Umsetzung, Finanzierung und Bundeszuständigkeit des Pakts für den Bevölkerungsschutz

Drucksache 21/7126Antwortauf die Kleine Anfrage 21/671709.07.202629 Seiten26 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernInnere SicherheitVerteidigung1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Das Bundeskabinett hat am 20. Mai 2026 die Eckpunkte für einen Pakt für den Bevölkerungsschutz beschlossen. Das Bundesministerium des Innern (BMI) will danach bis zum Jahr 2029 10 Mrd. Euro in den Bevölkerungsschutz investieren (BMI, Eckpunkte Pakt für den Bevölkerungsschutz, Mai 2026, Artikelnummer BMI26017). Zu den Vorhaben zählen ein Bauprogramm des Technischen Hilfswerks (THW) von rund 3 Mrd. Euro, mehr als 1 000 Spezialfahrzeuge, zehntausende Schutzanzüge gegen chemische, biologische und radiologische Gefahren, der Aufbau einer Medizinischen Task Force des Bundes an 61 Standorten, der Ausbau von Warnsystem und Digitalfunk, 150 Mio. Euro für die Wasserversorgung sowie eine erste Stufe einer Nationalen Reserve Notstrom.

Die Eckpunkte stellen die Umsetzung ausdrücklich unter den Vorbehalt der konsentierten Haushalts- und mittelfristigen Finanzplanung sowie der finanzverfassungsrechtlichen Kompetenz und Zuständigkeit des Bundes (ebd., S. 3). Aus Sicht der Fragesteller bleibt damit offen, ob die genannten 10 Mrd. Euro zusätzliche Mittel sind oder bereits in der bestehenden Finanzplanung enthalten sind.

Der Bund hat nach Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz allein für den Zivilschutz. Für den Katastrophenschutz sind die Länder zuständig (Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 11 auf Bundestagsdrucksache 21/5832, S. 3). Der Begriff Bevölkerungsschutz umfasst beide Bereiche. Eine Aufgliederung der 10 Mrd. Euro nach Zivilschutz und Katastrophenschutz liegt bislang nicht öffentlich vor.

Mehrere Antworten der Bundesregierung werfen aus Sicht der Fragesteller Fragen zur Belastbarkeit der angekündigten Vorhaben auf. Beim THW haben 1 530 von 7 833 Fahrzeugen die vorgesehene Nutzungsdauer überschritten, rund 70 Prozent der etwa 750 Standorte haben Bedarf an Neuunterbringung, Umbau oder Erweiterung und rund 30 Prozent der Standorte verfügen über keine unabhängige Notstromversorgung (Bundestagsdrucksache 21/3244, S. 1 f.). Der Haushaltsausschuss stellte dem THW am 13. November 2025 ab 2027 zusätzliche 2,7 Mrd. Euro an Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen in den kommenden drei Jahrzehnten bereit (ebd., S. 3).

Von einst 1 967 öffentlichen Schutzräumen im Jahr 2008 sind 579 verblieben; diese sind nach Angaben der Bundesregierung weder funktions- noch einsatzbereit (Bundestagsdrucksache 20/14631, S. 2 und 5). Ein nationales Schutzraumkonzept liegt trotz der konstituierenden Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe im November 2024 weiterhin nicht vor (ebd., S. 5). Der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) bezifferte den Aufwand allein für Schutzräume gegenüber der Presse auf rund 10 Mrd. Euro (www.stern.de/news/chef-fuer-bevoelkerungsschutz-will-raschneue-schutzraeume-schaffen-35787988.html). Die Eckpunkte erwähnen Schutzräume nur als Empfehlungen für öffentliche Zufluchtsorte in der Warn-App NINA.

Im Sirenenförderprogramm 2.0 waren bis August 2025 von 11 975 957,45 Euro zugewiesener Mittel lediglich 1 746 189,19 Euro ausgezahlt, also rund 15 Prozent (Bundestagsdrucksache 21/1348, S. 2). Die Eckpunkte kündigen an, die zentrale Ansteuerung der Sirenen bis 2027 zu ermöglichen (ebd., S. 4).

In der Antwort vom 16. April 2026 stellte die Bundesregierung fest, der Operationsplan Deutschland sehe keine Rolle für ehrenamtliche Kräfte des Katastrophenschutzes vor; das THW werde während einer Krise oder eines Krieges planerisch keine Aufgaben zur militärischen Unterstützung wahrnehmen (Bundestagsdrucksache 21/5453, S. 2 f.). Die Eckpunkte betonen demgegenüber eine stärkere Verzahnung von ziviler und militärischer Planung und verweisen auf die Bedarfe aus dem Operationsplan Deutschland.

