Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt die Ukraine seit Beginn des russischen Angriffskrieges im Februar 2022 in erheblichem Umfang auf militärischer, finanzieller, humanitärer und ziviler Ebene. Umfang und Struktur der bislang geleisteten Unterstützung waren bereits Gegenstand verschiedener parlamentarischer Anfragen.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine und für die Republik Moldau – Stand: 30. April 2025“ (siehe Bundestagsdrucksache 21/408) bezifferte die Bundesregierung die bilateralen Unterstützungsleistungen für die Ukraine und Menschen aus der Ukraine seit Beginn des russischen Angriffskrieges zum Stand: 31. März 2025 auf knapp 48 Mrd. Euro. Den Wert der militärischen Unterstützung im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. April 2025 bezifferte sie auf 15,6 Mrd. Euro.
Die Unterstützung wird auch in den kommenden Jahren fortgesetzt. Im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sind nach Angaben der Bundesregierung 11,6 Mrd. Euro für die Unterstützung der Ukraine vorgesehen (vgl. www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpoli tik/2026/07/2026-07-06-regierungsentwurf-bundeshaushalt-2027.html, zuletzt aufgerufen: 18. August 2026). In der Finanzplanung des Bundes werden darüber hinaus unter der Zweckbestimmung „Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“ für die Jahre 2028, 2029 und 2030 jeweils erhebliche weitere Mittel berücksichtigt.
Für die Fragesteller besteht deshalb ein parlamentarisches Informationsinteresse daran, welcher Anteil dieser Mittel konkret der Ukraine zuzurechnen ist, welche Mittel bereits rechtlich oder vertraglich gebunden sind und welche längerfristigen finanziellen Verpflichtungen daraus für den Bund entstehen. Neben der laufenden Unterstützung stellt sich ihnen die Frage nach den mittel- und langfristigen finanziellen Verpflichtungen Deutschlands beim Wiederaufbau der Ukraine. Auch dieser Themenkomplex war bereits Gegenstand parlamentarischer Befassung, unter anderem auf Bundestagsdrucksache 21/2187. Darüber hinaus können sich aus einem möglichen Beitritt der Ukraine zur Europäischen Union erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Europäischen Union und damit mittelbar auf Deutschland ergeben. Dies betrifft insbesondere die Gemeinsame Agrarpolitik, die europäischen Struktur- und Kohäsionsfonds und die Entwicklung des deutschen Nettobeitrags zum EU-Haushalt (vgl. Institut der Deutschen Wirtschaft Köln e. V. [2023]: Fiskalische Aspekte einer EU-Erweiterung – Folgen eines EU-Beitritts der Ukraine für den Haushalt und die Kohäsionspolitik, S. 6 bis 13, www.iwkoeln.de/filea dmin/user_upload/Studien/Report/PDF/2023/IW-Report_2023-EU-Erweiterun g.pdf, zuletzt aufgerufen: 18. August 2026). Gleichzeitig besteht in Deutschland ein erheblicher Investitions- und Modernisierungsbedarf der öffentlichen Infrastruktur. Der Bund hat hierzu ein Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität mit einer Kreditermächtigung von bis zu 500 Mrd. Euro geschaffen (vgl. www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffentlic he_Finanzen/SVIK/sondervermoegen-infrastruktur-klimaneutralitaet.html, zuletzt aufgerufen: 18. August 2026).
Nach dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sind allein aus dem Sondervermögen für 2027 unter anderem 17,7 Mrd. Euro für Verkehrsinfrastruktur, 3,5 Mrd. Euro für Krankenhausinfrastruktur, 1,4 Mrd. Euro für Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur und 9 Mrd. Euro für Digitalisierung vorgesehen (vgl. www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteil ungen/Finanzpolitik/2026/07/2026-07-06-regierungsentwurf-bundeshaushalt-2027.html, zuletzt aufgerufen: 18. August 2026).
