Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen

Drucksache 21/1443Antwortauf die Kleine Anfrage 21/125501.09.202512 Seiten10 FragenFraktion der AfDBundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzEuropapolitik und Europäische UnionRecht
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Am 28. Oktober 2010 ist das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen (sogenannter Rahmenbeschluss Geldsanktionen) in Kraft getreten (www.bundesjust izamt.de/DE/Themen/OrdnungsgeldVollstreckung/GeldbussenGeldstrafenEU/GeldbussenGeldstrafenEU_node.html). Mit diesem Gesetz hat der deutsche Gesetzgeber seine Verpflichtung zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses in nationales Recht erfüllt. Ziel des Rahmenbeschlusses ist es, die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Dies betrifft sowohl in Deutschland verhängte Sanktionen als auch solche anderer Mitgliedstaaten. Damit sind Entscheidungen anderer EU-Staaten, mit denen einer in Deutschland ansässigen oder vermögensbetroffenen Person eine Geldbuße oder Geldstrafe auferlegt wurde – einschließlich Verfahrenskosten, Entschädigungen für Opfer und Auflagen zugunsten von Opferschutzorganisationen – grundsätzlich anzuerkennen und zu vollstrecken. Die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung finden sich im Wesentlichen in den §§ 86 ff. des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist die zentrale deutsche Bewilligungsbehörde für eingehende und ausgehende Ersuchen. Bei eingehenden Ersuchen wird das BfJ von einem EU-Mitgliedstaat um Vollstreckungshilfe gebeten, bei ausgehenden Ersuchen leitet das BfJ auf Antrag einer deutschen Behörde die Unterlagen an das zuständige Organ eines anderen EU-Staates weiter.

Frage 1 Seite 1

Wie viele Ersuchen ausländischer Behörden um Vollstreckungshilfe gemäß dem Rahmenbeschluss Geldsanktionen sind beim BfJ seit dem Jahr 2020 jährlich eingegangen (bitte nach EU-Mitgliedstaaten und Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Antwort
Tabelle auf Seite 2 · 26 Zeilen × 7 Spalten
202020212022202320242025
Belgien611123
Bulgarien020235
Dänemark000001
Estland211100
Finnland000000
Frankreich301230
Griechenland000000
Irland000000
Italien000563
Kroatien1814717230
Lettland12106257362207
Litauen102244
Luxemburg200000
Malta000000
Niederlande7 2476 3615 8917 0739 7498 991
Österreich310181176
Polen264341324522
Portugal3771372
Rumänien139811106
Schweden352155
Slowakei000000
Slowenien52901119111295
Spanien6112365
Tschechische Republik252250
Ungarn343341
Zypern000000

Im Jahr 2020 gingen darüber hinaus 31 Ersuchen aus dem Vereinigten Königreich ein.

Frage 2 Seite 2

Wie hoch waren die Gesamtkosten, die aufgrund der Bearbeitung der in Frage 1 erfragten Ersuchen jährlich entstanden sind, und wer hatte diese zu tragen (bitte entsprechend Frage 1 aufschlüsseln)?

Antwort

Eingehende Ersuchen werden vom Bundesamt für Justiz (BfJ) als zentrale Bewilligungsbehörde bearbeitet. Die jährlichen Personalkosten (inklusive der Sacheinzel- und Gemeinkosten) des dort zuständigen Fachreferats belaufen sich auf rund 3 Mio. Euro. Nicht berücksichtigt sind dabei Fachbereiche, die in Teilbereichen des Verfahrens beteiligt werden (zum Beispiel Vollstreckung) oder Grundsatztätigkeiten übernehmen. Die Kosten der Bearbeitungen können nicht konkret nach den ersuchenden Ländern aufgeschlüsselt werden, da es innerhalb des Fachreferats keine diesbezügliche statistische Erfassung gibt. Um hierzu überhaupt Zahlen zu generieren, müssten nicht nur sämtliche Bearbeitungsvorgänge einzeln durchgegangen und ausgewertet, sondern auch jeweils komplexe Aufwandsberechnungen vorgenommen werden. Unter Zugrundelegung einer betroffenen Anzahl von mehr als 45 000 Ersuchen und ausgehend von einer Sichtungszeit von circa 5 Minuten pro Verfahren wäre für das Durchgehen der betreffenden Vorgänge selbst bei dieser sehr vorsichtigen Schätzung ein Arbeitsaufwand von mindestens 468 Personentagen anzusetzen, den das BfJ nicht zu leisten vermag. Unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vergleiche unter anderem Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes 124, 161, 197) ist der Aufwand zur Beantwortung der Anfrage – auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer Fristverlängerung – unzumutbar.

