Organisationsstruktur, Haushaltskapitel, Personalbedarfe, ressortübergreifende Finanzierungen sowie Sach- und Repräsentationsausgaben im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Drucksache 21/8308Antwortauf die Kleine Anfrage 21/803501.10.202644 Seiten33 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Forschung, Technologie und RaumfahrtStaat und VerwaltungWissenschaft, Forschung und Technologie1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Fragesteller halten eine umfassende Offenlegung der Organisations- und Finanzstruktur des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) für dringend erforderlich. Der Einzelplan 30 umfasst im Haushalt 2026 Ausgaben in Höhe von ca. 21,8 Mrd. Euro (Rückgang gegenüber 2025) bei stabiler Stellenzahl von rund 1 398 Planstellen bzw. Stellen und sächlichen Verwaltungsausgaben von ca. 162 Mio. Euro (www.bundeshau shalt.de/static/daten/2026/soll/draft/epl30.pdf).

Der Bundesrechnungshof kritisiert in seinem Bericht zum Einzelplan 30 begrenzte Flexibilität durch Bund-Länder-Vereinbarungen, Herausforderungen bei der Erwirtschaftung der globalen Minderausgabe sowie Prüfungsbedarf bei Kompetenzzentren und verstetigten Programmen (www.bundesrechnungs hof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/einzelplan-2026/30-volltex t.pdf).

Insbesondere vor dem Hintergrund des Ressortzuschnitts 2025 (Integration der Raumfahrt), der Nutzung von Sondervermögen (Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität [SVIK] und Klima- und Transformationsfonds [KTF]) für forschungsnahe Projekte sowie des unklaren Verhältnisses von Kosten und Nutzen bei Maßnahmen zum Bürokratieabbau ist nach Auffassung der Fragesteller Transparenz zu Personal (einschließlich Freistellungen und struktureller Finanzierung), Liegenschaften, Ausstattung, Koordinierungsstellen, externen Beratungskosten, Veranstaltungen, Erfolgskontrolle und Querfinanzierungen notwendig. Nur so lassen sich in ihren Augen Doppelstrukturen, ineffiziente Ausgaben für externe Beratung, Repräsentation oder ideologisch geprägte Forschung sowie Abgrenzungsprobleme zwischen regulärem Haushalt und Sondervermögen identifizieren. Dies dient in den Augen der Fragesteller der parlamentarischen Kontrolle der Wirtschaftlichkeit (§ 7 der Bundeshaushaltsordnung [BHO]) und der Vermeidung unnötiger Belastungen der Steuerzahler.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Dies gilt auch für die Organisationsstruktur, die Haushaltsführung, den Ressourceneinsatz sowie die Wahrnehmung der Aufgaben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die Regierungsfunktion auch beeinträchtigen und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185 (250, Rn. 169)).

Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze administrativer Überkontrolle angesichts der Detailtiefe, des Umfangs und der Vielzahl der Fragen teilweise erreicht.

Bei der Abwägung mit dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages ist zudem zu berücksichtigen, dass das Fragerecht als politisches Kontrollrecht auf die Überprüfung des Handelns der Bundesregierung gerichtet ist (BVerfGE 67, 100, 140). Tätigkeiten einzelner Beschäftigter sowie einzelner Organisationseinheiten unterhalb der Leitungsebene sind daher grundsätzlich nicht Gegenstand der parlamentarischen Kontrolle. Soweit die Beantwortung einzelner Fragen eine umfangreiche Auswertung dezentral vorliegender Informationen, eine Aufbereitung nicht zentral erfasster Daten oder die Erstellung neuer Übersichten erfordern würde, kann dies innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht geleistet werden.

Die Bundesregierung weist ferner darauf hin, dass der Ressortzuschnitt des BMFTR im Herbst 2025 abgeschlossen wurde. In diesem Zusammenhang wurden neben der Integration der Zuständigkeiten für Raumfahrt auch einzelne Aufgaben und Zuständigkeiten aus den Geschäftsbereichen des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) auf das BMFTR übertragen. Daraus resultierende organisatorische, haushalterische und datenbezogene Umstellungen sind bei der Beantwortung der Fragen zu berücksichtigen. Insbesondere sind Angaben zu früheren Haushaltsjahren und Zuständigkeiten nicht ohne Weiteres mit dem gegenwärtigen Ressortzuschnitt vergleichbar.

Frage 1 + 2 + 3 Seite 2

1Wie gliedert sich der Einzelplan 30 für die Haushaltsjahre 2024, 2025 und 2026 nach Kapiteln auf (bitte alle Kapitel unter Angabe ihrer vollständigen Bezeichnung und ihrer jeweiligen fachlichen Zuständigkeit auflisten)?

2Welche wesentlichen Änderungen an der Kapitelstruktur (Neuordnung, Zusammenlegung oder Streichung von Kapiteln) wurden im Zuge des Ressortzuschnitts 2025 vorgenommen?

3Wie hoch sind die Gesamtausgaben pro Kapitel (Soll-Werte 2024, 2025 und 2026), und wie verteilen sich diese innerhalb der Kapitel auf die Hauptgruppen (insbesondere Personalausgaben, sächliche Verwaltungsausgaben, Zuweisungen und Investitionen)?