Neben dem Investitionsbedarf bestehen erhebliche finanzielle Herausforderungen für die sozialen Sicherungssysteme. Die von der Bundesregierung eingesetzte Finanzkommission Gesundheit hat für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ohne Gegenmaßnahmen erhebliche Finanzierungslücken bis zum Jahr 2030 prognostiziert. Die Bundesregierung hat zwischenzeitlich Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen eingeleitet (vgl. www.das-parlamen t.de/inland/gesundheit/66-vorschlaege-zur-stabilisierung-der-krankenversiche rung, zuletzt aufgerufen: 18. August 2026).
Vor diesem Hintergrund besteht nach Auffassung der Fragesteller ein parlamentarisches Informationsinteresse an einer transparenten und möglichst vergleichbaren Darstellung der für die Jahre von 2027 bis 2030 vorgesehenen beziehungsweise bereits eingegangenen finanziellen Verpflichtungen des Bundes im Zusammenhang mit der Ukraine einerseits und der bestehenden beziehungsweise noch ungedeckten Investitions- und Finanzierungsbedarfe innerhalb Deutschlands andererseits. Dabei wird nicht unterstellt, dass sämtliche Ausgabenpositionen haushaltsrechtlich unmittelbar gegeneinander austauschbar sind. Vielmehr soll festgestellt werden, welchen finanzpolitischen Handlungsspielraum die Bundesregierung angesichts gleichzeitig steigender Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben, erheblicher Investitions- und Sanierungsbedarfe, steigender Kredit- und Zinsbelastungen und der finanziellen Herausforderungen der sozialen Sicherungssysteme für die kommenden Jahre sieht.
Von besonderem parlamentarischen Interesse ist für die Fragesteller daher, welche mittel- und langfristigen finanziellen Verpflichtungen bereits eingegangen wurden, welche weiteren Belastungen die Bundesregierung erwartet, in welchem Umfang bestehende Investitions- und Finanzierungsbedarfe innerhalb Deutschlands durch die derzeitige Finanzplanung gedeckt sind und welche Folgen die Bundesregierung erwartet, wenn notwendige Investitionen und Sanierungsmaßnahmen nicht oder erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung umgesetzt werden können.
Vorbemerkung der Bundes regierung
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragestellerinnen und Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Die Bundesregierung setzt sich intensiv für ein rasches Ende des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ein. Hierzu steht die Bundesregierung in ständigem engem Austausch mit ihren internationalen Partnern – sowohl bilateral als auch im Rahmen internationaler Organisationen und multilateraler Foren, vor allem in den Vereinten Nationen (VN), der Europäischen Union (EU), der NATO und den G7. Die Bundesregierung ist überzeugt, dass die sicherheitspolitischen Kosten und Konsequenzen eines militärischen Siegs Russlands in diesem Krieg und damit einer völkerrechtswidrigen Verschiebung von Grenzen in Europa mit militärischen Mitteln die Risiken der Unterstützung der Ukraine in ihrer jetzigen Form deutlich übersteigen würden. Deutschland wird die Ukraine auch weiterhin politisch, finanziell, humanitär, zivil und militärisch unterstützen, solange es nötig ist.
Unabhängig davon adressiert die Bundesregierung im Rahmen ihrer Investitionsagenda verstärkt die Investitionsbedarfe in Deutschland. Hierzu hat die Bundesregierung einen Investitionshochlauf gestartet, der vor allem mit der Einrichtung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) im letzten Jahr ermöglicht wurde und dessen Umsetzung aktuell an Dynamik gewinnt. Mit der Modernisierung der Infrastruktur insbesondere in den Bereichen Verkehr, Digitalisierung, Forschung, Innovation und Bildung erneuert die Bundesregierung in den nächsten Jahren nicht nur den öffentlichen Kapitalstock, sondern setzt auch wichtige Impulse für höhere Produktivität und technologischen Wandel im Privatsektor. Die Bundesregierung hat ein umfassendes Fortschritts- und Wirkungsmonitoring für die Bundessäule des SVIK etabliert. Auf dessen Grundlage werden regelmäßig Daten zu den konkreten Fortschritten und Wirkungen der Investitionen erhoben, die eine regelmäßige Überprüfung und Nachsteuerung ermöglicht. Damit stellt die Bundesregierung sicher, dass sich die aus dem SVIK finanzierten Investitionen zügig in eine modernisierte Infrastruktur, verbesserte Wachstumsaussichten und Fortschritte zur Erreichung der Klimaneutralität übersetzen. Mit Einrichtung des SVIK und Schaffung der Bereichsausnahme u. a. für Verteidigung und Hilfen für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten wurden die haushaltsrechtlichen Grundlagen geschaffen, dass sowohl wachstumsstärkende Investitionen als auch Unterstützungsleistungen für die Ukraine ermöglicht werden.
