftskraft viel zu gering ist (www.germanwatch.org/sites/d efault/files/2025-02/Germanwatch_Sechs%20Argumente%20f%C3%BCr%20 mehr%20internationale%20Klimafinanzierung_2025.pdf). Die Eckwerte für den Bundeshaushalt (HH) 2027 sehen allerdings erneute Kürzungen für den Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vor, sowohl für 2027 als auch für die Folgejahre. Damit riskiert die Bundesregierung, den drohenden Wortbruch bei der Klimafinanzierung für die Zukunft fortzuschreiben (www.deutscheklimafinanzierung.de/blo g/2026/05/eckwerte-bundeshaushalt-2027-unkluge-kuerzungen-fuer-die-klima finanzierung/).

Frage 1 Seite 1

Mittel in welcher Höhe und aus welchen Einzeltiteln des Bundeshaushalts wurden 2024 für den deutschen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung zur Verfügung gestellt (bitte tabellarisch nach den einzelnen Haushaltstiteln auflisten)?

Antwort

Die Bundesregierung erreicht 2024 eine internationale Klimafinanzierung aus

Tabelle auf Seite 2, 3 · 43 Zeilen × 4 Spalten
Haushaltstitel/KategorieKapitel, Titelklimarelevante Neuzusage/ Auszahlung2024 (in Mio. Euro)
BMZ
Finanzielle Zusammenarbeit Gesamt2301 Tgr. 01: 86611 (Darlehen) + 89611 (Zuschüsse) + 2301 89601 (FZR)Neuzusagen1557
davon FZ Darlehen2301 86611Neuzusagen282
davon FZ Zuschüsse2301 89611Neuzusagen1143
davon FZ mit Regionen (FZR)2301 89601Neuzusagen132
Technische Zusammenarbeit2301 89603Neuzusagen699
Summe Bilaterale EZ (ZG)Neuzusagen2255
Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft2302 68701Neuzusagen24
Zivilgesellschaft – Förderung der Sozialstruktur2302 68703Neuzusagen14
Zivilgesellschaft – Politische Stiftungen2302 68704Neuzusagen49
Zivilgesellschaft – Kirchen2302 89604Neuzusagen93
Zivilgesellschaft – Private deutsche Träger2302 68776Neuzusagen43
Summe nichtstaatliche TrägerNeuzusagen223
Sonderinitiative „Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme“2310 Tgr. 03-89631Neuzusagen99
Sonderinitiative „Geflüchtete und Aufnahmeländer“2310 Tgr. 03-89632Neuzusagen57
Sonderinitiative Gute Beschäftigung für sozial-gerechten Wandel2310 Tgr. 03-89634Neuzusagen20
Summe SonderinitiativenNeuzusagen176
Medien2301 68705Neuzusagen1
Berufliche Aus-/Fortbildung2301 68501Neuzusagen3
Krisenbewältigung, Wiederaufbau, Infrastruktur2301 68706Neuzusagen269
VN-Organisationen u. a.2303 68701Neuzusagen6
Förderung der internationalen Agrarforschung2303 68703Neuzusagen29
Summe andere klimarelevante TitelNeuzusagen309
VN-Organisationen u. a.2303 68701Auszahlungen1
Multilaterale Fondsleistungen2303 89609Auszahlungen842
Internationaler Fond für landwirtschaftliche Entwicklung2303 68704Auszahlungen10
Weltbank2304 68701Auszahlungen247
Asiatische Entwicklungsbank2304 68702Auszahlungen7
Afrikanische Entwicklungsbank2304 68703Auszahlungen52
Karibische Entwicklungsbank2304 68705Auszahlungen2
Summe Multilaterale BeiträgeAuszahlungen1161
Internationaler Klima- und Umweltschutz (aus EKF in Epl. 23 überführt)2310 68701Neuzusagen71
Schenkungsäquivalent von KfW-Entwicklungskrediten2301 86611Neuzusagen651
Neuzusagen Gesamt3691
Auszahlungen Gesamt1161
Gesamtsummer BMZSummeNeuzusagen und Auszahlungen4852
Tabelle auf Seite 3, 4, 5 · 39 Zeilen × 4 Spalten
Haushaltstitel, KategorieKapitel, TitelKlimarelevante Neuzusage/ Auszahlung2024 (in Mio. Euro)
AA
AA0501 02742488 0501 02811740 0501 03017057 0501 03384350 0501 03386876 0501 03712021 0501 03712039 0501 03810923 0501 03960872 0501 03970183 0502 03970255 0501 03970301 0501 03970335 0501 03971691 0501 03971705 0501 03971884 0501 03971892 0504 03972932 0501 03996329Zusagen49
AA0501 03988779Auszahlungen0
AA0501 03830854 0501 03988787Zusagen und Auszahlen14
AA – Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) Zusagen0903 896 41Zusagen und Auszahlen151
Gesamtsumme AA214
BMEL
BMEL Agrar1006 687 02Zusagen6
BMEL1006 687 04Zusagen2
BMEL1006 687 06Zusagen4
Gesamtsumme BMEL12
BMBF
BMBF3004 685 40Zusagen37
BMBF3004 685 41Zusagen14
BMBF3004 687 02Zusagen4
BMBF3004 685 42Zusagen1
BMBF3004 687 04Zusagen1
BMBF3004 687 02 6092 685 02 3004 685 44 3004 685 30 3004 685 42Zusagen2
Gesamtsumme BMBF59
BMUV
Internationale Klimaschutzinitiative (IKI)0903 896 41Zusagen und Auszahlungen355
BMUV1601 532 05Zusagen0
BMUV1601 687 01Zusagen und Auszahlungen8
BMUV1601 687 87Zusagen1
BMUV1604 532 02Zusagen4
BMUV1604 532 05Zusagen0
BMUV1604 687 01Auszahlungen2
Gesamtsumme BMUV370
BMWK
BMWK – Maßnahmen zur Klimaneutralisierung von Dienstreisen und Dienstfahrten der Bundesregierung und der Bundesverwaltung0903 531 42Zusagen19
BMWK Internationale Zusammenarbeit0903 532 45Zusagen4
BMWK – Leistung an die Internationale Organisation für Erneuerbare Energien (IRENA)0903 687 33Zusagen und Auszahlungen8
Klimaclub – Multilaterale Initiativen zum Klimaschutz0903 687 41Zusagen1
Internationale Klimaschutzinitiative (IKI)0903 896 41Zusagen527
BMWK – Erschließung von Auslandsmärkten0904 687 05Zusagen5
BMWK Internationale Energiezusammenarbeit, Rohstoffpartnerschaft sowie Technologiezusammenarbeit6092 687 02Zusagen4
BMWK6092 896 01Zusagen40
Gesamtsumme BMWK608
Gesamtsumme6114
Frage 2 Seite 5

