Entwicklungsstand der Deutschland-App

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundesregierung lässt derzeit einen Prototyp für die sogenannte Deutschland-App entwickeln. Nach Presseberichten hat sie damit SAP und Telekom beauftragt (www.heise.de/hintergrund/Interview-zur-Deutschland-App-Wie-K I-komplizierte-Antraege-entwirren-soll-11306572.html). Die beiden zentralen Komponenten sollen eine Plattform im Hintergrund und eine App im Frontend sein.

Ziel ist, dass die App mithilfe von Künstlicher Intelligenz, einer Crawler-Technik und einem Assistenzsystem den Zugang zur Verwaltung erleichtert. Die App soll dabei auf die bestehenden Dienste der Behörden zugreifen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen dann also nur mit der App interagieren und so leichter Verwaltungsleistungen beantragen können (www.heise.de/hintergrun d/Interview-zur-Deutschland-App-Wie-KI-komplizierte-Antraege-entwirren-s oll-11306572.html). Die App soll eng verzahnt werden mit der EUDI-Wallet (www.welt.de/politik/deutschland/article69ce6693cdf80d124bb0c3b6/digitalis ierung-bundesregierung-plant-deutschland-app-fuer-staatliche-leistunge n.html), deren Start die Bundesregierung – mit begrenztem Funktionsumfang – für den 2. Januar 2027 angekündigt hat. Auch eine Anbindung an die Sozialplattform, die zukünftig zu einem One-Stop-Shop für die Sozialverwaltung ausgebaut werden soll, ist geplant (https://bmds.bund.de/aktuelles/presse mitteilungen/detail/sozialplattform-soll-zum-zentralen-digitalen-one-stop-sho p-fuer-die-sozialverwaltung-entwickelt-werden).

Der Prototyp soll zunächst in sechs Pilotkommunen getestet werden: Dortmund, Dresden, Erfurt, Hamburg, Nürnberg und Wiesbaden (www.kommune2 1.de/k21-meldungen/pilot-fuer-deutschland-app/). Er soll folgende Dienste umfassen: Wohnsitzanmeldung, Kindergeld-Überprüfung, Kinderzuschlag, Wohngeldantrag, GmbH-Gründung und Anträge auf Einmalleistungen (www. sueddeutsche.de/wirtschaft/deutschland-app-verwaltung-sap-telekom-digitalm inisterium-li.3526292?reduced=true). Die App wird dabei nur einem kleinen Kreis von Personen zur Verfügung stehen (www.kommune21.de/k21-meldung en/pilot-fuer-deutschland-app/).

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Die Bundesregierung verfolgt mit dem Innovationsvorhaben einer KI-basierten Verwaltungsplattform (Arbeitstitel: „Deutschland-App“) das zentrale Ziel, die Menschen im Alltag spürbar zu entlasten. Die Interaktion mit Staat und Verwaltung muss bürgernäher, effizienter, und verständlicher werden. Das Vorhaben erprobt deshalb eine Plattform, die Verwaltungsinformationen und -leistungen verschiedener föderaler Ebenen mithilfe von Künstlicher Intelligenz identifizieren, über einen zentralen Zugang bereitstellen und die Antragsstellung unterstützen kann.

Als ein zentraler Zugangspunkt zu allgemeinen Verwaltungsleistungen soll die zugehörige App eine komfortable, schnelle Alternative zum traditionellen Gang ins Amt bieten. Künstliche Intelligenz soll künftig sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Unternehmen dabei helfen, Leistungen besser zu finden und Anträge jederzeit und mit möglichst geringem Aufwand zu stellen. Hierfür setzt die App insbesondere auch auf eine intelligente Nutzerführung, die eine einfache, schnelle und dialogbasierte Antragstellung ermöglicht.