Das BfJ gehört als Bundesoberbehörde zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), weshalb die Kosten aus dem Einzelplan 07 getragen werden.

Frage 3 Seite 3

Wie viele der in Frage 1 erfragten Ersuchen wurden vom BfJ jeweils bewilligt, abgelehnt oder befinden sich noch in Bearbeitung (bitte entsprechend Frage 1 aufschlüsseln)?

Antwort

Die Anzahl der von BfJ erlassenen förmlichen Bewilligungsbescheide nach § 87f des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) bei den eingehenden Ersuchen wird statistisch nicht erfasst und kann auch nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden. Hinsichtlich des hierfür anzusetzenden Aufwands wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Aus der bei BfJ geführten Statistik ersichtlich sind die dort eingegangenen Ersuchen sowie die jeweiligen Erledigungsgründe (Rücknahme, Ablehnung, Vollstreckung). Die Erledigungen schließen Sachverhalte ein, die sich mitunter erst im Laufe des Vollstreckungsverfahrens ergeben haben, also ggf. nach erfolgter Bewilligung. Daher kann aus der Zahl der eingehenden Ersuchen im Verhältnis zu der Zahl der erledigten Ersuchen nicht auf die Zahl der Bewilligungen geschlossen werden.

Die folgende Statistik weist aus, wie viele der in dem jeweils genannten Jahr eingegangenen Ersuchen im gleichen Jahr oder später abgelehnt wurden und wie viele Ersuchen offen sind.

Tabelle auf Seite 3 · 26 Zeilen × 7 Spalten
Ablehnungen202020212022202320242025
Belgien200000
Bulgarien020100
Dänemark000000
Estland201100
Finnland000000
Frankreich300200
Griechenland000000
Irland000000
Italien000121
Kroatien7736210
Lettland10154310947
Litauen101030
Luxemburg100000
Malta000000
Niederlande2 3322 1231 5141 6142 4001 962
Österreich3815650
Polen8262112103
Portugal335650
Rumänien1376560
Schweden120020
Slowakei000000
Slowenien172631281618
Spanien471110
Tschechische Republik230000
Ungarn122220
Zypern000000
Tabelle auf Seite 4 · 26 Zeilen × 7 Spalten
In Bearbeitung202020212022202320242025
Belgien101123
Bulgarien000035
Dänemark000001
Estland000000
Finnland000000
Frankreich001030
Griechenland000000
Irland000000
Italien000332
Kroatien321520
Lettland0082683100
Litauen000114
Luxemburg000000
Malta000000
Niederlande9563408712 4204 485
Österreich011326
Polen4312123219
Portugal002412
Rumänien001146
Schweden110134
Slowakei000000
Slowenien101020153554
Spanien001255
Tschechische Republik000140
Ungarn001121
Zypern000000

Im Jahr 2020 gingen darüber hinaus 20 Ersuchen aus dem Vereinigten Königreich ein, die abgelehnt wurden.

Frage 4 Seite 4

Bei wie vielen der in Frage 3 erfragten bewilligten Ersuchen wurde anschließend die Vollstreckung in Deutschland erfolgreich durchgeführt (bitte entsprechend Frage 1 aufschlüsseln)?

Antwort

Die Anzahl der von BfJ erlassenen förmlichen Bewilligungsbescheide bei den eingehenden Ersuchen wird statistisch nicht erfasst. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Die folgende Statistik schließt auch Verfahren ein, in deren Verlauf die betroffenen Personen die Geldsanktion auf freiwilliger Basis – gegebenenfalls schon nach Anhörung ohne Erlass eines Bewilligungsbescheids – ohne zwangsweise Durchsetzung gezahlt hat; sie schlüsseln sich wie folgt auf.