Antwort

Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.

Das parlamentarische Fragerecht dient dazu, einen etwaigen Informationsvorsprung der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag auszugleichen. Ein solches Informationsungleichgewicht besteht nicht, soweit die erbetenen Angaben öffentlich zugänglich sind. Es ist daher nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion, die Bundesregierung mit der erneuten Zusammenstellung und Aufbereitung frei verfügbarer Informationen zu befassen.

Die Gliederung des Einzelplans 30 einschließlich der Kapitelbezeichnungen, die Soll-Ansätze der Titel sowie die Veranschlagung nach den haushaltssystematischen Hauptgruppen sind öffentlich zugänglich. Insoweit wird auf die Einzelpläne 30 der Haushaltsjahre 2024, 2025 und 2026 sowie auf die jeweiligen Bundesdrucksachen und den Internetauftritt des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), insbesondere auf „Bundeshaushalt digital“, verwiesen.

Die Einzelpläne und die darin enthaltenen Erläuterungen ermöglichen zugleich einen Vergleich der Kapitelstruktur der Haushaltsjahre 2024, 2025 und 2026. Etwaige Neuordnungen, Zusammenlegungen oder Streichungen von Kapiteln im Zusammenhang mit dem Ressortzuschnitt können dem Vergleich der jeweiligen Haushaltsunterlagen entnommen werden.

Soweit die Frage nach der „fachlichen Zuständigkeit“ über die aus Kapitelbezeichnungen und Erläuterungen ersichtliche sachliche Zuordnung hinausgeht, wird darauf hingewiesen, dass die Kapitelgliederung haushaltssystematischen Zwecken dient und nicht notwendig eine vollständige Abbildung der internen Aufgaben- und Organisationsstruktur des BMFTR darstellt.

Frage 4 Seite 3

Wie viele Planstellen (Beamte) und Stellen (Tarifbeschäftigte) sind aktuell in den jeweiligen Kapiteln des Einzelplans 30 ausgebracht (bitte nach Besoldungs- und Entgeltgruppen sowie nach dem Status besetzt, unbesetzt, Leerstellen, kw (künftig wegfallend)- und ku (künftig umzuwandeln)-Vermerke aufschlüsseln)?

Antwort

Die Planstellen und Stellen des Einzelplans 30 sind im Haushaltsplan 2026 ausgewiesen. Eine Zuordnung von Planstellen und Stellen zu den jeweiligen Kapiteln des Einzelplans 30 erfolgt nicht.

Frage 5 Seite 3

Wie viele Beamte befinden sich derzeit in einer Freistellung, aus welchem Grund und für welche Dauer sind sie jeweils freigestellt?

Antwort

Unter der Freistellung von Beamtinnen und Beamten wird hier eine Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge verstanden. Dies betrifft im BMFTR vier Personen, die in Beschäftigtenvertretungen (Personalrat und Schwerbehindertenvertretung) bzw. als Beauftragte (Gleichstellungsbeauftragte) tätig sind. Zudem befinden sich acht Beamtinnen und Beamte in Altersteilzeitbeschäftigung (ATZ), des Weiteren sind fünf Personen aufgrund der langfristigen Ansparung eines Zeitguthabens „freigestellt“ (Sabbatical). Die Dauer der Freistellungen reicht von einem Monat bis zu mehreren Jahren bei den Interessenvertretungen.

Frage 6 Seite 3

Ist im BMFTR Personal etatisiert, das Aufgaben in anderen Ressorts oder in ressortübergreifenden Projektgruppen wahrnimmt, und wenn ja, in welchen Kapiteln und Titeln?

Antwort

Dieser Fall existiert nicht.

Frage 7 Seite 4

Wie lässt sich die stabile Zahl von 1 398 Planstellen bzw. Stellen mit der rückläufigen Entwicklung des Gesamthaushalts (Einzelplan 30) vereinbaren, ohne dass hierdurch ein strukturelles Defizit in der Finanzierung der Personalausgaben entsteht, und inwieweit sind für die Besetzung dieser Stellen dauerhaft im Kernhaushalt abgesicherte Mittel vorhanden oder werden hier (auch anteilig) Instrumente wie globale Minderausgaben oder Sondervermögen zur Deckung struktureller Personalkosten herangezogen?

Antwort

Die Fragesteller beziehen sich einleitend auf den Haushaltsplan 2026 für den Einzelplan 30 und nennen dabei u. a. die Stellenzahl von 1 398,0. Diese Angabe entstammt offenbar dem Regierungsentwurf für das Jahr 2026, in dem die Ergebnisse der Umressortierung auf Basis des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 noch nicht berücksichtigt wurden. Die Gesamtstellenzahl gemäß Haushaltsplan 2026 beläuft sich für das Kapitel 3012 auf 1 238,4.

Die Titelansätze für die Personalkosten wurden in Folge der Umressortierung sowie aufgrund der erforderlichen Stelleneinsparungen gemäß HG 2025 entsprechend reduziert. Ein strukturelles Defizit in der Finanzierung der Personalkosten besteht daher nicht.