Das Vorhaben ist in diesem Jahr gestartet. In der aktuell laufenden Projektphase wird zunächst ein Prototyp entwickelt und vertestet. Im Fokus steht ein zeitnaher Machbarkeitsnachweis. Hierfür fokussiert der in der Entwicklung befindliche Prototyp zunächst auf ausgewählte Verwaltungsleistungen aus den Bereichen Familienleistungen, Wohnen, Soziales und Unternehmensgründung.

Frage 1 Seite 2

Sind neben SAP und Telekom weitere Firmen an der Entwicklung der Deutschland-App beteiligt, und wenn ja, welche?

Antwort

Vertragspartnerin des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung ist die T-Systems International GmbH, die die Entwicklung des Prototyps der KI-basierten Verwaltungsplattform und der zugehörigen App als Generalunternehmerin im Auftrag des BMDS verantwortet.

Die Auswahl und Steuerung der Nachunternehmer und Lieferanten sowie die Zuordnung der jeweiligen Leistungsanteile obliegen der Generalunternehmerin.

Frage 2 + 2a + 2b Seite 2

2Ist die Vergabe des Entwicklungsauftrags durch eine öffentliche Ausschreibung erfolgt?

2aWenn nein, warum nicht?

2bGab es auch Gespräche mit anderen möglichen Anbietern, insbesondere mit solchen, die bereits Apps im Bereich der Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen entwickelt haben?

Antwort

Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.

Die Beauftragung erfolgte als Einzelabruf aus bestehenden Rahmenverträgen aus dem Kaufhaus des Bundes mit der T-Systems International GmbH. Dem Abschluss der Rahmenverträge ist jeweils ein wettbewerbliches Vergabeverfahren vorausgegangen; eine erneute Ausschreibung war für den Abruf nicht erforderlich.

Frage 2c Seite 2

Nach welchen Kriterien ist die Entscheidung für SAP, Telekom und gegebenenfalls weitere beteiligte Firmen gefallen?

Antwort

Die T-Systems International GmbH hatte das Vergabeverfahren über die ursprünglichen Kriterien der genutzten Rahmenvereinbarung gewonnen. Sie war daher für die geforderten Leistungen zu beauftragen.

Frage 2d Seite 3

Ist die Vergabe über den GovTechCampus bzw. GovTech Deutschland erfolgt?

Antwort

Nein.

Frage 3 Seite 3

Welche Verträge hat die Bundesregierung im Rahmen des Projekts Deutschland-App geschlossen oder genutzt (bitte jeweils Vertragspartner, Vertragsgegenstand, Vertragslaufzeit und Vertragsvolumen angeben und gegebenenfalls Rahmenverträge mit einbeziehen)?

Antwort

Für die zeitlich begrenzte Initialphase werden bestehende Rahmenverträge aus dem Kaufhaus des Bundes genutzt. Für unterstützende Leistungen werden daneben bestehende Rahmenverträge mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Capgemini Deutschland GmbH sowie Leistungen des ITZ-Bund in Anspruch genommen. Die Umfänge der tatsächlichen Leistungserbringung und der damit korrespondierende Mittelabfluss hängen insbesondere davon ab, ob und in welchem Umfang im Projektverlauf des Piloten verschiedene Bausteine, optionale Leistungen oder Unterstützungsbedarfe beauftragt werden. Die maximalen Vertragsvolumina, inklusive optionaler Vertragsbestandteile, sind in nachfolgender Tabelle dargestellt:

Tabelle auf Seite 3 · 4 Zeilen × 4 Spalten
VertragspartnerVertragsgegenstandVertragslaufzeitMaximales Vertrags­ volumen (netto)
ITZBundUnterstützung Testing/Abnahme06/2026–03/2027553 482,52
KPMG AG WirtschaftsprüfungsgesellschaftUnterstützung Projektmanagement06/2026–12/2026319 700,00
Capgemini Deutschland GmbHUnterstützung Produktsteuerung08/2026–01/2027285 696,00
Gesamtvolumen (netto)1 158 878,52
Frage 4 + 4a Seite 3

4Welchen konkreten Auftrag haben SAP, Telekom und gegebenenfalls die weiteren beteiligten Firmen derzeit in Bezug auf die Entwicklung der Deutschland-App?