Tabelle auf Seite 4, 5 · 26 Zeilen × 7 Spalten
Vollstreckte Geldsanktionen202020212022202320242025
Belgien110000
Bulgarien000100
Dänemark000000
Estland010000
Finnland000000
Frankreich000000
Griechenland000000
Irland000000
Italien000010
Kroatien443600
Lettland018118015960
Litauen001100
Luxemburg000000
Malta000000
Niederlande4 1143 5013 3283 8894 2162 244
Österreich011100
Polen1195220
Portugal010100
Rumänien020100
Schweden112001
Slowakei000000
Slowenien225157365520
Spanien210000
Tschechische Republik011110
Ungarn120000
Zypern000000

In Verfahren aus dem Jahr 2020 wurden darüber hinaus in sieben Fällen Geldsanktionen aus Ersuchen aus dem Vereinigten Königreich vollstreckt.

In der Gesamtschau der dargestellten Statistiken in den Antworten zu den Fragen 1, 3 und 4 wird darauf hingewiesen, dass alle übrigen Ersuchen seitens des Auslands zurückgenommen wurden (zum Beispiel wegen Eintritts der dortigen Vollstreckungsverjährung).

Frage 5 Seite 5

Wie hoch waren die jährlichen Einnahmen aus den in Frage 4 erfragten Vollstreckungen und wem kamen diese Einnahmen zugute (bitte entsprechend Frage 1 aufschlüsseln)?

Antwort

Der Erlös aus der Vollstreckung fließt nach Artikel 13 des Rahmenbeschlusses Geldsanktionen grundsätzlich dem Vollstreckungsstaat zu. In Deutschland ist dies die Bundes- oder gegebenenfalls eine Landeskasse (siehe § 87n Absatz 5 Satz 1, 2 und 4 IRG). In den Jahren 2020 bis 2025 (Stand: 19. August 2025) kamen den Landeskassen 71 330,38 Euro zugute, der Bundeskasse 3 384 182,99 Euro.

Tabelle auf Seite 5, 6 · 26 Zeilen × 7 Spalten
Einnahmen in EUR202020212022202320242025
Belgien670,20699,690,000,000,000,00
Bulgarien0,000,000,005 385,830,000,00
Dänemark0,000,000,000,000,000,00
Estland0,00320,000,000,000,000,00
Finnland0,000,000,000,000,000,00
Frankreich0,000,000,000,000,000,00
Griechenland0,000,000,000,000,000,00
Irland0,000,000,000,000,000,00
Italien0,000,000,000,00358,480,00
Kroatien2 256,788 333,2640,031 428,420,000,00
Lettland0,0080,0010 940,0022 540,0018 470,007 120,00
Litauen0,000,00301,28753,200,000,00
Luxemburg0,000,000,000,000,000,00
Malta0,000,000,000,000,000,00
Niederlande596 696,09525 687,67504 470,37595 665,66653 122,39344 184,00
Österreich0,005 772,006 500,001 100,000,000,00
Polen15 533,9110 769,855 131,26646,002 981,790,00
Portugal0,001 022,000,00704,000,000,00
Rumänien0,00455,930,001 917,560,000,00
Schweden635,50825,12242,290,000,00623,97
Slowakei0,000,000,000,000,000,00
Slowenien9 491,1617 070,0026 335,8910 150,0020 956,956 190,00
Spanien1 260,00348,000,000,000,000,00
Tschechische Republik0,001 164,46587,293 453,07680,570,00
Ungarn77,66748,210,000,000,000,00
Zypern0,000,000,000,000,000,00

Dazu gab es in Verfahren aus dem Jahr 2020 Einnahmen in Höhe von 2.615,58 Euro aus Ersuchen aus dem Vereinigten Königreich.

Frage 6 Seite 6

Wie viele Ersuchen um Vollstreckungshilfe gemäß dem Rahmenbeschluss Geldsanktionen hat das BfJ seit dem Jahr 2020 jährlich an die in einem anderen EU-Mitgliedstaat zuständige Stelle übersandt (bitte nach Zielstaaten und Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Ausgehende Ersuchen waren wie folgt festzustellen (Stand: 19. August 2025).