1Welche finanziellen Mittel des Bundes sind nach gegenwärtigem Planungsstand für die Unterstützung der Ukraine in den Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030 vorgesehen (bitte nach Haushaltsjahren sowie militärischer, finanzieller, humanitärer und sonstiger ziviler Unterstützung aufschlüsseln)?
2In welcher Höhe bestehen zum Stichtag 31. Juli 2026 Verpflichtungsermächtigungen, vertragliche Verpflichtungen, internationale Zusagen oder sonstige finanzielle Bindungen des Bundes für Unterstützungsleistungen zugunsten der Ukraine für die Jahre von 2027 bis 2030 und für die Zeit nach 2030 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
20Wie hoch ist nach gegenwärtigem Planungsstand die Gesamtsumme aller für die Jahre von 2027 bis 2030 vorgesehenen, bereits zugesagten, vertraglich gebundenen oder von der Bundesregierung erwarteten finanziellen Leistungen des Bundes im Zusammenhang mit
20ader militärischen Unterstützung der Ukraine,
20bder zivilen und humanitären Unterstützung der Ukraine,
20cdem Wiederaufbau der Ukraine,
20dsonstigen finanziellen Verpflichtungen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine?
Die Fragen 1, 2 und 20 werden gemeinsam beantwortet.
Die Antwort wurde als VS-NfD eingestuft und kann der Anlage entnommen werden.*
Mit welchen zusätzlichen finanziellen Beiträgen Deutschlands zum Wiederaufbau der Ukraine rechnet die Bundesregierung nach gegenwärtigem Planungsstand bis zum Jahr 2030, und welche dieser Mittel sind bereits verbindlich zugesagt oder haushalterisch abgesichert?
Welche Szenarien, Berechnungen oder Planungen liegen der Bundesregierung hinsichtlich der finanziellen Gesamtbelastung des Bundes durch die Unterstützung und den Wiederaufbau der Ukraine bis zum Jahr 2030 vor, und auf welche Gesamtsummen belaufen sich diese jeweils?
Zusammen mit internationalen Partnern in der EU und den G7 unterstützt die Bundesregierung die Ukraine beim Wiederaufbau und der dafür notwenigen Mobilisierung der Privatwirtschaft. Eine finanzielle Gesamtbelastung des Bundes durch die Unterstützung und den Wiederaufbau der Ukraine bis zum Jahr 2030 lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch vor dem Hintergrund des volatilen Verlaufs des russischen Angriffskriegs nicht belastbar beziffern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
5Welche Berechnungen, Schätzungen oder Szenarien liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu den finanziellen Auswirkungen eines Beitritts der Ukraine zur Europäischen Union auf den EU-Haushalt vor?
6Mit welcher Veränderung des deutschen Nettobeitrags zum Haushalt der Europäischen Union rechnet die Bundesregierung gegebenenfalls bei einem Beitritt der Ukraine unter Zugrundelegung der derzeitigen Regelungen beziehungsweise entsprechender zukünftiger Regelungen des Mehrjährigen Finanzrahmens (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ausführen)?
7Hat die Bundesregierung Berechnungen oder Einschätzungen dazu vorgenommen, welche Auswirkungen ein EU-Beitritt der Ukraine auf
7adie Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union,
7bdie Direktzahlungen und sonstigen Fördermittel für landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland,
7cdie europäischen Struktur- und Kohäsionsfonds und
7ddie Deutschland aus diesen Fonds zur Verfügung stehenden Mittel hätte, und wenn ja, was besagen diese (bitte ausführen)?