Frage 8 Seite 4

Nach welchen Kriterien erfolgt die systematische Personalbedarfsermittlung in den neuen Fachabteilungen (z. B. Raumfahrt, Technologische Souveränität), und inwiefern wurden hierbei gegebenenfalls Synergieeffekte durch die Zusammenlegung von Aufgabenbereichen berücksichtigt?

Antwort

Das BMFTR wendet zur zielorientierten Personalressourcensteuerung und Personalbedarfsbegründung das sogenannte Alternative Verfahren für die Personalbedarfsermittlung (APM) bei obersten Bundesbehörden an. Das Verfahren ist eine angemessene Methode der Personalbedarfsermittlung nach der Bundeshaushaltsordnung. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei zwingende Handlungsgrundlagen der öffentlichen Verwaltung und gelten uneingeschränkt auch für den Bereich der Personalwirtschaft.

Mögliche Synergieeffekte, die sich aus der Zusammenlegung von Aufgabenbereichen ergeben, werden im Rahmen der Weiterentwicklung der Organisationsstruktur fortlaufend überprüft und berücksichtigt.

Frage 9 Seite 4

In welchen spezifischen Titeln und Kapiteln des Einzelplans 30 sind Mittel für gemeinsame Projekte mit anderen Bundesministerien (z. B. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [BMWE], Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung [BMDS], Bundesministerium für Verkehr [BMV]) hinterlegt (bitte nach Projektname, Partnerressort und Kapitelnummer aufschlüsseln)?

Antwort

Es befinden sich keine spezifischen Titel im Einzelplan des BMFTR, deren Zweckbestimmung die Finanzierung von ressortübergreifenden Projekten ist.

Frage 10 Seite 4

Fließen Mittel aus dem Einzelplan 30 als Zuweisungen oder Erstattungen an andere Einzelpläne der Bundesverwaltung, wenn ja, in welcher Höhe, und für welche konkreten Zwecke werden sie jeweils verwendet?

Antwort

Aus dem Einzelplan 30 werden Mittel an Behörden anderer Ressorts ausgezahlt. Die Zahlungen erfolgen nach der vorliegenden Auswertung grundsätzlich projektbezogen für konkrete Forschungs-, Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben sowie in Einzelfällen für ressortübergreifende Dienstleistungen und gemeinsame Kommunikationsmaßnahmen.

Es lassen sich folgende Zwecke clustern:

Sicherheits- und Resilienzforschung

Forschung für zivile Sicherheit, Katastrophenschutz, Krisenbewältigung, Cyber- und Informationssicherheit sowie behördliche Lagebilder.

Technologie, Digitalisierung und industrielle Innovation

Forschung zu Quantentechnologien, Künstlicher Intelligenz, Sensorik, Materialien, Fertigung, Digitalisierung und Kreislaufwirtschaft.

Klima, Umwelt, Energie und Ressourcen

Klimabeobachtung, Klimaanpassung, Treibhausgasmonitoring, Umwelt- und Chemikalienforschung, Wasser-, Meeres-, Rohstoff- und Ressourceneffizienzforschung.

Landwirtschaft, Ernährung und biologische Ressourcen

Pflanzenzüchtung, Agrarökologie, nachhaltige Agrarsysteme, Tiergesundheit, Fischerei, Waldökosysteme und Ernährungssysteme.

Gesundheit und Lebenswissenschaften

Infektions- und Zoonosenforschung, Arzneimittel- und Impfstoffforschung, Public Health, digitale Gesundheit und Forschung zu langfristigen Krankheitsfolgen.

Übergreifende staatliche Aufgaben und Wissenschaftskommunikation

Amtliche Statistik, wissenschaftsbezogene Sonderauswertungen, gemeinsame Kommunikationsmaßnahmen und ressortübergreifende Informationsarbeit.

Die Zahlungen erfolgen in unterschiedlicher Höhe und projektbezogen; die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Vorhaben sowie nach dessen Laufzeit und Mittelbedarf.

Frage 11 Seite 5

Welche Spiegelreferate oder Koordinierungsstellen existieren im BMFTR speziell für die Abstimmung mit der Europäischen Union sowie für die Betreuung internationaler Organisationen (z. B. Europäische Weltraumorganisation [ESA], EU-Agentur für das Weltraumprogramm [EUSPA], Europäische Organisation für Kernforschung [CERN]), wie ist deren personelle Ausstattung (Stellen, Besoldungsgruppen), und wie wird sichergestellt, dass diese Stellen nicht lediglich administrative Doppelstrukturen zu den operativen Stellen in den Fachreferaten oder bei den Projektträgern bilden?

Antwort

Die mit der Betreuung von europäischen oder internationalen Organisationen befassten Referate sind weder Spiegelreferat noch Koordinierungsstellen, sondern federführende Fachreferate für die jeweiligen Einrichtungen.

