Schulden von KfW-Studienkreditnehmenden und BAföG-Darlehensnehmenden

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die hohe Inflation bedeutet für viele Studierende eine große finanzielle Belastung. Laut dem Deutschen Studierendenwerk sind 36 Prozent der Studierenden armutsbetroffen (www.studierendenwerke.de/beitrag/36-armutsbetroffen e-studierende). Das BAföG (Sozialleistung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz) erreicht derzeit nur noch weniger als 15 Prozent der Studierenden. Viele Studierende müssen auf einen KfW-Studienkredit (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau) zurückgreifen, um sich das Studium zu finanzieren. Nach Ansicht der Fragestellenden machen die hohen Zinsen den KfW-Studienkredit jedoch immer unattraktiver und diesen für viele Studierende zur schlecht kalkulierbaren Kostenfalle (www.studis-online.de/studienkredit/kfwzinsentwicklung.php).

Frage 1 + 1a + 1b + 1c Seite 1

1Wie viele Personen

1aerhalten derzeit im Rahmen eines KfW-Studienkredits Zahlungen der KfW, befinden sich also in der Auszahlungsphase,

1bbefinden sich derzeit in der Karenzzeit eines KfW-Studienkredits,

1cbefinden sich derzeit in der Rückzahlungsphase eines KfW-Studienkredits (bitte nach Laufzeit aufschlüsseln und nach Jahren aggregieren und jeweils die Anzahl der notleidenden Darlehen angeben)?

Antwort

Nach Auskunft der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfolgte die Auswertung über die einzelnen Darlehensphasen am 15. September 2026 und ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich. Dabei ist die Anzahl der Darlehen der Anzahl der Personen gleichzusetzen. Bei der Anzahl der notleidenden Darlehen handelt es sich um Darlehen in der Rückzahlungsphase, die aktuell gestundet, aber nicht ausgefallen sind.

Tabelle auf Seite 2 · 3 Zeilen × 3 Spalten
DarlehensphaseAnzahl DarlehenAnzahl notleidende Darlehen
Auszahlungsphase19 705
Karenzphase18 395
Rückzahlungsphase159 5111 002

Nach Angabe der KfW gruppiert die in der folgenden Tabelle dargestellte Auswertung die Darlehen in der Rückzahlungsphase nach der Dauer der aktuell vereinbarten Restlaufzeit.

Tabelle auf Seite 2 · 16 Zeilen × 3 Spalten
Laufzeitgruppe KontenAnzahl KontenAnzahl notleidende Darlehen
unter 1 Jahr10 201106
1 Jahr bis unter 2 Jahre7 53917
2 Jahre bis unter 3 Jahre10 47834
3 Jahre bis unter 4 Jahre10 07543
4 Jahre bis unter 5 Jahre7 12534
5 Jahre bis unter 6 Jahre7 11741
6 Jahre bis unter 7 Jahre16 988142
7 Jahre bis unter 8 Jahre14 753110
8 Jahre bis unter 9 Jahre11 333110
9 Jahre bis unter 10 Jahre11 958146
10 Jahre bis unter 11 Jahre4 67228
11 Jahre bis unter 12 Jahre5 55326
12 Jahre bis unter 13 Jahre6 49739
13 Jahre bis unter 14 Jahre8 70736
14 Jahre bis unter 15 Jahre8 47842
15 Jahre und mehr18 03748
Frage 2 Seite 2

Wie viele KfW-Studienkredite wurden in den vergangenen vier Jahren beantragt, und welcher Anteil der Anträge wurde abgewiesen (bitte nach Kalendermonaten aufschlüsseln)?

Antwort

Nach Angaben der KfW enthält die nachfolgende Tabelle die Antragszahlen im KfW-Studienkredit sowie die Anzahl der davon abgelehnten Anträge (Stückzahlen und Anteil) in den vergangenen vier Kalenderjahren auf Monatsbasis mit Stand vom 15. September 2026.