8Welche Übergangsregelungen oder dauerhaften Änderungen der europäischen Agrar-, Struktur- oder Kohäsionspolitik hält die Bundesregierung gegebenenfalls für erforderlich, um erhebliche finanzielle Verlagerungen zulasten bisheriger Empfängerstaaten im Falle eines EU-Beitritts der Ukraine zu vermeiden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 5 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7530 verwiesen. Die Auswirkungen eines EU-Beitritts der Ukraine auf den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), die deutschen Beitragszahlungen an den EU-Haushalt, die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union, die Direktzahlungen und sonstigen Fördermittel für landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland, die europäischen Struktur- und Kohäsionsfonds und die aus diesen Fonds für Deutschland zur Verfügung stehenden Mittel sind somit von der entsprechenden Ausgestaltung abhängig. Die Bundesregierung setzt sich in den MFR-Verhandlungen unabhängig von einem möglichen Beitritt der Ukraine dafür ein, den europäischen Haushalt und die Agrar-, Struktur- und Kohäsionspolitik zu modernisieren, nicht zuletzt auch um die Beiträge der Mitgliedstaaten in einem vertretbaren Rahmen zu halten.
9Wie hoch beziffert die Bundesregierung nach ihrer aktuellen Einschätzung den gesamten Investitions- und Sanierungsbedarf der öffentlichen Infrastruktur in Deutschland für den Zeitraum bis 2030 sowie, soweit entsprechende Berechnungen vorliegen, bis 2035?
10Wie hoch ist dieser Investitions- und Sanierungsbedarf nach Kenntnis beziehungsweise eigener Einschätzung der Bundesregierung jeweils für
10aBundesautobahnen und Bundesstraßen,
10bStraßenbrücken,
10cSchienenwege und Eisenbahnbrücken,
10dSchulen und sonstige Bildungseinrichtungen,
10eKrankenhäuser,
10fPflegeeinrichtungen,
10gDigitalisierung der öffentlichen Verwaltung sowie
10hsonstige kommunale Infrastruktur (vgl. Frage 9)?
11Auf welche eigenen Berechnungen, Gutachten, Untersuchungen oder Berechnungen Dritter stützt die Bundesregierung die Angaben zu den Fragen 9 und 10, und welche der dort ermittelten Bedarfe legt die Bundesregierung ihrer eigenen Finanz- und Investitionsplanung zugrunde?
12Welcher Anteil der in den Fragen 9 und 10 genannten Investitions- und Sanierungsbedarfe ist nach gegenwärtigem Planungsstand durch
12aden Kernhaushalt des Bundes,
12bdas Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität,
12cweitere Sondervermögen,
12dHaushaltsmittel der Länder,
12ekommunale Haushaltsmittel und
12feuropäische Fördermittel bereits finanziell gedeckt?
13Wie hoch ist nach Kenntnis beziehungsweise Einschätzung der Bundesregierung die nach Berücksichtigung der in ihrer Antwort zu Frage 12 genannten Mittel verbleibende Finanzierungslücke, aufgeschlüsselt nach den in Frage 10 genannten Bereichen?
14Bis zu welchem Zeitpunkt sollen die von der Bundesregierung anerkannten Investitions- und Sanierungsbedarfe nach gegenwärtiger Finanzplanung vollständig gedeckt beziehungsweise abgearbeitet werden (bitte ausführen)?
15Welche Investitions- oder Sanierungsmaßnahmen können nach Einschätzung der Bundesregierung bis 2030 nicht oder nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt werden, wenn über die derzeitige Finanzplanung hinaus keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden (bitte ausführen)?
21Wie hoch ist demgegenüber nach Kenntnis beziehungsweise Einschätzung der Bundesregierung für denselben Zeitraum die noch ungedeckte Finanzierungslücke für
21aStraßen und Straßenbrücken,
21bSchienenwege und Eisenbahnbrücken,
21cSchulen und Bildungseinrichtungen,
21dKrankenhäuser,
21edie Pflegeinfrastruktur,
21fdie gesetzliche Krankenversicherung,
21gdie soziale Pflegeversicherung und
21hdie sonstige kommunale Infrastruktur?