4aWelche Funktionalitäten sind mit der Telekom, SAP und gegebenenfalls den weiteren beteiligten Firmen für den Prototyp für die Deutschland-App konkret verbindlich vereinbart? c) Beschränkt sich der Auftrag auf den Prototyp oder ist auch die Entwicklung einer fertigen Version für den Roll-Out vereinbart?

Antwort

Die Fragen 4, 4a und 4c werden gemeinsam beantwortet.

Gegenstand des Auftrages an die T-Systems International GmbH sind die Konzeption und Implementierung eines Prototyps der KI-basierten Verwaltungsplattform sowie einer zugehörigen App, anhand ausgewählter Verwaltungsleistungen aus den Bereichen Familienleistungen, Wohnen, Soziales und Unternehmensgründung. Optional kann sich ein begrenzter Probewirkbetrieb anschließen.

Zu weitergehenden Einzelheiten der vereinbarten Leistungen kann keine Auskunft erteilt werden, da insoweit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter sowie sicherheitsrelevante Belange betroffen sind.

Frage 4b Seite 4

Welcher Zeitrahmen ist mit SAP, Telekom und gegebenenfalls den weiteren beteiligten Firmen vereinbart?

Antwort

Vereinbart ist mit der T-Systems International GmbH eine Umsetzung in zwei Stufen, einem Proof of Concept und einem darauf aufbauenden Minimum Viable Product mit anschließendem Friendly User Test. Die Umsetzung erfolgt agil; Erkenntnisse fließen fortlaufend in die weitere Zeitplanung und Entwicklung ein.

Für den optionalen begrenzten Probewirkbetrieb ist eine Betriebsdurchführung von bis zu zwölf Monaten vorgesehen.

Etwaige Vereinbarungen zum Zeitrahmen mit Nachunternehmern obliegen der Generalunternehmerin.

Frage 5 Seite 4

Wie hoch sind die bisherigen Kosten für die Bundesregierung für das Projekt Deutschland-App, und welcher Anteil dieser Kosten entfällt jeweils auf die Beauftragung von SAP, Telekom und gegebenenfalls den weiteren einzelnen beteiligten Firmen?

Antwort

Für diese zeitlich begrenzte Initialphase werden bestehende Rahmenverträge aus dem Kaufhaus des Bundes genutzt. Die konkrete Kostenhöhe sowie Personentage hängen insbesondere davon ab, ob und in welchem Umfang im Projektverlauf des Piloten verschiedene Bausteine, optionale Leistungen oder Unterstützungsbedarfe beauftragt werden.

Frage 6 Seite 4

Welche weiteren Kosten erwartet die Bundesregierung für das laufende Haushaltsjahr für das Projekt Deutschland-App, und welcher Anteil dieser Kosten entfällt auf die Beauftragung von SAP, Telekom und den anderen beteiligten Firmen?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 5 verwiesen.

Frage 7 Seite 4

Nach welchen Kriterien hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) die sechs Pilotkommunen Dortmund, Dresden, Erfurt, Hamburg, Nürnberg und Wiesbaden für die Deutschland-App ausgewählt?

Antwort

Für die Auswahl der Pilotkommunen für eine entwicklungsbegleitende Vertestung des Prototyps der KI-basierten Verwaltungsplattform wurden insbesondere folgende Kriterien herangezogen: Fallaufkommen, Digitalisierungsgrad, Verwaltungsstruktur und Nutzergruppen.

Frage 8 Seite 4

Wurden die kommunalen Entscheidungsgremien (Stadtrat, Bürgerschaft etc.) bei der Entscheidung für die Pilotkommunen einbezogen, und wenn ja, in welcher Form?

Antwort

Die Auswahl der Pilotkommunen ist in Abstimmungen zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und den jeweiligen Kommunen erfolgt. Eine etwaige Einbeziehung kommunaler Entscheidungsgremien obliegt den Kommunen. Eine vollständige Übersicht von Beteiligungen kommunaler Entscheidungsgremien, einschließlich Form, durch die jeweiligen Kommunen liegt dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung nicht vor.