Mit dem Referat I21 besteht im BMFTR eine zentrale Koordinierungsstelle für übergreifende EU-Angelegenheiten; hierfür sind drei Stellen des höheren und zwei Stellen des gehobenen Dienstes vorgesehen. Die beiden mit EU-Beihilfen befassten Beschäftigten unterstützen die Fachreferate bei querschnittlichen beihilfenrechtlichen Fragestellungen; die Zuständigkeit für die fachliche Umsetzung verbleibt bei den jeweils zuständigen Fachreferaten, sodass keine Doppelstruktur entsteht.

Frage 12 Seite 6

Welche Liegenschaften und Standorte einschließlich Nebenstellen und angemietete Objekte sind dem BMFTR haushalterisch zugeordnet (bitte für jedes Objekt die Adresse, die Nutzfläche und die jährlichen Kosten, aufgeschlüsselt nach Miete, Energie und Unterhalt, sowie die jeweiligen Kapitel- und Titelnummern angeben, unter denen diese Kosten veranschlagt werden)?

Antwort

Die Angaben finden sich in der nachfolgenden Tabelle. Die Angaben zu den Liegenschaften in Bonn und Berlin basieren auf den im Mietvertrag enthaltenen Daten. Da die Energiekosten dort nicht separat, sondern gemeinsam mit den Betriebskosten ausgewiesen werden, ist die Vergleichbarkeit der Angaben nur eingeschränkt gegeben.

Tabelle auf Seite 6 · 3 Zeilen × 10 Spalten
Kapitel/ TitelLiegen­ schaftAdresseNutzfläche in m2Jahreskosten 2025 in T EuroJahreskosten 2026 in T Euro
MieteEner­ gieUnter­ haltMieteEner­ gieUnter­ halt
3012/ 51802BonnHeinemannstraße 2, 53175 Bonn31 401,768 7912 387658 7912 38765
3012/ 51802BerlinKapelle-Ufer 1, 10117 Berlin15 988,428 6524 740128 6524 74024
3003/ 68773Villa VigoniVia Giulio Vigoni 1, 22017 Menaggio CO, Italien4 545,0091048599104859
Frage 13 Seite 6

Wie hoch waren die Ausgaben für IT-Hardware, Software und die Digitalisierung der Verwaltung einschließlich der zentralen IT-Steuerung und IT-Wartung in den Jahren 2024 und 2025 sowie im Jahr 2026 bis zum Stichtag der Beantwortung der Kleinen Anfrage (bitte nach den jeweiligen Kapiteln und Titeln aufschlüsseln)?

Antwort

Die Ausgaben sind in den Titeln 51101, 53201 und 81202 des Kapitels 3012 budgetiert und nachfolgend zweckbezogen dargestellt:

Tabelle auf Seite 6 · 4 Zeilen × 4 Spalten
202420252026
Ausgaben IT-Dienstleistungen in T Euro4 0374 0693 001
Ausgaben Softwarelizenzen in T Euro2 8223 6341 466
Ausgaben Hardwarebeschaffungen in T Euro4 9655 5983 838
Ausgaben Digitalisierungsprojekte in T Euro2 4081 7271 237
Frage 14 Seite 6

Werden in Kapiteln des Einzelplans 30 Mittel aus Sondervermögen, insbesondere aus dem KTF und dem SVIK, bewirtschaftet, und wenn ja, in welchen Kapiteln und Titeln (bitte Höhe und Verwendung der jeweiligen Mittel angeben und insbesondere nach Personal-, Sach- und Förderausgaben aufschlüsseln)?

Antwort

Es werden keine Mittel der Sondervermögen im Einzelplan 30 bewirtschaftet.

Frage 15 Seite 7

Werden aus diesen Sondervermögen gegebenenfalls auch Verwaltungsaufwendungen für reguläre bundesministerielle Aufgaben, etwa für Personal oder IT-Infrastruktur, unmittelbar finanziert, wenn ja, welche Verwaltungsaufwendungen betrifft dies, und welchen Titeln sind diese jeweils zugeordnet?

Antwort

Reguläre ministerielle Verwaltungsaufgaben werden aus den Sondervermögen nicht finanziert.

Frage 16 Seite 7

Wurden seit der Neuorganisation des BMFTR Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelstrukturen ergriffen, insbesondere in der Forschungsförderung und der Projektträgerverwaltung, wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen, und welche finanziellen Auswirkungen sind damit in den jeweiligen Kapiteln verbunden bzw. geplant?

Antwort

Im Zuge der Neuorganisation des BMFTR erfolgte eine eindeutige Zuordnung von Aufgaben zu Referaten mit dem Ziel einer klaren und sachgerechten Aufgabenwahrnehmung, so auch in der Forschungsförderung und insbesondere in der Projektträgerverwaltung. Anlass für gesonderte Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelstrukturen bestand deshalb nicht. Daher sind auch keine gesondert ausweisbaren finanziellen Aufwendungen in den Kapiteln enthalten.

Frage 17 Seite 7

Welche Schlussfolgerungen zieht das BMFTR aus den Ausführungen des Bundesrechnungshofes zur globalen Minderausgabe im Haushalt 2026, und welche Maßnahmen sind gegebenenfalls vorgesehen, um die globale Minderausgabe zu erwirtschaften?