Frage 1 Seite 2

In welcher Höhe handelt es sich bei den angekündigten 10 Mrd. Euro bis 2029 um zusätzliche Mittel, und in welcher Höhe sind diese bereits in der geltenden mittelfristigen Finanzplanung enthalten (bitte nach Haushaltsjahren von 2026 bis 2029 aufschlüsseln)?

Antwort

Es handelt sich bei den 10 Mrd. Euro um den größten Modernisierungsschub seit Jahrzehnten für den Bevölkerungsschutz und um genau jene Haushaltsmittel, die im Bundeshaushalt 2026 etatisiert sowie in den Ansätzen in der geltenden mittelfristigen Finanzplanung den Haushalten vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, vom Technischen Hilfswerk, vom Bundesamt für Kartografie und Geodäsie (BKG) und vom Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zugeordnet sind.

Frage 2 Seite 2

Wie verteilen sich die 10 Mrd. Euro auf die einzelnen Vorhaben des Pakts (bitte tabellarisch nach Maßnahme, Einzelplan, Kapitel und Titel sowie nach Haushaltsjahren von 2026 bis 2029 aufschlüsseln)?

Antwort

Die gewünschten Informationen sind dem Bericht des Bundesministeriums des Innern an die Innenministerkonferenz (IMK) „Statusbericht: Umsetzung Zeitenwende im Bevölkerungsschutz“ (siehe Anlage) zu entnehmen.*

AnlageAnlage: Statusbericht Umsetzung Zeitenwende im Bevölkerungsschutz (Berichtsdatum 02.04.2026)

PDF-Seiten 12–28 (17 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 3 Seite 3

Wie verteilen sich die 10 Mrd. Euro auf Bund, Länder, Landkreise und Kommunen, welcher Anteil entfällt nach der Abgrenzung des Bundes auf den Zivilschutz im Sinne des Artikels 73 Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes, welcher Anteil kommt über ergänzende Ausstattung nach § 13 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes den Ländern und Kommunen zugute, und welcher Anteil ist unmittelbar für die kommunale Infrastruktur des Brand- und Katastrophenschutzes vorgesehen (bitte nach Maßnahmen und Empfängerebene aufschlüsseln)?

Antwort

Der Pakt für den Bevölkerungsschutz ist kein Förderprogramm, aus dem Länder, Kommunen oder Träger Mittel beantragen können. Der Pakt verpflichtet die Bundesregierung zu einem umfassenden Modernisierungsschub im Bevölkerungsschutz und der Zivilen Verteidigung und wird die Koordination von Bund, Ländern und Kommunen verbessern. Ein Antragsverfahren für nachgelagerte Ebenen oder regierungsexterne Akteure ist konzeptionell nicht vorgesehen.

Der Bund wird bis zum Jahr 2029 insgesamt 10 Mrd. Euro in den Bevölkerungsschutz investieren. Diese Mittel fließen nicht als Pauschaltransfer an Länder oder Kommunen, sondern werden überwiegend durch den Bund selbst gebunden, durch eigene Beschaffungen, eigene Infrastrukturmaßnahmen und gezielte Förderprogramme in klar definierten Teilbereichen. Die Bundesbehörden THW und BBK nehmen dabei eine zentrale Rolle als Bedarfsträger und Beschaffer wahr. Eine Verteilung von Haushaltsmitteln bzw. Ausrüstungsgegenständen an die Länder ist in einzelnen Bereichen vorgesehen (unmittelbar z. B. das Sirenenförderprogramm in Höhe von über 30 Mio. Euro im Zeitraum bis 2029).

Der Pakt stärkt das Bund-Länder-Gesamtsystem Bevölkerungsschutz, auch wenn eine unmittelbare Verteilung von Haushaltsmitteln bzw. Ausrüstungsgegenständen an die Länder lediglich in einzelnen Bereichen vorgesehen ist, z. B.:

• das Sirenenförderprogramm in Höhe von über 30 Mio. Euro im Zeitraum bis 2029

• die Nationale Reserve Blackout in Höhe von 61,5 Mio. Euro im Zeitraum bis 2029

• die Trinkwassernotversorgung über 150 Mio. Euro im Zeitraum bis 2029

Den Ländern/Kommunen kommt jenseits dessen die gesamte Ergänzende Ausstattung zu Gute, die allein von deren Einsatzkräften genutzt wird, und zwar in Höhe von ca. 1,1 Mrd. Euro im Zeitraum bis 2029 (Fahrzeuge für Länder, Kommunen und Hilfsorganisationen): Weiter wird das Warnsystem mit über 600 Mio. Euro im Zeitraum bis 2029 unterstützt, das tagtäglich von Ländern und Kommunen genutzt wird.