26Welchem rechnerischen Anteil entsprechen die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 ermittelten Beträge von 10 Prozent, 25 Prozent und 50 Prozent jeweils an dem von der Bundesregierung beziehungsweise den zuständigen Bundesressorts festgestellten, bis zum Jahr 2030 noch ungedeckten Investitions-, Sanierungs- oder Finanzierungsbedarf für
26aBundesautobahnen und Bundesstraßen,
26bStraßenbrücken,
26cSchienenwege und Eisenbahnbrücken,
26dSchulen und sonstige Bildungseinrichtungen,
26eKrankenhäuser,
26fPflegeeinrichtungen und Pflegeinfrastruktur,
26gdie gesetzliche Krankenversicherung,
26hdie soziale Pflegeversicherung,
26idie Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und
26jsonstige kommunale Infrastruktur?
27Welche Berechnungen der Länder, kommunalen Spitzenverbände, Sozialversicherungsträger, öffentlichen Unternehmen, Sachverständigenräte oder wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit der Bundesregierung für einzelne Bereiche keine eigenen Berechnungen zum Gesamtbedarf beziehungsweise zur verbleibenden Finanzierungslücke vorliegen, sind ihr hierzu gegebenenfalls bekannt, und welche davon legt sie ihrer eigenen Haushalts-, Finanz- oder Investitionsplanung gegebenenfalls zugrunde (vgl. Frage 26)?
Die Fragen 9 bis 15, 21, 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet.
Vor dem Hintergrund der inhaltlichen Anforderungen des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages an den Monitoringbericht zum Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) hat das Bundesministerium für Finanzen das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) mit einer Kurzexpertise zur Sanierungslücke in Bezug auf die öffentliche Infrastruktur in Deutschland beauftragt. Es wird auf die diesbezüglichen Ausführungen im SVIK-Monitoringbericht 2025 des BMF (verfügbar unter www.bundesfinanzm inisterium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/svik-monito ringbericht-2025.pdf) sowie den Endbericht zur Kurzexpertise des DIW „Herleitung und Darstellung der Entwicklung einer Sanierungslücke in Bezug auf die öffentliche Infrastruktur in Deutschland – Fokus Infrastruktur in Verantwortung des Bundes“ und das alle thematisch einschlägigen Studien umfassende Quellenverzeichnis des Endberichts zur Kurzexpertise verwiesen (verfügbar unter: www.diw.de/docu-ments/publikationen/73/diw_01.c.1014777.de/diwko mpakt_2026-216.pdf).
Mit welcher jährlichen Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung rechnet die Bundesregierung für die Jahre von 2027 bis 2030 nach vollständiger Berücksichtigung der bis zum 31. Juli 2026 beschlossenen oder konkret geplanten Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das geschätzte Entlastungsvolumen der mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli 2026 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Maßnahmen schließt in den Jahren 2027 und 2028 die prognostizierte Deckungslücke für stabile Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. In den Jahren 2029 und 2030 verbleibt eine geringfügige Deckungslücke. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die geplanten Strukturreformen auf Basis der im zweiten Bericht der Finanz-Kommission Gesundheit erwarteten Empfehlungen für strukturelle Veränderungen im Gesundheitswesen ab dem Jahr 2029 ergänzend zur Konsolidierung der GKV-Finanzen beitragen werden.
Mit welcher jährlichen Finanzierungslücke der sozialen Pflegeversicherung rechnet die Bundesregierung für die Jahre von 2027 bis 2030 nach vollständiger Berücksichtigung der bis zum 31. Juli 2026 beschlossenen oder konkret geplanten Reformmaßnahmen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Der aktuell von der Bundesregierung prognostizierte Finanzbedarf für die soziale Pflegeversicherung für den erfragten Zeitraum sowie die dafür erforderlichen Finanzmaßnahmen können dem am 5. Juni 2026 vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung entnommen werden. Der Entwurf ist unter www.bundesgesundheits-ministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gese tze_und_Verordnungen/GuV/P/RefE-Pflegeneuordnungsgesetz_PNOG.pdf abrufbar.