Tabelle auf Seite 6 · 26 Zeilen × 7 Spalten
202020212022202320242025
Belgien515465665474404261
Bulgarien357547604480462320
Dänemark10219399113174756
Estland521257911
Finnland8111061210
Frankreich46502217814959
Griechenland8168233126
Irland22313128
Italien88214258270295197
Kroatien102177230186195128
Lettland285675654947
Litauen212345298242296222
Luxemburg243191372372354178
Malta023241
Niederlande1 1481 0411 2621 2701 2831 121
Österreich314039392435
Polen3 9026 4625 2494 4945 1243 688
Portugal749411811012589
Rumänien2 1493 1873 7433 0223 3012 041
Schweden57827899118434
Slowakei425934675857
Slowenien483474705350
Spanien199285406347435269
Tschechische Republik668170847480
Ungarn254299366295267223
Zypern101131

Dazu gab es im Jahr 2020 59 Ersuchen an das Vereinigte Königreich.

Frage 7 Seite 7

Wie hoch waren die Gesamtkosten, die aufgrund der Bearbeitung der in Frage 6 erfragten Ersuchen jährlich entstanden sind, und wer hatte diese zu tragen (bitte entsprechend Frage 6 aufschlüsseln)?

Antwort

Bezugnehmend auf die grundsätzlichen Erläuterungen in der Antwort zu Frage 2 lassen sich die jährlichen Personalkosten (inklusive der Sacheinzel- und Gemeinkosten) im BfJ für das mit der Bearbeitung der ausgehenden Verfahren zuständige Fachreferat mit rund 5,6 Mio. Euro beziffern.

Frage 8 Seite 7

Wie viele von den in Frage 6 erfragten Ersuchen wurden von der in einem anderen Mitgliedstaat zuständigen Stelle bewilligt, abgelehnt oder befinden sich noch in der Bearbeitung (bitte entsprechend Frage 6 aufschlüsseln).

Antwort

Die Anzahl der in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten bewilligten Ersuchen wird statistisch nicht erfasst. Es gehen zwar regelmäßig Mitteilungen über die Anerkennung der Geldsanktion aus dem Ausland ein. Diese werden aber statistisch nicht erfasst, weil diese für das Verfahren – im Gegensatz zu den Erledigungsgründen wie Ablehnung, Rücknahme oder Zahlung – nicht relevant sind. Eine Nacherfassung kann mit Blick auf die rund 70 000 betroffenen Ersuchen bei einer geschätzten Sichtungszeit von circa 5 Minuten pro Verfahren und daraus resultierend einem geschätzten Aufwand von circa 729 Personentagen wegen des unzumutbaren Aufwands nicht erfolgen. Entsprechend der Antwort auf Frage 3 weist die Statistik aus, wie viele Ersuchen aus dem jeweiligen Jahr abgelehnt wurden und wie viele der Verfahren noch offen sind.

Tabelle auf Seite 7 · 26 Zeilen × 7 Spalten
Ablehnungen202020212022202320242025
Belgien3021550
Bulgarien19302215116
Dänemark5911317
Estland033110
Finnland010120
Frankreich210231
Griechenland011120
Irland100000
Italien923192572
Kroatien13262821113
Lettland24913975
Litauen215351445811
Luxemburg26262816104
Malta000000
Niederlande13017115217414334
Österreich685910
Polen4641 02586664937132
Portugal613161280
Rumänien29727352375
Schweden211301
Slowakei1081320
Slowenien148171200
Spanien36567061403
Tschechische Republik2421111550
Ungarn42605849116
Zypern000010
Tabelle auf Seite 8 · 26 Zeilen × 7 Spalten
In Bearbeitung202020212022202320242025
Belgien931303365307258
Bulgarien1448161306352294
Dänemark11291253122746
Estland0342711
Finnland0011910
Frankreich13113614058
Griechenland453142926
Irland00111118
Italien43664130224193
Kroatien52381110160125
Lettland126253342
Litauen3102769108196
Luxemburg252979132173
Malta002231
Niederlande61141149430893
Österreich0411132032
Polen37944151 0692 9183 534
Portugal2517459185
Rumänien672761 0351 4712 2741 931
Schweden03633116432
Slowakei62013495257
Slowenien017364850
Spanien416125173339256
Tschechische Republik21020385979
Ungarn4115998168209
Zypern001121
Frage 9 Seite 8

Bei wie vielen von den in Frage 8 erfragten bewilligten Ersuchen konnte anschließend eine erfolgreiche Vollstreckung durchgeführt werden (bitte entsprechend Frage 6 aufschlüsseln)?