Darüber hinaus werden über 40 Mio. Euro im Zeitraum bis 2029 in die gestiegenen Aus- und Fortbildungskapazitäten des BBK (BABZ) investiert, diese kommen zu ganz wesentlichen Teilen dem Kompetenzerwerb von Ländern bzw. Kommunalen zu Gute.

Zugleich wird durch die Stärkung des THW die Einsatzfähigkeit im Zivilschutz, aber auch in der Amtshilfe auf lokaler Ebene durch die Ortsverbände des THW, deutlich verbessert. Die Fähigkeiten und Einheiten des THW stehen den Ländern und Kommunen in Amtshilfe überwiegend kostenfrei zur Verfügung und stärken den Zivilschutz signifikant. Im Einzelnen stärken folgende Investitionen die Fähigkeiten des THW und somit unmittelbar auch das Hilfeleistungspotential vor Ort:

• Investitionen in Fahrzeuge und Ausstattung, Schließen von Fähigkeitslücken wie CBRN- Gefahren in Höhe von 654,4 Mio. Euro im Zeitraum bis 2029

• Förderung der ehrenamtlichen Basis und Erweiterung der bundesweiten Dislozierung in Höhe von 320,8 Mio. Euro im Zeitraum bis 2029

• Ausbau der Logistikzentren von vier auf acht

• Modernisierung und Neubau von Ortsverbandsunterkünften; u. a. 200 Ortsverbandsunterkünfte im Rahmen eines Neubauprogramms (THW-Bauprogramm) in Höhe von rd. 2,8 Mrd. Euro über die Laufzeit; die ersten 18 Spatenstiche haben bereits stattgefunden

• Investitionen in Aus- und Fortbildung, Neubau eines Ausbildungszentrums in Brandenburg a. d. Havel Mittel in Höhe von 133,4 Mio. Euro im Zeitraum bis 2029.

Überdies soll ein resilientes breitbandiges Kommunikationssystem für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) errichtet werden, um die einsatzkritische Sprachkommunikation langfristig zu sichern und zugleich eine ebenfalls einsatzkritische Datenkommunikation (Video, Lagebilder, Karten etc.) funktional zu erweitern. Die gemeinsam von Bund und Ländern getragene Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS stehen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung Mittel in Höhe von rund 3,3 Mrd. Euro im Zeitraum bis 2029 zur Verfügung. Der überwältigende Teil der Nutzer des Digitalfunks sind BOS der Länder.

Mit 500 Mio. Euro im Zeitraum bis 2029 wird schließlich das BKG gestärkt, um u. a. in Gefahrenlagen aussagefähige Produkte für die Lagedarstellung und Prognose bereitstellen zu können, die unmittelbar für Länder und Kommunen genutzt werden können.

Es kann abschließend festgestellt werden, dass jene Teile des Paktes, die ganz oder überwiegend Ländern und Kommunen zu Gute kommen, insgesamt 5,8 Mrd. Euro und damit deutlich mehr als die Hälfte des Gesamtvolumens im Zeitraum bis 2029 ausmachen. Insgesamt stärken die Investitionen in das THW das Gefahrenabwehrpotential der Länder und Kommunen indirekt nochmals in Höhe von weiteren 3,8 Mrd. Euro im Zeitraum bis 2029.

Frage 4 Seite 4

In welcher Höhe sind die im Pakt genannten Beträge bereits durch Verpflichtungsermächtigungen oder Barmittel im Bundeshaushalt 2026 unterlegt, und welche Beträge stehen noch unter Finanzierungsvorbehalt?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die konkreten Ansätze der Haushaltsmittel, u. a. Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, können dem öffentlich verfügbaren Bundeshaushalt 2026 entnommen werden.

Frage 5 Seite 4

Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass den Ländern, Landkreisen und Kommunen aus dem Pakt für den Bevölkerungsschutz keine zusätzlichen Aufgaben des Zivilschutzes übertragen werden, ohne dass der Bund die dadurch entstehenden Kosten vollständig trägt?

Antwort

Bei den vorgenannten Maßnahmen und Investitionen handelt es sich durchweg nicht um solche im Sinne der Frage, so dass dies sichergestellt ist.

Frage 6 Seite 5

Aus welchen Haushaltstiteln und Verpflichtungsermächtigungen wird das THW-Bauprogramm von rund 3 Mrd. Euro finanziert, und sind diese Mittel identisch mit den vom Haushaltsausschuss am 13. November 2025 beschlossenen 2,7 Mrd. Euro an Verpflichtungsermächtigungen (vgl. Bundestagsdrucksache 21/3244, S. 3)?

Antwort

Es handelt sich bei den gennannten Mitteln um die vom Haushaltsausschuss am 13. November 2025 veranschlagten Haushaltsmittel in Kapitel 0629 Titel 712 01.