Antwort

Die globale Minderausgabe (GMA) für das Jahr 2026 wurde nach den Bemerkungen des BRH zum Einzelplan 30 im Regierungsentwurf zum Haushalt 2026 im Zuge der haushalterischen Umsetzung der neuen Ressortzuschnitte noch auf rund 360 Mio. Euro abgesenkt. Damit liegt die GMA deutlich unter dem Niveau der Vorjahre.

Eine GMA wird regelmäßig durch Minderabflüsse bei den mit positivem Ansatz im Einzelplan veranschlagten Titeln erwirtschaftet. Bei welchen Titeln die Minderabflüsse anfallen, lässt sich im Vorhinein nicht sagen. Die endgültige Aufteilung der Erwirtschaftung wird erst mit der Rechnungslegung festgelegt.

Frage 18 Seite 7

Welche Zahlungen, Pflichtbeiträge oder freiwilligen Zuweisungen fließen aus dem Einzelplan 30 direkt oder indirekt an die Europäische Union bzw. an durch die EU betriebene Organisationen (z. B. ESA, EUSPA, fusionierte Forschungseinrichtungen; bitte für die Haushaltsjahre von 2024 bis 2026 nach den jeweiligen Kapiteln und Titeln aufschlüsseln und den Zweck dieser Zahlungen erläutern)?

Antwort

Aus dem Einzelplan 30 fließen weder direkt noch indirekt Zahlungen an die Europäische Union bzw. an durch die EU betriebene Organisationen.

Die ESA ist keine von der EU betriebene Organisation.

Frage 19 Seite 8

Gibt es innerhalb des Einzelplans 30 Titel, die ausdrücklich für die Kofinanzierung EU-geförderter Projekte vorgesehen sind, wenn ja, welche Titel sind dies, und wie hoch sind die jeweiligen Mittelansätze sowie die Anteile der EU- und der nationalen Finanzierung?

Antwort

Es befinden sich keine Titel im Einzelplan 30, deren Zweckbestimmung ausdrücklich die Kofinanzierung EU-geförderter Projekte vorsieht.

Frage 20 Seite 8

Wie hoch waren bzw. sind die jährlichen Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und externe Kommunikationsberatung in den Haushaltsjahren von 2024 bis 2026 (bitte nach Haushaltsjahr, Verwendungszweck und Medienart aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/315 verwiesen.

Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 8 · 2 Zeilen × 3 Spalten
Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit in Mio. Euro
202420252026
2,291,750,92

Eine externe Kommunikationsberatung wurde nicht in Anspruch genommen.

Frage 21 Seite 8

Welche Ausgaben sind in den Haushaltsjahren von 2024 bis 2026 für Repräsentation, visuelle Kommunikation, insbesondere Foto- und Videoproduktionen sowie Imagekampagnen, und für Styling-, Visagistik- oder sonstige persönliche Dienstleistungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Leitungsebene angefallen bzw. veranschlagt (bitte nach Haushaltsjahren, Verwendungszwecken sowie den jeweiligen Kapiteln und Titeln aufschlüsseln; sofern entsprechende Ausgaben nicht oder nicht gesondert erfasst werden, bitte die Gründe hierfür erläutern)?

Antwort

Der Gesamtbetrag für externe Videoproduktionen in den Jahre 2024 und 2025 betrug 9 138,50 Euro und entfällt auf die Auftaktveranstaltung zur Hightech Agenda Deutschland (HTAD) (3 081,40 Euro) und die Ausstellungseröffnung „Versäumte Bilder“ (6 057,10 Euro).

Im Jahr 2026 wurden keine Videoproduktionen beauftragt.

Der bisherige Gesamtbetrag für externe Fotoproduktionen im Jahr 2026 beträgt 6 086,20 Euro und entfällt auf einen Termin im Kanzleramt im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Technologie-Roadmaps der HTAD (765,05 Euro), den Tag der offenen Tür (2 407,50 Euro), die Pressetour (1 813,65 Euro) und den Space Summit Paris (1 100,00 Euro).

In den Jahren 2024 und 2025 wurden keine externen Fotoproduktionen beauftragt.

Alle Ausgaben für Foto- und Videoproduktionen wurden aus der Haushaltsstelle 3011/542 01 geleistet.

Es wurden keine Styling- und Visagistikleistungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit erbracht.

Frage 22 Seite 9

Wie hoch sind die Gesamtkosten für den bundesministeriellen Fuhrpark (Anschaffung bzw. Leasing, Unterhalt, Treibstoffe, Fahrerdienst) sowie für Dienstreisen (Reisekosten, Flüge, Übernachtungen, Tagegelder) des Bundesforschungsministeriums, aufgeschlüsselt nach Leitungsebene und Fachpersonal?

Antwort

Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf das Jahr 2026.