Antwort
Tabelle auf Seite 8, 9 · 26 Zeilen × 7 Spalten
Vollstreckte Geldsanktionen202020212022202320242025
Belgien13574853
Bulgarien134173212907012
Dänemark661094446390
Estland279400
Finnland766110
Frankreich673610
Griechenland252500
Irland000000
Italien17416264341
Kroatien43818445220
Lettland236382380
Litauen1522311691049912
Luxemburg1721392972682050
Malta001010
Niederlande833698907857664191
Österreich81810700
Polen2 5204 1093 1852 3551 627102
Portugal43686346214
Rumänien1 0421 6071 59886860865
Schweden4165576110
Slowakei11175920
Slowenien2020381830
Spanien6293125905110
Tschechische Republik1418131410
Ungarn153168189128778
Zypern000000

In Verfahren aus dem Jahr 2020 wurden darüber hinaus 22 Ersuchen im Vereinigten Königreich vollstreckt.

Auch diese Zahlen beinhalten, wie in der Antwort zu Frage 4, freiwillige Zahlungen ohne zwangsweise Durchsetzung.

In der Gesamtschau der dargestellten Statistiken in den Antworten zu den Fragen 6, 8 und 9 wird darauf hingewiesen, dass alle übrigen ins Ausland übersandten Ersuchen zurückgenommen wurden (zum Beispiel wegen Eintritts der deutschen Vollstreckungsverjährung).

Frage 10 Seite 9

Wie hoch waren die jährlichen Einnahmen aus den in Frage 9 erfragten erfolgreichen Vollstreckungen, und wem kamen diese Einnahmen zugute (bitte entsprechend Frage 6 aufschlüsseln)?

Antwort

Der Erlös aus der Vollstreckung fließt nach Artikel 13 des Rahmenbeschlusses Geldsanktionen dem jeweiligen Vollstreckungsstaat zu.

Tabelle auf Seite 9 · 26 Zeilen × 7 Spalten
Einnahmen in EUR202020212022202320242025
Belgien98,50271,501 449,0014 693,0016 721,68495,50
Bulgarien19 681,3933 762,2540 662,3218 942,4017 403,553 776,65
Dänemark11 593,8617 703,1211 418,2547 743,517 820,500,00
Estland288,101 288,901 169,503 613,500,000,00
Finnland4 608,501 707,68681,00228,50128,500,00
Frankreich841,001 003,80395,501 609,00178,500,00
Griechenland347,001 562,001 263,112 061,390,000,00
Irland0,000,000,000,000,000,00
Italien3 856,519 892,3723 065,3117 465,3016 202,15128,50
Kroatien6 636,2614 995,9317 024,678 015,693 803,800,00
Lettland1 182,798 873,956 837,873 567,101 263,000,00
Litauen24 622,9539 239,2834 110,0633 570,0517 761,102 784,61
Luxemburg54 719,2930 647,8671 803,9758 097,3450 299,740,00
Malta0,000,00178,500,0098,500,00
Niederlande171 115,51158 307,45226 191,77228 930,02145 773,0536 465,80
Österreich61 588,1621 811,058 860,508 507,000,000,00
Polen479 594,15767 632,41647 959,51466 838,80298 582,5215 945,46
Portugal14 022,7014 694,1017 067,0712 526,003 440,70679,00
Rumänien189 948,97276 617,87323 394,03179 688,98125 768,6711 611,15
Schweden8 640,0515 963,0012 505,4614 045,80128,500,00
Slowakei4 736,413 439,50662,501 200,30197,000,00
Slowenien11 031,048 215,065 248,702 599,50285,500,00
Spanien10 145,7323 272,9522 273,5018 095,217 633,901 732,60
Tschechische Republik7 693,194 443,282 107,602 270,50108,500,00
Ungarn27 513,0435 061,3432 343,2423 398,0411 772,26981,30
Zypern0,000,000,000,000,000,00

In Verfahren aus dem Jahr 2020 wurden darüber hinaus Ersuchen im Gesamtwert von 4 107,54 Euro im Vereinigten Königreich vollstreckt.