Frage 7 Seite 5

Wie ist die Ankündigung einer dreistelligen Zahl von Neubauten bis 2030 mit dem Umstand vereinbar, dass die zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen für THW-Baumaßnahmen auf die kommenden drei Jahrzehnte angelegt sind (bitte die für von 2026 bis 2030 vorgesehenen Neubauten nach Zahl, Standort und Mittelvolumen angeben)?

Antwort

Auf die Erläuterungen bei Kapitel 0629 Titel 712 01 sowie auf den Haushaltsvermerk Nr. 8 bei Kapitel 6004 Titel 121 01 wird verwiesen. Die Investitionskosten der Neubauten des THW-Bauprogramms werden aus Kapitel 0629 Titel 712 01 finanziert.

Frage 8 Seite 5

Wie viele der rund 750 THW-Standorte mit Bedarf an Neuunterbringung, Umbau oder Erweiterung werden durch das Bauprogramm bis 2030 tatsächlich ertüchtigt oder neu errichtet (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

Antwort

Die 200 im Bauprogramm vorgesehenen Liegenschaften sind in den Erläuterungen des Kapitel 0629 zu Titel 712 01 aufgeführt.

Frage 9 Seite 5

Wie viele der bis 2029 vorgesehenen mehr als 1 000 Fahrzeuge sind Ersatzbeschaffungen für die 1 530 Fahrzeuge des THW, die die vorgesehene Nutzungsdauer überschritten haben (vgl. Bundestagsdrucksache 21/3244, S. 2), und wie viele sind ein Zuwachs gegenüber dem heutigen Bestand?

Antwort

Als Ersatz für Fahrzeuge über der vorgesehenen Nutzungsdauer werden 647 Fahrzeuge beschafft, als Zuwachs 820 Fahrzeuge.

Frage 10 Seite 5

Bis wann und mit welchem Mittelvolumen wird die unabhängige Notstromversorgung an allen THW-Standorten nachgerüstet, nachdem rund 30 Prozent der Standorte bislang nicht darüber verfügen (vgl. Bundestagsdrucksache 21/3244, S. 1)?

Antwort

Die Konzeptentwicklung der unabhängigen Notstromversorgung ist noch nicht abgeschlossen, so dass sich hierzu noch keine belastbare Aussage treffen lässt. THW-Neubauten werden aber grundsätzlich einspeisefähig errichtet.

Frage 11 Seite 5

In welchem Verhältnis steht die im Pakt angekündigte Nationale Reserve Notstrom zu der noch ausstehenden Nachrüstung der THW-Standorte (bitte Zahl und Leistung der vorgesehenen Notstromaggregate sowie das Mittelvolumen der ersten Stufe angeben)?

Antwort

Die im Pakt angekündigte Nationale Reserve Notstrom steht in keinem Verhältnis zu der noch ausstehenden Nachrüstung der THW-Standorte.

Frage 12 + 13 + 14 + 15 + 16 Seite 6

12Sieht der Pakt für den Bevölkerungsschutz eigene Haushaltsmittel für Schutzräume oder öffentliche Zufluchtsorte vor, wenn ja, in welcher Höhe und unter welchem Titel, und wenn nein, warum nicht?

13Wie verhält sich das Mittelvolumen des Pakts zu der vom Präsidenten des BBK öffentlich genannten Größenordnung von rund 10 Mrd. Euro allein für Schutzräume?

14Wann wird das nationale Schutzraumkonzept vorgelegt, das seit der konstituierenden Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe im November 2024 erarbeitet wird (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14631, S. 5), und welche quantitativen Ziele für Schutzplätze verfolgt der Bund dabei?

15Welche Ausstattung der im Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Pilotförderung öffentlicher Zufluchtsorte trägt der Bund, und welche Kosten für Herrichtung, Lagerung und Wartung sollen Länder, Kommunen oder private Eigentümer tragen?

16Welche öffentlichen Zufluchtsorte sollen über die Warn-App NINA empfohlen werden, solange die 579 verbliebenen öffentlichen Schutzräume nach Angaben der Bundesregierung weder funktions- noch einsatzbereit sind (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14631, S. 5)?

Antwort

Die Fragen 12 bis 16 werden zusammen beantwortet.

Im Auftrag der 221. Innenministerkonferenz haben die Fachebenen des BMI und des BBK ein Konzept für öffentliche Zufluchtsräume und private schutzbietende Räume erarbeitet. Dieses wird derzeit mit den Ländern abgestimmt. Schon vor dessen Finalisierung ist indessen festzuhalten, dass die Nutzung von einigen wenigen zentral gelegenen Bunkern/öffentlichen Schutzräumen für mehrere hunderte oder tausende Menschen, wie es zu Zeiten des Zweiten Weltkrieges oder auch noch zu Zeiten des Kalten Krieges geplant war, auch aufgrund der kurzen Vorwarnzeiten heute weder sinnvoll noch ausreichend ist. Daher wird das Schutzraumkonzept einen dezentralen Ansatz mit einer Vielzahl von dezentralen Zufluchtsorten verfolgen, in denen die Menschen während des unmittelbaren Angriffs/einer unmittelbaren Gefahr Zuflucht suchen können. Die Zufluchtsräume müssen schnell aufgesucht werden können und müssen sich daher vor allem zu Hause, am Arbeitsplatz sowie in öffentlich zugänglichen Gebäuden befinden.