Tabelle auf Seite 2, 3 · 49 Zeilen × 5 Spalten
JahrMonatAnzahl AnträgeAnzahl abgelehnter AnträgeAnteil abgelehnter Anträge in Prozent
2022092 4631476,0
2022101 6631076,4
2022111 1191008,9
202212704476,7
202301873556,3
202302815587,1
2023031 0551029,7
202304668629,3
2023055947011,8
202306611477,7
202307607376,1
202308884637,1
2023091 511895,9
202310996797,9
202311752608,0
202312383297,6
202401523366,9
202402510367,1
202403644416,4
202404631274,3
202405550346,2
202406444153,4
202407532275,1
202408753354,6
2024091 111383,4
202410978535,4
202411676365,3
202412403286,9
202501624284,5
202502602294,8
202503713456,3
202504625315,0
202505574345,9
202506478214,4
202507625233,7
202508857404,7
2025091 254756,0
2025101 046565,4
202511706294,1
202512519152,9
202601596305,0
202602567295,1
202603684456,6
202604533336,2
202605412266,3
202606397235,8
202607539346,3
202608720304,2
202609580122,1
Frage 3 Seite 3

In welcher Höhe wurden in den vergangenen fünf Jahren Zinszahlungen im Rahmen eines KfW-Studienkredits bei der KfW geleistet (wenn möglich, bitte nach Kalendermonaten und unterschieden nach direkt von Studienkreditnehmenden gezahlte Zinsen und durch die Bundesregierung geleistete Zinszahlungen auflisten)?

Antwort

Die angefragten Informationen sind nach Angaben der KfW in der folgenden Tabelle ersichtlich. Dabei ist zu beachten, dass die durch den Bund geleisteten Zahlungen aufgrund der Komplexität der Auswertung so ausgewiesen werden, als ob sie allen Darlehensnehmern zugeschrieben wurden. Tatsächlich erhielten aber nur die Darlehensnehmer eine Zinsübernahme durch den Bund, die sich in dem jeweiligen Monatszeitraum in der Auszahlungsphase befanden. Die Zinsübernahme durch den Bund galt von Mai 2020 bis September 2022. Die Verschiebung um einen Monat resultiert daraus, dass die Zinsen für den vorherigen Monat immer erst im Folgemonat in ihrem Wert sollgestellt werden.

Marginale Unterschiede der Werte im Vergleich zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/309 ergeben sich laut KfW insbesondere aus nachträglichen, rückwirkenden Korrekturen und Storni bei vereinzelten Darlehen. Stand der Auswertung war laut KfW der 11. September 2026.

Tabelle auf Seite 4, 5 · 60 Zeilen × 5 Spalten
JahrMonatDurchschnittliche Zinszahlung pro Darlehen in EuroDavon durch Endkreditnehmer getragen in EuroDavon durch den Bund getragen in Euro
2021932,9522,979,98
1035,4125,0410,37
1133,3623,989,38
1233,1124,728,39
2022133,2524,378,88
233,3624,129,24
333,5723,929,65
436,7326,7110,02
536,0925,9510,15
635,8626,849,02
736,1126,589,53
836,2326,299,94
936,4326,0610,38
1038,5627,8210,74
1160,4260,420,00
1260,3560,350,00
2023160,6060,600,00
261,0861,080,00
361,3861,380,00
464,5664,560,00
578,1478,140,00
678,2978,290,00
778,7478,740,00
879,3279,320,00
979,5979,590,00
1082,5982,590,00
1187,9287,920,00
1288,0388,030,00
2024188,2388,230,00
289,0889,080,00
389,3489,340,00
495,9295,920,00
585,7985,790,00
686,0186,010,00
786,8886,880,00
887,0487,040,00
987,2587,250,00
1094,5494,540,00
1178,8578,850,00
1278,5278,520,00
2025178,5278,520,00
278,8578,850,00
379,4879,480,00
488,6088,600,00
570,3270,320,00
669,9169,910,00
769,9069,900,00
870,2070,200,00
970,3570,350,00
1076,3476,340,00
1166,9166,910,00
1266,3766,370,00
2026166,2066,200,00
266,3066,300,00
366,0866,080,00
472,4672,460,00
570,4170,410,00
669,9269,920,00
769,9469,940,00
869,8269,820,00
Frage 4 Seite 5

Welchen Betrag hat ein KfW-Studienkreditnehmer in den letzten zehn Jahren durchschnittlich zum Zeitpunkt der vollständigen Tilgung eines Studienkredits im Rahmen dessen insgesamt an Zinsen gezahlt (wenn möglich, bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln und auch den aktuellsten Wert angeben)?