Steht die Bundesregierung weiterhin zu der Zusage, jährlich mindestens 6 Mrd. Euro an Haushaltsmitteln und Zuschussäquivalenten von Darlehen für die Klimafinanzierung bereitzustellen?

Antwort

Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass Deutschland seinen fairen Anteil an der internationalen Klimafinanzierung leisten und ein verlässlicher Partner bleiben wird. Dabei wird verstärkt auch auf die Mobilisierung von privaten Mitteln sowie Beiträge nicht-traditioneller Geber gesetzt. Aktuell laufen Beratungen innerhalb der Bundesregierung, wie der deutsche Beitrag zum internationalen Klimafinanzierungsziel in Zukunft aussehen soll.

Frage 3 Seite 5

Ist die Bundesregierung zuversichtlich, die Zusage in Frage 2 für 2026 und 2027 einzuhalten, bzw. wie plant die Bundesregierung, ihr Sechs‑Milliarden-Versprechen angesichts der schon vorgenommenen und noch geplanten Kürzungen etwa im BMZ-Etat 2026 und in den Folgejahren ab 2027 einzuhalten?

Antwort

Der deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung wird jeweils erst im Folgejahr, d. h. ex‑post erhoben, sodass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verbindlichen Aussagen für die Jahre 2026 und 2027 getroffen werden können.