Die Bundesrepublik Deutschland verfügt heute flächendeckend über eine durchaus solide Bausubstanz, die bereits unter bestimmten Voraussetzungen einen signifikanten Schutz vor Druckwellen und Splitterflug bieten kann. Hierbei handelt es sich schwerpunktmäßig um U‑Bahn-Stationen, Tiefgaragen – insbesondere im urbanen Raum – sowie Kellerräume. Diese gilt es, bundesweit zu identifizieren und zu erfassen, um sie für die Bevölkerung insb. in der NINA-Warn-App sichtbar zu machen. Das ist eine Aufgabe des Zivilschutzes, die der Bund finanzieren wird, und dafür sind auch Mittel im Haushalt eingeplant (Kapitel 0628 Titel 532 05 – Bewirtschaftung und Unterhaltung sowie Rückabwicklung von öffentlichen Schutzräumen).

Frage 17 Seite 6

Wie will der Bund die im Pakt angekündigte zentrale Ansteuerung der Sirenen bis 2027 erreichen, obwohl aus dem Sirenenförderprogramm 2.0 bis August 2025 nur rund 15 Prozent der zugewiesenen Mittel ausgezahlt waren (vgl. Bundestagsdrucksache 21/1348, S. 2)?

Antwort

Dieser Punkt betrifft zwei differenziert zu betrachtende Maßnahmen:

Zum einen arbeitet das BBK gemeinsam mit weiteren Behörden und Unternehmen an einer technischen Schnittstelle zwischen der Warninfrastruktur des Bundes und den Sirenen. Ziel ist es, die kommunalen Sirenen digital über Mo-WaS zur Warnung der Bevölkerung auszulösen. Diese Schnittstelle wird sowohl eine zentrale als auch lokale Auslösungen durch den Bund ermöglichen. Die Ansteuerung der Sirenen aus dem Warnsystem ist weiterhin für 2027 geplant.

Zum anderen fördert der Bund langfristig den Ausbau des bundesweiten Sirenennetzes mit dem Sirenenförderprogramm. Dieses wird unabhängig von der Errichtung der zentralen Ansteuerung der Sirenen umgesetzt.

Frage 18 Seite 7

Wie viele Sirenen und Ansteuergeräte fehlen nach Einschätzung des Bundes noch für eine flächendeckende, zentral ansteuerbare Warnung, und welcher Mittelbedarf ergibt sich daraus?

Antwort

Der Bund erfasst derzeit den bundesweiten Ist-Bestand an Sirenen, um die Anzahl der Sirenen für eine flächendeckende Warnung abzuschätzen.

Die Anzahl der fehlenden Sirenen und Ansteuergeräte sowie der daraus resultierende Mittelbedarf können erst nach Abschluss der Erhebung ermittelt werden.

Frage 19 Seite 7

Sind im Pakt zusätzliche Bundesmittel für die Sirenenförderung über die bereits zugewiesenen Mittel hinaus vorgesehen, wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Jahre?

Antwort

Langfristig sieht der Bund eine Förderung des Sirenenausbaus mit 8 Mio. Euro pro Jahr vor. Eine zeitliche Begrenzung der Laufzeit der Sirenenförderprogramme ist derzeit nicht vorgesehen.

Frage 20 Seite 7

Wie sind die in den Eckpunkten genannten Bedarfe aus dem Operationsplan Deutschland mit der Feststellung der Bundesregierung vereinbar, dass der Operationsplan Deutschland keine Rolle für ehrenamtliche Kräfte des Katastrophenschutzes vorsieht (vgl. Bundestagsdrucksache 21/5453, S. 2)?

Antwort

Auf Bundestagdrucksache 21/5453, S. 1, wird klargestellt, dass der Operationsplan Deutschland (OPLAN DEU) ein militärischer Plan ist, der unter anderem die Unterstützungsforderungen an die zivile Seite darstellt und die Aufgaben der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit koordiniert. Er ist kein Plan für die Gesamtverteidigung Deutschlands. Die Zivile Verteidigung wird durch das Bundesministerium des Innern koordiniert und konzeptionell wie operativ von allen Bundesressorts, den 16 Ländern und den Kommunen ausgefüllt.