Welche zusätzlichen Bundesmittel wären nach Berechnung der Bundesregierung jeweils in den Jahren von 2027 bis 2030 erforderlich, um Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung über das zum 31. Juli 2026 bestehende Niveau hinaus vollständig zu vermeiden?
Bezüglich der gesetzlichen Krankenversicherung wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
Mit dem Gesetzentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) bringt die Bundesregierung Reformen auf den Weg mit dem Ziel, das System finanziell neu zu ordnen und damit zu stabilisieren, ohne den allgemeinen Beitragssatz weiter zu erhöhen. Die Bundesregierung hat überdies eine Pflegestrukturkommission berufen, die konkrete Reformvorschläge erarbeiten soll, um eine gute pflegerische Versorgung sicherzustellen und den Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung bis in die Jahre nach 2030 stabil zu halten. Im Übrigen wird auf die Ausführungen auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit verwiesen (www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-ve rordnungen/guv-21-lp/pnog).
Mit welcher Entwicklung des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes und der daraus resultierenden zusätzlichen Belastung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern rechnet die Bundesregierung bis zum Jahr 2030, sofern keine über die derzeitige Finanzplanung hinausgehenden Bundesmittel zur Stabilisierung der Kranken- und Pflegeversicherung bereitgestellt werden?
Die in den Gesamtbeitragssatz einfließenden Beitragssätze werden grundsätzlich von den einzelnen Versicherungszweigen im Rahmen des jeweils geltenden Rechts eigenständig festgelegt. Für die Rentenversicherung werden die zukünftig erwarteten Beitragssätze in den jährlich erscheinenden Rentenversicherungsberichten veröffentlicht. Für die Arbeitslosenversicherung wird davon ausgegangen, dass der aktuelle Beitragssatz von 2,6 Prozent weiterhin besteht.
Mit den Maßnahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes hat der Deutsche Bundestag ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, um in der gesetzlichen Krankenversicherung die Zusatzbeiträge in den Jahren 2027 und 2028 stabil zu halten.
Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 16 und 18 verwiesen.
22Hat die Bundesregierung eine finanzpolitische Gesamtbetrachtung vorgenommen, in der die mittel- und langfristigen finanziellen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Ukraine den noch ungedeckten Investitions- und Finanzierungsbedarfen innerhalb Deutschlands gegenübergestellt werden?
22aWenn ja, wann wurde diese vorgenommen, welche Ressorts waren daran beteiligt, und zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung gekommen?
22bWenn nein, aus welchen Gründen wurde eine solche Gesamtbetrachtung bislang nicht vorgenommen?
Die Fragen 22 bis 22b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
23Wie hoch sind nach dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 und dem Finanzplan des Bundes bis 2030 die für die Jahre 2027, 2028, 2029 und 2030 jeweils vorgesehenen Mittel für die Unterstützung der Ukraine, und welcher Anteil der unter der Zweckbestimmung „Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“ vorgesehenen Mittel entfällt jeweils unmittelbar oder mittelbar auf die Ukraine (bitte nach militärischer Unterstützung, finanzieller Unterstützung, humanitärer Unterstützung, sonstiger ziviler Unterstützung, nach Wiederaufbaumaßnahmen, Verpflichtungsermächtigungen sowie sonstigen finanziellen Zusagen oder Verpflichtungen aufschlüsseln)?
24Welche der vorgenannten Mittel sind zum Stichtag 31. Juli 2026 bereits rechtlich, vertraglich oder durch internationale Vereinbarungen gebunden, und bei welchen Mitteln besteht nach gegenwärtigem Stand noch keine entsprechende Bindung?
Die Fragen 23 und 24 werden gemeinsam beantwortet.