Tabelle auf Seite 9 · 1 Zeilen × 4 Spalten
Gesamtkosten FuhrparkLeasing**Unterhalt*Betriebsmittel*
Leitungsebene in T Euro57,7820,0630,12

* Kosten bis einschließlich Stichtag 23. September 2026 soweit bekannt. ** prognostizierte Leasingkosten bei vorausgesetzter Vertragsfortführung bis 31. Dezember 2026

* Kosten bis einschließlich Stichtag 23. September 2026 soweit bekannt. ** prognostizierte Leasingkosten bei vorausgesetzter Vertragsfortführung bis 31. Dezember 2026

Der Leitungsebene steht je Leitungsmitglied ein Chefkraftfahrer zur Verfügung. Dieser ist nach Kraftfahrer-TVöD eingruppiert.

Die Auswertung zu den Gesamtkosten für Dienstreisen im Jahr 2026 erfolgt zum Stichtag 22. September 2026 auf Basis des tatsächlichen Mittelabflusses. Eine Auswertung ist ausschließlich auf Grundlage der im Jahr 2026 bereits abgerechneten Dienstreisen sowie der vorab über die Reisestellenkreditkarten des BMFTR beglichenen Kosten für Bahn- und Flugtickets möglich.

Eine Aufschlüsselung nach Leitungsebene und Fachpersonal kann nicht erfolgen; es können lediglich die Gesamtkosten für Dienstreisen des gesamten Ministeriums ausgewertet werden.

Bei der Auswertung ist zu berücksichtigen, dass die Frist zur Beantragung der Reisekostenerstattung für die Ministerin, die Parlamentarische Staatssekretärin sowie den Parlamentarischen Staatssekretär gemäß § 195 BGB drei Jahre und für die beamteten Staatssekretäre und sonstigen Beschäftigten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BRKG sechs Monate nach Beendigung der Dienstreise beträgt.

Daher enthält die Auswertung auch Dienstreisen aus dem Jahr 2025, die im Jahr 2026 abgerechnet wurden. Dementsprechend sind Reisen aus dem Jahr 2026, die bislang noch nicht abgerechnet wurden, in der Auswertung nicht berücksichtigt. Darüber hinaus besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur Abrechnung von Reisekosten.

Zum Stichtag 22. September 2026 belaufen sich die Gesamtkosten für Dienstreisen im BMFTR auf rund 2 000 T Euro.

Frage 23 + 24 Seite 9

23Wie viele Veranstaltungen (z. B. Fachkonferenzen, Parlamentarische Abende, Tage der offenen Tür, Bürgerdialoge, Roadshows) hat das BMFTR in den Jahren von 2024 und 2025 durchgeführt, und wie viele sind für 2026 geplant (bitte tabellarisch nach Titel bzw. Name der Veranstaltung, Datum, Ort und Zweck auflisten)?

24Wie hoch waren die jeweiligen Gesamtkosten pro Veranstaltung (vgl. Frage 23), und wie schlüsseln sich diese Kosten innerhalb der Veranstaltung auf (bitte nach Catering, Raummiete, Location, Veranstaltungstechnik, externem Event-Management sowie spezifischen Werbemaßnahmen und Broschüren für das jeweilige Event aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 23 und 24 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Anlage verwiesen.*

AnlageKleine Anfrage der Fraktion der AfD, BT-Drs. 21/8035

PDF-Seiten 14–43 (30 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 25 Seite 10

Wie hoch ist der prozentuale Anteil der eventbezogenen Kosten an den Gesamtausgaben für Öffentlichkeitsarbeit im Einzelplan 30 in den jeweiligen Haushaltsjahren?

Antwort

Unter „eventbezogenen Kosten“ werden die Gesamtkosten für Planung und Umsetzung von Messen und Veranstaltungen aller Art, die öffentlichkeitswirksam sind, verstanden. Die übrigen Veranstaltungen adressieren nur ein Fachpublikum. Diese unterfallen nicht den Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, sondern werden aus den jeweiligen Fachtiteln finanziert.

Tabelle auf Seite 10 · 4 Zeilen × 4 Spalten
Anteil der eventbezogenen Kosten an den Gesamtausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (Angabe in T Euro)
Haushaltsjahr202420252026
Ausgaben Öffentlichkeitsarbeit2 2921 745919
Eventbezogene Kosten640667740
Anteil der Eventkosten (in Prozent)ca. 27ca. 38ca. 80
Frage 26 Seite 10

Wie hoch waren die Ausgaben des BMFTR für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den Jahren von 2024 und 2025, und welche Mittel sind dafür im Jahr 2026 (aufgeschlüsselt nach Titeln) veranschlagt (bitte für die fünf größten Auftragnehmer sowie die jeweiligen Zwecke der Beauftragung auflisten)?

Antwort

Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 7 des Abgeordneten David Schliesing auf Bundestagsdrucksache 21/4848 wird verwiesen. Die Ausgaben des BMFTR für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Jahres 2024 ergeben sich aus dem entsprechenden Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Der Bericht über die Erfassung der Zahlungen für externe Beratungsleistungen im Haushaltsjahr 2025 befindet sich in der Erstellung, die Bundesregierung wird dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu gegebener Zeit im üblichen Verfahren berichten. In den jeweiligen Berichten sind auch stets Ausgabeprognose für die folgenden Haushaltsjahre enthalten.