Frage 4 Seite 5

Wie soll sich nach Vorstellungen der Bundesregierung der deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung in künftigen Jahren jenseits des Sechs‑Milliarden-Versprechens weiterentwickeln, um einen laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „fairen Anteil“ Deutschlands an der internationalen Klimafinanzierung und damit auch am auf der 29. Weltklimakonferenz (COP29) beschlossenen 300‑Milliarden-Ziel bereitzustellen?

Antwort

Das beschlossene kollektive Ziel besteht aus öffentlichen und mobilisierten privaten Mitteln. Für den deutschen Anteil an dem kollektiven USD 300‑Milliarden-Ziel spielt neben Haushaltsmitteln die Mobilisierung zusätzlicher Mittel für den Klimaschutz, u. a. durch Entwicklungs- und Förderkredite der KfW und eine stärkere Einbindung von privatem Kapital, eine entscheidende Rolle.

Frage 5 Seite 6

Wie und auf Grundlage welcher Überlegungen und Kriterien möchte die Bundesregierung diesen „fairen Anteil“ konkretisieren bzw. beziffern, und wie soll eine Steigerung gegenüber dem bisherigen Sechs-Milliarden-Versprechen Deutschlands ermöglicht werden?

Antwort

Deutschland ist einer der größten und verlässlichsten Beitragszahler zur internationalen Klimafinanzierung. Aktuell laufen Überlegungen, wie der deutsche faire Anteil am internationalen Klimafinanzierungsziel in Zukunft aussehen soll.

Frage 6 + 7 Seite 6

6Wie rechtfertigt es die Bundesregierung, dass sie Projekte, deren Rio-Marker für Anpassung oder für Minderung auf 1 gesetzt ist (Significant Objective) zu 50 Prozent als Klimafinanzierung anzurechnen, während andere Länder hier nur einen Koeffizienten von 30 Prozent oder 40 Prozent verwenden?

7Inwiefern sind die aus Deutschland finanzierten Projekte aus Sicht der Bundesregierung im Durchschnitt klimarelevanter als die der anderen Geberländer, und nach welchen Kriterien wird dies bemessen?

Antwort

Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.

Es gibt international keine verbindliche Vorgabe, mit welchem Anteil Vorhaben mit Klimaschutz oder Anpassung als Nebenziel angerechnet werden. Die OECD‑DAC gibt keinen Koeffizienten vor, sondern nur Empfehlungen; festlegen müssen ihn die Geber selbst. Laut OECD nutzen die Mehrzahl der DAC-Mitglieder für Rio Marker 1 einen fixen Anteil zwischen 30 Prozent und 50 Prozent. Neben Deutschland rechnen u. a. auch Österreich, Dänemark, Japan, Spanien und Schweiz 50 Prozent an. In der deutschen Anrechnungsmethodologie wird eine 1er-Kennung (Koeffizient von 50 Prozent) nur vergeben, wenn Klimaschutz oder Anpassung ausdrücklich in den Zielen des Vorhabens verankert, in der Wirkungslogik abgebildet und in der Regel in den Vorhabenindikatoren hinterlegt ist. Die deutsche Klimafinanzierungsberichterstattung wird von der EU und international für ihre Transparenz gewürdigt. Alle Daten werden auf Vorhabenebene einschließlich Kennung veröffentlicht.

Frage 8 Seite 6

Wie ist es im Sinne der Kohärenz zu rechtfertigen, dass die Bundesregierung für die Berechnung der Mittel für den Schutz der weltweiten Biodiversität bei Projekten, deren Rio-Marker für Biodiversität auf 1 gesetzt ist (Significant Objective), zu 40 Prozent anrechnet und hier also konservativer vorgeht als bei der Berechnung der Klimafinanzierung?

Antwort

Die Anrechnung des Fördervolumen von Projekten, die Biodiversität als Nebenziel haben (Biodiversitäts-Riomarker BTR‑1), mit 40 Prozent auf die Biodiversitätsbilanz erfolgt entsprechend der überwiegenden internationalen Praxis, wie von der OECD ermittelt.

