Aussetzung der Umwandlung von ehemaligen Militärliegenschaften in Rheinland-Pfalz

Drucksache 21/6815Antwortauf die Kleine Anfrage 21/651301.07.20268 Seiten15 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium der VerteidigungRaumordnung, Bau- und WohnungswesenVerteidigung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundesregierung hat im Herbst 2025 ein Umwandlungsmoratorium unter anderem für ehemalige Militärliegenschaften verhängt. Bundesweit sind davon 187 Liegenschaften betroffen, die sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befinden.

Zahlreiche Kommunen zeigten sich von dieser Entscheidung überrascht und sehen sich nun gezwungen, bereits weit fortgeschrittene Planungen für Wohnungsbau, Gewerbeansiedlungen sowie touristische und freizeitbezogene Nutzungen auszusetzen. Laut Medien sollen die Kommunen bereits 12 Mio. Euro für die Erschließung der betroffenen Liegenschaften ausgegeben haben (www.rnd.de/politik/gestoppte-umwandlung-von-militaerflaechen-kommunal verbaende-fordern-finanziellen-ausgleich-durch-Y5FWILPOHFH6JJZBHR7 GY6KKXY.html).

Frage 1 Seite 2

Welche konkreten Liegenschaften in Rheinland-Pfalz sind nach Kenntnis der Bundesregierung vom genannten Umwandlungsmoratorium betroffen (bitte einzeln mit Adresse und Fläche auflisten)?

Antwort
Tabelle auf Seite 2 · 11 Zeilen × 7 Spalten
Lfd. Nr.BezeichnungPLZOrtStraßeHaus- Nr.Fläche
1ehemaliges Standortübungsplatz Mesenberg54518BergweilerZum Mesenberg19152 ha
2Teile ehemaliges Lager Haide67292KirchheimbolandenFrankenstraße2122 ha
3ehemaliger Übungplatz Fröhnerhof67678MehlingenAn der Heide7358 ha
4ehemaliger Mobilmachungs- Stützpunkt55494DichtelbachIm Wald114 ha
5ehemaliges Quartermaster- Depot67657KaiserslauternMannheimer Straße34139 ha
6ehemalige Unteroffizier- Krüger-Kaserne66869KuselHaischbachstraße10033 ha
7ehemalige Kurpfalz-Kaserne67346SpeyerSpaldinger Straße10022 ha
8Germersheim Gleisanschluss76726GermersheimSondersheimerstraße53 ha
9ehemaliges Lager Stegskopf57520Emmerzhausenan der B5441 ha
10ehemaliger Mobilmachungs- Stützunkt57520Emmerzhausenan der B545 ha
11ehemalige Straßburg- Kaserne55743Idar-ObersteinIm Stäbel5016 ha
Frage 2 Seite 2

Welche Kriterien lagen nach Kenntnis der Bundesregierung der Auswahl der betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz zugrunde?

Antwort

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen.

Frage 3 Seite 2

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweilige mögliche Umweltbelastung der betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz, und inwiefern gibt es dabei besonders auffällige Befunde (bitte einzeln für die Liegenschaften auflisten)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Bei folgenden Liegenschaften sind Umweltbelastungen bekannt.

Zu den Ziffern 1, 3, 5, 8, und 9 wurden Altlasten- und Kampfmittelrisiken festgestellt.

Zu den Ziffern 2, 4, 6, 7, 10 und 11 wurden Altlastenrisiken festgestellt.

Eine Kategorie „besonders auffällig“ ist in diesem Zusammenhang nicht definiert.

Frage 4 Seite 3

Welche zivile Nutzung gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bei den betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz, und wie will die Bundesregierung mit der jeweiligen derzeitigen zivilen Nutzung umgehen?

Antwort

Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Liegenschaften stehen im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). In wenigen Fällen sind die Liegenschaften zur zivilen Zwischennutzung – z. B. für eine gewerbliche Nutzung– an Dritte verpachtet.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2953 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/3732 verwiesen.

Frage 5 Seite 3

Inwieweit wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung für die betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz alternative Nutzungskonzepte weiterhin geprüft oder berücksichtigt?