Die Eckpunkte Pakt für den Bevölkerungsschutz greifen die dargestellte besondere Verantwortlichkeit vor Ort auf. Es ist ein Ziel, die militärischen Planungen enger mit den zivilen Verteidigungsplänen zu verzahnen. Hierzu arbeitet das BMI mit dem Bundesministerium der Verteidigung in einer Planungsgruppe Zivile Komplementärplanung zum OPLAN DEU eng zusammen. Die Planungsgruppe identifiziert militärische Erfordernisse an die zivile Leistungserbringung und entwickelt – soweit Lücken bestehen – mit den jeweiligen Ressorts Maßnahmen. Ein Mittel zur Umsetzung wird unter anderem die Zivile Alarmplanung sein.

Frage 21 Seite 8

Welche konkreten Aufgaben übernimmt der im BMI bzw. BBK einzurichtende Steuerungsstab Kommando Zivile Verteidigung, mit welchem Personalansatz und welchen Haushaltsmitteln wird er ausgestattet, und wie grenzt er sich von bestehenden Strukturen des BBK ab?

Antwort

Mit dem Steuerungsstab „Kommando Zivile Verteidigung“ setzen wir ein klares politisches Zeichen für die uneingeschränkte Handlungsfähigkeit und Entschlossenheit in der Koordinierung der Zivilverteidigung. Das BMI hat seine ministerielle Steuerungskompetenz durch die Neuorganisation der Abteilung Zivile Verteidigung (ZV) und die Einrichtung des neuen Steuerungsstabes „Kommando Zivile Verteidigung“ gezielt erhöht. Der Steuerungsstab befindet sich derzeit im dynamischen Aufbau. Im Referat ZV 2/Steuerungsstab sind neben Angehörigen des BMI auch Mitarbeitende des THW, des BBK, der Bundespolizei (BPOL) und der Bundeswehr tätig.

Frage 22 Seite 8

Bleibt es bei der Feststellung der Bundesregierung, dass das THW während einer Krise oder eines Krieges planerisch keine Aufgaben zur militärischen Unterstützung wahrnimmt (vgl. Bundestagsdrucksache 21/5453, S. 3), und wenn nein, welche Aufgaben sind nunmehr vorgesehen?

Antwort

Es bleibt bei der Feststellung, dass planerisch keine Aufgaben zur militärischen Unterstützung wahrgenommen werden, sondern entsprechende Planungen für Aufgaben des Zivilschutzes.

Frage 23 Seite 8

Welche Inhalte und welchen Umfang hat der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Zukunftspakt Ehrenamt, und mit welchen Bundesmitteln ist er bis 2029 hinterlegt?

Antwort

Der Zukunftspakt Ehrenamt ist ein für den Bereich Ehrenamt und Engagement zentrales Vorhaben der Bundesregierung und insbesondere für die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt. Mit zahlreichen Maßnahmen baut die Bundesregierung Bürokratie ab, schafft finanzielle Verbesserungen für Vereine und Ehrenamtliche und macht freiwilliges Engagement attraktiver.

Dabei wurden erste konkrete und wirksame Verbesserungen und Erleichterungen für Engagement und Ehrenamt bereits erreicht. So waren die Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen, die damit korrelierende verbesserte Haftungsprivilegierung und die Ausweitung finanzieller Freigrenzen bei der zeitnahen Mittelverwendung, beim wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und in der Sphärenaufteilung bereits Teil des Steueränderungsgesetzes 2025.

Nächste Meilensteine werden diverse Verbesserungen und Erleichterungen im Vereinsrecht, im Datenschutzrecht und im Zuwendungsrecht sein, an deren gesetzlicher oder untergesetzlicher Umsetzung bereits gearbeitet wird.

Das Vorhaben Zukunftspakt Ehrenamt ist nicht im engen Sinne haushaltsrelevant. Es handelt sich nicht um ein Vorhaben, in das Haushaltsmittel fließen.

Frage 24 Seite 9

Wann legt das BMI den angekündigten Entwurf für einen neuen Rechtsrahmen vor, welche Gesetze, insbesondere das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz, sollen geändert werden, welche verbindlichen Anforderungen an Notstromversorgung, Bevorratung und weitere kritische Infrastruktur auf kommunaler Ebene sieht der Rechtsrahmen vor, auf welche Gesetzgebungskompetenz des Bundes stützt er sich, wer trägt die dadurch entstehenden Kosten, und ist eine Anhörung der Länder und der betroffenen Verbände vorgesehen (bitte vorgesehene Fristen angeben)?