Frage 27 Seite 10

Wie hoch war bzw. ist in den Jahren von 2024 bis 2026 jeweils die Gesamtsumme der Fördermittel, die durch externe Projektträger bewirtschaftet wurden bzw. werden, in absoluten Zahlen und als Anteil am Gesamtetat des BMFTR, und wie hoch waren bzw. sind in diesen Jahren jeweils die administrativen Kosten für die Wahrnehmung der Projektträgeraufgaben?

Antwort

Die Fördermittel und die administrativen Kosten für die Wahrnehmung der Projektträgeraufgaben haben sich seit 2024 wie folgt entwickelt:

Tabelle auf Seite 10 · 3 Zeilen × 4 Spalten
Fördermittel, die durch externe Projektträger bewirtschaftet wurden (absolute Zahlen in Mrd. Euro)Gesamtetat des BMFTR in Mrd. EuroAnteil am Gesamtetat des BMFTR in Prozent
20243,7621,4917,49
20253,7022,3616,53
20263,8921,8217,83
Tabelle auf Seite 10 · 3 Zeilen × 2 Spalten
Ausgaben für die Projektträger in Mio. Euro
2024320,57
2025322,50
2026263,38
Frage 28 Seite 11

Werden aus dem Einzelplan 30 im Haushaltsjahr 2026 Nichtregierungsorganisationen (Organisationen, die nicht anerkannte Forschungseinrichtungen sind, sondern primär anderen Zwecken als der Forschung dienen) oder zivilgesellschaftliche Vereine gefördert, wenn ja, welche, aus welchen Titeln, und in welcher Höhe?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7968 verwiesen.

Frage 29 Seite 11

An welchen privatrechtlichen Unternehmen oder Gesellschaften, beispielsweise Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), ist die Bundesrepublik Deutschland über das BMFTR derzeit gegebenenfalls unmittelbar oder mittelbar beteiligt, erhalten diese Gesellschaften gegebenenfalls Zuschüsse aus dem Einzelplan 30 für ihren laufenden Betrieb, wenn ja, welche Gesellschaften erhalten Zuschüsse, in welcher Höhe, und aus welchen Kapiteln und Titeln?

Antwort

Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird Bezug genommen.

Die Angaben zu unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Bundesrepublik Deutschland an privatrechtlichen Unternehmen können dem Beteiligungsbericht des Bundes (Stand: 29. Mai 2026), herausgegeben vom BMF, entnommen werden.

Sofern Beteiligungsgesellschaften Zuschüsse aus dem Einzelplan 30 erhalten, ergibt sich dies aus den jeweiligen Erläuterungen zum betreffenden Kapitel und Titel im Einzelplan.

Frage 30 Seite 11

Wie viele Stellen (Vollzeitäquivalente) und welche finanziellen Mittel sind im Einzelplan 30 für Gleichstellungs-, Diversitäts- oder Inklusionsbeauftragte sowie für entsprechende Förderprogramme oder Schulungen veranschlagt?

Antwort

Im Einzelplan 30 ist ein VZÄ für die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten freigestellt. Die Anzahl ergibt sich aus § 19 des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) nach der Beschäftigtenzahl und der Organisationsstruktur; der Umfang der dafür erforderlichen Freistellung ergibt sich ergänzend aus § 28 BGleiG. Die Gleichstellungsbeauftragte wird von anderweitigen Tätigkeiten in dem Ausmaß entlastet, wie dies zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Im Einzelplan 30 ist die Höhe der Mittel für die Gleichstellungsbeauftragte nicht in einem eigenen Haushaltstitel ausgewiesen. Die Ausgaben sind vielmehr im Kapitel 3012/422 01 bei den Personalausgaben veranschlagt. Eine gesonderte Summe für die Gleichstellungsbeauftragte lässt sich aus dem Einzelplan daher nicht unmittelbar ablesen; sie ist Teil der allgemeinen Personal- bzw. Verwaltungskosten des Ministeriums.

Die Stelle einer/s Diversitätsbeauftragten besteht im BMFTR nicht.

Eine Referatsleitung nimmt die Aufgabe als Inklusionsbeauftragter im Rahmen der Tätigkeit als Referatsleiter Personal, Personalentwicklung wahr. Der zeitliche Umfang der Tätigkeit ist nicht in Vollzeitäquivalenten messbar. Die Höhe der dazu aufgewendeten Mittel wird weder veranschlagt noch erhoben. Die Aufgaben des Inklusionsbeauftragten werden daher zwar wahrgenommen, es besteht dafür jedoch keine eigens eingerichtete Stelle.

Eine statistische Erfassung von Schulungen im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Die einzelnen Stellen(teile) und finanziellen Mittel werden nicht in aggregierbarer Weise aufgezeichnet. Demnach liegen dem BMFTR keine entsprechenden Daten vor.

Förderprogramme im Sinne der Fragestellung erfolgen nicht.