Bezüglich der Unterstützung der Ukraine wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Die unter der Zweckbestimmung „Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“ vorgesehenen Mittel entfallen nach aktuellen Planungen im Regierungsentwurf 2027 sowie im Finanzplan des Bundes bis 2030 vollständig für die Unterstützung der Ukraine.
Welchen Beträgen entsprechen rein rechnerisch jeweils 10 Prozent, 25 Prozent und 50 Prozent der für die Jahre von 2027 bis 2030 vorgesehenen, zum Stichtag 31. Juli 2026 aber noch nicht tatsächlich verausgabten Mittel für die Unterstützung der Ukraine (vgl. Vorfragen)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 28a und 28b verwiesen.
28Wie hoch sind beziehungsweise ist nach dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 und dem Finanzplan bis 2030 in den einzelnen Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030 jeweils
28adie Ausgaben des Bundes für die Unterstützung der Ukraine,
die Ausgaben unter der Zweckbestimmung „Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“ insgesamt,
Es wird auf den Finanzplan des Bundes (Bundestagsdrucksache 21/7301, S. 27) verwiesen.
die Investitionsausgaben des Bundes für Verkehrswege und Verkehrsinfrastruktur,
Investitionsausgaben des Bundes für die klassische Verkehrsinvestitionslinie für Straße, Schiene und Wasserstraße belaufen sich nach dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 auf 33,7 Mrd. Euro.
Für die Jahre 2028 bis 2030 sind gemäß Finanzplanung folgende Investitionsausgaben vorgesehen:
• 2028: 34,1 Mrd. Euro,
• 2029: 34,4 Mrd. Euro,
• 2030: 33,2 Mrd. Euro.
die Investitions- und Fördermittel des Bundes für Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen,
Es ist zu berücksichtigen, dass nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung grundsätzlich die Länder für das Schulwesen und dessen Finanzierung zuständig sind.
Das Fördervolumen für Investitionsausgaben des Bundes im schulischen Bereich beläuft sich nach dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 auf 5,4 Mrd. Euro.
Für die Jahre 2028 bis 2030 sind gemäß Finanzplanung folgende Investitionsausgaben vorgesehen:
• 2028: 5,8 Mrd. Euro,
• 2029: 6,0 Mrd. Euro,
• 2030: 4,7 Mrd. Euro.
die Investitions- und Fördermittel des Bundes für Krankenhäuser,
Für strukturverändernde Investitionen in Krankenhäuser wurde mit der Krankenhausreform der Krankenhaustransformationsfonds eingerichtet, für den der Bund in den Jahren 2026 bis 2029 jeweils jährlich 3,5 Mrd. Euro und in den Jahren 2030 bis 2035 jeweils jährlich 2,5 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität auszahlt (siehe § 12b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes). Daneben stellt der Bund mit dem Sofortprogramm Cybersicherheit im Gesundheitswesen Mittel zur Stärkung der IT-Sicherheit versorgungskritischer Einrichtungen des Gesundheitswesens bereit. Hierfür sind im Einzelplan 15 in den Jahren 2026 bis 2030 insgesamt bis zu 1,84 Mrd. Euro vorgesehen. Ein Teil dieser Mittel ist für Krankenhäuser bestimmt; im Übrigen werden weitere versorgungskritische Einrichtungen entlang des akutstationären Versorgungspfades gefördert. In welchem Umfang die einzelnen Einrichtungsarten gefördert werden, wird derzeit festgelegt.
die Leistungen des Bundes an die gesetzliche Krankenversicherung,
| Haushaltsjahr | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 |
|---|---|---|---|---|
| Leistungen des Bundes an die gesetzliche Krankenversicherung (Bundeszuschuss nach § 221 SGB V) (in Mrd. Euro) | 13,15 | 12,95 | 12,95 | 12,95 |
die Leistungen des Bundes an die soziale Pflegeversicherung,
Nach geltendem Recht wird der derzeit ausgesetzte Bundeszuschuss ab dem Jahr 2028 wieder aufgenommen.