Antwort

Das BMI strebt an, den Referentenentwurf zur Novellierung des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes, des Bundesleistungsgesetzes, des Wassersicherstellungsgesetzes, des Schutzbereichsgesetzes sowie des Landbeschaffungsgesetzes zeitnah vorzulegen. Welche verbindlichen Anforderungen neu geregelt werden sollen, wird derzeit geprüft. Der Gesetzentwurf wird auf der geltenden Zuständigkeitsverteilung im Bevölkerungsschutz (Zivilschutz – Bund, Katastrophenschutz – Länder) beruhen. Aufgrund dieser Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund (Zivilschutzkompetenz, Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes [GG]) und Ländern (Kompetenz für den Katastrophenschutz, Artikel 30 und 70 Absatz 1 GG) sind Regelungen des Bundes im Bereich des Bevölkerungsschutzes insoweit zulässig, als sie dem Zivilschutzauftrag des Bundes dienen oder sich im Rahmen des Artikels 35 GG bewegen. Da über einen neuen Regelungsrahmen keine Aussagen getroffen werden kann, weil dieser noch im Einzelnen geprüft werden muss, kann infolgedessen derzeit auch keine Aussage über die Kostentragungspflicht getroffen werden. Der Entwurf der Gesetzesvorlage wird den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Zentral- und Gesamtverbänden sowie den auf Bundesebene bestehenden Fachkreisen frühzeitig zugeleitet werden.

Frage 25 Seite 9

Auf welche Gesetzgebungs- oder Verwaltungskompetenz des Bundes stützt sich das Vorhaben, bundesweit einheitliche Ausbildungsstandards für Einsatzkräfte der Länder, Kommunen und Hilfsorganisationen zu entwickeln, angesichts der Zuständigkeit der Länder für den Katastrophenschutz?

Antwort

Nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe a i. V. m. § 14 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) ist der Bund zuständig für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie die Entwicklung von Ausbildungsinhalten im Bereich des Zivilschutzes. § 14 ZSKG stellt zudem ausdrücklich klar, dass die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zugleich den Ländern für die Vorbereitung ihrer Entscheidungsträger, Führungskräfte und sonstigen Fachkräfte auf die Bewältigung von Katastrophen und Unglücksfällen dienen und die Ausbildung der Länder im Katstrophenschutz lediglich ergänzen. Soweit bundesweit einheitliche Ausbildungsstandards entwickelt werden, handelt es sich dabei um eine bundesseitige Maßnahme im Bereich des Zivilschutzes und nicht um eine in die Kompetenz der Länder eingreifende Regelung des Katastrophenschutzes.

Frage 26 Seite 9

Auf welche Kompetenz stützt sich das im Pakt genannte Ziel, auf die Verankerung von Zivilschutz im Schulunterricht hinzuwirken, da die Schulbildung in der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder liegt?

Antwort

Nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b i. V. m. § 1 Absatz 2 Nummer 1 ZSKG kommt dem Bund im Bereich des Zivilschutzes die Aufgabe zu, den Selbstschutz der Bevölkerung zu fördern; darunter fällt auch die Förderung der Selbstschutzkompetenz von Schülerinnen und Schülern, auf die der Bund in Kooperation mit den Ländern hinwirken kann.

Frage 27 Seite 10

Ist der im Frühjahr 2026 angekündigte Wegweiser für Kommunen des BBK bereits veröffentlicht; wenn ja, wann und mit welchem Inhalt, welche zusätzlichen Aufgaben weist der Wegweiser den Kommunen zu, und wenn nein, wann ist die Veröffentlichung vorgesehen?

Antwort

Der Wegweiser ist am 19. Juni 2026 auf der Webseite des BBK veröffentlicht worden (www.bbk.bund.de/DE/Themen/Risikomanagement/Kreisbeschreibun g-Zivile-Verteidigung/kreisbeschreibung-zivile-verteidigung_node.html und www.bbk.bund.de/DE/Themen/Risikomanagement/Basisszenarien-Zivile-Vert eidigung/basisszenarien-zivile-verteidigung_node.html).

Kreisbeschreibung für Zwecke der Zivilen Verteidigung: Bei der Bewältigung von Ereignissen im Kontext der Zivilen Verteidigung stellen die örtlichen Gefahrenabwehrpotenziale eine tragende Säule für den Schutz der Bevölkerung dar. Damit sich Kommunen auf diese Ereignisse und die damit einhergehenden Aufgaben vorbereiten können, bietet die „Kreisbeschreibung für Zwecke der Zivilen Verteidigung“ eine Übersicht relevanter Informationen über die eigene Gebietskörperschaft. Doch auch im Krisenfall dient die Kreisbeschreibung dazu, eine schnelle Übersicht über verfügbare Ressourcen zu erlangen.

Basisszenarien in der Zivilen Verteidigung: Zivile Verteidigung beginnt vor Ort – in der kommunalen Verwaltung, bei Einsatzkräften, in der Zusammenarbeit mit Versorgern und in der Koordination mit Land und Bund. Die Basisszenarien beschreiben mögliche Lagen, die kommunale Strukturen unmittelbar betreffen können wie Cyberangriffe auf Verwaltungen, Ausfälle der Stromversorgung oder Störungen der Trinkwasserversorgung.