Antwort

Nach Angaben der KfW zeigt die folgende Tabelle mit Auswertungsstand 11. September 2026 die durchschnittliche Gesamtzinsbelastung von in dem jeweiligen Kalenderjahr vollgetilgten und damit abgewickelten Darlehen („letzte Rate im Jahr xxx“). Zu beachten ist dabei laut KfW, dass der Anstieg von mehreren Faktoren wie der vertraglich vereinbarten Marge, dem Zinsniveau und auch der Länge des Engagements abhängig ist. Marginale Unterschiede der Werte im Vergleich zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/309 ergeben sich insbesondere aus nachträglichen, rückwirkenden Korrekturen und Storni bei vereinzelten Darlehen.

Tabelle auf Seite 5 · 10 Zeilen × 2 Spalten
JahrDurchschnittliche Gesamtzinsbelastung bei im jeweiligen Kalenderjahr vollgetilgten Darlehen in Euro
20171 633,30
20181 793,34
20191 899,14
20202 107,57
20212 177,66
20222 422,25
20232 820,60
20243 412,81
20254 003,60
20264 493,45
Frage 5 Seite 6

Welchen Zinssatz haben Personen durchschnittlich in den vergangenen vier Jahren für einen KfW-Studienkredit gezahlt (bitte nach Monaten sowie nach Auszahlungs-, Karenz- und Rückzahlungsphase aufschlüsseln)?

Antwort

Die folgende Tabelle enthält die Angaben der KfW. Bei dem Mittelwert für das Jahr 2026 handelt es sich um den Stand vom 15. September 2026. Eine Aufteilung nach einzelnen Kreditphasen und Monaten ist mit angemessenem Aufwand nicht möglich, da die Daten nicht in strukturierter Form vorliegen. Der Zinssatz im KfW-Studienkredit wird zudem halbjährlich – immer zum Roll-Over-Termin am 1. April bzw. 1. Oktober des Kalenderjahres – angepasst, sodass die Daten nach dieser Systematik aufgearbeitet wurden. Marginale Unterschiede der Werte im Vergleich zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/309 ergeben sich insbesondere aus nachträglichen, rückwirkenden Korrekturen und Storni bei vereinzelten Darlehen.

Stand der Auswertung: 15. September 2026

Tabelle auf Seite 6 · 8 Zeilen × 2 Spalten
JahrMittelwert Zinssatz in Prozent
Oktober 20225,46
April 20236,97
Oktober 20237,80
April 20247,53
Oktober 20246,83
April 20256,04
Oktober 20255,81
April 20266,22
Frage 6 + 6a + 6b + 6c Seite 6

6Wie viele Personen, die sich in der Rückzahlungsphase eines KfW-Studienkredits befinden, unterliegen derzeit einem Festzins-Tilgungsplan, bei dem sie

6amehr als 7 Prozent Zinsen,

6bmehr als 5 Prozent Zinsen und

6cmehr als 3 Prozent Zinsen zahlen?

Antwort

Die Angaben der KfW zu Personen mit einem Festzins-Tilgungsplan sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. Für eine bessere Übersicht wurden Zinsgruppen gebildet. Insgesamt unterliegen aktuell 3 091 Darlehensnehmer einem Tilgungsplan mit einem festen Zinssatz. 767 Darlehensnehmer haben einen Zinssatz zwischen 3 bis einschließlich 5 Prozent. Bei 1 614 Darlehensnehmer mit einer Festzinsvereinbarung liegt der Zinssatz zwischen > 5 bis einschließlich 7 Prozent. 710 Darlehensnehmer haben im Rahmen ihrer Festzinsvereinbarung einen Zinssatz von über 7 Prozent.

Stand der Auswertung: 15. September 2026

Tabelle auf Seite 6 · 3 Zeilen × 2 Spalten
Zinssatzgruppe (in Prozent)Anzahl Darlehen
3–5 Zinsen (einschließlich)767
> 5–7 Zinsen (einschließlich)1 614
> 7 Zinsen710
Frage 7 + 7a + 7b + 7c Seite 7

7Wie viele Personen, die sich in der Rückzahlungsphase eines KfW-Studienkredits befinden, unterliegen derzeit einem Tilgungsplan mit variablem Zinssatz, bei dem sie

7amehr als 7 Prozent Zinsen,

7bmehr als 5 Prozent Zinsen und

7cmehr als 3 Prozent Zinsen zahlen?