Frage 9 Seite 5

Welche Treffen haben bisher zwischen Entwicklerinnen und Entwicklern sowie den Pilotkommunen stattgefunden (bitte jeweils Datum, Thema des Treffens und die Anwesenden [Funktion und Arbeitgeber genügen] angeben)?

Antwort

Der Austausch mit den Pilotkommunen erfolgt fortlaufend im Rahmen der Projektarbeit, insbesondere in Abstimmungsformaten zur Vorbereitung und Begleitung der entwicklungsbegleitenden Tests. Beteiligt sind dabei je nach Thema Vertreterinnen und Vertreter des BMDS, der T-Systems International GmbH als Generalunternehmerin sowie der jeweiligen Pilotkommunen.

Eine vollständige Aufstellung sämtlicher Termine zwischen der Generalunternehmerin und den Pilotkommunen einschließlich Datum, Thema und Teilnehmenden liegt dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung nicht vor. Die Terminplanung und -durchführung obliegt insoweit den Beteiligten.

Frage 10 Seite 5

Wie ist der derzeitige Entwicklungsstand des Prototyps, und liegt schon eine Version vor, die für den Pilotbetrieb tatsächlich einsatzfähig ist?

Antwort

Im Fokus der aktuellen Projektphase steht eine zeitnahe Machbarkeitsprüfung. Dies umfasst unter anderem die Durchführung mehrstufiger Funktionstests, User Acceptance Tests und sowie Tests mit Friendly Usern in Pilotkommunen.

Die entwicklungsbegleitenden Tests erfolgen bereits auf Basis früher Prototyp-Versionen. Der Funktionsumfang wird schrittweise erweitert. Für den späteren Einsatz in einem Wirkbetrieb fließen die Erkenntnisse aus den entwicklungsbegleitenden Tests fortlaufend in die Weiterentwicklung des Prototyps ein. Das Vorhaben wir zudem kontinuierlich durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) begleitet.

Frage 11 Seite 5

Wird ein einheitlicher Prototyp für alle sechs Pilotkommunen entwickelt und implementiert oder gibt es Unterschiede zwischen den Pilotkommunen, wenn ja, welche, und warum?

Antwort

Es wird ein einheitlicher Prototyp der KI-basierten Verwaltungsplattform und der zugehörigen App entwickelt.

Frage 12 Seite 5

Welche der geplanten Funktionen werden in den einzelnen Kommunen konkret gerade entwickelt, und wie ist der Stand im Einzelnen (bitte für jede Pilotkommune einzeln die geplanten Funktionen und den Entwicklungsstand nennen)?

Antwort

Die Entwicklung von Funktionen der KI-basierten Verwaltungsplattform und der zugehörigen App wird durch die T-Systems International GmbH als Generalunternehmerin im Auftrag des BMDS verantwortet, nicht in den einzelnen Kommunen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.

Frage 13 + 13a + 13b + 13c Seite 5

13Wie ist der aktuelle Zeitplan für die Pilotphase der Deutschland-App in den sechs Pilotkommunen?

13aWann startet der Pilotbetrieb jeweils?

13bFür welche Dauer ist der Pilotbetrieb jeweils geplant?

13cWelche Meilensteine sind für den Pilotbetrieb jeweils vereinbart?

Antwort

Die Fragen 13 bis 13c werden gemeinsam beantwortet.

Die Vertestung des Prototyps in den Pilotkommunen erfolgt in Rahmen von entwicklungsbegleitenden Tests. Die Tests erfolgen phasenweise und sind bereits für dieses Jahr vorgesehen. Im Fokus steht eine Machbarkeitsprüfung.