Frage 9 Seite 7

Für welche Projekte zum Aus- bzw. Aufbau von Wasserstoff-Infrastruktur in Entwicklungsländern gab es in jedem der Jahre von 2022 bis 2024 Maßnahmenzusagen in welcher Höhe, und welche der geförderten Maßnahmen verfolgen zumindest teilweise auch das Ziel, den Export von Wasserstoff aus diesen Ländern zu fördern oder enthalten entsprechende Komponenten, und werden bzw. wurden auch als Klimafinanzierung berichtet (bitte tabellarisch inklusive Projekttitel, Empfängerland, Finanzierungsvolumen und Finanzierungsinstrument auflisten)?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4166 verwiesen.

Frage 10 + 11 Seite 7

10Warum ist die Bundesregierung kein aktives Mitglied in der Global Solidarity Levies Taskforce?

11Beabsichtigt die Bundesregierung, sich in der Global Solidarity Levies Taskforce in Zukunft stärker zu engagieren, und wenn ja, wie?

Antwort

Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet.

Als Beobachter der Global Solidarity Levies Taskforce (GSLTF) verfolgt die Bundesregierung die internationalen Diskussionen in diesem Bereich.

Frage 12 Seite 7

Welches Potenzial sieht die Bundesregierung in den bestehenden Vorschlägen zur Erschließung neuer Finanzierungsquellen (wie z. B. Abgaben auf die Gewinne fossiler Konzerne, Abgaben auf Flugtickets im Premium-Segment oder die Besteuerung extremen Reichtums) zur Erweiterung des fiskalischen Spielraums für die Finanzierung von Gemeinwohlaufgaben inklusive der internationalen Klimafinanzierung?

Antwort

Innovative Finanzierungsquellen können grundsätzlich einen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung leisten, müssen aber auch wie andere Maßnahmenvorschläge einer genauen Prüfung innerhalb der Bundesregierung unterzogen werden.

Frage 13 Seite 7

Wie soll der deutsche Beitrag für die Tropical Forests Forever Facility (TFFF) konkret aussehen, über welche Haushaltstitel und über welche Instrumente soll mit welchem Auszahlungsrhythmus die derzeitige Zusage der Bundesregierung umgesetzt werden?

Antwort

Der deutsche Beitrag für die Tropical Forests Forever Facility (TFFF) ist in einer Höhe von bis zu 1 Mrd. Euro über zehn Jahre im Regierungsentwurf des Wirtschaftsplans 2027 des „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) veranschlagt. Konkret ist der Beitrag ab dem Haushaltsjahr 2027 in dem Kapitel 6092 Titel 836 01 „Tropical Forest Forever Facility (TFFF) und Maßnahmen der internationalen Transformation“ veranschlagt (Kabinettsbeschluss am 15. Juli 2026, unter Parlamentsvorbehalt).

Frage 14 Seite 8

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die TFFF nur wirklich nachhaltige (und z. B. mit dem Pariser Abkommen kompatible) Investitionen tätigt, bevor realisierte Gewinne später teilweise für den Waldschutz ausbezahlt werden?

Antwort

In der veröffentlichten Concept Note 3.1 ist der Ausschluss von Investitionen mit erheblichen Umweltauswirkungen (einschl. Investitionen in Kohle, Öl, Torf und Gas) vorgesehen. Die verbindlichen Investitionskriterien sowie Monitoring-Mechanismen werden im Übergangsgremium der Tropical Forest Investment Facility (TFIF), in dem die Bundesregierung vertreten ist, vorsondiert und anschließend vom permanenten Board der TFIF festgelegt.

Frage 15 + 16 Seite 8

15Da es im Entwurf für den HH 2027 im Einzelplan 23 (BMZ) den Titel für Beiträge an multilaterale Klima- und Umweltfonds gibt, aus dem die Global Environment Facility (GEF), der Green Climate Fund und andere finanziert werden, für welche Fonds und in jeweils welcher Höhe sollen 2027 Beiträge aus den Barmitteln des Titels 2303 896 09 (Einzelplan 23) geleistet werden?

16Für Zusagen in jeweils welcher Höhe und an jeweils welche Fonds soll die im Titel 2303 896 09 (Einzelplan 23) vorgesehene Verpflichtungsermächtigung genutzt werden?

Antwort

Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet.

Es wird auf die entsprechenden Ausführungen im Einzelplan 23 für den Titel 2303 896 09 auf Bundestagsrucksache 21/7300 verwiesen.