Antwort

Die Angaben der KfW sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich. Für eine bessere Übersicht wurden Zinsgruppen gebildet. Aktuell befinden sich 14 615 Darlehen in der Rückzahlungsphase und haben einen variablen Zinssatz unter 5 Prozent. 118 962 Darlehensnehmer haben einen Zinssatz zwischen 5 bis einschließlich 7 Prozent. 22 843 Darlehensnehmer haben einen Zinssatz von über 7 Prozent.

Stand der Auswertung 15. September 2026

Tabelle auf Seite 7 · 3 Zeilen × 2 Spalten
Zinssatzgruppe (in Prozent)Anzahl Darlehen
3–5 Zinsen (einschließlich)14 615
> 5–7 Zinsen (einschließlich)118 962
> 7 Zinsen22 843
Frage 8 Seite 7

Wie viele KfW-Studienkreditnehmende zahlen derzeit einen Zinssatz von über 7 Prozent (bitte auch prozentualen Anteil an Gesamtzahl der Studienkreditnehmenden nennen)?

Antwort

Die Angaben der KfW sind aus der folgenden Tabelle mit Stand der Auswertung vom 15. September 2026 ersichtlich.

Tabelle auf Seite 7 · 1 Zeilen × 2 Spalten
Anzahl der Darlehen mit Zinssatz > 7 ProzentAnteil am Gesamtportfolio (in Prozent)
29 93715,1
Frage 9 Seite 7

Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die ausstehenden KfW-Studienkredite (bitte nach Rückzahlungs-, Karenz- und Auszahlungsphase sowie gruppiert in „unterliegen Zinssatz von unter 5 Prozent“, „unterliegen Zinssatz zwischen 5 Prozent und 7 Prozent“ und „unterliegen Zinssatz von über 7 Prozent“ aufschlüsseln)?

Antwort

Die Angaben der KfW sind aus der folgenden Tabelle mit Stand der Auswertung vom 15. September 2026 ersichtlich.

Tabelle auf Seite 7 · 9 Zeilen × 4 Spalten
PhaseZinssatzgruppeAnzahl DarlehenKapitalsaldo in Euro
Auszahlungsphaseweniger als 5 Prozent Zinsen458 386,62
5 Prozent – 7 Prozent Zinsen16 971217 904 814,07
mehr als 7 Prozent Zinsen2 73070 342 246,61
Karenzphaseweniger als 5 Prozent Zinsen11282 405,46
5 Prozent – 7 Prozent Zinsen14 730252 516 750,03
mehr als 7 Prozent Zinsen3 65485 134 990,16
Rückzahlungsphaseweniger als 5 Prozent Zinsen15 382207 687 609,88
5 Prozent – 7 Prozent Zinsen120 5761 614 805 225,76
mehr als 7 Prozent Zinsen23 553290 098 220,38
Frage 10 Seite 8

Wie hoch war der Gewinn bzw. Verlust, den die KfW in den vergangenen zehn Jahren lediglich mit dem KfW-Studienkredit gemacht hat (bitte nach Jahren auflisten), und werden mit den Einnahmen aus dem KfW-Studienkredit die Verwaltungskosten mit gedeckt?

Antwort

Nach Angaben der KfW verfolgt sie mit dem KfW-Studienkredit keine Gewinnerzielungsabsicht. Über den Zinssatz deckt sie allerdings die während der Kreditlaufzeit entstehenden Kosten inklusive der Risiko- und Verwaltungskosten ab.

Bestimmte Kostenkomponenten werden laut KfW in der Kreditbepreisung modellbasiert ermittelt, d. h. die realen Kosten (z. B. Ausfälle und Risikokosten) können bei der Betrachtung an einem Stichtag (wie z. B. dem für den Jahresabschluss relevanten 31. Dezember eines Jahres) von der modellierten Erwartung abweichen. Weichen die tatsächlichen Kosten vom prognostizierten Modell der KfW ab, ergeben sich Verluste oder Gewinne.