Antwort

Die genannten Liegenschaften werden gegenwärtig sukzessive vor Ort erkundet und eingehend auf ihre mögliche Nutzbarkeit für Zwecke der Bundeswehr geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung werden die betroffenen Kommunen in so genannten Standortgesprächen in den Prozess der Entscheidungsfindung eingebunden, u. a. um bestehende zivile Planungen möglichst mit zu berücksichtigen.

Frage 6 Seite 3

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über bereits begonnene kommunale Planungen für die betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz vor?

Antwort

Zu den in der Antwort zu Frage 1 genannten Liegenschaften unter den Ziffern 5, 7, 9, 10 und 11 liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Entwicklungskonzepte vor.

Frage 7 Seite 3

Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang Kommunen in Rheinland-Pfalz bereits Planungskosten infolge des Umwandlungsmoratoriums hatten?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 8 + 9 + 10 + 11 + 12 Seite 3

8Bekommen Kommunen die in Frage 7 genannten Kosten vom Bund bzw. von der Bundeswehr erstattet?

9Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang Kommunen in Rheinland-Pfalz bereits mit der Konversion von Liegenschaften begonnen haben und welche Kosten dort entstanden sind?

10Bekommen Kommunen bzw. die von den Kommunen beauftragten Unternehmen, die in der Frage 9 genannten Kosten vom Bund bzw. von der Bundeswehr erstattet, und wenn nein, wurden die betroffenen Kommunen darüber informiert?

11Werden etwaige Schadenersatzansprüche von Unternehmen durch Verdienstausfälle bei Rücktritten von bestehenden Verträgen vom Bund bzw. von der Bundeswehr erstattet, und wenn nein, wurden die betroffenen Kommunen darüber informiert?

12Wie bewertet die Bundesregierung die finanziellen und strukturellen Auswirkungen des Umwandlungsmoratoriums auf die betroffenen Kommunen in Rheinland-Pfalz?

Antwort

Die Fragen 8 bis 12 werden zusammen beantwortet.

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 bis 9 auf Bundestagsdrucksache 21/6022 verwiesen. Mit jeder vom Moratorium betroffenen Kommune werden Einzelgespräche geführt, in deren Rahmen offene Fragen der Kommunen beantwortet werden können.

Frage 13 Seite 4

Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen eines möglichen weiteren Stillstands bei der Entwicklung der betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 21/6022 verwiesen.

Frage 14 Seite 4

Plant die Bundesregierung Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Kommunen in Rheinland-Pfalz?

Antwort

Es wird auf die Antworten zu den Fragen 8 bis 12 verwiesen.

Frage 15 + 16 Seite 4

15Welche konkreten Nutzungsabsichten verfolgt die Bundeswehr für die betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz?

16Mit welchem Planungs- und Umsetzungszeitraum hin zu einer militärischen Nutzung ist bei den betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz zu rechnen?

Antwort

Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet.

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen.

Frage 17 + 18 Seite 4

17Wann wurden durch die Bundesregierung oder die Bundeswehr welche Gespräche mit welchem Ergebnis mit den betroffenen Kommunen der betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz geführt?

18Zu welchen betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz hat bereits eine Abstimmung zwischen Bundeswehr, BImA und betroffenen Kommunen stattgefunden, und mit welchen Ergebnissen?

Antwort

Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet.

Seit der Kommunikation des Moratoriums im Oktober 2025 wurden Gespräche mit den Kommunen Speyer, Kusel und Emmerzhausen zu den dortigen Moratoriumsliegenschaften geführt. Nach Abschluss der Gespräche werden das Land und die Kommunen formal über das Ergebnis informiert.

Frage 19 Seite 5

Wie stellt die Bundesregierung künftig sicher, dass vom Umwandlungsmoratorium betroffene Kommunen in Rheinland-Pfalz frühzeitig und transparent informiert werden?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 sowie auf ihre Vorbemerkung auf 21/2953 verwiesen.

Frage 20 Seite 5

In welchen parlamentarischen Gremien auf Bundes-, Landes- und zwischenkommunaler Ebene wird die Bundesregierung jeweils wann und wie über den weiteren Verlauf der (Um-)Nutzung der betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz informieren?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/3732 sowie auf die Vorbemerkung in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen.

Frage 21 Seite 5

Welche öffentlichen Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung vor Ort sind für die betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz geplant?

Antwort

Öffentliche Informationsveranstaltungen sind derzeit nicht geplant.