die Investitionsausgaben für sonstige öffentliche Infrastruktur,
Bei „sonstige öffentliche Infrastruktur“ handelt es sich nicht um einen abgrenzbaren Begriff. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, Wachstum zu fördern und die deutsche Wirtschaft zu stärken, um Arbeitsplätze und die Einkommens- und Beschäftigungschancen zukünftiger Generationen zu sichern. Neben den im Kernhaushalt vorgesehenen Investitionen schafft insbesondere das Sondervermögen die notwendigen finanziellen Spielräume, um langfristig die strukturelle Modernisierung des Landes erfolgreich voranzutreiben. Bezüglich der Investitionsausgaben des Bundeshaushalts zusammen mit denen des SVIK und des KTF für die Jahre 2027 bis 2030 sind gemäß Finanzplanung wie folgt vorgesehen:
| Haushaltsjahr | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 |
|---|---|---|---|---|
| Investitionen (in Mrd. Euro) | 124 | 120 | 120,3 | 112,6 |
Im Übrigen wird auf Bundestagsdrucksache 21/7301, S. 13 verwiesen.
28idie Zinsausgaben des Bundes und
28jdie Nettokreditaufnahme des Bundes?
Die Fragen 28i und 28j werden gemeinsam beantwortet.
Die geplanten Zinsausgaben sowie die geplante Nettokreditaufnahme gemäß Regierungsentwurf bzw. Finanzplan können für 2027 dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Bundestagsdrucksache 21/7300) und für 2028 bis 2030 dem Finanzplan des Bundes 2026–2030 (Bundestagsdrucksache 21/7301) entnommen werden.
29Wie haben sich die in den Antworten der Bundesregierung auf die Teilfragen a bis j der Frage 28 genannten Beträge gegenüber dem Haushaltsjahr 2022
29anominal in Euro,
29bprozentual und
29cpreisbereinigt verändert?
30Welchen prozentualen Anteil an den bereinigten Gesamtausgaben des Bundes nehmen die in der Antwort zu den Fragen 28a bis 28j genannten Ausgaben in den jeweiligen Haushaltsjahren ein?
Die Fragen 29 und 30 werden gemeinsam beantwortet.
Mit dem Hinweis auf die Beantwortung der Frage 28a kann eine konkrete Ermittlung der mathematischen Verhältnisse im Sinne der Fragestellung nicht erfolgen.
31Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für
31adas reale Wirtschaftswachstum,
31bdie Produktivitätsentwicklung,
31cdie privaten und öffentlichen Investitionen,
31ddie internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands,
31edie Beschäftigung und Arbeitskosten sowie
31fdie Entwicklung der öffentlichen Haushalte, wenn die von der Bundesregierung anerkannten Investitions- und Sanierungsbedarfe bei Verkehrswegen, Schulen, Krankenhäusern und kommunaler Infrastruktur bis zum Jahr 2030 nicht vollständig gedeckt werden?
32Mit welchen konkreten finanz- und haushaltspolitischen Maßnahmen will die Bundesregierung gegebenenfalls sicherstellen, dass die Erfüllung außen- und sicherheitspolitischer Verpflichtungen Deutschlands bei gleichzeitig steigenden Verteidigungs-, Kredit-, Zins- und Sozialausgaben nicht dazu führt, dass notwendige Investitionen in die öffentliche Infrastruktur sowie in die Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme dauerhaft unterbleiben oder zeitlich verschoben werden (bitte ausführen)?
Die Fragen 31 und 32 werden gemeinsam beantwortet.
Zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben und Sicherung eines hohen Investitionsniveaus in den nächsten Jahren setzt die Bundesregierung auf eine tragfähige und wachstumsorientierte Finanzpolitik. Dabei zielen die wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung auf eine Stärkung des Wachstumspotenzials und Sicherung haushaltspolitischer Spielräume durch eine Verstetigung wachstumsstärkender Investitionen, die Umsetzung von Strukturreformen und fortwährende Konsolidierung im Bundeshaushalt. Die vom Grundgesetz vorgeschriebene Mindestinvestitionsquote im Kernhaushalt sowie das über zwölf Jahre angelegte SVIK sichern die notwendigen Investitionen in die öffentliche Infrastruktur ab.