Ein Pilotbetrieb im Sinne eines begrenzten Wirkbetriebes kann sich optional anschließen. Die Festlegung des Starts eines solchen Pilotbetriebes erfolgt auf Basis der Erkenntnisse aus den laufenden entwicklungsbegleitenden Tests. Für den optionalen begrenzten Probewirkbetrieb ist eine Betriebsdurchführung von bis zu zwölf Monaten vorgesehen. Die ersten drei Monate gelten dabei als HyperCare-Phase mit verschärften SLA-Anforderungen. Danach ginge der begrenzte Wirkbetrieb planmäßig in den sogenannten „Steady State“ über.

Frage 14 Seite 6

Wie viele Personen werden in den einzelnen Pilotkommunen Zugang zu dem Prototyp der App bekommen, und wie werden diese bestimmt?

Antwort

Der Prototyp der KI-basierten Verwaltungsplattform sowie der zugehörigen App wird mit verschiedenen Nutzergruppen vertestet. Ziel ist es, eine Vielfalt möglicher Anforderungen frühzeitig zu berücksichtigen. Die Vertestung erfolgt phasenweise und die Zahl der Testpersonen wird bedarfsbezogen angepasst. Insgesamt werden jedoch absehbar mehrere Hundert Personen Zugang zu dem Prototyp der App bekommen.

Frage 15 Seite 6

Wie aussagekräftig ist der Pilotbetrieb für die Bundesregierung, wenn mit der Anbindung der EUDI-Wallet eine zentrale Komponente noch gar nicht zur Verfügung steht?

Antwort

Die KI-basierte Verwaltungsplattform ist als offene und modulare Plattform konzipiert. Eine entwicklungsbegleitende und phasenweise Vertestung des Prototyps ist möglich. Weitere Komponenten können stufenweise ergänzt werden. Bereits in der aktuellen Projektphase erfolgt eine prototypische Verbindung mit der EUDI-Wallet und Vertestung im Rahmen der EUDI-Wallet-Sandbox.

Frage 16 Seite 6

Welche Möglichkeiten der Authentifizierung werden jenseits der Anbindung an die EUDI-Wallet in der Deutschland-App in jedem akzeptiert werden, wie z. B. die eID?

Antwort

Der Prototyp der KI-basierte Verwaltungsplattform und zugehörigen App umfasst die Identifikation und Authentifizierung über die eID-Funktion des Personalausweises.

Frage 17 Seite 6

Welchen konkreten Mehrwert sieht die Bundesregierung in Bezug auf Leistungen der Sozialverwaltung durch die Deutschland App, wenn sie gleichzeitig die Sozialplattform als One-Stop-Shop für Leistungen der Sozialverwaltung ausbauen will?

Antwort

Die App soll nativ mobil den zentralen Zugang zu allgemeinen Verwaltungsleistungen ermöglichen und eine KI- sowie sprachbasierte Nutzerführung bieten. Die fachspezifische Sozialplattform ermöglicht entlang sozialer Lebenslagen den Zugang zu Sozialleistungen, bindet Fachverfahren an und bietet KI-Unterstützung in der Antragstellung. Die App setzt auf bestehenden Angeboten, auch der Sozialplattform, auf.

Frage 18 Seite 7

Ist neben der App auch die Möglichkeit geplant, die Plattform über ein Webinterface nutzen zu können, und wenn ja, welchen Zeitplan gibt es dafür?

Antwort

Für den Prototyp der KI-basierten Verwaltungsplattform wird zunächst ein Mobile Client entwickelt. Bereits in der Prototyp-Phase ist die Möglichkeit einer Nutzung der KI-basierten Verwaltungsplattform über ein Web-Interface konzeptionell berücksichtigt. Die zeitliche Konkretisierung einer Einbindung in ein Web-Interface durch das BMDS erfolgt im Zuge des weiteren Projektverlaufs, insbesondere auf Basis der Erkenntnisse aus den entwicklungsbegleitenden Tests. Darüberhinausgehend sollen Funktionalitäten der Plattform zukünftig auch von weiteren Frontend-Systemen eingebunden werden können.