Frage 28 Seite 10

Bis wann soll das gemeinsame digitale Lagebild Inland verfügbar sein, welche Bundesbehörde betreibt es, und mit welchen Haushaltsmitteln ist es hinterlegt?

Antwort

Der Bund und die Länder entwickeln im Gemeinsamen Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz ein „Digitales Lagebild für den Bevölkerungsschutz“. Die IT-Infrastruktur wird durch das BBK bereitgestellt. Das Verfahren wird derzeit erprobt und konsolidiert. Daraus werden die notwendigen Rahmenbedingungen sowie der Ressourcenbedarf für einen späteren Regelbetrieb abgeleitet.

Frage 29 Seite 10

An wie vielen der 61 vorgesehenen Standorte ist die Medizinische Task Force des Bundes bereits einsatzbereit, bis wann sollen alle Standorte aufgestellt sein, und mit welchen Haushaltsmitteln (bitte nach Ländern und Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Die Medizinische Task Force (MTF) wird derzeit bundesweit aufgestellt. Jede MTF teilt sich in weitere Teileinheiten auf (Führungsgruppe, Behandlungsbereitschaft, Patiententransportgruppe, Dekontaminationszug für Verletzte, Logistikzug).

Nach aktuellem Stand der Auslieferungen sind die Patiententransportgruppen an allen 61 Standorten einsatzfähig. Die 61 Führungsgruppen und Behandlungsbereitschaften sind durch die Ausstattung mit Kommandowagen (Führungsgruppe) und Gerätewagen Sanität (Behandlungsbereitschaft) grundbefähigt und verfügen somit bereits über eine leicht eingeschränkte Einsatzfähigkeit. Durch die noch in diesem Jahr beginnende Auslieferung von Führungskraftwagen für die Führungsgruppen und die für 2027 eingeplante Auslieferung von Gerätewagen Behandlung 1 und 2 für die Behandlungsbereitschaften wird die vollständige Einsatzfähigkeit der beiden Teileinheiten hergestellt. Die Auslieferung der Mannschaftstransportwagen und Mannschaftransportwagen Führung für die Teileinheit Dekontaminationszug für Verletzte hat begonnen und wird dieses Jahr abgeschlossen. Zudem beginnt noch in diesem Jahr die Auslieferung der Gerätewagen (drei je MTF) für den Dekontaminationszug für Verletzte.

Die Fachdienstausstattung für diese Gerätewagen befindet sich noch in einem laufenden Beschaffungsverfahren.

Die fünfte und abschließende Teileinheit ist der Logistikzug. Nach aktuellen Planungen soll die Beschaffung Anfang des kommenden Jahres eingeleitet werden. Mit Start der Auslieferungen ist frühestens 2028 zu rechnen.

Frage 30 Seite 11

Wie viele Schutzanzüge gegen chemische, biologische und radiologische Gefahren beschafft der Bund bis 2029, zu welchen Kosten, und nach welchem Schlüssel werden sie auf die Länder und das THW verteilt?

Antwort

Das BBK beschafft bis 2029 insgesamt 13 400 Sätze Schutzausrüstung (erweiterter Schutz) und 40 000 Sätze im Grundschutz, dafür sind Haushaltsmittel in Höhe von 31,9 Mio. Euro im Zeitraum bis 2029 vorgesehen. Die Verteilung erfolgt hierbei anhand der in den Ländern vorhandenen Fahrzeugen des ergänzenden Katstrophenschutzes, jedes Fahrzeug wird hierbei mit Schutzausstattung für eine Doppelbesatzung ausgestattet. Da bereits ein erheblicher Teil an Schutzausstattung an den Standorten vorhanden ist, betrifft die genannte Anzahl vor allem die neuen Fahrzeuge sowie Austausch von Schutzausstattung durch ablaufenden Haltbarkeitsdauern und Verschleiß.

Das THW beschafft in den Haushaltsjahren 2026/2027 insgesamt 12 000 Sätze Schutzausrüstung, dafür sind Haushaltsmittel in Höhe von 18 Mio. Euro vorgesehen. Bis 2029 werden weitere 90 000 Sätze Schutzausrüstung beschafft, dafür sind weitere Haushaltsmittel in Höhe von 150 Mio. Euro im Zeitraum bis 2029 vorgesehen. Die Beschaffung erfolgt dabei analog zum BBK, d. h., es werden Grundschutzanzüge und Schutzausstattungssätze im erweiterten Schutz beschafft. Die Sätze werden an die Helferinnen und Helfer des THW verteilt.