Durchschnittlich hat sich beim KfW-Studienkredit von 2011 bis 2025 nach Auskunft der KfW ein jährlicher Ergebnisbeitrag von ca. 0,1 Prozent auf das Studienkredit-Portfolio ergeben. Die Bundesregierung hat die KfW gebeten, Möglichkeiten zu prüfen, ob erzielte Gewinne in den KfW-Studienkredit reinvestiert werden können. Die KfW hat dies geprüft, hält einen Ausschluss temporärer Gewinne auf Jahresbasis aber nur dann für möglich, wenn auch temporäre Verluste anderweitig getragen werden würden.

Die Bundesregierung kann Informationen zu den vorliegenden Fragen im Detail nicht öffentlich zur Verfügung stellen. Zwar ist das verfassungsrechtliche Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages grundsätzlich auf die Beantwortung der gestellten Frage in der Öffentlichkeit gerichtet. Dieses Informationsrecht ist jedoch mit den im Rahmen des Staatswohls geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der KfW (und deren Vertragspartnern) sowie den durch eine Offenlegung beeinträchtigten fiskalischen Interessen des Bundes abzuwägen und in Ausgleich zu bringen.

Die Einstufung der Antwort als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im Übrigen im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Entsprechend § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, als VS mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ einzustufen.

Die erfragten Informationen können insofern nicht im Detail weitergegeben werden, als sie die streng vertraulichen Grundlagen und den Kernbereich der internen Unternehmenssteuerung der KfW betreffen und somit Geschäftsgeheimnisse darstellen, welche konkrete Risiken für das Staatswohl und die fiskalischen Interessen des Bundes bergen.

Die Integrität sensibler Informationen ist ein grundlegendes Merkmal des Bankwesens. Eine Offenlegung dieser Informationen würde die Position der KfW in Relation zu anderen Marktteilnehmern, Wettbewerbern und Partnern signifikant schwächen. Bei einem Informationszugang stünden diese Informationen nicht nur Geschäftspartnern wie etwa Durchleitungsbanken und Refinanzierungspartnern, sondern auch gegenwärtigen und künftigen Teilnehmern an KfW-Sonderkrediten zur Verfügung. Eine Offenlegung ermöglicht Rückschlüsse auf bestehende und künftige Kalkulationen von KfW-Produkten. Es bestünde daher die konkrete Gefahr, dass sich bei Offenlegung unternehmensinterner Informationen die Preisgestaltung der KfW produktübergreifend verschlechtert. Unter anderem besteht auch das Risiko, dass Geschäftspartner auf der Refinanzierungsseite die Weitergabe sensibler Informationen zukünftig als Risikofaktor zulasten der KfW einpreisen und damit versuchen, die KfW zu einer für letztere stark nachteiligen Zinsgestaltung zu bewegen. Dies würde die Effizienz der KfW als zentrales Förderinstrument des Bundes deutlich einschränken. Neben konkreten wirtschaftlichen Risiken ist durch die Veröffentlichung von Margenbestandteilen auch eine Erosion der gemeinsamen Vertrauensbasis zwischen der KfW und ihren Geschäftspartnern zu befürchten, die als Grundlage ihres erfolgreichen förderpolitischen Wirkens von existenzieller Bedeutung ist.

Dies würde den fiskalischen Interessen des Bundes direkt zuwiderlaufen, deren Wahrnehmung in hohem Maße von der Integrität und Zuverlässigkeit nachgelagerter Stellen abhängt. Bei den dargestellten Risiken handelt es sich nicht um reine Reputationsrisiken, sondern um konkrete wirtschaftliche Risiken. Es besteht damit die hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass das fiskalische Interesse des Bundes als maßgebliches Verfassungsgut beeinträchtigt werden könnte.