Frage 31 Seite 12

Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Gesamtkosten (inklusive Personalaufwand für Projektgruppen, externe Beratungskosten und IT-Investitionen), die seit dem Jahr 2024 spezifisch für Maßnahmen zum „Bürokratieabbau“ oder zur „Verwaltungsmodernisierung“ im Einzelplan 30 aufgewendet wurden?

Antwort

Der Personalaufwand für Maßnahmen zum „Bürokratieabbau“ bzw. zur „Verwaltungsmodernisierung beziffert sich auf etwa eine Mio. Euro seit dem Jahr 2024.

Externe Beratungskosten und Kosten für IT-Investitionen für Maßnahmen zum „Bürokratieabbau“ oder zur „Verwaltungsmodernisierung“ sind nicht angefallen.

Frage 32 Seite 12

Wie hoch ist der tatsächlich nachgewiesene Entlastungseffekt für die Wirtschaft im Bereich des Einzelplans 30 bisher realisiert worden, und mit welcher Methodik wird dieser „Abbau“ validiert, um sicherzustellen, dass es sich nicht um eine bloße Verlagerung von Aufwand (z. B. von Behörden auf Forschungseinrichtungen) handelt?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7659 verwiesen.

Frage 33 Seite 12

Inwieweit stehen die Kosten für externe Beratungsleistungen zur Prozessoptimierung im Verhältnis zu den tatsächlich erreichten Einsparungen bei den Sach- und Verwaltungsausgaben?

Antwort

Externe Beratungsleistungen stehen in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu konkreten Verwaltungsleistungen. Ohne entsprechendes Ergebnis einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in der Planungsphase kann keine Vergabe erfolgen. Bei fehlender Wirtschaftlichkeit externer Vergabe ist die Leistung verwaltungsseitig zu erbringen.

Frage 34 Seite 12

Nach welchen fachlichen, wissenschaftlichen und haushalterischen Kriterien wählt das BMFTR die zu fördernden Forschungsprojekte aus, wie wird dabei die wissenschaftliche und politische Unabhängigkeit des Auswahlverfahrens berücksichtigt, und wie verteilen sich die Fördermittel auf technische Grundlagenforschung, anwendungsorientierte Forschung sowie gesellschafts- und transformationsbezogene Forschung?

Antwort

Die Begutachtung von Projektskizzen und Förderanträgen im Rahmen des Förderverfahrens des BMFTR ist ein zentraler Bestandteil der Entscheidungsfindung. Die Begutachtung ist durch klare Vorgaben zur Transparenz, Vermeidung von Interessenkollisionen und Dokumentation geregelt. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Auswahl von Förderprojekten sachlich fundiert und frei von Befangenheit erfolgt.

Darüber hinaus ist für die Auswahl der zu fördernden Forschungsprojekte der jeweilige Fachbereich zuständig. Die Auswahlkriterien sind jeweils in den entsprechenden Förderrichtlinien enthalten und werden für die Bewertung der Skizzen oder Anträge zu Rate gezogen.

Eine zahlenmäßige Auflistung der Fördermittel auf die in der Frage genannten Bereiche liegt nicht vor. Die Verteilung der Fördermittel auf die Fachtitel kann dem Einzelplan 30 entnommen werden.

Frage 35 Seite 13

Welche quantitativen und qualitativen Verfahren der Erfolgskontrolle wendet das BMFTR bei geförderten Projekten an, anhand welcher Kriterien wird die Zielerreichung bewertet, wie viele Projekte wurden in den Jahren 2024 und 2025 vorzeitig beendet, und aus welchen Gründen erfolgte die jeweilige Beendigung?

Antwort

Erfolgskontrollen gemäß Verwaltungsvorschrift Nummer 2.2 zu § 7 BHO in Verbindung mit Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind aus Sicht des BMFTR Voraussetzung dafür, dass Fördermittel sachgerecht ausgegeben werden. Das BMFTR nutzt für die Erfolgskontrollen einen anspruchsvollen, ausgewogenen und angemessenen Methodenmix, der dem aktuellen Stand der internationalen Evaluationsforschung und -praxis entspricht. Finanzintensive Förderprogramme werden zudem grundsätzlich durch externe Organisationen und Experten evaluiert. Regelhaft umfasst die externe Evaluation eine Verpflichtung auf die Standards der DeGEval – Gesellschaft für Evaluation e. V., der in Deutschland und Österreich als führend anerkannten Plattform zur Evaluations-Professionalisierung.

Projekte wurden aus unterschiedlichen Gründen vorzeitig beendet. Eine Klassifikation der Gründe für eine vorzeitige Beendigung von Projekten liegt nicht vor.

Frage 36 Seite 13

Welche organisatorischen und verfahrensbezogenen Vorkehrungen bestehen im BMFTR zur internen Revision sowie zur Vermeidung einer zweckwidrigen oder missbräuchlichen Verwendung von Mitteln bei der Vergabe von Forschungsförderungen und externen Beratungsaufträgen, und welche Änderungen wurden im Zuge der Neuorganisation 2025 gegebenenfalls vorgenommen?

Antwort

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Internen Revision in der Bundesverwaltung (VwV-IR) regelt die Arbeitsweise der Internen Revision. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 34 und 35 verwiesen.