Eine öffentliche Verwendung der Informationen birgt zuletzt die Gefahr einer negativen Beeinträchtigung der Aufsichtsbeziehung der Bundesregierung zur KfW und damit wiederum der Fördertätigkeit der KfW. Ungeachtet aller gesetzlichen Aufsichtsrechte und Informationspflichten wird diese Tätigkeit maßgeblich auch von einem Vertrauensverhältnis in die Verlässlichkeit der Aufsichtsbehörde beim Umgang mit den Daten getragen. Die Offenlegung bestimmter Informationen ist im hiesigen Fall besonders kritisch, da sie sich auf konzeptionell bedingte Gewinne/Verluste und deren konzerninterne Auswirkungen bezieht, wobei die Gefahr besteht, dass ausgewählte Informationen aus dem Zusammenhang gerissen und dadurch missverstanden bzw. falsch bewertet werden.

Dem Kontroll- und Informationsanspruch des Parlaments sowie den fiskalischen Interessen des Bundes wird durch die Veröffentlichung unter Verwendung der Geheimschutzordnung in hinreichendem Maße Rechnung getragen. Die detaillierte Antwort wird daher in einer separaten Anlage mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ zugeleitet.*

Frage 11 Seite 9

Wie hat sich die Differenz zwischen dem Zinssatz, den die KfW am Kapitalmarkt aufwenden muss, und dem Zinssatz, der für einen KfW-Studienkredit gezahlt wird, in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte aus jährlichen oder, wenn möglich, monatlichen Durchschnittswerten ermitteln)?

Antwort

Die Bundesregierung kann die fragegegenständlichen Informationen nicht öffentlich zur Verfügung stellen. Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwortung der gestellten Frage in der Öffentlichkeit gerichtet. Die Einstufung der Antwort als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist aber vorliegend im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Entsprechend § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) sind Informationen, die bei Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, als VS mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ einzustufen. Die fragegegenständlichen Informationen stellen nach Angaben der KfW die Grundlage für die internen Risikoberechnungen im Zusammenhang mit dem Bildungsprodukt KfW-Studienkredit dar und sind damit unmittelbar relevant für die Risikobeurteilung dieses Produkts. Eine öffentliche Verwendung der Informationen trägt die Gefahr einer negativen Beeinträchtigung der Fördertätigkeit der KfW und damit der fiskalischen Interessen des Bundes als weiteres maßgebliches Verfassungsgut.

Die Antwort wird daher in einer separaten Anlage mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ zugeleitet.*

Frage 12 + 13 Seite 10

12Wie wird sich laut Bundesregierung die Zahl der BAföG-Darlehensnehmenden in den nächsten fünf Jahren entwickeln (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

13Welche Erfordernisse ergeben sich laut Prognose der Bundesregierung daraus für die für das BAföG benötigten Bundeshaushaltsmittel in den nächsten fünf Jahren (bitte für jedes Jahr die prognostizierten Kosten für den Bundeshaushalt und jeweils Berechnungen für die aktuelle Gesetzeslage und die im Kabinett verabschiedete BAföG-Änderung angeben)?

Antwort

Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.

Die Schätzung der Gefördertenzahlen und der benötigten Haushaltsmittel beruht auf den Prognosen des Fraunhofer Instituts für angewandte Informationstechnik (FIT).

Die Zahl der geförderten Studierenden entspricht annähernd der Zahl der mit Darlehensanteil Geförderten nach dem BAföG. Die auf Basis der geltenden Rechtslage (29. BAföGÄndG) prognostizierte Anzahl der im Jahresdurchschnitt geförderten Studierenden nach dem BAföG, sowie die auf Basis des Regierungsentwurfs des 30. BAföG-Änderungsgesetzes prognostizierte Anzahl für die Jahre 2026 bis 2030 kann der folgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 10 · 2 Zeilen × 6 Spalten
Jahr, Geförderte in Tausend20262027202820292030
29. BAföGÄndG276256244236231
RegE 30. BAföGÄndG276278284286284

Die auf Basis der geltenden Rechtslage (29. BAföGÄndG) prognostizierte Fördersumme für Studierende nach dem BAföG (Zuschuss und Darlehen), sowie die auf Basis des Regierungsentwurfs des 30. BAföG-Änderungsgesetzes prognostizierte Fördersumme für den angefragten Zeitraum kann der folgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 10 · 2 Zeilen × 6 Spalten
Jahr; Angaben in Mio. Euro20262027202820292030
29. BAföGÄndG2 3102 0261 8561 7451 672
RegE 30. BAföGÄndG2 3102 2342 1782 2412 208